Kommunale Teilhabeplanung Kommunale Teilhabeplanung ist Steuerungsunter stützung für die Kommunen im hochkomplexen Bereich der Leistungen für Menschen mit Behinderungen auf der normativen, strategischen und opera tiven Ebene. Wir unterstützen unsere Auftrag gebenden bei der Entwicklung von Leitbildern und kommunalen Entwicklungspfaden, konkreten Zielen und deren Umsetzung. Ihre Vorteile ∙∙ ∙∙ ∙∙ ∙∙ Fundierte Analyse der Situation Strukturiertes Vorgehen Zeitlich begrenztes Fixpreis-Projekt Teilhabeplan mit konkreten Zielen und Maßnahmen Durch die Beteiligung aller Akteure/-innen kommen wir zu tragfähigen Analysen und belastbaren Ergeb nissen, die kartographisch, als Tabelle und in Textform beschrieben werden. Eine Kommunale Teilhabeplanung kann als fundierte Vorbereitung für einen Kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen. Sie wissen bereits, worauf es in Ihrer Kommune ankommt? Sprechen Sie mit uns! Durch Beratungs-, Moderations- und Organisationsleistungen können wir Sie bei der Umsetzung gemäß dem rheinland-pfäl zischen Leitfaden zur Entwicklung eines Kommunalen Aktionsplans unterstützen. Fachberatung zum Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 75 ff. SGB XII Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur in Ihrer Kommu ne. Hierin werden mit den Leistungserbringern unter anderem ∙∙ Anforderungen an die Qualität der Leistungen, ∙∙ die Struktur des Angebotes, ∙∙ Fragen der Zusammenarbeit verhandelt. Dies bildet die Grundlage der Vergütung. Leistungserbringer haben Anspruch auf die Höhe einer Vergütung, die ihnen bei wirtschaftlicher Betriebsführung eine Erbringung der zugesagten Leistungen ermöglicht. Die Höhen bisher in Rheinland-Pfalz vereinbarten Vergütungen sind – bei vergleichbaren Leistungen – unterschiedlich. Die Differenz ist beträchtlich und drückt sich in erkennbaren Größen in kommunalen Haushalten aus. transfer bereitet die Verhandlungen mit Ihnen vor, nimmt an ihnen teil und wertet die erzielten Ergebnis se aus. Die Dienstleistung beinhaltet Strategiebera tung und Umsetzungsbegleitung. Bedarfsermittlung auf der Ebene des Einzelfalls Bei der Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs und der zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX in Vbg. mit SGB XII stehen fachliche Gesichtspunkte neben (verwal tungs-)wirtschaftlichen Fragestellungen. Die Erstellung eines Individuellen Teilhabeplans erfordert entsprechend qualifiziertes Personal. Die Bereitstellung dieser Ressourcen ist für viele Kommu nen in Zeiten der Haushaltskonsolidierung nur schwerlich möglich. In dieser Situation bietet transfer die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs an und formuliert einen Vorschlag der zur Bedarfsdeckung erforderlichen Leistungen im konkreten Einzelfall. Die antragstellende bzw. leistungsberechtigte Person sowie weitere relevante Personen werden selbstver ständlich einbezogen, ein Vorschlag für eine bedarfs gerechte Leistung wird wo immer möglich konsensual entwickelt. Bei fehlendem Konsens werden Alternati ven geprüft und dargestellt. Ihre Vorteile ∙∙ ∙∙ ∙∙ ∙∙ Eine qualifizierte Erstellung des THP Flexible Rechnungslegung je erstelltem THP Die Entscheidung verbleibt beim Fallmanagement Keine Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf den externen Dienstleister In diesem Modul ist eine Bonus/Malus-Regelung möglich. Referenzen Kommunale Teilhabeplanung ✓✓ Kommunale Teilhabeplanung im Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz (2014) ✓✓ Kommunale Teilhabeplanung im Landkreis Cochem-Zell (2011) ✓✓ Kommunale Teilhabeplanung im Landkreis Bernkastel-Wittlich (2009) Fachberatung zum Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 75 ff. SGB XII ✓✓ Landkreis Ahrweiler (laufend) ✓✓ Verbund Eingliederungshilfe Südwestpfalz (2014) ✓✓ Landkreis Bernkastel-Wittlich (2012) Bedarfsermittlung auf der Ebene des Einzelfalls ✓✓ Gutachten im Auftrag des Sozialgerichtes München (2013) ✓✓ Landschaftsverband Rheinland (2013–2014) ✓✓ Sozialagentur Sachsen-Anhalt, üö. Träger der Sozialhilfe (2012–2013) ✓✓ Vollerhebung des Hilfebedarfs nach dem H. M. B. W.-Verfahren für Menschen mit geistiger und/oder schwerst mehrfacher Behinderung im Auftrag des Senats Berlin (2010) und des Senats Hamburg (2004) Fortbildungen für Mitarbeitende der Leistungsträger ✓✓ „Zielentwicklung und Leistungsrecht in der Eingliederungshilfe“ für Mitarbeitende im Land kreis Ahrweiler (2014) ✓✓ „Fallführung in der Eingliederungshilfe“ für Mitarbeitende in den schleswig-holsteinischen Kreisen (2010–2013) ✓✓ „Fallführung in der Eingliederungshilfe“ für Mit arbeitende in der Stadt Leipzig (2009) Kontakt Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches und auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot. Sie wollen uns näher kennenlernen? Wie erläutern Ihnen unser Angebot bei Ihnen vor Ort – selbstverständlich kostenlos! Planungs- und Serviceangebote in der Eingliederungshilfe Kontaktieren Sie uns! Ihr/e Ansprechpartner/-in Eva Maria Keßler Diplom-Sozialpädagogin / MA Soziale Arbeit 0 65 71 – 14 99 77 1 [email protected] Thomas Schmitt-Schäfer Dipl.-Pädagoge (univ) / Verwaltungsbetriebswirt (vwa) 0 65 71 – 14 99 77 2 [email protected] www.transfer-net.de transfer – Unternehmen für soziale Innovation Inh. Thomas Schmitt-Schäfer Schlossplatz 5 · 54516 Wittlich fb.com/transfer.net @transfer_net Kommunale Teilhabeplanung Fachberatung zum §§ 75 ff. SGB XII Bedarfsermittlung des Einzelfalls Angebote für Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz www.transfer-net.de
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