Flyer - transfer - Unternehmen für soziale Innovation

Kommunale Teilhabeplanung
Kommunale Teilhabeplanung ist Steuerungsunter­
stützung für die Kommunen im hochkomplexen
Bereich der Leistungen für Menschen mit Behinderungen auf der normativen, strategischen und opera­
tiven Ebene. Wir unterstützen unsere Auftrag­
gebenden bei der Entwicklung von Leitbildern und
kommunalen Entwicklungspfaden, konkreten Zielen
und deren Umsetzung.
Ihre Vorteile
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Fundierte Analyse der Situation
Strukturiertes Vorgehen
Zeitlich begrenztes Fixpreis-Projekt
Teilhabeplan mit konkreten Zielen und
Maßnahmen
Durch die Beteiligung aller Akteure/-innen kommen
wir zu tragfähigen Analysen und belastbaren Ergeb­
nissen, die kartographisch, als Tabelle und in Textform
beschrieben werden.
Eine Kommunale Teilhabeplanung kann als fundierte
Vorbereitung für einen Kommunalen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
dienen.
Sie wissen bereits, worauf es in Ihrer Kommune
ankommt? Sprechen Sie mit uns! Durch Beratungs-,
Moderations- und Organisationsleistungen können
wir Sie bei der Umsetzung gemäß dem rheinland-pfäl­
zischen Leitfaden zur Entwicklung eines Kommunalen
Aktionsplans unterstützen.
Fachberatung zum Abschluss
von Vereinbarungen nach
§§ 75 ff. SGB XII
Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen
sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung einer
bedarfsgerechten Angebotsstruktur in Ihrer Kommu­
ne.
Hierin werden mit den Leistungserbringern unter
anderem
∙∙ Anforderungen an die Qualität der Leistungen,
∙∙ die Struktur des Angebotes,
∙∙ Fragen der Zusammenarbeit
verhandelt. Dies bildet die Grundlage der Vergütung.
Leistungserbringer haben Anspruch auf die Höhe
einer Vergütung, die ihnen bei wirtschaftlicher
Betriebs­führung eine Erbringung der zugesagten
Leistungen ermöglicht.
Die Höhen bisher in Rheinland-Pfalz vereinbarten
Vergütungen sind – bei vergleichbaren Leistungen –
unterschiedlich. Die Differenz ist beträchtlich und
drückt sich in erkennbaren Größen in kommu­nalen
Haushalten aus.
transfer bereitet die Verhandlungen mit Ihnen vor,
nimmt an ihnen teil und wertet die erzielten Ergebnis­
se aus. Die Dienstleistung beinhaltet Strategiebera­
tung und Umsetzungsbegleitung.
Bedarfsermittlung auf der Ebene
des Einzelfalls
Bei der Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs und
der zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen
der Eingliederungshilfe nach SGB IX in Vbg. mit SGB
XII stehen fachliche Gesichtspunkte neben (verwal­
tungs-)wirtschaftlichen Fragestellungen.
Die Erstellung eines Individuellen Teilhabeplans
erfordert entsprechend qualifiziertes Personal. Die
Bereitstellung dieser Ressourcen ist für viele Kommu­
nen in Zeiten der Haushaltskonsolidierung nur
schwerlich möglich.
In dieser Situation bietet transfer die Ermittlung des
individuellen Hilfebedarfs an und formuliert einen
Vorschlag der zur Bedarfsdeckung erforderlichen
Leistungen im konkreten Einzelfall.
Die antragstellende bzw. leistungsberechtigte Person
sowie weitere relevante Personen werden selbstver­
ständlich einbezogen, ein Vorschlag für eine bedarfs­
gerechte Leistung wird wo immer möglich konsensual
entwickelt. Bei fehlendem Konsens werden Alternati­
ven geprüft und dargestellt.
Ihre Vorteile
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Eine qualifizierte Erstellung des THP
Flexible Rechnungslegung je erstelltem THP
Die Entscheidung verbleibt beim Fallmanagement
Keine Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf den
externen Dienstleister
In diesem Modul ist eine Bonus/Malus-Regelung
möglich.
Referenzen
Kommunale Teilhabeplanung
✓✓ Kommunale Teilhabeplanung im Landkreis
Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz (2014)
✓✓ Kommunale Teilhabeplanung im Landkreis
Cochem-Zell (2011)
✓✓ Kommunale Teilhabeplanung im Landkreis
Bernkastel-Wittlich (2009)
Fachberatung zum Abschluss von
Vereinbarungen nach §§ 75 ff. SGB XII
✓✓ Landkreis Ahrweiler (laufend)
✓✓ Verbund Eingliederungshilfe Südwestpfalz (2014)
✓✓ Landkreis Bernkastel-Wittlich (2012)
Bedarfsermittlung auf der Ebene des
Einzelfalls
✓✓ Gutachten im Auftrag des Sozialgerichtes München
(2013)
✓✓ Landschaftsverband Rheinland (2013–2014)
✓✓ Sozialagentur Sachsen-Anhalt, üö. Träger der
Sozialhilfe (2012–2013)
✓✓ Vollerhebung des Hilfebedarfs nach dem
H. M. B. W.-Verfahren für Menschen mit geistiger
und/oder schwerst mehrfacher Behinderung im
Auftrag des Senats Berlin (2010) und des Senats
Hamburg (2004)
Fortbildungen für Mitarbeitende der
Leistungsträger
✓✓ „Zielentwicklung und Leistungsrecht in der
Eingliederungshilfe“ für Mitarbeitende im Land­
kreis Ahrweiler (2014)
✓✓ „Fallführung in der Eingliederungshilfe“ für
Mitarbeitende in den schleswig-holsteinischen
Kreisen (2010–2013)
✓✓ „Fallführung in der Eingliederungshilfe“ für Mit­
arbeitende in der Stadt Leipzig (2009)
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches und auf
Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot.
Sie wollen uns näher kennenlernen?
Wie erläutern Ihnen unser Angebot bei Ihnen
vor Ort – selbstverständlich kostenlos!
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Serviceangebote in der
Eingliederungshilfe
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Ihr/e Ansprechpartner/-in
Eva Maria Keßler
Diplom-Sozialpädagogin / MA Soziale Arbeit
0 65 71 – 14 99 77 1
[email protected]
Thomas Schmitt-Schäfer Dipl.-Pädagoge (univ) / Verwaltungsbetriebswirt (vwa)
0 65 71 – 14 99 77 2
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