energetische Inspektion von Klimaanlagen

FAKTENPAPIER
ENERGETISCHE INSPEKTION VON
KLIMAANLAGEN
NACH EnEV
WAS SIND DIE GESTZLICHEN GRUNDLAGEN?
1. EU Richtlinie 2010/31/EU über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
2. Energieeinspargesetz (EnEG) 2013
3. Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
WAS IST EINE KLIMAANLAGE?
Laut § 2 der EPBD ist eine Klimaanlage eine Kombination der
Bauteile, die für eine Form der Raumluftbehandlung
erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird
oder gesenkt werden kann.
WAS FORDERT DIE EnEV?
Laut § 12 der EnEV 2014 sind Betreiber von Gebäuden mit
einer Klimaanlage mit einer Nennleistung für den
Kältebedarf von mehr als 12 KW verpflichtet eine
energetische Inspektion dieser Anlage durch nach EnEV
berechtigte Personen durchzuführen.
WAS UMFASST DIE INSPEKTION?
Eine Inspektion beinhaltet die Prüfung der Komponenten,
die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, sowie die
Dimensionierung der Anlage im Verhältnis zum Kühlbedarf
des Gebäudes. Dies sind insbesondere:
1. Die Überprüfung und Bewertung der Anlage in Bezug
auf die entsprechende Raumauslegung bzw.
Nutzungsart, Nutzungszeiten, aufkommende interne
Wärmequellen, der bauphysikalischen Eigenschaften
des Gebäudes, der geforderten Luftmengen,
Temperatur, Feuchte, Betriebszeiten und Toleranzen.
2. Die Festlegung der Effizienz der wesentlichen
Komponenten.
WAS BEINHALTET DER INSPEKTIONSBERICHT?
1. Ergebnisdarstellung der Inspektion.
2. Fachliche
Hinweise
für
Maßnahmen
zur
kosteneffizienten Verbesserung der energetischen
Eigenschaften der Anlage, für deren Austausch oder für
Alternativlösungen.
WANN IST DIE INSPEKTION DURCHZUFÜHREN?
Eine erstmalige Inspektion ist 10 Jahre nach der
Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile
(z.B. Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine)
durchzuführen.
WIE LANGE IST DER INSPEKTIONSBERICHT GÜLTIG?
Der Inspektionsbericht ist 10 Jahre gültig.
WER IST FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VERANTWORTLICH?
Nach § 13 Absatz 1 der EnEV ist der Betreiber der Anlage für
die Durchführung der Inspektion verantwortlich.
WER KANN DIE INSPEKTION DURCHFÜHREN?
Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen
durchgeführt werden, die mindestens eine der
nachfolgenden Qualifikationen nachweisen können:
1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den
Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische
Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr
Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung
von raumlufttechnischen Anlagen.
2. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den
Fachrichtungen
Maschinenbau, Elektrotechnik,
Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen mit
mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung,
Bau, Betrieb oder Prüfung von raumlufttechnischen
Anlagen.
3. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in
einer anderen technischen Fachrichtung mit einem
Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik
oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens
drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb
oder Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen.
WER KONTROLLIERT DEN INSPEKTIONBERICHT?
Der Inspektionsbericht ist nur mit einer Registriernummer
gültig, die bei der Registrierstelle zu beantragen ist. Der
Betreiber hat den Bericht den zuständigen Behörden auf
Verlangen vorzulegen, Verstöße gegen die Verpflichtung zur
Durchführung
einer
Inspektion
können
als
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 15.000 Euro
geahndet werden.
FAZIT:
Durch die energetische Inspektion von Klimaanlagen
werden dringlichste Handlungsfelder so auch gleichzeitig
Vorschläge von sinnvollen Verbesserungsmaßnahmen
aufgezeigt.
NÜTZLICHE VERWEISE:
 EnEV-Registrierstelle beim DIBt www.dibt.de
SERVICES ENERGIEAGENTUR RHEINLAND-PFALZ:
 Informationen zum Thema
ANSPRECHPARTNER:
[email protected]
0631 – 205 75 7163
www.energieagentur.rlp.de
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
ENEV
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten
Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
2014: INSPEKTION VON KLIMAANLAGEN Seite 1
Stand 12.06.2015