Ausbildungszuschuss für Arbeitgeber Wie ist das Verfahren? Ausbildungsplatzsuchende, die für eine Förderung in Betracht kommen, können bis zum 30.11.2015 einen Fördergutschein beim Jobcenter im Landkreis Celle beantragen. Ausbildungszuschuss wird nur erbracht, wenn der Gutschein vor Abschluss des Ausbildungsvertrages ausgehändigt worden ist. Mit dem Gutschein wird ein Antrag auf Auszahlung der Förderleistung ausgehändigt. Dieser ist nach Schließung des Ausbildungsvertrages im Jobcenter einzureichen. Eine individuelle Förderleistung des Jobcenters im Landkreis Celle Die für eine Entscheidung erforderlichen Angaben sind durch die Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber mit einem gesonderten Formular zu erbringen. Sie haben alle für eine Entscheidung und Auszahlung erforderlichen Nachweise vorzulegen. Der Gutschein hat nach Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten. Die Arbeitgebenden verpflichten sich, im Konfliktfall, das Jobcenter im Landkreis Celle zu informieren. Erforderliche Mediationsangebote sind anzunehmen um einen Abbruch der Ausbildung zu vermeiden. Die geförderten Auszubildenden werden durch das Jobcenter besonders betreut. Wann ist die Förderung ausgeschlossen? ✔ Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Ausbildungszuschuss zu erhalten ✔ zu vermuten ist, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Auszubildende oder den Auszubildenden im Vorjahr oder früher nicht zur Ausbildung eingestellt hat, um den Ausbildungszuschuss zu erhalten ✔ die Ausbildung im Betrieb des Ehegatten, des Lebenspartners, der Eltern oder eines Elternteiles durchgeführt wird der Arbeitgeber den Auszubildenden nicht zumindest teilweise selbst betrieblich ausbildet Sprechen Sie uns an ! Telefon 05141 - 961 123 Telefax 05141 - 961 530 Eine Information des Der Ausbildungszuschuss für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Eine individuelle Förderleistung des Jobcenters im Landkreis Celle Die wichtigsten Fragen und Antworten Wer kann gefördert werden? Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die mit einer benachteiligten Bezieherin oder einem benachteiligen Bezieher von Arbeitslosengeld II unter 25 Jahren ein Ausbildungsverhältnis schließen. ✔ Jugendliche die sich bereits für das Vorjahr oder früher erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemüht haben (unabhängig vom Schulabschluss) ✔ Jugendliche deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbilden den Betriebes vorzeitig beendet worden ist ✔ ehemals drogenabhängige oder straffällig gewordene Jugendliche Für wen kann ein Ausbildungszuschuss gezahlt werden? ✔ Jugendliche mit Teilleistungsschwächen (z.B. Wer ist bei der Ausbildungsplatzsuche benachteiligt? Welche Ausbildungsverhältnisse können gefördert werden? Gefördert werden benachteiligte Jugendliche, die das 25. Lebensjahr zum Tag des Ausbildungsbeginns noch nicht vollendet haben und die bei der Ausbildungssuche benachteiligt sind. Gefördert werden benachteiligte Jugendliche, die mindestens eine Kombination aus zwei der unten genannten Voraussetzungen erfüllen oder eine dieser Voraussetzungen erfüllen und zusätzlich eine andere Benachteiligung aufweisen. ✔ Alleinerziehende, bei denen die Kinderbetreuung für Zeiten einer Ausbildung sichergestellt ist (Förderung auch bei Teilzeitausbildung möglich) ✔ lernbeeinträchtigte Jugendliche ohne Schulabschluss nach Erfüllung der Schulpflicht ✔ Jugendliche mit Hauptschul- oder vergleichbarem Abschluss nur dann, wenn der Notendurchschnitt aller erteilten Fächer im letzten Schulzeugnis bei 3,5 oder schlechter liegt oder ✔ die Leistungen in den Fächern „Deutsch“ oder „Mathematik“ im letzten Schulzeugnis mit der Note „ausreichend“ oder schlechter beurteilt wurde ✔ Jugendliche aus Förderschulen für Lernbehinderte unabhängig vom Abschluss ✔ sozial benachteiligte Jugendliche mit sozialen oder psychischen Problemen Legasthenie, Dyskalkulie, ADS) Förderfähig ist eine betriebliche Ausbildung und die Fortführung einer betrieblichen Ausbildung in einem anderen Betrieb bei Zustimmung durch die zuständige Kammer, die in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz oder dem Altenpflegegesetz durchgeführt wird. Der Ausbildungsvertrag muss bis zum 31.12.2015 geschlossen worden sein. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung erfolgt pauschal, gestaffelt in zwei Raten. Es liegen zwei unterschiedliche Varianten der Förderung vor. Die Höhe der Förderung richtet sich generell nach der Höhe der Ausbildungsvergütung und ob die Einstellung auf einem zusätzlichen Ausbildungsplatz erfolgt (erweiterte Förderung). Die Auszahlungen sind generell in 2 Raten gestaffelt (nach Ende der Probezeit und nach Anmeldung zur Abschlussprüfung) Es handelt sich nach §16f SGBII i.R. der Einzelfallförderung um eine individuelle Förderleistung des Jobcenters im Landkreis Celle auf die kein Rechtsanspruch besteht! Standardförderung Gesamtbetrag der Förderung Ausbildungsvergütung 6.000 EUR ab 450 EUR 3.000 EUR 3.000 EUR 4.000 EUR unter 450 EUR 2.000 EUR 2.000 EUR erweiterte Förderung Zahlung eines Restbetrag nach Festbetrages nach Anmeldung des Ablauf der Auszubildenden zur Probezeit Abschlussprüfung Gesamtbetrag der Förderung Ausbildungsvergütung Zahlung eines Restbetrag nach Festbetrages nach Anmeldung des Ablauf der Auszubildenden zur Probezeit Abschlussprüfung 9.000 EUR ab 450 EUR 4.500 EUR 4.500 EUR 7.000 EUR unter 450 EUR 3.500 EUR 3.500 EUR Eine erweiterte Förderung kann nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber einen zusätzlichen Auszubildenden einstellt, wodurch sich das Ausbildungsniveau des Betriebes im Vergleich zum Vorjahr erhöht oder der Betrieb erstmalig ausbildet.
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