Basis Paket 2.500,- € 1,3 • Laufzeit 12 Monate • Erstellung eines katialo Arbeitgeberprofils unter der Domain stellenanzeigen.de • Einbindung von Grafiken, Fotos, Videos und Textinhalten nach Vorgabe des katialo Styleguides Upgrades Blue + 2.000,- € Grey 2,3 + 6.250,- € Green 2,3 + 12.450,- € 2,3 • Foto Dokumentation Sie erhalten eine Fotoserie aus ca. 20-25 Bildern • Foto Dokumentation Sie erhalten eine Fotoserie aus ca. 20-25 Bildern • Foto Dokumentation Sie erhalten eine Fotoserie aus ca. 20-25 Bildern • Redaktioneller Content der Ihre Arbeitgebermarke auf den Punkt bringt • Redaktioneller Content der Ihre Arbeitgebermarke auf den Punkt bringt • Redaktioneller Content der Ihre Arbeitgebermarke auf den Punkt bringt • 3 Video-Testimonials mit max. 60 Sekunden Länge pro Video • 3 Video-Testimonials mit max. 60 Sekunden Länge pro Video • 1 Recruiting Imagefilm mit max. 3 Minuten Länge 1 Für die Verlängerung Ihres katialo Arbeitgeberprofils um weitere 12 Monate buchen Sie, unabhängig der Upgrades, ein Basis Paket. 2 Spesen werden auf Nachweis gesondert mit Ihnen abgerechnet. 3 Zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %. Bestellformular ü Basis Paket Blue Upgrade Grey Upgrade Green Upgrade Angaben zu Ihrem Unternehmen (* Pflichtfelder) Firma* Ansprechpartner* Abteilung* Position* Postanschrift* Abw. Rechnungsanschrift Bestellnummer Telefon* E-Mail* Wir akzeptieren die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Unterschrift* Datum* Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie unsere nachfolgenden AGB Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular per Fax an +49 (0) 211 - 679 01 17 oder per Email an [email protected] oder über den postalischen Weg an: katialo GmbH | Hoffeldstraße 6 | 40235 Düsseldorf Sicherlich haben Sie noch weitere Fragen, dann kontaktieren Sie uns unter : [email protected] facebook.com/katialocom Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel Katialo bietet Unternehmen über stellenanzeigen.de die Möglichkeit, das eigene Unternehmen auf einem Firmenprofil innovativ zu bewerben, um so interessante, dynamische Stellensuchende anzusprechen. § 1 Gegenstand (1) Gegenstand ist die Gestaltung eines Firmenprofils für den Auſtraggeber auf dem Portal stellenanzeigen.de und deren zur Verfügung Stellung unter der Domain stellenanzeigen.de/xxx. (2) Katialo erbringt sämtliche Leistungen selbst oder durch Dritte. § 2 Plichten katialos bzgl. der Erstellung eines Firmenprofils (1) Katialo ist verpflichtet, ein funktionsfähiges Firmenprofil zu gestalten und unter der Domain stellenanzeigen.de/xxx verfügbar zu machen. Nicht vereinbart ist die Programmierung einer Seite und eines Quellcodes speziell für den Auſtraggeber und Herausgabe an diesen. Vielmehr ist Gegenstand die entgeltliche Überlassung des Firmenprofils zur Nutzung durch den Auſtraggeber über das Internet, also die Bereithaltung und Zugänglichmachung des Firmenprofils über das Internet. Katialo ist nicht verpflichtet, das Betriebssystem auf einem eigenen Server bereitzuhalten. Katialo hat bei der Gestaltung des Firmenprofils alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie die wirtschaſtlichen Interessen des Auſtraggebers zu berücksichtigen hat. Für eigene Wünsche des Auſtraggebers erstellt Katialo gerne ein gesondertes Angebot. Folgende Verpflichtungen Katialos sind davon erfasst: • Gestaltung eines Firmenprofils unter der Domain stellenanzeigen.de/xxx • Einbindung von Grafiken, Fotos, Videos und Textinhalt • Einbindung von Links zu vorhandenen Social Mediapräsenzen wie: Facebook, Xing, Kununu, Blog, Videochannel, Linkedin, Twitter auf der Subdomain stellenanzeigen.de/xxx (2) Katialo fertigt Fotos zum Zweck der optischen Untermauerung und Darstellung der Büroräumlichkeiten und des Werksgeländes sowie Atmosphärische Bilder. Zusätzlich werden die begleiteten Mitarbeiter des Unternehmens abgebildet. Die Fotos werden durch einen, von Katialo beauſtragten, Fotografen gemacht. (3) Katialo ist verpflichtet, das Firmenprofil unter der Domain katialo.com/xxx zur Nutzung über das Internet bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Der Auſtraggeber erhält dafür die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf das Firmenprofil, welches auf einem zentralen Server gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten des Firmenprofils im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Katialo ist nicht verpflichtet, das Firmenprofil auf einem eigenen Server bereitzuhalten. (4) Übergabe für die Leistungen von Katialo ist der Routerausgang des von Katialo genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Auſtraggebers an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Auſtraggebers erforderlichen Hard- und Soſtware ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. (5) Das Firmenprofil ist so auf einem Server zu speichern, dass es über das Internet erreichbar ist. Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn das Firmenprofil in einem Jahresmittel von 98% zur Verfügung steht. (6) Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen das Firmenprofil aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich Katialos liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, insbesondere stellenanzeigen.de etc.) nicht zu erreichen ist. Katialo kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, des Firmenprofils oder gespeicherter Daten dies erfordern. (7) Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen Katialos und deren Zulieferern, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig sind, wird ein Wartungsfenster von 48 Std. vereinbart. Eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch solche Arbeiten sind nicht als Ausfallzeiten zu werten und gelten als erbrachte Servicezeit gem. Abs. 6. In der Regel wird eine Systemwartung nachts in der Zeit von 22:00 - 05:00 Uhr durchgeführt. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung unter Berücksichtigung der geringsten möglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs auch in allen übrigen Zeiten durchgeführt werden. Katialo informiert den Auſtraggeber über geplante Systemwartungen so früh wie möglich. Die Zulieferer Katialos verfügen teilweise über abweichende Wartungsfenster. (8) Katialo stellt dem Auſtraggeber das Firmenprofil, spätestens 48 Std. nach zur Verfügungsstellung aller benötigten Mediadaten, bereit. (9) Soweit nicht ausdrücklich vorstehend erwähnt, schuldet Katialo keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist Katialo nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und / oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet. § 3 Pflichten des Auſtraggebers (1) Der Auſtraggeber hat die Leistungen Katialos durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Der Auſtraggeber unterstützt Katialo bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und dem Auſtraggeber zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für Katialo kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Auſtraggeber rechtzeitig alle von Katialo zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit Katialo bzw. deren Beauſtragten anhalten. (2) Kommt der Auſtraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Katialo aus diesem Grunde ihre Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. (3) Der Auſtraggeber hat Katialo die in das Firmenprofil einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Gra¬fiken, Tabellen, Logos etc.) gemäß den Vorgaben von Anlage 1 (Styleguide) zur Verfügung zu stellen,sofern für das Firmenprofil in Zusammenarbeit keine neuen Inhalte produziert wurden. (4) Der Auſtraggeber gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder Katialo zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Auſtraggeber garantiert, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an dem oben genannten Inhalt ist oder aber anderweitig berechtigt ist, den Inhalt zu veröffentlichen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Zwecke dieses Vertrages zu gewähren. Insbesondere bestätigt der Auſtraggeber, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. (5) Der Auſtraggeber ist für jeglichen nicht von katialo produzierten Inhalt rechtlich ausschließlich und uneingeschränkt selbst verantwortlich. Katialo übernimmt keine Überprüfung des Inhalts auf Voll¬ständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität. Insbesondere garantiert der Auſtraggeber, dass der veröffentlichte Inhalt der Wahrheit entspricht, keine Rechte Dritter, öffentlich-rechtliche Vorschriſten, sonstige gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verletzt. Der Auſtraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Katialo darf jedoch eine Prüfung dahingehend vornehmen, ob sich die vom Auſtraggeber übermittelten Inhalte für den vertraglich vereinbarten Zweck eignen. Sofern sich die Inhalte tatsächlich nicht für den vorgesehenen Zweck eignen, ist Katialo berechtigt, den Content abzulehnen. (6) Der Auſtraggeber erkennt an, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden, diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich archivieren und die Inhalte in den Suchergebnissen anderer Webseiten erscheinen. Wird eine Anzeige von einer Suchmaschine archiviert, ist Katialo nicht dafür verantwortlich und Forderungen auf Löschung der archivierten Daten sind an die Suchmaschine zu richten. § 4 Projektleitung (1) Die Parteien benennen je einen Ansprechpartner („Projektleiter“) und einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffende Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. (2) Bevor eine Partei den Projektleiter oder seinen Stellvertreter austauschen will, wird sie das Einverständnis der anderen Partei einholen, das diese nur versagen darf, wenn sachliche Gründe gegen die Person des Nachfolgers sprechen. (3) Die Projektleiter oder ihre Stellvertreter besprechen regelmäßig, den Projektfortschritt, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Projektzeitplans und der im Pflichtenheſt festgelegten Anforderungen an das Projekt. § 5 Leistungsänderungen (1) Katialo kann die Leistung jederzeit in einer für den Auſtraggeber zumutbaren Weise ändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z. B. durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und die Leistungsmerkmale weiterhin im Wesentlichen erfüllt sind. Katialo wird den Auſtraggeber über die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Inkraſttreten schriſtlich oder per E-Mail hinweisen. Für den Fall, dass der Auſtraggeber die Änderung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. (2) Unabhängig hiervon ist Katialo jederzeit berechtigt, ihr Leistungsangebot oder Teile desselben zu ändern oder zu ergänzen. Katialo wird dem Auſtraggeber die Änderung oder Ergänzung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriſtlich oder per E-Mail dem im Vorfeld definierten Ansprechpartner ankündigen. Der Auſtraggeber kann den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriſtlich oder per Email widersprechen. Widerspricht der Auſtraggeber nicht, so werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. Katialo wird den Auſtraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Auſtraggeber der Änderung fristgerecht, kann sowohl Katialo als auch der Auſtraggeber den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen. § 6 Nutzungsrechte § 10 Datenschutz (1) Katialo räumt dem Auſtraggeber an den Fotos gem. § 2 Abs. 2 ein beschränktes, einfaches, unübertragbares Nutzungsrecht zum Zwecke der Außendarstellung des Auſtraggebers auf dem von Katialo zur Verfügung gestellten Firmenprofil und für eigene Werbezwecke ein. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Auſtraggeber selbst oder durch Katialo personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Katialo von Ansprüchen Dritter frei. (2) Dem Auſtraggeber ist bekannt, dass stellenanzeigen.de ebenfalls ein beschränktes, einfaches, unübertragbares Nutzungsrecht übertragen wurde. (1) Die Vergütung für die Leistungen ist wie in der Bestellung geregelt. § 7 Abnahme (1) Katialo übergibt die abnahmefähige Leistung an den Auſtraggeber. (2) In den auf die Lieferung folgenden 4 Werktagen hat der Auſtraggeber Gelegenheit, die Leistung zu überprüfen und schriſtlich abzunehmen. Der Auſtraggeber gibt Katialo die Möglichkeit zur Nachbesserung, wenn und soweit die Nachbesserung möglich und für Katialo angemessen und zumutbar ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auſtraggeber die Abnahme nicht verweigern. Zeigt der Auſtraggeber innerhalb der Abnahmefrist weder Fehler an noch erklärt er die Abnahme, so gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als abgenommen. (3) Die Abnahme bedeutet eine Billigung der Leistung auch unter rechtlichen Gesichtspunkten. § 8 Mängel (1) Katialo gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Auſtraggeber in Auſtrag gegebenen, von Katialo zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen. (2) Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. (3) Sofern Katialo gegenüber dem Auſtraggeber zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, hat der Auſtraggeber die Mängel jeweils in Form von Mängelmeldungen möglichst präzise zu beschreiben. § 11 Vergütung (2) Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Die laufenden Vergütungen sind jeweils jährlich im Voraus zu zahlen. Andere Leistungen werden nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung bei dem Auſtraggeber fällig. (4) Sofern kein Lastschriſteneinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. (5) Der Auſtraggeber wird die vereinbarte Vergütung stets fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschriſt hat der Auſtraggeber in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, Katialo die dieser entstandenen Kosten zu erstatten. (6) Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat Katialo das Recht, die Preise und Vergütungen für die gegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens sechs Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. Katialo wird dem Auſtraggeber die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriſtlich ankündigen. Für den Fall, dass der Auſtraggeber die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise. § 12 Verzug (4) Katialo leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach Wahl von Katialo durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auſtraggeber erlaubt Katialo mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung. (1) Während eines Zahlungsverzugs des Auſtraggebers in nicht unerheblicher Höhe ist Katialo berechtigt, das Firmenprofil zu sperren. Der Auſtraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. (5) Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet Katialo nur im Rahmen des § 8. (2) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Katialo vorbehalten. (6) Ansprüche aus der werkvertraglichen Mängelhaſtung verjähren, außer in Fällen von Arglist, mit Ablauf von 12 Monaten ab Abnahme. (7) Der Auſtraggeber wird Katialo bei der Beseitigung der Mängel unterstützen und ihr insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die Katialo zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt. § 9 Haſtung (1) Katialo haſtet unbeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie - im Umfang einer von Katialo ausdrücklich übernommenen Garantie. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haſtung von Katialo der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäſts vorhersehbar und typisch ist. (3) Die vorstehende Haſtungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haſtung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Katialo. (4) Eine weitergehende Haſtung Katialos besteht nicht. (5) Der Auſtraggeber haſtet persönlich für den zur Verfügung gestellten Inhalt. Eine Haſtung von Katialo ist ausgeschlossen. Sofern durch, vom Auſtraggeber zur Verfügung gestellten Inhalt gegen gesetzliche Vorschriſten verstoßen oder Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Auſtraggeber Katialo von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, Katialo alle ihr aus der Inanspruchnahme etwaig entstehenden Kosten zu erstatten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die Katialo bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Katialo bleiben unberührt. (6) Soweit Katialo technische Auskünſte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünſte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haſtung. § 13 Laufzeit (1) Die Leistung beginnt insbesondere in Bezug auf die Hostingleistung mit Unterzeichnung und endet automatisch nach Ablauf von 12 Monaten, es sei denn der Auſtraggeber hat ausdrücklich mit Katialo eine Verlängerung des Vertrages vereinbart. (2) Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auſtraggeber schuldhaſt gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es Katialo nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. (3) Die Kündigung hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. (4) Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist Katialo berechtigt, die sich bei ihr befindlichen Inhalte und Daten innerhalb von vier Wochen nach Beendigung zu löschen. (5) Katialo wird die gespeicherten Daten des Auſtraggebers spätestens vier Wochen nach Beendigung der Zusammenarbeit löschen. § 14 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriſtform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriſtformerfordernis nicht. (2) Der Auſtraggeber darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäſtsbedingungen nur nach schriſtlicher Zustimmung Katialos auf Dritte übertragen. (3) Auf diese Geschäſtsbedingungen ist das deutsche Recht anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Katialo ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auſtraggebers zu klagen. (4) Den Parteien ist es erlaubt, mit ihrer gegenseitigen Zusammenarbeit zu werben. (5) Sämtliche genannten Anlagen sind verpflichtender Bestandteil.
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