Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend

Stadtpolizei Winterthur
Wirtschaftspolizei
Badgasse 6
8403 Winterthur
Telefon 052 267 58 58
Fax 052 267 58 20
E-Mail [email protected]
www.stapo.winterhur.ch
Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend
bestehenden Betriebes
Das Gesuch inkl. Beilagen müssen (§ 7 bzw. § 13 VGG) mindestens vier Wochen vor dem Anlass, gut leserlich und vollständig
ausgefüllt, eingereicht werden an: Wirtschaftspolizei, Badgasse 6, 8403 Winterthur
Definition – Bewilligungspflichtig ist das Anbieten von Steh- und Sitzplätzen zum Genuss von Speisen und Getränken
vor Ort. Ausgenommen sind alkoholfreie Festwirtschaften bis max. 10 Steh- oder Sitzplätzen.
Definition – Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke
zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten. Ausgenommen ist die unentgeltliche Degustation nicht gebrannter
alkoholhaltiger Getränke (z.B. Wein).
Festwirtschaft
Klein- u. Mittelverkauf
Veranstaltung/Anlass
Weihnachtsmarkt Oberwinterthur
Veranstaltung/Anlass
Ortsverein Oberwinterthur
Organisation/Verein
Anzahl Festbesucher
1.Festareal
2.Festareal
Dorfken / Hohlandstr.
Strasse Nr.
Gesuchsteller/-in
8404 Winterthur
PLZ Ort
(Verantwortliche Person die der Festwirtschaft oder dem klein- und Mittelhandel vorsteht)
Name
Geschlecht
Vorname
E-Mail
Strasse Nr.
Tel P.
PLZ Ort
Mobile
Rechnungsadresse
Firma/Name/Vorname
Strasse Nr.
1.
Ortsverein Oberwinterthur, Müller Andi
Attikerstrasse 2
Bis: Datum
05.12.2015
05.12.2015
Von: Zeit
Bis: Zeit
09.00
Von: Datum
21.00
3.
8.
4.
9.
5.
10.
Verkaufsstände verderbliche Waren → Anzahl Stände
im Innern oder
mehr als 1 Tag
Von: Zeit
Bis: Zeit
Andere Verkaufsstände (Non Food) → Anzahl Stände
im Freien/Festzelt
Live Musik → Anzahl Musiker
Tombola →
Bis: Datum
6.
7.
Benützung Lautsprecheranlagen →
8542 Wiesendangen
PLZ Ort
2.
Lotto oder
w
Analog Gesuchsteller/-in
Von: Datum
Disc Jockey
m
→ Musikstil
Reklame/Hinweistafeln usw.
Signalisation (Wegweiser/Transparente/Plakate usw.)
Werden Bauten errichtet (z.B. Festzelt/Bühne)
Ort
Beilagen
Datum
Unterschrift _________________________________________
Formular Verkauf verderbliche Lebensmittel
Situationsplan (Festareal / Strassen usw.)
Bitte Formular ausdrucken per Post einreichen
Stadtpolizei Winterthur
Wirtschaftspolizei
Badgasse 6
8403 Winterthur
Telefon 052 267 58 58
Fax 052 267 58 20
E-Mail [email protected]
www.stapo.winterhur.ch
Verkauf von leichtverderblichen Lebensmitteln, insbesondere von Wurst- und
Fleischwaren, an Festanlässen ausserhalb von bewilligten Wirtschaftsräumen
Veranstaltung/Anlass
Veranstaltung/Anlass
Weinachtsmarkt Oberwinterthur
Ortsverein Oberwinterthur / Andi Müller
Organisation/Verein
Anzahl Festbesucher
1.Festareal
2.Festareal
Dorfkern Oberi / Hohlandstr.
Strasse Nr.
Verantwortlich
8404 Winterthur
PLZ Ort
(Verantwortliche Person die der Festwirtschaft, dem Strassenstand oder Verkaufswagen vorsteht)
Name
Geschlecht
Vorname
E-Mail
Strasse Nr.
Tel P.
PLZ Ort
Mobile
Verkaufseinrichtung
1.
Strassenstand
Von: Datum
Bis: Datum
05.12.2015
05.12.2015
Von: Zeit
09.00
Verkaufswagen
w
Festwirtschaft
Bis: Zeit
21.00
m
Von: Datum
Bis: Datum
Von: Zeit
Bis: Zeit
6.
2.
7.
3.
8.
4.
9.
5.
10.
Verkaufssortiment (leicht verderbliche Lebensmittel)
Wurst- und Fleischwaren, Fische, warme Speisen aller Art (z.B. Frühlingsrollen, Teigwaren- und Reisgerichte), Sandwiches,
belegte Brötchen, crème- und rahmhaltige Patisseriewaren, Roheierspeisen, Traiteur- und Kartoffelsalate, usw.
Fleischlieferant
Die verantwortliche Person bestätigt, von en gesundheitspolizeilichen Bedingungen sowie der Gebührenregelung (siehe
Rückseite) Kenntnis genommen zu haben.
Unterschrift
Ort
Datum
Unterschrift _________________________________________
Ergebnis der gesundheitspolizeilichen Kontrolle
Datum
Zeit
Anwesend
Befund
.
Winterthur, den
Für die Lebensmittelkontrolle
Bitte Formular ausdrucken per Post einreichen
Stadtpolizei Winterthur
Veranstaltungen
Obertor 17
8403 Winterthur
Telefon 052 267 45/50
Fax 052 267 58 20
E-Mail [email protected]
www.stapo.winterhur.ch
Gesundheitspolizeiliche Bedingungen beim Umgang mit leichtverderblichen
Lebensmitteln
1. Angelieferte Lebensmittel sauber verpackt, leichtverderbliche Lebensmittel gekühlt.
2. Gedeckter, gegenüber äusseren Einflüssen und dem Publikum geschützter Arbeitsplatz.
3. Glatte, harte und leicht abwaschbare Arbeits- und Verkaufsflächen.
4. Kühlhaltung von leicht verderblichen Lebensmitteln bei Temperaturen unter 5°C.
5. Thermometer in jedem Kühlschrank zur Überwachung der Kühltemperatur.
6. Fließendes Wasser (Wasser, das zum Händewaschen und der Reinigung von Gegenständen zur
Lebensmittelherstellung dient oder mit Lebensmitteln direkt in Berührung kommt, muss den Anforderungen
an Trinkwasser entsprechen).
7. Reinigungsmittel für Hände (z.B. Flüssigseife).
8. Handtücher für Einmalgebrauch (z.B. Papierservietten).
9. Geschützte Aufbewahrung sämtlicher Lebensmittelvorräte.
10. Lebensmittelauslagen müssen kundenseitig mit Schutzvorrichtungen versehen (Spuckschutz).
11. Beachtung der Vorschriften betreffend Preisanschrift und Deklaration.
12. Bei der Produktion oder Verarbeitung von Lebensmitteln müssen die Räumlichkeiten den gesetzlich
vorgeschriebenen Hygieneanforderungen entsprechen. Das Herstellen von Lebensmitteln zu kommerziellen
Zwecken in privaten Räumen, wie Wohnungen oder Garagen, ist verboten.
Als leicht verderblich gelten Lebensmittel, welche bei Raumtemperatur eine rasche Vermehrung
von Mikroorganismen erwarten lassen.
Besondere Regelung für Fleisch, Fleischerzeugnisse und Fische
1. Transport bzw. Lagerung von Hackfleisch, rohen Hackfleischwaren, Geschnetzeltem bei 5°C bzw. 2°C.
2. Transport bzw. Lagerung von Fleischwaren und Fleischerzeugnissen bei max. 7°C bzw. 5°C.
3. Transport bzw. Lagerung in tiefgefrorenem Zustand bei -15°C bzw. -18°C.
4. Frische Fische, sowie Krusten- u. Weichtieren sind bei 0°C bis +2°C zu transportieren und zu lagern.
Bei Nichtbeachten der lebensmittelpolizeilichen Vorschriften können die Kontrollorgane,
gestützt auf das eidgenössische Lebensmittelgesetz, die Benützung von Verkaufsständen oder deren
Einrichtungen dauernd oder für eine bestimmte Zeit verbieten.
Kontroll- und Behandlungsgebühr
- pro gleichen Anlass bis max. 14 Tage
Fr. 25.–
- pro gleichen Anlass über 14 Tage bis ½ Jahr
Fr. 50.–
- pro gleichen Anlass bis 1 Jahr
Fr. 75.–
Lebensmittelinspektorat der Stadt Winterthur