DGM-Emissionslabel offiziell anerkannt und registriert

DEUTSCHE GÜTEGEMEINSCHAFT MÖBEL E.V.
Presse-Information
RAL Registrierung des Emissionslabels:
DGM-Emissionslabel offiziell anerkannt und registriert
„Bieten Verbrauchern eine zuverlässige Orientierungshilfe beim Möbelkauf“
Fürth. Das bereits im Januar 2015 durch die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel
(DGM) eingeführte Emissionslabel für Möbel wurde jetzt offiziell beim RAL
Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. anerkannt und
registriert. Die strengen Güte- und Prüfbedingungen des weltweit ersten Emissionslabels für Möbel sind in der RAL Registrierung (RG) 437 festgelegt. „Diese
Bedingungen muss ein Möbelhersteller zwingend einhalten und nachweisen,
um mit dem Label zu werben. Dem Verbraucher bieten wir damit eine zuverlässige Orientierungshilfe beim Möbelkauf“, erklärt DGM-Geschäftsführer Jochen
Winning.
Emissionen von Möbeln in Wohnräumen sind schon lange ein Thema. Das jetzt registrierte DGM-Emissionslabel hilft einerseits Möbelherstellern und -händlern beim
Nachweis von wohngesunden Möbeln und bietet andererseits dem Verbraucher eine
nachvollziehbare Entscheidungshilfe bei der Suche nach eben diesen hochwertigen
Einrichtungsgegenständen. Sitzmöbel, Kastenmöbel, Tische, Büromöbel, Lattenroste, Matratzen und Betten gehören zum Geltungsbereich der RAL-RG 437.
Die Gütebedingungen der geprüften Möbel sind in den vier Emissionsklassen A, B, C
und D aufgeteilt. Möbelstücke, die das Label der Emissionsklasse A tragen, sind besonders emissionsarm. Sie erfüllen die strengen Grenzwerte von Formaldehyd und
weiteren flüchtigen Stoffen aus der RAL-GZ 430. Die Emissionsklasse D entspricht
den gesetzlich geforderten Grenzwerten. „Alle vier Klassifizierungen zeigen dem
Pressekontakt: Verband der Deutschen Möbelindustrie, Tel. 0 22 24 / 93 77 - 0
Verbraucher außerdem, dass ein qualitätsbewusster Möbelhersteller über die bisherigen Gütezeichen hinaus, auch großen Wert auf Emissionsprüfungen bei seinen
Produkten legt“, betont Winning. Den Nachweis über die Einhaltung der Güte- und
Prüfbedingungen aus der RAL Registrierung 437 dürfen ausschließlich Prüfinstitute
ausstellen, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditiert wurden.
Die Gütegemeinschaft und das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“
Mit der Registrierung ihres Emissionslabels unterstreicht die Gütegemeinschaft ihr
Bestreben, dem Verbraucher beim Kauf von Möbeln eine zuverlässige Orientierungshilfe im Handel zu bieten. Seit ihrer Gründung im Jahr 1963 haben sich mittlerweile mehr als 120 Möbelhersteller und Zulieferbetriebe aus dem In- und Ausland
freiwillig dazu verpflichtet, die Anforderungen im Qualitätssystem des RAL einzuhalten. „Diese Anforderungen beziehen sich nicht nur auf die Gesundheitsverträglichkeit
der Möbel, sondern schließen auch deren Langlebigkeit und einwandfreie Funktion
sowie die Sicherheit des Verbrauchers und die Umweltverträglichkeit der Produktion
mit ein“, erläutert Winning. Jeder einzelne Faktor wird in unabhängigen Prüfinstituten
eingehend getestet. Nur diejenigen Möbel, die alle Prüfungen einwandfrei bestanden
haben, werden mit dem europaweit wichtigsten Qualitätszeichen für Möbel, dem
„Goldenen M“, ausgezeichnet. „Wer in Möbelhäusern oder Fachgeschäften auf der
Suche nach qualitätsgeprüften und emissionsarmen Möbeln ist, vertraut lieber auf
unseren Rat“, schließt Winning. DGM/FT
Bild: Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel hat ihre Emissionsklassen beim RAL
registrieren lassen. Grafik: DGM
Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de
10. Dezember 2015
Pressekontakt: Verband der Deutschen Möbelindustrie, Tel. 0 22 24 / 93 77 - 0