Grenzüberschreitende Einsätze in Belgien und

Referenten
Anfahrtsskizze
Christina Grewe
Geschäftsführerin EIC Trier GmbH
www.eic-trier.de
E I N L A D U N G
S e m i n a r
Grenzüberschreitende Einsätze
in Belgien und Luxemburg
rechtssicher abwickeln
RAin Susann Dietrich
Leiterin Fachbereich Recht und Steuern
Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer
http://debelux.ahk.de
Dauer der Veranstaltung
12:45 Uhr
13:00 Uhr
14:15 Uhr
15:45 Uhr
17:00 Uhr
Einlass
Beginn
Kaffeepause
Kaffeepause
Ende
EIC
10. Juni 2015 | 13.00 Uhr - ca..17.00 Uhr
IHK Trier | Tagungszentrum
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Ansprechpartnerin: Christina Grewe
Tel.: 0651/97567-11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eic-trier.de
Ort der Veranstaltung
IHK Trier
Raum 3.07 (IHK Hauptgebäude)
Herzogenbuscher Str. 12
54292 Trier
©pitels-fotolia.com
Einladung
Programm
Das Auslandsgeschäft ist eine wichtige Triebfeder der
deutschen Wirtschaft. Über 65 % der deutschen
Auslandslieferungen konzentrierten sich im Vorjahr
auf EU und EFTA-Länder. Luxemburg und Belgien
sind vor allem für die regionalen Unternehmen aus
Industrie und Handwerk interessante Absatzmärkte
mit vergleichsweise geringen Geschäftsrisiken.
Wirtschaftliche Entwicklung und Marktchancen
für den Mittelstand in Luxemburg und Belgien
Für die erfolgreiche Abwicklung von grenzüberschreitenden Aufträgen ist jedoch auch innerhalb der
EU eine gute Vorbereitung ein Muss. So sind bei
grenzüberschreitenden Einsätzen (Werk- oder Montagelieferungen, Bauleistungen etc.) in Luxemburg und
Belgien regelmäßig arbeits- und steuerrechtliche Vorgaben zu beachten. Hinzu kommt die Meldung der
entsandten Arbeitnehmer im online-Verfahren (badge
social) sowie in einigen Gewerken die Erbringung von
Befähigungsnachweisen gegenüber den zuständigen
Behörden. In Belgien bestehen zudem für Unternehmen aus dem Bausektor einige weitere administrative
Auflagen. Bei länger dauernden Einsätzen (Baustellen, Montagen) oder bei regelmäßigen Mitarbeitereinsätzen kann zudem eine beschränkte Steuerpflicht
im EU-Ausland entstehen. Mit Inkrafttreten des neuen
DBA Deutschland-Luxemburg im Januar 2014 kam es
zudem zu Anpassungen bei der Ermittlung des Referenzzeitraums im Bereich der unselbständigen Arbeit.
Die Veranstaltung verschafft einen praxisnahen
Überblick über die aktuellen rechtlichen, steuerlichen
und administrativen Rahmenbedingungen für die
reibungslose Abwicklung von grenzüberschreitenden
Einsätzen in Luxemburg und Belgien. Informationen
zur wirtschaftlichen Entwicklung und zu Marktchancen
für KMU in den beiden Märkten runden das Programm
ab.
Steuern und Sozialversicherung bei grenzüberschreitenden Einsätzen in Europa
 Umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen und Werklieferungen in der EU
 Entstehung von Betriebsstätten und Besteuerung
von Arbeitnehmern bei grenzüberschreitenden
Einsätzen im EU-Ausland
 Sozialversicherung bei grenzüberschreitenden
Einsätzen in der EU
Anmeldung
Grenzüberschreitende Einsätze
in Luxemburg und Belgien
rechtssicher abwickeln
10. Juni 2015 - IHK Trier - 13.00 Uhr - ca.17.00 Uhr
Firma:
Branche:
Teilnehmer:
Weitere Teilnehmer:
Grenzüberschreitenden Einsätze in Belgien
 Erbringung von Befähigungsnachweisen für
reglementierte Berufe
 Meldung der entsandten Arbeitnehmer im LIMOSA-Verfahren
 Besonderheiten für Unternehmen aus dem Bausektor: Vertragsmeldung, Anwesenheitsregistrierung, ConstruBadge, Treuemarkensystem
 Agreation für die Teilnahme an öffentlichen
Ausschreibungen im Baubereich
 Arbeitsrechtliche Besonderheiten
 Umsatzsteuerliche Registrierung in Belgien, umsatzsteuerliche Behandlung von Bauleistungen
und Werklieferungen
Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg
 Vorabmeldung beim Wirtschaftsministerium
 Meldung der entsandten Arbeitnehmer bei der
ITM: e-Détachement und Badge Social
 Arbeitsrechtliche Besonderheiten
 Der Sicherheitsbeauftragte
 Umsatzsteuerliche Registrierung in Luxemburg
und umsatzsteuerliche Behandlung von
Bauleistungen und Werklieferungen
 Neues DBA Deutschland-Luxemburg
Anschrift:
Telefon/Fax:
E-Mail:
Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis zum 05.06.2015 an die
EIC Trier GmbH. Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt
155 € zzgl. MwSt., zahlbar nach Erhalt der Rechnung.
Ich möchte künftig über Veranstaltungen der EIC Trier
GmbH per E-Mail informiert werden.
Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass
seine/ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung mittels EDV gespeichert werden.
Abmeldungen müssen spätestens 3 Arbeitstage vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich bei der EIC Trier GmbH
eingegangen sein. Bei einem späteren Rücktritt bzw. Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten.
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Ort, Datum
Unterschrift
Per Fax an 0651/97567-33 oder
Per E-Mail an [email protected]
EIC Trier IHK/HWK-Europa– und Innovationscentre GmbH
Herzogenbuscher Str. 14 | 54292 Trier