Basis Paket Grey Green Blue Upgrades

Basis
Paket
2.500,- €
1,3
• Laufzeit 12 Monate
• Erstellung eines katialo Arbeitgeberprofils unter der Domain stellenanzeigen.de
• Einbindung von Grafiken, Fotos, Videos und Textinhalten
nach Vorgabe des katialo Styleguides
Upgrades
Blue
+ 2.000,- €
Grey
2,3
+ 6.250,- €
Green
2,3
+ 12.450,- €
2,3
• Foto Dokumentation Sie erhalten eine Fotoserie
aus ca. 20-25 Bildern
• Foto Dokumentation Sie erhalten eine Fotoserie
aus ca. 20-25 Bildern
• Foto Dokumentation Sie erhalten eine Fotoserie
aus ca. 20-25 Bildern
• Redaktioneller Content der Ihre Arbeitgebermarke
auf den Punkt bringt
• Redaktioneller Content der Ihre Arbeitgebermarke
auf den Punkt bringt
• Redaktioneller Content der Ihre Arbeitgebermarke
auf den Punkt bringt
• 3 Video-Testimonials mit
max. 60 Sekunden Länge
pro Video
• 3 Video-Testimonials mit
max. 60 Sekunden Länge
pro Video
• 1 Recruiting Imagefilm mit
max. 3 Minuten Länge
1
Für die Verlängerung Ihres katialo Arbeitgeberprofils um weitere 12 Monate
buchen Sie, unabhängig der Upgrades, ein Basis Paket.
2
Spesen werden auf Nachweis gesondert mit Ihnen abgerechnet.
3
Zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
Bestellformular
ü Basis Paket
Blue Upgrade
Grey Upgrade
Green Upgrade
Angaben zu Ihrem Unternehmen (* Pflichtfelder)
Firma*
Ansprechpartner*
Abteilung*
Position*
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Abw. Rechnungsanschrift
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Wir akzeptieren die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Unterschrift*
Datum*
Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie unsere nachfolgenden AGB
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular
per Fax an +49 (0) 211 - 679 01 17 oder per Email an [email protected]
oder über den postalischen Weg an:
katialo GmbH | Hoffeldstraße 6 | 40235 Düsseldorf
Sicherlich haben Sie noch weitere Fragen,
dann kontaktieren Sie uns unter :
[email protected]
facebook.com/katialocom
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Präambel
Katialo bietet Unternehmen über stellenanzeigen.de die Möglichkeit, das eigene Unternehmen auf
einem Firmenprofil innovativ zu bewerben, um so interessante, dynamische Stellensuchende
anzusprechen.
§ 1 Gegenstand
(1) Gegenstand ist die Gestaltung eines Firmenprofils für den Auſtraggeber auf dem Portal
stellenanzeigen.de und deren zur Verfügung Stellung unter der Domain stellenanzeigen.de/xxx.
(2) Katialo erbringt sämtliche Leistungen selbst oder durch Dritte.
§ 2 Plichten katialos bzgl. der Erstellung
eines Firmenprofils
(1) Katialo ist verpflichtet, ein funktionsfähiges Firmenprofil zu gestalten und unter der Domain
stellenanzeigen.de/xxx verfügbar zu machen. Nicht vereinbart ist die Programmierung einer Seite und
eines Quellcodes speziell für den Auſtraggeber und Herausgabe an diesen. Vielmehr ist Gegenstand
die entgeltliche Überlassung des Firmenprofils zur Nutzung durch den Auſtraggeber über das Internet,
also die Bereithaltung und Zugänglichmachung des Firmenprofils über das Internet. Katialo ist nicht
verpflichtet, das Betriebssystem auf einem eigenen Server bereitzuhalten. Katialo hat bei der
Gestaltung des Firmenprofils alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie die
wirtschaſtlichen Interessen des Auſtraggebers zu berücksichtigen hat. Für eigene Wünsche des
Auſtraggebers erstellt Katialo gerne ein gesondertes Angebot. Folgende Verpflichtungen Katialos sind
davon erfasst:
• Gestaltung eines Firmenprofils unter der Domain stellenanzeigen.de/xxx
• Einbindung von Grafiken, Fotos, Videos und Textinhalt
• Einbindung von Links zu vorhandenen Social Mediapräsenzen wie: Facebook, Xing, Kununu, Blog,
Videochannel, Linkedin, Twitter auf der Subdomain stellenanzeigen.de/xxx
(2) Katialo fertigt Fotos zum Zweck der optischen Untermauerung und Darstellung der
Büroräumlichkeiten und des Werksgeländes sowie Atmosphärische Bilder. Zusätzlich werden die
begleiteten Mitarbeiter des Unternehmens abgebildet. Die Fotos werden durch einen, von Katialo
beauſtragten, Fotografen gemacht.
(3) Katialo ist verpflichtet, das Firmenprofil unter der Domain katialo.com/xxx zur Nutzung über das
Internet bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Der Auſtraggeber erhält dafür die technische
Möglichkeit und Berechtigung, auf das Firmenprofil, welches auf einem zentralen Server gehostet
wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten des Firmenprofils im Rahmen dieses
Vertrages zu nutzen. Katialo ist nicht verpflichtet, das Firmenprofil auf einem eigenen Server
bereitzuhalten.
(4) Übergabe für die Leistungen von Katialo ist der Routerausgang des von Katialo genutzten
Rechenzentrums. Die Anbindung des Auſtraggebers an das Internet, die Aufrechterhaltung der
Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Auſtraggebers
erforderlichen Hard- und Soſtware ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
(5) Das Firmenprofil ist so auf einem Server zu speichern, dass es über das Internet erreichbar ist. Die
Verpflichtung ist erfüllt, wenn das Firmenprofil in einem Jahresmittel von 98% zur Verfügung steht.
(6) Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen das Firmenprofil aufgrund von technischen oder
sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich Katialos liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter,
insbesondere stellenanzeigen.de etc.) nicht zu erreichen ist. Katialo kann den Zugang zu den
Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, des
Firmenprofils oder gespeicherter Daten dies erfordern.
(7) Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen Katialos und deren
Zulieferern, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes bzw. der Durchführung von
Updates oder Upgrades notwendig sind, wird ein Wartungsfenster von 48 Std. vereinbart. Eventuelle
Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch solche Arbeiten sind nicht als Ausfallzeiten zu werten und
gelten als erbrachte Servicezeit gem. Abs. 6. In der Regel wird eine Systemwartung nachts in der Zeit
von 22:00 - 05:00 Uhr durchgeführt. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung unter
Berücksichtigung der geringsten möglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs auch in allen
übrigen Zeiten durchgeführt werden. Katialo informiert den Auſtraggeber über geplante
Systemwartungen so früh wie möglich. Die Zulieferer Katialos verfügen teilweise über abweichende
Wartungsfenster.
(8) Katialo stellt dem Auſtraggeber das Firmenprofil, spätestens 48 Std. nach zur Verfügungsstellung
aller benötigten Mediadaten, bereit.
(9) Soweit nicht ausdrücklich vorstehend erwähnt, schuldet Katialo keine weiteren Leistungen.
Insbesondere ist Katialo nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-,
Anpassungs- und / oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von
Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet.
§ 3 Pflichten des Auſtraggebers
(1) Der Auſtraggeber hat die Leistungen Katialos durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu
fördern. Der Auſtraggeber unterstützt Katialo bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit
erforderlich und dem Auſtraggeber zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in
seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung
rechtzeitig und für Katialo kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Auſtraggeber rechtzeitig
alle von Katialo zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen
übermitteln und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit Katialo bzw. deren Beauſtragten anhalten.
(2) Kommt der Auſtraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Katialo aus diesem
Grunde ihre Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so
verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(3) Der Auſtraggeber hat Katialo die in das Firmenprofil einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Videos,
Gra¬fiken, Tabellen, Logos etc.) gemäß den Vorgaben von Anlage 1 (Styleguide) zur Verfügung zu
stellen,sofern für das Firmenprofil in Zusammenarbeit keine neuen Inhalte produziert wurden.
(4) Der Auſtraggeber gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder Katialo zur
Veröffentlichung übergebenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der
Auſtraggeber garantiert, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an dem oben genannten
Inhalt ist oder aber anderweitig berechtigt ist, den Inhalt zu veröffentlichen und die Nutzungs- und
Verwertungsrechte zum Zwecke dieses Vertrages zu gewähren. Insbesondere bestätigt der
Auſtraggeber, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der
Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen
und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
(5) Der Auſtraggeber ist für jeglichen nicht von katialo produzierten Inhalt rechtlich ausschließlich und
uneingeschränkt selbst verantwortlich. Katialo übernimmt keine Überprüfung des Inhalts auf
Voll¬ständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität. Insbesondere garantiert der Auſtraggeber,
dass der veröffentlichte Inhalt der Wahrheit entspricht, keine Rechte Dritter, öffentlich-rechtliche
Vorschriſten, sonstige gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verletzt. Der Auſtraggeber trägt
die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm
angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Katialo darf jedoch eine Prüfung dahingehend
vornehmen, ob sich die vom Auſtraggeber übermittelten Inhalte für den vertraglich vereinbarten Zweck
eignen. Sofern sich die Inhalte tatsächlich nicht für den vorgesehenen Zweck eignen, ist Katialo
berechtigt, den Content abzulehnen.
(6) Der Auſtraggeber erkennt an, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie
Google und anderen durchsucht werden, diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich
archivieren und die Inhalte in den Suchergebnissen anderer Webseiten erscheinen. Wird eine Anzeige
von einer Suchmaschine archiviert, ist Katialo nicht dafür verantwortlich und Forderungen auf
Löschung der archivierten Daten sind an die Suchmaschine zu richten.
§ 4 Projektleitung
(1) Die Parteien benennen je einen Ansprechpartner („Projektleiter“) und einen Stellvertreter als feste
Bezugspersonen für alle das Projekt betreffende Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen,
alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen.
(2) Bevor eine Partei den Projektleiter oder seinen Stellvertreter austauschen will, wird sie das
Einverständnis der anderen Partei einholen, das diese nur versagen darf, wenn sachliche Gründe
gegen die Person des Nachfolgers sprechen.
(3) Die Projektleiter oder ihre Stellvertreter besprechen regelmäßig, den Projektfortschritt,
insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Projektzeitplans und der im Pflichtenheſt festgelegten
Anforderungen an das Projekt.
§ 5 Leistungsänderungen
(1) Katialo kann die Leistung jederzeit in einer für den Auſtraggeber zumutbaren Weise ändern. Die
Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z. B.
durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und die Leistungsmerkmale weiterhin
im Wesentlichen erfüllt sind. Katialo wird den Auſtraggeber über die Änderung mindestens sechs
Wochen vor dem Inkraſttreten schriſtlich oder per E-Mail hinweisen. Für den Fall, dass der
Auſtraggeber die Änderung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von
einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen.
(2) Unabhängig hiervon ist Katialo jederzeit berechtigt, ihr Leistungsangebot oder Teile desselben zu
ändern oder zu ergänzen. Katialo wird dem Auſtraggeber die Änderung oder Ergänzung spätestens
sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriſtlich oder per E-Mail dem im Vorfeld definierten
Ansprechpartner ankündigen. Der Auſtraggeber kann den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen
ab Zugang der Änderungsmitteilung schriſtlich oder per Email widersprechen. Widerspricht der
Auſtraggeber nicht, so werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. Katialo wird den
Auſtraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der
Auſtraggeber der Änderung fristgerecht, kann sowohl Katialo als auch der Auſtraggeber den Vertrag
zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.
§ 6 Nutzungsrechte
§ 10 Datenschutz
(1) Katialo räumt dem Auſtraggeber an den Fotos gem. § 2 Abs. 2 ein beschränktes, einfaches,
unübertragbares Nutzungsrecht zum Zwecke der Außendarstellung des Auſtraggebers auf dem von
Katialo zur Verfügung gestellten Firmenprofil und für eigene Werbezwecke ein.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Auſtraggeber selbst oder durch Katialo personenbezogene Daten, so
steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen
berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Katialo von Ansprüchen Dritter frei.
(2) Dem Auſtraggeber ist bekannt, dass stellenanzeigen.de ebenfalls ein beschränktes, einfaches,
unübertragbares Nutzungsrecht übertragen wurde.
(1) Die Vergütung für die Leistungen ist wie in der Bestellung geregelt.
§ 7 Abnahme
(1) Katialo übergibt die abnahmefähige Leistung an den Auſtraggeber.
(2) In den auf die Lieferung folgenden 4 Werktagen hat der Auſtraggeber Gelegenheit, die Leistung zu
überprüfen und schriſtlich abzunehmen. Der Auſtraggeber gibt Katialo die Möglichkeit zur
Nachbesserung, wenn und soweit die Nachbesserung möglich und für Katialo angemessen und
zumutbar ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auſtraggeber die Abnahme nicht verweigern.
Zeigt der Auſtraggeber innerhalb der Abnahmefrist weder Fehler an noch erklärt er die Abnahme, so
gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als abgenommen.
(3) Die Abnahme bedeutet eine Billigung der Leistung auch unter rechtlichen Gesichtspunkten.
§ 8 Mängel
(1) Katialo gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom
Auſtraggeber in Auſtrag gegebenen, von Katialo zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden
Dienstleistungen.
(2) Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit.
(3) Sofern Katialo gegenüber dem Auſtraggeber zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, hat der
Auſtraggeber die Mängel jeweils in Form von Mängelmeldungen möglichst präzise zu beschreiben.
§ 11 Vergütung
(2) Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(3) Die laufenden Vergütungen sind jeweils jährlich im Voraus zu zahlen. Andere Leistungen werden
nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung bei dem Auſtraggeber fällig.
(4) Sofern kein Lastschriſteneinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens
am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto
gutgeschrieben sein.
(5) Der Auſtraggeber wird die vereinbarte Vergütung stets fristgerecht zahlen. Für jede nicht
eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschriſt hat der Auſtraggeber in dem Umfang, wie er das
kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, Katialo die dieser entstandenen Kosten zu erstatten.
(6) Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat Katialo das Recht, die Preise
und Vergütungen für die gegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch
frühestens sechs Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. Katialo wird dem
Auſtraggeber die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriſtlich
ankündigen. Für den Fall, dass der Auſtraggeber die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt,
den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen.
Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
§ 12 Verzug
(4) Katialo leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach Wahl von Katialo
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auſtraggeber erlaubt Katialo mindestens zwei
Versuche der Nacherfüllung.
(1) Während eines Zahlungsverzugs des Auſtraggebers in nicht unerheblicher Höhe ist Katialo
berechtigt, das Firmenprofil zu sperren. Der Auſtraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die
monatlichen Preise zu zahlen.
(5) Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet
Katialo nur im Rahmen des § 8.
(2) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Katialo vorbehalten.
(6) Ansprüche aus der werkvertraglichen Mängelhaſtung verjähren, außer in Fällen von Arglist, mit
Ablauf von 12 Monaten ab Abnahme.
(7) Der Auſtraggeber wird Katialo bei der Beseitigung der Mängel unterstützen und ihr insbesondere
alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die Katialo zur Analyse und
Beseitigung der Mängel benötigt.
§ 9 Haſtung
(1) Katialo haſtet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
- im Umfang einer von Katialo ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf
(Kardinalpflicht), ist die Haſtung von Katialo der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art
des fraglichen Geschäſts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Die vorstehende Haſtungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haſtung der Mitarbeiter,
Vertreter und Organe von Katialo.
(4) Eine weitergehende Haſtung Katialos besteht nicht.
(5) Der Auſtraggeber haſtet persönlich für den zur Verfügung gestellten Inhalt. Eine Haſtung von
Katialo ist ausgeschlossen. Sofern durch, vom Auſtraggeber zur Verfügung gestellten Inhalt gegen
gesetzliche Vorschriſten verstoßen oder Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Auſtraggeber Katialo
von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen auf
erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, Katialo alle ihr aus der Inanspruchnahme etwaig
entstehenden Kosten zu erstatten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere auch die
Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die Katialo bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter
entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Katialo bleiben
unberührt.
(6) Soweit Katialo technische Auskünſte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünſte oder
Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören,
geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haſtung.
§ 13 Laufzeit
(1) Die Leistung beginnt insbesondere in Bezug auf die Hostingleistung mit Unterzeichnung und endet
automatisch nach Ablauf von 12 Monaten, es sei denn der Auſtraggeber hat ausdrücklich mit Katialo
eine Verlängerung des Vertrages vereinbart.
(2) Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der Auſtraggeber schuldhaſt gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis
verstößt und es Katialo nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
(3) Die Kündigung hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
(4) Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist Katialo berechtigt, die sich bei ihr befindlichen Inhalte und
Daten innerhalb von vier Wochen nach Beendigung zu löschen.
(5) Katialo wird die gespeicherten Daten des Auſtraggebers spätestens vier Wochen nach Beendigung
der Zusammenarbeit löschen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriſtform. Dies gilt auch für die
Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das
Schriſtformerfordernis nicht.
(2) Der Auſtraggeber darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen
Geschäſtsbedingungen nur nach schriſtlicher Zustimmung Katialos auf Dritte übertragen.
(3) Auf diese Geschäſtsbedingungen ist das deutsche Recht anzuwenden. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern jede Partei
Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Katialo ist jedoch auch berechtigt, am
Sitz des Auſtraggebers zu klagen.
(4) Den Parteien ist es erlaubt, mit ihrer gegenseitigen Zusammenarbeit zu werben.
(5) Sämtliche genannten Anlagen sind verpflichtender Bestandteil.