HR-Fachleute NEU – auf Basis der Berufsprüfung 2017 Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis 2 MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN ▌Berufsbild / Einsatzgebiet ▌ Die Berufsprüfung für HR-Fachleute richtet sich nach den anerkannten Berufsbildern aus der HRM-Praxis in der Schweizer Wirtschaft. Im Rahmen Ihrer Weiterbildung an der bzb Weiterbildung in Buchs können Sie sich für eine der drei Fachrichtungen entscheiden: - Fachrichtung A: - Fachrichtung B: - Fachrichtung C: Betriebliches HR-Management Öffentliche Personalvermittlung und –beratung Private Personalvermittlung und –verleih Berufsleute der Fachrichtung Betriebliches HR-Management werden in den Unternehmen in allen spezifischen HR-Prozessen eingesetzt. Überdies können sie die Funktion als Bereichsleiter/-in in mittleren Unternehmen ausüben. Berufsleute der Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und –beratung arbeiten als Berater/-innen in öffentlich-rechtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Berufsleute mit Fachrichtung Private Personalvermittlung und –verleih arbeiten bei Personaldienstleistern oder Personalbüros. Allen drei Fachrichtungen ist gemeinsam, dass sie über folgendes, grundlegendes HRrelevantes Fachwissen verfügen: - Personalgewinnung und –entwicklung - Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft - Sozialversicherungen - Betriebs- und Volkswirtschaftliche Zusammenhänge Ausbildungen im Personalwesen Dipl. Leiter/-in Human Resources Höhere Fachprüfung HR-Fachleute Berufsprüfung Personalassistent/-in Zertifikat Trägerverein MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN 3 ▌Ziel ▌ Die Berufsprüfung für HR-Fachleute soll Fachkräfte der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung ansprechen, die über gute Kenntnisse des betrieblichen Personalwesens bzw. der Personalberatung verfügen. Ihr Arbeitgeber verschafft sich namhafte Wettbewerbsvorteile, wenn es Ihnen als HRFachmann/frau gelingt, Talente für das Unternehmen zu gewinnen, zu halten und die Potenziale der Leute maximal zu aktivieren. ▌Fachrichtung A – Betriebliches HR-Management ▌ Wichtigste berufliche Handlungskompetenzen: HR-Fachleute unterstützen Führungskräfte im Management des Humankapitals entlang des gesamten Mitarbeitenden-Zyklus in den zentralen HR-Prozessen Gewinnung, Arbeitsgestaltung, Beurteilung, Entwicklung, Honorierung und Trennung. Sie sind in der Lage, – Vorgesetzte bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitenden aus dem In- und Ausland fachkundig zu beraten und den Rekrutierungsprozess federführend zu steuern; – Vorgesetzte und Mitarbeitende in allen HR-relevanten Fragen professionell und systematisch zu informieren und zu beraten; – den Zielvereinbarungs- und Beurteilungsprozess gemäss den unternehmensspezifischen Instrumenten auch unter Berücksichtigung umweltrelevanter Fragestellung zu initiieren, zu begleiten und auszuwerten; – den Entwicklungsbedarf der Mitarbeitenden in Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten, auch unter Berücksichtigung umweltrelevanter Fragestellungen, zu eruieren, geeignete Personalentwicklungsmassnahmen abzuleiten und diese zu evaluieren. – Vorgesetzte bei der Honorierung der Mitarbeitenden unter Einbezug einer gesamtunternehmerischen Sicht zu beraten; – die Trennung von Mitarbeitenden korrekt und professionell umzusetzen und die Beteiligten fachkundig zu beraten; – komplexe personelle Situationen zu analysieren und zur Erhöhung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit beizutragen; – organisatorische Veränderungen mit HR-Mitteln adäquat zu begleiten; – ihre HR-Beratungstätigkeit auf der Basis eines professionellen, systematischen Beratungsansatzes wahrzunehmen; – Informationen nachvollziehbar zu strukturieren und zu präsentieren; – intern die Schnittstellenfunktion mit anderen Spezialisten wahrzunehmen; – bei Bedarf externe Spezialisten für spezifische Fragen in den HR-Fachgebieten beiziehen zu können und deren Eignung abzuschätzen. MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN 4 ▌Fachrichtung B – Öffentliche Personalvermittlung und -beratung ▌ Wichtigste berufliche Handlungskompetenzen: HR-Fachleute führen und begleiten den Betreuungs- und Beratungsprozess für Stellensuchende auf der Basis des AVIG sowie mit den erforderlichen Grundkenntnissen des betrieblichen HR Managements. Sie sind in der Lage, – Stellensuchende unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesgesetzes AVIG durch die Arbeitslosigkeit zu begleiten; – das Profil und die Kompetenzen der Stellensuchenden systematisch zu analysieren; – gemeinsam mit den Stellensuchenden aufgrund deren individuellen Ausgangslagen eine geeignete und zielführende Strategie für die Stellensuche festzulegen; – die Arbeitsvermittlung von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit konkreten Zielen aktiv zu begleiten und den Erfolg regelmässig auszuwerten; – Stellensuchende im Hinblick auf die Stellensuche und/oder bei vorhandenen Mehrfachproblematiken professionell und kompetent zu beraten; – die Arbeitsmarktfähigkeit bzw. Vermittlungsfähigkeit der Stellensuchenden mittels Einsatzes geeigneter arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) individuell zu erhalten und zu fördern; – proaktiv ein Netzwerk von potentiellen Arbeitgebenden in der Region aufzubauen, zu pflegen und ihnen geeignete Dienstleistungen anzubieten; – Unternehmen bei (Massen-) Entlassungen zu unterstützen und zu beraten; – die Arbeitsmarktsituation zu analysieren sowie spezifische Chancen, Schwierigkeiten und umweltrelevante Trends zu identifizieren; – ihre Beratungstätigkeit auf der Basis eines professionellen, systematischen Beratungsansatzes wahrzunehmen; – Informationen nachvollziehbar zu strukturieren und zu präsentieren; – die hoheitlichen Aufgaben des AVIG auszuführen und Missbrauch zu bekämpfen. MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN 5 ▌Fachrichtung C – Private Personalvermittlung und -verleih ▌ Wichtigste berufliche Handlungskompetenzen: HR-Fachleute unterstützen ihre Kundinnen und Kunden bei der Gewinnung der erforderlichen Personalressourcen auf der Basis von festen oder befristeten Anstellungen und übernehmen Verantwortung in der Führung von Temporärmitarbeitenden und der eigenen Unternehmenseinheit. Sie sind in der Lage, – durch gezielte Akquisition und mit ausgeprägtem Verkaufsflair Kunden und Kundinnen für das eigene Netzwerk zu gewinnen und dieses mit geeigneten Massnahmen nachhaltig zu pflegen; – die eigene Unternehmenseinheit finanziell zu führen; – Kunden und Kundinnen bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitenden aus dem In- und Ausland fachkundig zu beraten und den Rekrutierungsprozess federführend zu steuern; – Temporärmitarbeitende sowie Stamm-Personal professionell zu führen und in HR-relevanten Fragen zu beraten; – den Entwicklungsbedarf von Stamm- und ggf. von Temporärpersonal zu ermitteln, geeignete Massnahmen abzuleiten und zu evaluieren; – das Profil und die Kompetenzen der Stellensuchenden systematisch zu analysieren und deren Vermittlungsfähigkeit realistisch einzuschätzen; – Stellensuchende zeitnah und professionell auf geeignete Stellen von Arbeitgebenden zu vermitteln und für beide Parteien eine Win-Win-Situation zu erreichen; – die Arbeitsmarktsituation zu analysieren sowie spezifische Chancen, Schwierigkeiten und umweltrelevante Trends zu identifizieren; – den Vertragsabschluss und die Einarbeitung fachkundig zu unterstützen; – ihre Beratungstätigkeit auf der Basis eines professionellen, systematischen Beratungsansatzes wahrzunehmen; – Informationen nachvollziehbar zu strukturieren und zu präsentieren MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN ▌Ausbildungsmodell / Kompetenzen ▌ Der Lehrgang umfasst 3 Basismodule für ein Generalistenwissen im Human Resources. Anschliessend gilt es eine Fachrichtung zu wählen, welche dann mit der Berufsprüfung „HRFachleute mit eidg. Fachausweis“ abgeschlossen werden kann. Die für die eidg. Prüfung verlangten Kompetenzen sind ausführlich beschrieben in der „Wegleitung zur Berufsprüfung 2017“ HR Fachmann / HR Fachfrau mit eidg. Fachausweis abrufbar unter www.hrse.ch Downloads. 6 MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN ▌Voraussetzungen ▌ Zum Lehrgang: Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Selbstständigkeit, unternehmerisches Mitdenken, exaktes Arbeiten, Diskretion, Interesse an Menschen, Praxis aus der Personalarbeit Zur Berufsprüfung: An die Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung über folgende Vorbildung und Berufspraxis verfügt: a. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Mittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und b. den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung Personalassistent/-in (oder der eingetragene Ausweis eines Ausbildungsinstituts mit Äquivalenz) besitzt. sowie zusätzlich den Nachweis über für Fachrichtung A: c. 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a., davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Ziff. 1.2. der Prüfungsordnung) für Fachrichtung B: c. 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a., davon mindestens 2 Jahre AVIG Vollzugs-Praxis (gemäss Berufsbild Ziff. 1.3 der Prüfungsordnung) für Fachrichtung C: c. 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a., davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Ziff. 1.2, 1.3 oder 1.4 der Prüfungsordnung); wovon mindestens 1 Jahr Praxis in der Privaten Personalvermittlung und –verleih (gemäss Berufsbild Ziffer 1.4 der Prüfungsordnung). 7 MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN Reglement und Wegleitung: www.hrse.ch Die Teilnehmenden am Lehrgang HR-Fachleute mit eidg. Fachausweis sind selber verantwortlich, die Zulassung für die eidgenössische Prüfung abzuklären. Bestehen Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsbedingungen, so kann eine Zulassungsbestätigung beim Schweizerischen Trägerverein für Berufs- und höhere Fachprüfungen im Human Resources eingeholt werden. Ein Beschrieb über das Vorgehen und die dazu notwendigen Formulare finden Sie unter www.hrse.ch, Register „Downloads“. Die bzb Weiterbildung unterstützt Sie gerne bei der Bereitstellung der Unterlagen. 8 MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN ▌Fächer und Lektionenübersicht ▌ 9 10 MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN ▌Semesterübersicht ▌ Die Berufsprüfung für HR-Fachleute soll Fachkräfte der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung ansprechen, die über gute Kenntnisse des betrieblichen Personalwesens bzw. der Personalberatung verfügen. Ihr Arbeitgeber verschafft sich namhafte Wettbewerbsvorteile, wenn es Ihnen als HRFachmann/frau gelingt, Talente für das Unternehmen zu gewinnen, zu halten und die Potenziale der Leute maximal zu aktivieren. 1. Semester April 2016 Mai 2016 Juni 2016 10.07. – 21.08.2016 September 2016 02.10.2016 – 23.10.2016 2. Semester Oktober 2016 November 2016 23.12.2016 – 08.01.2017 04.02.2017 – 12.02.2017 Februar 2017 März 2017 09.04.2017 – 23.04.2017 Einführungsseminar Sommerferien Diverse Fachprüfungen Herbstferien Weihnachtsferien Sportferien Diverse Fachprüfungen Frühlingsferien Prüfung „Generalistenwissen HR“ 3. Semester Mai/Juni 2017 Juni/Juli 2017 09.07.2017 – 20.08.2017 August 2017 September/Oktober 2017 Fachrichtungsbezogene Seminare Interne Diplomprüfung / Diplomfeier Sommerferien Prüfungsvorbereitung Eidg. Prüfungen MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN 11 ▌Prüfungen ▌ Prüfungserfolg ist auch eine Frage des Trainings und des Selbstvertrauens. Die Berufsprüfung für HR-Fachleute richtet sich nach den anerkannten Berufsbildern aus der HRM-Praxis von privaten Unternehmen sowie öffentlich-rechtlichen Organisationen. Die Kandidierenden vertiefen eine der drei Fachrichtungen Betriebliches HR-Management, Öffentliche Personalvermittlung und –beratung oder Private Personalvermittlung und –verleih. Während des Lehrgangs finden fachbezogene Wissensprüfungen statt. Im 3. Semester absolvieren die Teilnehmenden die interne Abschlussprüfung, welche analog der eidg. Prüfung aufgebaut ist. Kandidatinnen und Kandidaten, welche die interne Prüfung bestanden haben, erhalten das Zertifikat „HR-Fachmann / HR-Fachfrau bzb“. Kandidatinnen und Kandidaten, welche die eidgenössische Berufsprüfung bestehen, erhalten den geschützten Titel „HR-Fachmann / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis“. Der eidgenössische Titel wird mit der jeweiligen Fachrichtung ergänzt. Die eidg. Fachprüfung findet jeweils im September / Oktober statt und wird zentral durchgeführt. MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN 12 ▌Dauer ▌ Beginn Dauer jeweils April 3 Semester ▌Unterrichtszeiten und Unterrichtsort ▌ 1. + 2. Semester Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr Freitag, 16.30 – 19.45 Uhr an der bzb Weiterbildung in Buchs 3. Semester Die Vertiefung der Handlungskompetenzen wird, für jede Fachrichtung separat, in class room teachings oder Seminaren durchgeführt. Bei geringen Anmeldezahlen in den einzelnen Fachrichtungen, ist die Durchführung des 3. Semesters, am kantonalen Weiterbildungszentrum in St. Gallen (Akademie) in allen drei Fachrichtungen, garantiert. ▌Kosten ▌ Fr. Fr. Fr. Fr. 2‘200.00 400.00 830.00 1‘000.00 pro Semester (abhängig vom stipendienrechtlichen Wohnsitz) Einführungs- und Prüfungsseminar ca. Lehrmittel ca. Prüfungsgebühr (vom Verband festgelegt) Der Betrag von CHF 1260.00 pro Semester, welcher von den meisten Kantonen gemäss Fachschulvereinbarung entrichtet wird, wurde vom Kurspreis bereits abgezogen. Zahlt Ihr Wohnsitzkanton keinen Beitrag, erhöhen sich die Gebühren um diesen Betrag. ▌Auskünfte ▌ bzb Weiterbildung Sekretariat Hanflandstrasse 17 9471 Buchs Telefon 058 228 22 00 Fax 058 228 22 01 [email protected] www.bzb-weiterbildung.ch / www.hrse.ch MIT WISSEN WEITERKOMMEN WEITERBILDEN ▌Notizen / Fragen ▌ 13
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