Explosionen mit Petrolether Gefährdungsbeurteilung

Explosionen mit Petrolether
Gefährdungsbeurteilung
Lehrerexperiment ☐
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Schülerexperiment ☒
Weitere
Maßnahmen:
DGUV
SR 2003
keine!
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Petrolether
R-Sätze: 11-38-48/20-51/53-62-65-67
S-Sätze: 16-23-24-33-36/37-61-62
Versuchsdurchführung
In einem verschließbaren Rohr (Plastik/Plexiglas/Blech) mit piezoelektrischem Zünder gibt man
5 Tropfen (doppeltes und dreifaches Volumen) Petrolether, schüttelt einige Zeit kräftig durch und
Zündet das Gemisch.
Ergänzende Hinweise
Das Explosionsrohr muss vor jedem Ansatz gut belüftet werden!
Entsorgung
Gefäß 1: flüssige organische Abfälle - halogenfrei
R- und S-Sätze
R 11 Leichtentzündlich.
R 38 Reizt die Haut.
R 48/20 R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Einatmen.
R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit oder Benommenheit verursachen.
S 16 Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen.
Datum:_________________
Unterschrift:_____________________