Amtsblatt Nr. 479 vom 7. November 2015

7. NOVEMBER • 22. JAHRGANG • 19. AUSGABE (NR. 479)
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER STADT WEIDA
Stadtnachrichten
Sportnotizen
Wer möchte helfen?
Landkreisaktion: Starke Netze gegen Gewalt
Vorgestern sind die ersten Asylbewerber im Containerdorf am Rand des
Gewerbegebiets in Weida eingetroffen. Wie Landrätin Martina Schweinsburg in der Bürgerversammlung angekündigt hat, werden 80 Flüchtlinge
dort wohnen. Während das Landratsamt für die Unterbringung und die lebensnotwendige Versorgung der Menschen zuständig ist, kommt auf die
kommunale Ebene eine Herausforderung ganz anderer Art zu.
Die Aufgabe heißt: Integration. Das ist keine Aufgabe der Stadtverwaltung
allein oder des Vereins MIG e.V., der das Wort Integration schon im Namen
trägt – es ist eine bürgerschaftliche Aufgabe, die uns alle angeht.
Und so schließt sich die Stadt Weida der Frage des Vereins an:
WER MÖCHTE HELFEN?
Bürgermeister Werner Beyer hatte schon Anfang September die Hauptamtsleiterin Bettina Gunkel mit der Koordination von Angeboten aus der
Bürgerschaft, das ehrenamtliche Engagement betreffend, beauftragt. Seit
über einem Jahr gibt es die Arbeitsgruppe „Asyl“ des Weidaer Stadtrats.
Und jetzt wird es in besonderer Weise gebraucht – das Ehrenamt.
Wer Kleidungsstücke oder Haushaltsgegenstände spenden möchte, kann
sie in der FUNDGRUBE in der Neustädter Straße 51 zu folgenden Zeiten
abgeben: Montags bis donnerstags von 8.00 bis 15.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 62491) auch außerhalb dieser Zeiten.
Wer sich noch intensiver einbringen möchte, kann auch gern eine persönliche Patenschaft über eine oder mehrere Personen übernehmen.
Alle wissen: Der Schlüssel zur erfolgreichen Integration ist die Kenntnis der
deutschen Sprache. Somit geht die Bitte an alle, die sich das zutrauen, als
Vermittler der deutschen Sprache tätig zu werden. Dazu braucht man kein
Germanist zu sein, auch kein Deutsch-Lehrer. Dazu muss man nicht arabisch oder fließend englisch können. Eine gewisse Sicherheit in Orthografie und Grammatik und die Bereitschaft, vor einer Gruppe Ausländer zu
stehen, reicht für den Anfang. Für geeignete Lehr- und Lernmittel wird gesorgt.
Wegen der kulturellen Besonderheiten in muslimischen Ländern ist hier
das Engagement von männlichen Personen besonders erwünscht.
Was aber nicht heißt, dass wir keine Frauen brauchen. Im Gegenteil,
schließlich füllen in Deutschland zu 75 % Frauen das Ehrenamt aus. Und
wir erwarten von den jungen Männern, die sich als Gäste in unserem Land
aufhalten, dass sie die europäische Gleichberechtigung von Frauen und
Männern akzeptieren.
Vielleicht fällt Ihnen außer Sachspenden und Unterricht noch etwas Anderes ein? Egal was es ist, Ihre Bereitschaft zum Helfen können Sie gern
kundtun. In der Stadtverwaltung hat man dafür (Tel. 54110) immer ein offenes Ohr.
Nicht abseits stehen – mitmachen!
„Starke Netze gegen Gewalt: Keine Gewalt gegen Mädchen und Frauen!“
Unter diesem Motto rufen der Kreissportbund Greiz, die mitwirkenden Vereine sowie die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Landkreises
Greiz, das Frauenhaus Greiz und der Weiße Ring im Rahmen einer regionalen Aktion auf. Vom 23.11. bis 27.11.2015 können Frauen und Mädchen in
Schnupperkursen, Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen
ihr Selbstwertgefühl, ihr Selbstvertrauen und ihre Verteidigungsbereitschaft stärken. Frauen und Mädchen werden motiviert, Übergriffe wahrzunehmen und sich zur Wehr zusetzen. Egal ob körperliche oder sexualisierte Gewalt, ob in der Partnerschaft, auf der Straße oder in der Sporthalle:
Bei uns ist kein Platz für Gewalt an Mädchen und Frauen. Bei uns gilt Null
Toleranz bei Gewalt. Wir wollen Mädchen und Frauen den Rücken stärken
und laden ein, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung unter fachlicher
Anleitung auszuprobieren.
In Weida wird sich der Justizsportverein Ostthüringen – Weida, Turnhalle
„Comeniusschule“, Bahnhofstr. 17 – am 25.11.2015 von 18:30 bis 20:00 Uhr
an der Landkreisaktion beteiligen und lädt Frauen und Mädchen herzlich
ein.
Ansprechpartner: Steven Schnabel, Tel: 036603-43438,
E-Mail: [email protected], Internet: www.budo-weida.de
Kulturelles & Veranstaltungstipps
„Kluge Gedanken
und erfrischender Humor“
Der Thüringer Komponist Achim Müller-Weinberg liest am Freitag,
dem 20. November, 19 Uhr, im Balkensaal der Osterburg. Nach „Heiter bis wolkig, vereinzelt Niederschlag“ stellt er nun seine zwei neuesten Gedichtbände: „Zum Schmunzeln und Runzeln“ und „Es geht
alles seinen Gang“ vor. Begeisterte Zuschriften bescheinigen ihm
kluge Gedanken und erfrischenden Humor.
Eintritt: 8,- € und ermäßigt 4,- €. Beide Gedichtbände können nach
der Lesung käuflich erworben werden.
Neujahrskonzert 2016
In der nächsten Woche beginnt der Vorverkauf von Eintrittskarten
für das beliebte Neujahrskonzert der Vogtland Philharmonie in der
Weida-Information.
Am 21. Januar 2016 werden im Bürgerhaus wieder beschwingte und
heitere Melodien aus Oper, Operette und Musical erklingen.
Mitteilungen
Das Bau- und Ordnungsamt
der Stadtverwaltung teilt mit
Straße „An der Papiermühle“ ab sofort Einbahnstraße
Nachdem die neue Kirchbrücke eröffnet wurde und der Verkehr wieder wie
gewohnt von der Altstadt in die Neustadt und umgekehrt rollen kann, endet auch die Erlaubnis zur Befahrung der internen Umleitungsstrecke „An
der Papiermühle“.
Damit die Straße dennoch weiterhin genutzt werden kann, erfolgte für die
dauerhafte Genehmigung eine Abstimmung mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Stadt Weida mit dem Ergebnis: Die Straße „An
der Papiermühle“ darf weiterhin befahren werden, jedoch sicherheitsbedingt nur einspurig als Einbahnstraße.
Wir bitten um Beachtung der neuen Verkehrsregel.
Unglaublich – aber wahr!
Dieses Foto wurde am 28.10.2015
aufgenommen – Ohne Worte!
Es wurde in den vergangenen
Wochen ein Gehweg mit Straßenbord angelegt, der den sicheren Gang der Kinder und ihrer
Begleitpersonen vom Parkplatz
oberhalb der Einrichtung bis zum
Eingangsbereich der KiTa gewährleisten soll.
Parken auf dem Gehweg behindert und gefährdet die Fußgänger!
Beim Parken auf der Fahrbahn
muss die verbleibende Durchgangsbreite mindestens 3 m betragen! Diese Verkehrsordnungswidrigkeiten werden entsprechend
geahndet!
Amtsblatt Seite 1
Hinweise zum Winterdienst in Weida und Crimla
Mit der jeweiligen Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt
Weida und der Gemeinde Crimla ist auch der Winterdienst geregelt. Wie
bereits mehrfach im Amtsblatt veröffentlicht, ist die Verpflichtung zum
Winterdienst auf die Eigentümer von Grundstücken übertragen.
• Die Verpflichtung Schnee zu räumen und Gehwege zu streuen, besteht
in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.
• Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang von mindestens 1,25 m zu räumen.
• Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.
Geburtstage/Jubiläen
Die Stadtverwaltung Weida gratuliert nachträglich zwei
„diamantenen“ Paaren zum persönlichen Ehejubiläum
sehr herzlich: Am 29. Oktober 2015 feierten
Ruth und Waldemar Kaufmann und
Lieselotte und Oskar Melzer ihren 60. Hochzeitstag.
Bitte beachten Sie auch, dass sich bei einsetzendem Tauwetter Eiszapfen
bilden. Zur Unfallvermeidung sind diese durch den Hauseigentümer zu beseitigen.
Der städtische Bauhof führt den Winterdienst unterstützend durch.
Nachträglich, aber ebenso herzlich, gratulieren wir dem
Ehrenbürger der Stadt Weida, Herrn Superintendenten a. D.
Werner Hinz zum 79. Geburtstag.
Ebenso herzliche Glückwünsche zum 77. Geburtstag
gehen an den Ehrenbürger des Ortsteils Hohenölsen,
Herrn Alfons Fredl.
Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis:
Gemäß § 11 Absatz 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Weida vom
13.12.1993 sind bei Straßen mit einseitigem Gehweg sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als
auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg
verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit
ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
In Hinblick auf gute nachbarschaftliche Beziehungen sollten Sie daran
denken, diesen Verpflichtungen immer gemeinsam nachzukommen.
Außerdem gratulieren wir allen Seniorinnen und
Senioren, die in den vergangenen zwei Wochen Geburtstag
hatten, insbesondere:
Frau Elisabeth Kaplick
(96.)
Frau Ursula Krause(85.)
Frau Erna Pleuser(85.)
Frau Christa Mothes(80.)
Herrn Jürgen Weitzmann (80.)und
Herrn Horst Pollnow (80.) Wir wünschen allen Ehe- und Altersjubilaren Gesundheit und alles Gute.
Mitteilung
Beschlüsse der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal vom 2. November 2015
035/15 Die Verbandsversammlung beschließt die 7. Satzung zur Änderung
der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal.
036/15 Die Verbandsversammlung beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung – Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal.
037/15 Die Verbandsversammlung beschließt die 11. Änderung der Betriebssatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres
Elstertal.
038/15 Die Verbandsversammlung beschließt die 6. Änderung der Geschäftsordnung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres
Elstertal.
039/15 Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Geschäftsleitung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den am Projekt beteiligten Verbänden den beigefügten Maßnahmeplan umzusetzen.
041/15 Die Verbandsversammlung beruft die Mitglieder des Verbraucherbeirates wie folgt:
Stadt Gera:
Frau Stephanie Friedemann
Herr Uwe Raubold
Herr Frank Heiland
Herr Ralf Rauch
Landkreis Greiz: Herr Jürgen Kroll
Herr Stefan Lindner
Herr Günther Franke
Herr Michael Votteler
Vertreter des Zweckverbandes: Herr Dietrich Heiland
Herr Dr. Wolfgang Neudert
Herr Ralf Bornkessel
Herr Rolf Leopold
Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, De-Smit-Straße 6 in 07545
Gera während der üblichen Dienststunden aus.
Amtsblatt Seite 2
Heute feiert Frau Erika Lehmann ihren 90. Geburtstag.
Herzliche Glückwünsche!
Was sonst noch interessiert ...
(Rubrik 11)
[Was sonst noch interessiert…]
Neueröffnung einer Arztpraxis für Allgemeinmedizin in
der Ortschaft Staitz der Landgemeinde Auma-Weidatal
Dienstleistung
Vor zwei Monaten eröffnete Frau Dipl.-Med. Monika Rebling in Staitz eine
Zweigstelle ihrer Aumaer Praxis für Allgemeinmedizin. Mit Herrn Dr. med.
Matthias Fischer wurde ein erfahrener Hausarzt eingestellt, der nun zweimal
pro Woche in Staitz, jeweils Montag und Donnerstag von 8 Uhr bis 13 Uhr
Sprechstunden hält. Neben dem Feld der Allgemeinmedizin bieten Frau
Rebling in Auma auch Akupunkturbehandlungen und
Herr Dr. Fischer in beiden
Orten
Naturheilverfahren
an. Dr. Fischer nimmt noch
Patienten an. Nehmen Sie
dieses Angebot an, denn
damit soll sich die medizinische Versorgung auf dem
Land spürbar verbessern.
Die Kontaktdaten
der Praxis in Auma:
Markt 12 in 07955 Auma,
Tel.: 036626/20547
Dr. med. Matthias Fischer und Dipl.-Med. Monika Rebling bei
Sprechzeiten:
der Eröffnung der Staitzer Praxis am 3. September 2015.
Montag bis Freitag:
8 bis 12 Uhr sowie Dienstag:
Impressum
16 bis 18 Uhr und Donnerstag
Weidaer
Amtsblatt
17 bis 19 Uhr
Die Kontaktdaten
der Praxis in Staitz:
Staitzer Dorfstraße 66
in 07955 Auma-Weidatal,
Tel.: 036622/822159
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8 bis 13 Uhr
Das nächste
Amtsblatt
erscheint am
21. November 2015.
Herausgeber:Stadt Weida
Stadtverwaltung,
Markt 1 · 07570 Weida
Telefon: 03 66 03 / 5 41 30
Internet: www.weida.de
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister W. Beyer
Redaktion: E.-J. Müller
Gesamtherstellung und verantwortlich für
den Anzeigenteil und die Verteilung:
Druckerei Emil Wüst & Söhne
Erscheinungsweise und Auflage:
Siehe Impressum „Weidaer Wochenblatt“
Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen:
Kostenlose Verteilung an die Haushalte der
Stadt Weida und der Gemeinde Crimla. Einzelbezug ist gegen Portoersatz möglich bei
der Stadtverwaltung Weida, Anschrift siehe
Herausgeber.
Urheberrechte: Stadt Weida
Verwendung des Titels und
Nachdruck nur mit Genehmigung!