FAKTENPAPIER ENERGETISCHE INSPEKTION VON KLIMAANLAGEN NACH EnEV WAS SIND DIE GESTZLICHEN GRUNDLAGEN? 1. EU Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) 2. Energieeinspargesetz (EnEG) 2013 3. Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) WAS IST EINE KLIMAANLAGE? Laut § 2 der EPBD ist eine Klimaanlage eine Kombination der Bauteile, die für eine Form der Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird oder gesenkt werden kann. WAS FORDERT DIE EnEV? Laut § 12 der EnEV 2014 sind Betreiber von Gebäuden mit einer Klimaanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 KW verpflichtet eine energetische Inspektion dieser Anlage durch nach EnEV berechtigte Personen durchzuführen. WAS UMFASST DIE INSPEKTION? Eine Inspektion beinhaltet die Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, sowie die Dimensionierung der Anlage im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Dies sind insbesondere: 1. Die Überprüfung und Bewertung der Anlage in Bezug auf die entsprechende Raumauslegung bzw. Nutzungsart, Nutzungszeiten, aufkommende interne Wärmequellen, der bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes, der geforderten Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeiten und Toleranzen. 2. Die Festlegung der Effizienz der wesentlichen Komponenten. WAS BEINHALTET DER INSPEKTIONSBERICHT? 1. Ergebnisdarstellung der Inspektion. 2. Fachliche Hinweise für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Anlage, für deren Austausch oder für Alternativlösungen. WANN IST DIE INSPEKTION DURCHZUFÜHREN? Eine erstmalige Inspektion ist 10 Jahre nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile (z.B. Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine) durchzuführen. WIE LANGE IST DER INSPEKTIONSBERICHT GÜLTIG? Der Inspektionsbericht ist 10 Jahre gültig. WER IST FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VERANTWORTLICH? Nach § 13 Absatz 1 der EnEV ist der Betreiber der Anlage für die Durchführung der Inspektion verantwortlich. WER KANN DIE INSPEKTION DURCHFÜHREN? Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die mindestens eine der nachfolgenden Qualifikationen nachweisen können: 1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen. 2. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen. 3. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen. WER KONTROLLIERT DEN INSPEKTIONBERICHT? Der Inspektionsbericht ist nur mit einer Registriernummer gültig, die bei der Registrierstelle zu beantragen ist. Der Betreiber hat den Bericht den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen, Verstöße gegen die Verpflichtung zur Durchführung einer Inspektion können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 15.000 Euro geahndet werden. FAZIT: Durch die energetische Inspektion von Klimaanlagen werden dringlichste Handlungsfelder so auch gleichzeitig Vorschläge von sinnvollen Verbesserungsmaßnahmen aufgezeigt. NÜTZLICHE VERWEISE: EnEV-Registrierstelle beim DIBt www.dibt.de SERVICES ENERGIEAGENTUR RHEINLAND-PFALZ: Informationen zum Thema ANSPRECHPARTNER: [email protected] 0631 – 205 75 7163 www.energieagentur.rlp.de Die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. ENEV Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. 2014: INSPEKTION VON KLIMAANLAGEN Seite 1 Stand 12.06.2015
© Copyright 2024 ExpyDoc