Stadtpolizei Winterthur Wirtschaftspolizei Badgasse 6 8403 Winterthur Telefon 052 267 58 58 Fax 052 267 58 20 E-Mail [email protected] www.stapo.winterhur.ch Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes Das Gesuch inkl. Beilagen müssen (§ 7 bzw. § 13 VGG) mindestens vier Wochen vor dem Anlass, gut leserlich und vollständig ausgefüllt, eingereicht werden an: Wirtschaftspolizei, Badgasse 6, 8403 Winterthur Definition – Bewilligungspflichtig ist das Anbieten von Steh- und Sitzplätzen zum Genuss von Speisen und Getränken vor Ort. Ausgenommen sind alkoholfreie Festwirtschaften bis max. 10 Steh- oder Sitzplätzen. Definition – Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten. Ausgenommen ist die unentgeltliche Degustation nicht gebrannter alkoholhaltiger Getränke (z.B. Wein). Festwirtschaft Klein- u. Mittelverkauf Veranstaltung/Anlass Weihnachtsmarkt Oberwinterthur Veranstaltung/Anlass Ortsverein Oberwinterthur Organisation/Verein Anzahl Festbesucher 1.Festareal 2.Festareal Dorfken / Hohlandstr. Strasse Nr. Gesuchsteller/-in 8404 Winterthur PLZ Ort (Verantwortliche Person die der Festwirtschaft oder dem klein- und Mittelhandel vorsteht) Name Geschlecht Vorname E-Mail Strasse Nr. Tel P. PLZ Ort Mobile Rechnungsadresse Firma/Name/Vorname Strasse Nr. 1. Ortsverein Oberwinterthur, Müller Andi Attikerstrasse 2 Bis: Datum 05.12.2015 05.12.2015 Von: Zeit Bis: Zeit 09.00 Von: Datum 21.00 3. 8. 4. 9. 5. 10. Verkaufsstände verderbliche Waren → Anzahl Stände im Innern oder mehr als 1 Tag Von: Zeit Bis: Zeit Andere Verkaufsstände (Non Food) → Anzahl Stände im Freien/Festzelt Live Musik → Anzahl Musiker Tombola → Bis: Datum 6. 7. Benützung Lautsprecheranlagen → 8542 Wiesendangen PLZ Ort 2. Lotto oder w Analog Gesuchsteller/-in Von: Datum Disc Jockey m → Musikstil Reklame/Hinweistafeln usw. Signalisation (Wegweiser/Transparente/Plakate usw.) Werden Bauten errichtet (z.B. Festzelt/Bühne) Ort Beilagen Datum Unterschrift _________________________________________ Formular Verkauf verderbliche Lebensmittel Situationsplan (Festareal / Strassen usw.) Bitte Formular ausdrucken per Post einreichen Stadtpolizei Winterthur Wirtschaftspolizei Badgasse 6 8403 Winterthur Telefon 052 267 58 58 Fax 052 267 58 20 E-Mail [email protected] www.stapo.winterhur.ch Verkauf von leichtverderblichen Lebensmitteln, insbesondere von Wurst- und Fleischwaren, an Festanlässen ausserhalb von bewilligten Wirtschaftsräumen Veranstaltung/Anlass Veranstaltung/Anlass Weinachtsmarkt Oberwinterthur Ortsverein Oberwinterthur / Andi Müller Organisation/Verein Anzahl Festbesucher 1.Festareal 2.Festareal Dorfkern Oberi / Hohlandstr. Strasse Nr. Verantwortlich 8404 Winterthur PLZ Ort (Verantwortliche Person die der Festwirtschaft, dem Strassenstand oder Verkaufswagen vorsteht) Name Geschlecht Vorname E-Mail Strasse Nr. Tel P. PLZ Ort Mobile Verkaufseinrichtung 1. Strassenstand Von: Datum Bis: Datum 05.12.2015 05.12.2015 Von: Zeit 09.00 Verkaufswagen w Festwirtschaft Bis: Zeit 21.00 m Von: Datum Bis: Datum Von: Zeit Bis: Zeit 6. 2. 7. 3. 8. 4. 9. 5. 10. Verkaufssortiment (leicht verderbliche Lebensmittel) Wurst- und Fleischwaren, Fische, warme Speisen aller Art (z.B. Frühlingsrollen, Teigwaren- und Reisgerichte), Sandwiches, belegte Brötchen, crème- und rahmhaltige Patisseriewaren, Roheierspeisen, Traiteur- und Kartoffelsalate, usw. Fleischlieferant Die verantwortliche Person bestätigt, von en gesundheitspolizeilichen Bedingungen sowie der Gebührenregelung (siehe Rückseite) Kenntnis genommen zu haben. Unterschrift Ort Datum Unterschrift _________________________________________ Ergebnis der gesundheitspolizeilichen Kontrolle Datum Zeit Anwesend Befund . Winterthur, den Für die Lebensmittelkontrolle Bitte Formular ausdrucken per Post einreichen Stadtpolizei Winterthur Veranstaltungen Obertor 17 8403 Winterthur Telefon 052 267 45/50 Fax 052 267 58 20 E-Mail [email protected] www.stapo.winterhur.ch Gesundheitspolizeiliche Bedingungen beim Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln 1. Angelieferte Lebensmittel sauber verpackt, leichtverderbliche Lebensmittel gekühlt. 2. Gedeckter, gegenüber äusseren Einflüssen und dem Publikum geschützter Arbeitsplatz. 3. Glatte, harte und leicht abwaschbare Arbeits- und Verkaufsflächen. 4. Kühlhaltung von leicht verderblichen Lebensmitteln bei Temperaturen unter 5°C. 5. Thermometer in jedem Kühlschrank zur Überwachung der Kühltemperatur. 6. Fließendes Wasser (Wasser, das zum Händewaschen und der Reinigung von Gegenständen zur Lebensmittelherstellung dient oder mit Lebensmitteln direkt in Berührung kommt, muss den Anforderungen an Trinkwasser entsprechen). 7. Reinigungsmittel für Hände (z.B. Flüssigseife). 8. Handtücher für Einmalgebrauch (z.B. Papierservietten). 9. Geschützte Aufbewahrung sämtlicher Lebensmittelvorräte. 10. Lebensmittelauslagen müssen kundenseitig mit Schutzvorrichtungen versehen (Spuckschutz). 11. Beachtung der Vorschriften betreffend Preisanschrift und Deklaration. 12. Bei der Produktion oder Verarbeitung von Lebensmitteln müssen die Räumlichkeiten den gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneanforderungen entsprechen. Das Herstellen von Lebensmitteln zu kommerziellen Zwecken in privaten Räumen, wie Wohnungen oder Garagen, ist verboten. Als leicht verderblich gelten Lebensmittel, welche bei Raumtemperatur eine rasche Vermehrung von Mikroorganismen erwarten lassen. Besondere Regelung für Fleisch, Fleischerzeugnisse und Fische 1. Transport bzw. Lagerung von Hackfleisch, rohen Hackfleischwaren, Geschnetzeltem bei 5°C bzw. 2°C. 2. Transport bzw. Lagerung von Fleischwaren und Fleischerzeugnissen bei max. 7°C bzw. 5°C. 3. Transport bzw. Lagerung in tiefgefrorenem Zustand bei -15°C bzw. -18°C. 4. Frische Fische, sowie Krusten- u. Weichtieren sind bei 0°C bis +2°C zu transportieren und zu lagern. Bei Nichtbeachten der lebensmittelpolizeilichen Vorschriften können die Kontrollorgane, gestützt auf das eidgenössische Lebensmittelgesetz, die Benützung von Verkaufsständen oder deren Einrichtungen dauernd oder für eine bestimmte Zeit verbieten. Kontroll- und Behandlungsgebühr - pro gleichen Anlass bis max. 14 Tage Fr. 25.– - pro gleichen Anlass über 14 Tage bis ½ Jahr Fr. 50.– - pro gleichen Anlass bis 1 Jahr Fr. 75.– Lebensmittelinspektorat der Stadt Winterthur
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