Schießsportverbände wenden sich massiv gegen neuen Vorstoß der EU. Unterzeichnet die Petition gegen den Gesetzentwurf und gebt der EU-Kommission und den Abgeordneten Rückmeldung! Pressemitteilung: Europäische Kommission stärkt die Kontrolle von Schusswaffen in der EU Brüssel, den 18. November 2015 Die Kommission hat heute Vorschläge vorgelegt, welche die EU-Waffenrichtlinie - die die Regeln, nach denen Privatpersonen können Erwerb und Besitz von Waffen, sowie die Verbringung von Feuerwaffen in einen anderen EU-Staat definiert - zu ändern. Die Hauptelemente der vorgeschlagenen Revision sind: Die Erteilung und Erneuerung waffenrechtlicher Erlaubnisse soll von einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung abhängig gemacht werden (amendment 6 article 5 no. 2). Waffenrechtliche Erlaubnisse sollen auf maximal fünf Jahre befristet werden (amendment 7). Der Handel von Waffen über das Internet soll eingeschränkt und ausschließlich Händlern erlaubt werden (proposal 12). Halbautomatische Schusswaffen, die vollautomatischen Waffen ähnlich sehen (Waffen der Kategorie B 7 im Sinne der Richtlinie 91/477/EWG), sollen verboten werden (proposal 9). Halbautomatische Schusswaffen mit einer "hohen" Magazinkapazität sollen verboten werden (proposal 9). Die Regelungen zur Konstruktion von Gas- und Schreckschusswaffen sollen europaweit harmonisiert werden, um deren Umbau in schießfähige Waffen zu verhindern und Gas- und Schreckschusswaffen sollen meldepflichtig werden (proposal 13). Regelungen zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sollen europaweit harmonisiert werden, um deren Rückbau in schießfähige Waffen zu verhindern und alle unbrauchbar gemachten Waffen sollen ebenfalls meldepflichtig werden, sofern sie nicht gleich vollständig verboten werden (proposal 7). Alle Verschärfungen sollen auch für Sammler gelten (proposal 5). Alle verbotenen Waffen sollen zerstört werden (amendment 6 article 6). Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Original: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_de.htm Ausführliche Vorschläge in englischer Sprache (.pdf) http://ea.newscpt.com/_la.php?&nid=2430255&sid=268359857&lid=10185219&enc=687474703a2f2f6 5632e6575726f70612e6575&tg=DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/rendition s/pdf Die Presseerklärung der EU gelesen, übersetzt und interpretiert heißt das: Halbautomatische Waffen machen einen großen Anteil heutiger Sport- und Jagdwaffen aus. Jedoch hat die Erhebung ergeben, dass manche halbautomatischen Waffen einfach in automatische Waffen umgebaut werden können und die bestehende Richtlinie enthält keine technischen Kriterien, die einen solchen Umbau verhindern würden. Jedoch, selbst wenn nicht in eine Kategorie A Waffe umgebaut, können einige halbautomatische Waffen sehr gefährlich sein, wenn ihre Kapazität im Bezug auf die Anzahl der Schüsse hoch ist. Der Vorschlag verbietet demnach halbautomatische Waffen, die derzeit in Kategorie B geführt sind. Das heißt im Groben, dass nachdem erst letztes Jahr die EU-Innenministerkonferenz zu dem Schluss kam, dass eine weitere Einschränkung der zum Schießsport oder Jagd zugelassenen Waffen keinen Sicherheitsgewinn bringen würde - jetzt halbautomatische Waffen, die wie vollautomatische Waffen aussehen bzw. alle Vollautomaten, die zu Halbautomaten umgebaut wurden, also alle ARs und AKs, SKS, G3, SL08 usw. in die Kategorie A verschoben und damit komplett verboten werden würden, auch schon nur der Besitz, auch für Jäger und Sammler. Und das in der gesamten EU. Stellungnahme des BDS: http://www.sendcockpit.com/appl/ce/software/code/ext/_ns.php?&uid=1c556ff96effdc51e58fb3937716 c49f Zitat hieraus: Aktion: Abgeordneten anschreiben Das Recht der Europäischen Union wird vom Rat der Europäischen und dem Europäischen Parlament gemacht. Diese beiden Gremien können die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verschärfung des Waffenrechts stoppen. Die Abgeordneten des Europaparlaments (EP) können direkt angesprochen werden. Hier die Suche des EP: http://ea.newscpt.com/_la.php?&nid=2430255&sid=268359857&lid=10185239&enc=687474703a2f2f7 777772e6575726f7061726c2e6575726f70612e6575&tg=meps/de/search.html Sie ermöglicht das Auffinden der Abgeordneten und gibt auch die Emailadressen aus. Besonders relevant sind insbesondere die Abgeordneten der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament und der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa. Der Europäische Rat kann über die Bundesregierung und damit über die Abgeordneten des Bundestages (BT) angesprochen werden. Die Abgeordneten, auch nach örtlicher Zuständigkeit geordnet, sind ebenfalls im Internet abrufbar: http://www.bundestag.de/abgeordnete Besonders wichtig bei der Information von Abgeordnete von EP und BT über die Problematik: Dem Vorhaben der EU-Kommission sollt eine klare Absage erteilt wird. Es ist dabei zweckdienlich, wenn dies unaufgeregt, sachlich und ruhig erfolgt. Übertreibungen, Polemik und drastische Ausführungen wären hingegen hinderlich; Drohungen oder gar strafrechtlich relevante Äußerungen kommen bei rechtstreuen Sportschützen ohnehin nicht vor. Zitat Ende BSSB und DSB wenden sich massiv gegen neuen Vorstoß der EU Kommission. Der Deutsche Schützenbund wendet sich gegen diesen erneuten Vorstoß der EU-Kommission, der teilweise auf falschen Zahlen und manipulierten Meinungen beruht. Die von der Kommission zitierten Statistiken wollen die Zahl legaler Waffen mit der Gesamtbevölkerung eines EU-Landes in ein Verhältnis setzen. Hierbei werden jedoch auch die Schätzungen über illegale Waffen mitberücksichtigt, so dass die Kommission ein verfälschtes Bild des tatsächlichen legalen Waffenbesitzes zeichnet. Grundlage der geplanten Maßnahmen sind zwei Umfragen der EU-Kommission vor einigen Monaten, in der die EU-Kommission nach dem subjektiven Sicherheitsempfinden der EU-Bürger fragte und dabei suggestive Fragestellungen verwendete. „Derartig manipulierte Meinungen können und dürfen nicht zur Grundlage ernsthafter Bemühungen um Fortschritte für die innere Sicherheit aller EU-Länder sein“, so Jürgen Kohlheim Vizepräsident Recht des DSB. Man kann Rückmeldung zu EU-Legislativvorschlägen direkt auf dieser Webseite abgeben: https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/?fuseaction=feedback&docId=3085376 Beispiel für einen Kommentar: Ich lehne den Gesetzesentwurf IP-15-6110 ab, da ich hierin als legaler Sportwaffenbesitzer diskriminiert und meine Grundrechte verletzt werden. Zudem ist der Gesetzentwurf populistisch motiviert und auf falschen Fakten begründet ...... (Alle Rückmeldungen werden gegebenenfalls auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht. Sie werden zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, sodass sie in die Rechtsetzungsdebatte einfließen können.) Zu diesem Thema gibt es auch eine Petition an die europäische Politik, die über: https://www.change.org/p/council-of-the-european-union-eu-you-cannot-stop-terrorism-by-restrictinglegal-gun-ownership?source_location=petitions_share_skip zu erreichen ist. (Derzeit haben schon nahezu 200.000 EU Bürger diese Petition gezeichnet!) Inhalt: Die EU-Kommission hat eine neue Gesetzgebung vorbereitet, um halbautomatische Schusswaffen zu verbieten, welche sich in den Händen von rechtschaffenen EU-Bürger befinden. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass solche Waffen nicht von den Terroristen eingesetzt wurden und nicht einmal typischerweise von Kriminellen eingesetzt werden. Die Terroristen benutzen nicht registrierte, nicht nach verfolgbare Kalaschnikow vom Schwarzmarkt. Diese neue Gesetzgebung wurde seit April 2015 zurückgehalten, nur um jetzt am 18. November, lediglich fünf Tage nach den zweiten Anschlägen in Paris aufzutauchen. Die Opfer der Tragödie sind noch nicht einmal begraben, die Täten immer noch auf der Flucht und die Polizei hat die Ermittlungen noch nicht einmal abgeschlossen und trotzdem verkündet die EU Maßnahmen um einen solchen Angriff in Zukunft verhindern zu können. Leider gibt es in diesem Gesetzesentwurf nichts was diese Angriffe hätte aufhalten können, da keiner der beiden mit Waffen ausgeführt wurde, die jetzt legal sind und mit der neuen Regelung verboten wären. Nichts. Es macht keinen Sinn und vor allem ist es extrem ungerecht. Ungerecht gegenüber den Opfer, ungerecht gegenüber den rechtschaffenen Bürgern, deren Hobby und Eigentum eingezogen werden soll. Sagt „Nein“ zum Gesetzesentwurf vom 18. November 2015. Der Gesetzesentwurf IP-15-6110 vom 18. November zur Änderung der Richtlinie 91/477/EEC ist nicht nur populistisch, sondern ist auch eine Beleidigung unserer Freiheitsrechte und der Intelligenz aller Bürger der EU.
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