FAQ Verfahren Integrationshelfer Schulen

Fragen und Antworten zum
Antrags- und Bewilligungsverfahren
von Integrationshelfer/innen in Schulen
Bei wem stelle ich den Antrag für mein Kind?
• für die Förderschwerpunkte körperlich/motorische und geistige Entwicklung ist ein Antrag auf Sozialhilfe beim Fachdienst Jugend,
Soziales und Wohnen, Abteilung: Hilfen für Senioren und behinderte Menschen, Eingliederungshilfe, Alleestr. 66, Zimmer 214,
Frau Pabst, Tel. 16 – 3748 zu stellen.
• für die Förderschwerpunkte emotionale/soziale Entwicklung und Lernen ist ein Jugendhilfeantrag beim Fachdienst Jugend,
Soziales und Wohnen, Abteilung Soziale Dienste, Allgemeiner Sozialdienst zu stellen. Die/der Ansprechpartner/in ist abhängig
von Ihrem Wohnort. Frau Poppe, Tel: 16- 2940 vermittelt Sie an die/den zuständigen Mitarbeiter/in.
Was wird benötigt, um über den Antrag entscheiden zu können?
• für die Förderschwerpunkte körperlich/motorische und geistige Entwicklung ist erforderlich:
- Ärztliche Diagnose – z.B. durch den behandelnden Arzt oder einem Facharzt, dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ)
oder einem Krankenhaus
- Feststellungsbescheid Schwerbehinderung des Versorgungsamtes
- Situationsbeschreibung der abgebenden und gfls. aufnehmenden Schule, glfs. Bericht der bisher besuchten Kindertageseinrichtung und/oder
- das im AOSF-Verfahren erstellte Gutachten
- eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes durch die Kinder- und Jugendärztin des Gesundheitsamtes
• für die Förderschwerpunkte emotionale/soziale Entwicklung und Lernen ist erforderlich:
- fachärztliche Diagnostik gemäß § 35a Abs 1a SGB VIII
- Situationsbeschreibung der abgebenden und gfls. aufnehmenden Schule, glfs. Bericht der bisher besuchten
Kindertageseinrichtung und/oder
- das im AOSF-Verfahren erstellte Gutachten
- Diagnostik der Jugendhilfe (durch den Allgemeinen Sozialdienst), u.a. hinsichtlich einer vorliegenden
Teilhabebeeinträchtigung
Was leistet ein/e Integrationshelfer/in?
Die Integrationshilfe ist als Hilfe für das jeweilige Kind in der besonderen Lernumgebung im Unterricht zu sehen.
• für die Förderschwerpunkte körperlich/motorische und geistige Entwicklung:
im Einzelfall sind z.B. folgende Leistungen möglich: Unterstützen beim Treppensteigen und Tragen von Schulutensilien, Anreichen
von Unterrichtsmaterialien, Schreiben/Mitschreiben, Ermöglichen des Unterrichts außerhalb des Klassenraumes (Mobilität), Teilnahme an Klassenfahrten und -ausflügen, An- und Auskleiden, Unterstützung des Kindes in speziellen Unterrichtseinheiten (z.B.
Sport-, Kunst-, Chemie- und Physikunterricht), Pausenbegleitung, Unterstützen beim Toilettengang, Förderung der Aufmerksamkeit
• für die Förderschwerpunkte emotionale/soziale Entwicklung und Lernen:
im Einzelfall sind z.B. folgende Leistungen möglich: Ermöglichen des Unterrichts außerhalb des Klassenraumes, Teilnahme an
Klassenfahrten und –ausflügen, Unterstützung des Kindes in speziellen Unterrichtseinheiten (z.B. Sport-, Kunst-, Chemie- und
Physikunterricht), Förderung der Aufmerksamkeit
Was leistet ein/e Sonderpädagog/in?
Die Aufgaben der sonderpädagogischen Lehrkräfte beziehen sich auf die Vermittlung des lehrplanmäßigen Unterrichtes unter
Berücksichtigung der jeweiligen Förderschwerpunkte der integrativ zu unterrichtenden Kinder. Dies erfolgt für jedes Kind anhand
eines individuellen Förderplanes, in dem die Förderziele festgelegt sind. Diese Lehrkräfte stehen im Dienste des Landes, sie sind
keine städtischen Mitarbeiter/innen. Die Anzahl der Stunden der Sonderpädagog/innen berechnet sich nach einem Stundenschlüssel pro Kind pro Woche abhängig vom Förderschwerpunkt.
Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?
Für alle Förderschwerpunkte ergeht ein schriftlicher rechtsmittelfähiger Bescheid, der Ihnen von der zuständigen städtischen
Abteilung zugesandt wird.