Kunden-Information der inprimo invest GmbH

Kunden-Information der
inprimo invest GmbH
Finanzdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden über verschiedene Sachverhalte
aufzuklären. Das ist die Aufgabe dieses Schreibens.
Informationen über das Finanzinstitut:
inprimo invest GmbH
Geschäftsführer: Oliver Brandt
Clemensstraße 10
60437 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 271368 0
Fax: 069 – 271368 10
[email protected]
www.inprimo.de
Zulassung
Wir besitzen eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut für
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die Finanzportfolioverwaltung,
die Anlagevermittlung,
die Abschlussvermittlung,
Anlageverwaltung und
die Anlageberatung gemäß § 32 KWG.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer
Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt/Main (Internet:
www.bafin.de).
Anlegerentschädigungssystem
Wir sind Mitglied der „Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen“,
Behrenstraße 31, 10865 Berlin.
Wir haben keine Berechtigung, uns Eigentum oder Besitz der von uns für unsere Kunden verwalteten
Wertpapiere oder Geld zu verschaffen. Für Zwecke der Verwahrung von Kundenvermögen werden
stets Banken zwischengeschaltet, die ihrerseits ebenfalls einer öffentlichen Aufsicht unterliegen und
Mitglied in Entschädigungseinrichtungen sind. Weitergehende Informationen sind bei dem jeweils
genutzten Konto- bzw. depotführenden Institut erhältlich.
Informationen über Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Zulassung bieten wir als Dienstleistungen an: Die Portfolio-Verwaltung
(Vermögensverwaltung) für private und institutionelle Kunden, die Vermittlung von
Investmentfonds-Anteilen und die Anlageberatung.
Anlageberatung erbringen wir nicht als Honorar-Anlageberatung im Sinne des
Honoraranlageberatungsgesetzes bzw. § 31 WpHG.
Sie können mit uns persönlich, fernmündlich oder schriftlich in deutscher und englischer Sprache
kommunizieren.
Wir können uns im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Dienstleistungen vertraglich
gebundener Vermittler bedienen, die im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert
sind. Derzeit hat die Gesellschaft keine gebundenen Vermittler.
Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte
Grundsätzlich erstellen wir – sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist – für Sie ein monatliches
Reporting über die Anlagen in der Finanzportfolioverwaltung oder Anlageberatung. Das Reporting
enthält eine Bruttoperformancedarstellung, die gegen die vertraglich vereinbarte Benchmark
gemessen wird, eine Übersicht über das Zustandekommen der Performance sowie eine detaillierte
Vermögensübersicht nach Anlageklassen.
Die Reportingperiode kann auf Ihren ausdrücklichen Wunsch auch anders als monatlich (z.B.
quartalsweise) gehandhabt werden; mindestens ist jedoch ein vierteljährliches Reportingintervall
vereinbart.
Das monatliche Reporting wird zeitnah nach Ende des Berichtsmonats versandt (in der Regel
innerhalb der ersten beiden Kalenderwochen nach Ende des Berichtsmonats).
Bestätigungen über erteilte Aufträge und deren Ausführung sowie monatliche Kontoauszüge
erhalten Sie direkt von der von Ihnen ausgewählten depotführenden Stelle.
Darstellung möglicher Interessenkonflikte
Interessenkonflikte lassen sich in Finanzdienstleistungsunternehmen nicht immer ausschließen. Sie als
Kunde und die Aufsichtsbehörden erwarten von uns die Identifizierung und den angemessenen
Umgang mit Interessenkonflikten. Dies entspricht auch unserem eigenen Anspruch an unsere Tätigkeit
sowie unserem Verständnis von einer guten Kundenbeziehung. In Übereinstimmung mit den Vorgaben
des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden
Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können sich ergeben
zwischen unserem Unternehmen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich
gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, sowie unseren Kunden
oder zwischen unseren Kunden.
Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben
a) in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-)Interesse am
Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere bei eigenen Produkten;
b) bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisionen) von Dritten bzw. an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen.
c) durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern;
d) bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler;
e) durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
f) aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen
verbundenen Personen oder
g) bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren
Wertpapiere Gegenstand der Geschäfte sind.
Um bestmöglich zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Beratung,
Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder Finanzanalyse beeinflussen, haben wir uns und
unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und
Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und
insbesondere stets die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unter der direkten
Verantwortung der Geschäftsleitung ein unabhängiger Compliance-Verantwortlicher tätig, dem im
Besonderen die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten
obliegen.
Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen
a) Schaffung organisatorischer Vorkehrungen zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung;
b) Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
c) Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung
von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung;
d) Offenlegung von Wertpapiergeschäften gegenüber dem Compliance-Verantwortlichen durch die
Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können;
e) Schulungen unserer Mitarbeiter;
f) Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen
Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen, um sicherzustellen, dass sie
Ihre jeweilige Entscheidung stets auf informierter Basis treffen können.
Zuwendungen Dritter
Beim Vertrieb von Wertpapieren und im Rahmen der Vermögensverwaltung erhalten wir vereinzelt
Zuwendungen von Fondsgesellschaften. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen,
die von Fondsgesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren an uns gezahlt
werden sowie Vertriebsprovisionen und Vertriebsfolgeprovisionen.
Wenn wir Fonds beraten, erhalten wir in der Regel eine Beratungsvergütung sowie weitere
Vergütungen, die uns für allgemeine Vertriebsaktivitäten entschädigen. In diesen Fällen ist der Fonds
resp. die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Kunde, so dass diese Vergütungen nicht als Zuwendungen
von Dritten gelten. Aus den uns zufließenden Vergütungen zahlen wir zum Teil Bestandsprovisionen
an Kundenbetreuer und institutionelle Kunden, die bzw. deren Kunden in von uns beratene Fonds
investieren.
Informationen Vertriebsprovisionen
Die inprimo invest GmbH erhält von Fondsgesellschaften gegebenenfalls Zuwendungen in Form von
Vertriebsprovisionen oder sonstigen geldwerten Vorteilen. Mandatsbezogene Zuwendungen in Form
von Vertriebsvergütungen (z.B. Ausgabeaufschlag, Agio) und Vertriebsfolgevergütungen (z.B.
Bestandsvergütungen) stehen dem Auftraggeber zu, sofern er nach den Verträgen nicht darauf
verzichtet hat.
Sonstige Zuwendungen in Form von Schulungen- und andere Weiterbildungsmaßnahmen durch die
Vertragspartner oder kostenlos zur Verfügung gestelltes Research verbleiben bei der inprimo invest
GmbH, da sie der Verbesserung der Arbeit der Vermögensverwaltung dienen.
Die inprimo invest GmbH erhält für folgende Fonds Ausgabeaufschläge gemäß der nachfolgenden
Aufstellung:
Name des Fonds
Ausgabeaufschlag
Johannes Führ-Universal-Renten-Global
bis 2 %
Johannes Führ-UI-Aktien-Global
bis 5 %
Johannes Führ Renten Wachstum AMI
bis 2 %
Johannes Führ Optimal Return Fonds Universal
bis 5,5 %
Johannes Führ Mittelstands-Rentenfonds AMI
bis 3 %
Best Execution für Privatkunden
Der Vermögensverwalter wird Aufträge für den Kunden ausschließlich der depotführenden Stelle, d.h.
der von dem Kunden gewählten Depotbank erteilen. Dies sind zurzeit die UBS Deutschland AG, die
HSBC Trinkaus, die V-BANK AG, die Deutsche Bank, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers und die
Kreissparkasse Tuttlingen. Der Vermögensverwalter hat sich davon überzeugt, dass die Grundsätze der
Auftragsausführung dieser Banken für den Kunden als Privatanleger geeignet sind. Das Preis-LeistungsVerhältnis dieser Banken ist mit dem anderer führender Institute gleichwertig. Im Einzelfall oder
bezüglich einzelner Gattungen von Finanzinstrumenten kann die ausschließliche Nutzung der
depotführenden Stelle als Intermediär dazu führen, dass die Ausführungskosten höher sind als bei
einer Ausführung über andere Intermediäre.
Wenn Sie sich für die Finanzportfolioverwaltung unseres Hauses interessieren, sind die
nachfolgenden Informationen für Sie ebenfalls von Interesse:
Vergleichsmethode, die eine Bewertung der Leistung ermöglicht
Es werden gemäß den Anlagerichtlinien Benchmarks mit dem Kunden individuell vereinbart, die auch
in den regelmäßigen Reportings ausgewiesen werden und dem Kunden eine Bewertung der Leistung
ermöglichen. Die jeweiligen Benchmarks sind in den Anlagerichtlinien dargestellt.
Managementziele, Risikobewertung, Art der verwendeten Finanzinstrumente
Es wird auf die Ausführungen in den Anlagerichtlinien verwiesen.
Art und Weise sowie Häufigkeit der Bewertungen der Finanzinstrumente im Portfolio
Die in den Portfolien enthaltenen Wertpapiere werden in der Regel mit den Schlusskursen des
Börsenhandels des Vortages bzw. bei Investmentfonds mit den KAG-Rücknahmekursen des Vortages
bewertet. Die Bewertung erfolgt einmal pro Bankarbeitstag. Die Kurslieferung erfolgt durch die
jeweilige depotführende Stelle des Kunden; ergänzend nutzen wir das Informationssystem Bloomberg.
Es findet keine Delegation der Vermögensverwaltung mit Ermessensspielraum statt.
Frankfurt, 27.04.2015
inprimo invest GmbH