bewährte auftragsverwaltung stärken

POSITIONSPAPIER
BEWÄHRTE AUFTRAGSVERWALTUNG STÄRKEN –
ARBEITSPLÄTZE IN RHEINLAND-PFALZ ERHALTEN
Planung und Durchführung von Neubaumaßnahmen von Bundesstraßen sowie die
Erhaltung und Wartung des bestehenden (Bundes-)Straßennetzes werden in bewährter
Weise durch die Bundesländer ausgeführt. In Rheinland-Pfalz wird diese so genannte
Auftragsverwaltung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Zentrale und in
den
Regionen
vom
Landesbetrieb
Mobilität
(LBM)
übernommen.
CSU-
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt plant nun jedoch, diese gewachsenen und
bewährten Strukturen der Auftragsverwaltung zu zerschlagen. Er will die gesamte
Umsetzung des deutschlandweiten Bundesfernstraßenbaus einer neu zu schaffenden,
zentralen Bundesinfrastrukturgesellschaft übertragen.
Den Plänen der Bundesregierung ist aus rheinland-pfälzischer Sicht eine klare Absage zu
erteilen: Die SPD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag steht dafür, dass die
bewährten Zuständigkeiten und Abläufe erhalten bleiben. Eine Zerschlagung oder auch
nur eine schleichende Schwächung der Straßenbauverwaltungen der Länder darf es
nicht geben. Auch das offensichtliche Vorhaben, mit Hilfe der geplanten Gesellschaft die
Planung und Ausführung des Fernstraßenbaus gänzlich zu zentralisieren, lehnen wir ab.
Eine Umsetzung der Dobrindt-Pläne hätte zur Folge, dass Stadt- und Metropolregionen
überproportional mit Projekten bedacht werden, während weniger wirtschaftsstarke
oder ländliche Gebiete davon bedroht sind von den zentralistischen Planern
vernachlässigt und damit abgehängt zu werden.
Auch die derzeit praktizierte Auftragsvergabe an mittelständische lokale Unternehmen
würde in Gefahr geraten. Die SPD-Landtagsfraktion steht eindeutig zur Stärkung des
ländlichen Raums. Einer Verkehrspolitik, die ausschließlich an Ballungsräume denkt,
erteilen wir eine klare Absage.
Die SPD-Fraktion setzt darauf, die Zuständigkeiten lokaler Entscheidungsträgerinnen
und Entscheidungsträger beizubehalten und auszubauen. Bei der Umsetzung muss
weiterhin auf regional spezialisierte Verwaltungseinheiten beim LBM gesetzt werden.
Die öffentliche Hand muss mit ausreichenden Mitteln die Infrastrukturinvestitionen
vornehmen. Eine Ausweitung (teil-)privat finanzierter Straßenbauprojekte im Rahmen
öffentlich-privater-Partnerschaften (ÖPP) lehnen wir ab. Straßenbau ist Daseinsvorsorge
und muss deshalb staatliche Aufgabe bleiben.
© SPD-FRAKTION IM LANDTAG RHEINLAND-PFALZ | GESCHÄFTSSTELLE
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Bewährte Auftragsverwaltung stärken statt neue Doppelstrukturen zu
schaffen
Die Bundesauftragsverwaltung im Fernstraßenbau ist für Rheinland-Pfalz und
Deutschland seit Jahrzehnten eine Erfolgsgeschichte. Das in der Verantwortung der
Länder entstandene heutige deutsche Bundesfernstraßen- und Autobahnnetz ist eines
der am besten ausgebauten und (auch im Lichte aktueller Finanzierungsdebatten) nach
wie vor modernsten der Welt. Dass gerade der LBM Rheinland-Pfalz mit seinen hoch
motivierten Beschäftigten effizient und qualitativ hochwertig arbeitet, beweist nicht
zuletzt der überproportional hohe Mittelabruf unseres Landes beim Bund im Rahmen
des Infrastrukturinvestitionspakets im vergangenen Jahr.
Auch im Bereich der Landesstraßenbauverwaltungen gilt es, Modernisierungs- und
Optimierungsmöglichkeiten auszuloten. Dem stellen wir uns gemeinsam mit den
Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften. Jedoch halten wir die Vorschläge der
Bundesregierung für kontraproduktiv, da sie auf ineffizientere Doppelstrukturen und
planerischen Zentralismus hinauslaufen:

Statt die Betreuung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (wie bisher
sachgerecht aufeinander abgestimmt) aus einer Hand zu gewährleisten,
beabsichtigt
der
CSU-Bundesverkehrsminister,
bestehende
Synergie-,
Bündelungs- und damit Kostensenkungseffekte ohne Not dem Aufbau einer
Zweitstruktur zu opfern. Denn die Übertragung von Straßenprojekten in eine neu
zu schaffende Gesellschaft wäre nichts anderes. Eine solche Parallelstruktur für
Fernstraßen müsste ohne die mit den spezifischen örtlichen Gegebenheiten
vertraute regionale Kompetenz der Landesverwaltungen auskommen. Das
könnte sich insbesondere für die teilweise höchst sensiblen und klageträchtigen
Abläufe eines förmlichen Planungsverfahrens äußerst negativ auswirken. Noch
längere Verfahrenszeiten bei Infrastrukturprojekten wären die Folge.

Zudem ist mit mehr Bürokratie zu rechnen: Wenn planerische Doppelstrukturen
in einem eng verknüpften Straßennetz entstehen, dann wird ein erheblicher und
bisher nicht notwendiger Abstimmungsbedarf zwischen dann organisatorisch
streng getrennten Ebenen geschaffen.

Außerdem ist damit zu rechnen, dass allein die Schaffung einer neuen Struktur zu
hohen Kosten führen wird.
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Regionale Verantwortung sichert regionale Arbeitsplätze – Wir stehen
zum LBM!
Zwar betont der CSU-Bundesverkehrsminister in jüngster Zeit häufig, dass die jeweils
mit dem Bundesfernstraßenbau betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Länder
ohne persönliche Nachteile in die von ihm geplante Bundesinfrastrukturgesellschaft
übernommen werden sollen. Dennoch ist – bei Umsetzung der Pläne – zumindest
mittelfristig mit negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze im Bereich des
Straßenbaus und auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft zu rechnen.

Allen Beteuerungen zum Trotz ist zu befürchten, dass die versprochenen
Effizienzsteigerungen über
kurz oder
lang durch Rationalisierungen im
Personalbereich erreicht werden sollen.

Spätestens
im
Falle
notwendiger
Stellennachbesetzungen
droht
ein
schleichender Aderlass von verfügbaren Arbeitsplätzen im rheinland-pfälzischen
Straßenbau.
ÖPP ist kein Allheilmittel
Das Konzept des CSU-Bundesverkehrsministers sieht außerdem vor, es der von ihm
geplanten Gesellschaft zu erlauben, vermehrt privates Kapital zur Umsetzung einzelner
Projekte zu gewinnen.
Hieran ist begrüßenswert, dass der Bund beginnt, sich über eine Verbesserung der
Finanzausstattung für die bundesweite Infrastruktur Gedanken zu machen.
Das Finanzierungsmodell der öffentlich-privaten-Partnerschaften (ÖPP) lehnen wir für
den Fernstraßenbau jedoch ab. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich ÖPPModelle keinesfalls zur dauerhaften Behebung dieses Investitionsdefizits eignen. Der
Straßenbau und -erhalt muss aus unserer Sicht weiterhin als Gemeinwohlaufgabe
verstanden werden; die zu erwartenden Renditeverlangen privater Investoren lassen
sich mit dieser Sichtweise nur schwer grundsätzlich vereinbaren.
Diese Sicht teilt auch der Bundesrechnungshof, der bereits 2014 sieben ÖPP-Projekte
des Bundesverkehrsministeriums überprüft und für unwirtschaftlich befunden hat. Er
kritisiert auch die aktuellen Pläne des Ministers scharf:
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
Ein verstärkter Fokus auf ÖPP führt zu einer Schwächung der mittelständischen
Wirtschaft, weil nur große Unternehmen in der Lage sind, die notwendige
Finanzierung sicherzustellen. Somit würde die regionale mittelständische
Wirtschaft von den Plänen Dobrindts und Schäubles gleich doppelt negativ
betroffen.

Private Investoren erhalten am Finanzmarkt schlechtere Zinskonditionen als eine
staatliche Finanzierung sie realisieren kann. Somit würden die Bürgerinnen und
Bürger die Rendite privater Investoren über ihre Steuern finanzieren. Wir
meinen: Ein schlechter Tausch!

Durch das Konzept der Unions-Minister drohen Fehlanreize, die unabhängig von
der jeweiligen Sinnhaftigkeit zu einer Bevorzugung von ÖPP-Projekten führen
kann. Dies ließe sich mit unserer gemeinwohlorientierten Sichtweise keinesfalls
vereinbaren.
Bundesinfrastrukturgesellschaft? Nicht mit uns!
Aus den ausgeführten Gründen halten wir die Pläne der Union zur Zerschlagung des
LBM und den Straßenbauverwaltungen anderer Länder im Ergebnis für nicht tragbar.
Die ins Feld gebrachten Vorteile erweisen sich bei näherer Betrachtung als nicht
durchgreifend oder reichen nicht aus, um die hier dargestellten Nachteile aufzuwiegen.
Eine Bundesinfrastrukturgesellschaft lehnen wir ab.
Unser Weg ist klar: Notwendig ist eine verbesserte Finanzierung der Infrastruktur
innerhalb des bewährten Systems. Die Länder benötigen mehr Bundesmittel für die
Planung und Umsetzung der lokalen Projekte, statt eine zusätzliche Verwaltungseinheit.
Der Bundesverkehrsminister sollte sich auf die Erfüllung seiner aktuellen Aufgaben – z.
B. die Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplans – konzentrieren, statt diese
Pläne weiter zu verfolgen.
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