Lagebeschreibung Leben, Arbeiten, Wohnen stadtnah auf dem Land... Verkehrsanbindung Ortsbeschreibung Wer möchte das nicht? Ein Eigenheim für die Familie, ganz in der Nähe zur Stadt! Hierbei spielt die geeignete Auswahl des Grundstückes eine hervorragende Rolle; denn wichtige Fragen, die sich der zuk ünftige H äuslebauer stellt, verlangen nach eindeutigen Antworten: Arbeitsplatz, Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Schulen, Freizeitmöglickeiten, sowie die Integrität einer netten und traditionell gewachsenen Ortsgemeinschaft. Kontakt Home Bei der Auswahl Ihres zuk ünftigen Grundstückes, haben wir natürlich an alle Fragen gedacht! Dorf ist ein ländlicher Stadtteil von Wittlich in unmittelbarer Nähe zum Zentrum und erfüllt damit alle Kriterien, die sich ein Bauherr für sich und seine Familie wünscht! stehen Ihnen Ihnen natürlich natürlich die Mitarbeiter der Für weitere Fragen stehen Firma Franz Lehnen KG GmbH & Co. gerne KG jederzeit gerne jederzeit persönlich zurpersönlich Verfügung! zur Verfügung! Lagebeschreibung Wenn Sie mehr über diese - oder andere Grundstücke erfahren möchten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus, wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. n Herr m j k l m n Frau j k l Nachname Vorname Firma Stra ße N r . PLZ / Ort Telefon / Fax Wir sind für Sie da... Sie möchten sich weiter informieren? Dann nutzen Sie unser Online Kontaktformular oder setzten Sie sich persönlich mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie. FRANZ LEHNEN KG - TiefundKG Straßenbau GmbH & Co. - Tief- und Straßenbau Bahnhostraße 39, Bahnhofstraße 39,DD54518 54518Sehlem Sehlem 9140-0 - Tel.-Fax: 06508 / 9140-60 Tel: 06508 / 9140-0 9140-60 Verkehrsanbindung Ortsbeschreibung Kontakt Home Lagebeschreibung Familienfreundliches Leben in Wittlich Dorf... Verkehrsanbindung Ortsbeschreibung Kontakt Ein besonderes Plus der Grundstückslage "Im Morgen" in Dorf ist ihre N ähe zu Stadt Home und Natur. Fünf Minunten mit Bus oder Auto zur Stadt Wittlich garantieren eine streßfreie Kombination aus Alltag und Freizeit; denn wer wünscht sich das nicht: Täglich die Reize der Natur genießen, am Samstag Abend ohne großen Aufwand ins Kino und mit der ganzen Familie in eines der guten Wittlicher Restaurants gehen. Kinder freuen sich über einen Besuch im bekannten Wittlicher Erlebnisbad und Naturfreunde genießen das Land zwischen Mosel und Vulkaneifel . Dorf am Rande von Wittlich profitiert auf diese Weise von den Vorteilen der Stadt. So ist Wittlich eine mittlere Stadt mit sehr guter Infrastruktur. Solide Mittelstands - und Kleinunternehmen bieten vielen Menschen sozusagen den Arbeitsplatz "vor der Haustür", all dies ideal für Ihre creative Lebensgestatung und Familienplanung. Aber überzeugen Sie sich selbst (ab Seite 16): - Bildungseinrichtungen - Schwimmb äder - Kinderg ärten und - Tagesstätten - Behö rdliche Einrichtungen - Notruftafel Lagebeschreibung Verkehrsanbindung Ortsbeschreibung Kontakt Home "Dorf" macht seinem d örflichen Namen als Ortsteil von Wittlich, einer Mittelstadt mit erstklassiger Infrastruktur eingebettet zwischen Eifel, Mosel und Hunsrück - alle Ehre durch ländlich gewachsene Strukturen und sehr gute Verkehrsanbindungen. Dies wirkt sich zum einen auf die vielfältigen Naherholungsmöglichkeiten für die Familie und zum anderen positiv auf die beruflichen Aspekte einer persönlichen Standortwahl aus. Trier, die älteste deutsche Stadt und Luxemburg als Hauptstadt des gleichnamigen Großherzogtums bieten in dieser Hinsicht jedem unverwechselbare Möglichkeiten. Schauen Sie selbst... Lagebeschreibung Verkehrsanbindung Ortsbeschreibung Kontakt Home << Zoom >> "Dorf" macht seinem d örflichen Namen als Ortsteil von Wittlich, einer Mittelstadt mit erstklassiger Infrastruktur eingebettet zwischen Eifel, Mosel und Hunsrück - alle Ehre durch ländlich gewachsene Strukturen und sehr gute Verkehrsanbindungen. Dies wirkt sich zum einen auf die vielfältigen Naherholungsmöglichkeiten für die Familie und zum anderen positiv auf die beruflichen Aspekte einer persönlichen Standortwahl aus. Trier, die älteste deutsche Stadt und Luxemburg als Hauptstadt des gleichnamigen Großherzogtums bieten in dieser Hinsicht jedem unverwechselbare Möglichkeiten. Schauen Sie selbst... Lagebeschreibung Wohnort und Leute... Das Baugebiet " Im Morgen" in Wittlich Dorf ist einmalig gelegen. Sie haben einen Blick ins Wittlicher Tal bis zu den Moselbergen. textliche Festsetzung Verkehrsanbindung Bebauungsplan Ortsbeschreibung Kontakt Home Wünschen Sie umfangreichere Informationen über Ihren zukünftigen Wohnort Dorf, den Stadtteil Neuerburg, die Stadt Wittlich und vieles mehr... , senden Ihnen die freundlichen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Wittlich Tel. 0 65 71140 oder der Rhein Mosel Verkehrsgesellschaft nach kurzem Anruf Tel. 0 65 71 71 41 eine ausführliche Bürgerinformationsbroschüre zu. Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen Lagebeschreibung textliche Festsetzung Verkehrsanbindung Bebauungsplan Kontakt Ortsbeschreibung Gesetzliche Sicherheit dürfte bei der Beurteilung Ihres künftigen Wohnortes eines der höchsten Kriterien sein, deswegen schreiben wir für Sie 1. Art und Maß der baulichen Nutzung alles Wichtige g a n z g r o ß! Home 1.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird festgesetzt: "Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß 4 BauNVO. Ausnahmen nach 4, Abs. 3, 2-5 BauNVO sind unzulässig. 1.2 Gemäß 9, Abs. 1 Nr. 6 BauGB sind im WA-Gebiet sind nicht mehr als zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig. 1.3 Bei der Ermittlung der Geschoßflächenzahl (GFZ) sind alle Flächen gemäß 20 Abs. 3 BauNVO in Ansatz zu bringen. 1.4 Für die Baugrundstücke werden Mindestgrundstücksgr ößen festgesetzt. Sie betragen für Grundstücke zum Bau von Einzelhäusern mindestens 500m2 und für den Bau von Doppelhäusern mindestens 350m2 je Haushälfte. Lesen Sie bitte weiter auf Seite 13 Bebauungsplan Liegenschaftskarte Lagebeschreibung textliche Festsetzung Verkehrsanbindung Bebauungsplan Kontakt Ortsbeschreibung Gesetzliche Sicherheit dürfte bei der Beurteilung des neuen Standortes eines der höchsten Kriterien sein, deswegen schreiben wir für Sie alles Wichtige g a n z g r o ß! Home Bebauungsplan: Seite 11 u. 12 FRANZ LEHNEN GmbH & Co. KG Bahnhofstr. 39, 54 518 FRANZ LEHNEN KG Sehlem Bahnhofstr. 39, 54 518 Sehlem Steuernummer: 27/43/207/0051/9 Steuernummer: 27/43/207/0051/9 Telefon: – 91 400400 Telefax: 0650806508 – 91 40– 60 Telefon:06508 06508 – 91 Telefax: 91 40 60 WEBDESIGN UND PROGRAMMIERUNG: © 2003 Copyright für: Grafik, Webdesign und Programmierung Hinweis: Alle Angaben und Berechnungen auf unseren Immobilien-Webseiten, einschließlich der beigefügten Pläne, textlichen Beschreibungen und Anfahrtskizzen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Änderungen sind nicht vorgesehen, können aber aufgrund behördlicher Auflagen oder technisch bedingter Forderungen eintreten. Maßgebliche Anspruchsgrundlage für die aufgezeigten Grundstücke ist die Baubeschreibung als Bestandteil des notariellen Kaufvertrages. Die vorliegenden Informationen sind auch als PDF ladbar: ? ? Bekond Dorf Olaf B. Steinebach Eisenacher Str. 8 D-54 298 Gilzem Telefon 0 65 06 / 99 0 80 Telefax 0 65 06 / 99 0 81 Email: [email protected] Internet: w w w . b e d o d e s i g n . c o m Umsatzsteuer Nr.: 10/229/0346/7 Bebauungsplan: Wittlich Dorf - Baugebiet "Im Morgen" Liegenschaftskarte: Wittlich Dorf - Baugebiet "Im Morgen" TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art und Maß der baulichen Nutzung 1.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird festgesetzt: "Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß 4 BauNVO. Ausnahmen nach 4, Abs. 3, 2-5 BauNVO sind unzulässig. 1.2 Gemäß 9, Abs. 1 Nr. 6 BauGB sind im WA-Gebiet sind nicht mehr als zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig. 1.3 Bei der Ermittlung der Geschoßflächenzahl (GFZ) sind alle Flächen gem äß 20 Abs. 3 BauNVO in Ansatz zu bringen. 1.4 Für die Baugrundstücke werden Mindestgrundstücksgr ößen festgesetzt. Sie betragen für Grundstücke zum Bau von Einzelhäusern mindestens 500m2 und für den Bau von Doppelhäusern mindestens 350m2 je Haushälfte. 1.5 Garagen und Carports sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zu errichten. 1.6 Abgrabungen zur Belichtung von Kellerräumen zur Wohnnutzung sind unzulässig. 2.0 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9, Abs. 4 BauGB in Verbindung mit 86, Abs. 6 LbauO 2.1 Die Hauptfirstrichtung der Bauk örper ist entsprechend den Eintragungen im Bebauungsplan festgelegt. 2.2 Die Dachneigung für das Hauptgebäude ist in den Nutzungsschablonen festgelegt. Garagen d ürfen ausnahmsweise mit Flachdach ausgeführt werden. 2.3 Festlegung der Firsthöhen: Im WA-Gebiet der Kennziffern 4 und 5 mit eingeschossiger Bauweise maximal 8,50m (im II-geschossigen WA-Gebiet, Kennziffer 2 und 3, max. 11,00m) gemessen ab Oberkante Fertigfußboden (OKFF) des untersten Vollgeschosses (u.V.) 2.4 Festsetzung der Traufhöhe Die Traufhöhe beträgt im WA-Gebiet der Kennziffern 4 und 5 mit eingeschossiger Bauweise maximal 3,50m (im II-geschoßigen WA-Gebiet, Kennziffer 2 und 3, max. 6,00m) gemessen ab Oberkante Fertigfu ßboden des untersten Vollgeschoßes (OKFFu.V.). Die Traufhöhe wird gemessen ab OKFF des untersten Vollgeschosses bis zum Schnittpunkt Außenwand/Außenseite Dachhaut. 2.5 Die Festsetzung der max. Höhe des untersten Vollgeschosses (u.V.) ist der jeweiligen Kennziffer der Nutzungsschablone zu entnehmen. Bezugspunkte sind jeweils die Höhe der Straßenachse (OK fertige Straße) und die jeweilige Mitte der straßenseitigen Fassade des Wohngebäudes. 2.6 Dachaufbauten (Dachgauben) sind nur als Einzelgauben bis zu einer maximalen Breite von 2,00m zulässig. Zur Gliederung der Dachfläche ist eine Kombination aus mehreren gleichartigen Dachaufbauten möglich. Die Addition der Gaubenbreite darf maximal 2/3 der Firstlänge betragen. Flachdachgauben und Schleppgauben sind unzulässig. Die Dachneigung der Gauben muß der Neigung des Hauptdaches entsprechen. 2.7 Teile der Dachfläche dürfen in Glas ausgeführt werden. Sonnenkollektoren sind zulässig. Ebenfalls zulässig sind eingegrünte Dächer. Wenn technisch erforderlich, kann bei eingegrünten Dächern die im B-Plan festgelegte Mindestdachneigung unterschritten werden. 2.8 Im Bereich von Sichtdreiecken und Bepflanzungen bis zu einer maximalen Höhe von 0,70m zulässig. 2.9 Vorgärten sind zusammenhängend als Grünflächen zu gestalten. Zufahrten, Park- und Hofflächen sind nicht mit bodenversiegelnden Materialien (wie z.B. Rasengittersteine, offenfugiges Pflaster o.ä.) zu befestigen. 2.10 Einfriedigungen entlang der Straße sind in einer maximalen Höhe von 0,70m als Holzzäune oder lebende Hecken aus einheimischen Laubgehölzen zulässig. Die Hecken oder Holzzäune müssen einen Mindestabstand von 0,50m (Im Bereich der Wendeanlage der Planstraße B 1,00m) zur öffentlichen Verkehrsfläche einhalten. Als Heckenpflanzen sind ausschließlich standortgerecht-heimische Sträucher gem. Ziffer der nachstehend aufgeführten Gehölzliste zu verwenden. Eine Einfriedigung durch Mauern ist unzulässig. 3.0 Immissionsschutzmaßnahmen gemäß 9, Abs. 1 Nr. 24 BauGB 3.1 An der Alftalstraße (B 49) wird auf der in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichneten Fläche als aktive Schallschutzmaßnahme der Bau eines Lärmschutzwalles mit einer Höhe von 10,00m festgesetzt. 3.2 Für das gesamte Plangebiet sind zusätzlich folgende passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich: Die Grundrissgestaltung der Ober- und Dachgeschosse ist so auszuführen, daß sich zur Autobahn hin ausschließlich Nebenr äume, wie Toiletten, Bäder etc. orientieren. Die Aufenthaltsräume (Schlaf- und Wohnräume) der Ober- und Dachgeschosse müssen zu der Autobahn abgewandten Seiten orientiert werden. 3.3 In den so gekennzeichneten s s s s s überbaubaren Grundstücksflächen an der B49 (Alftalstraße) werden zusätzlich entsprechende Schallschutzmaßnahmen auch für die unter dem 1. Obergeschoß liegenden Wohnr äume erforderlich. Der Gebäudegrundriß ist so zu gestalten, daß schutzwürdige Räume, wie Wohn- und Schlafräume, an den der Autobahn A1 abgewandten Gebäudeseiten angeordnet sind. 3.4 Sollte eine Grundrißgestaltung gemäß Absatz 3.2 u. 3.3 nicht zu verwirklichen sein, ist alternativ ein ausreichender Schallschutz von schutzwürdigen Räumen auf den der Autobahn zugewandten Geb äudeseiten durch entsprechende bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie Mauerwerk, Schallschutzfenster, nicht offenbare Fenster in Verbindung mit schallgedämmten Lüftungsanlagen etc.) zu gewährleisten. 4.0 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß 9, Abs. 1 Nr. 20 BauGB. 4.1 Der Oberboden ist zu Beginn der Erdarbeiten gemäß DIN 18915, Blatt 2, abzuschieben, zwischenzulagern und sinnvoll wiederzuverwerten. 4.2 Während der Bauphase sind alle zu erhaltenden Gehölze, bzw. Gehölze in der Umgebung gemäß der DIN 18920 (oder analog RAS-LG 4) in ihrem Kronen-. Stamm- und Wurzelbereich zu schützen. 4.3 Anfallende Niederschlagswasser aus der Dachentwässerung sind in eine auf dem Grundstück gelegene Rückhalteeinrichtung zu leiten. Das Fassungsvermögen des Auffangbehälters (z.B. Zisterne, naturnaher Teich usw.) muß mindestens 50 Liter pro qm befestigter Grundstücksfläche betragen. Der Überlauf ist gem äß den Vorgaben des Entwässerungstechnischen Begleitplanes an die Straßenentwässerung anzuschließen, bzw. folgt im südwestlichen Plangebiet breitfl ächig über das Gelände. Die Entnahme von Brauchwasser (z.B. zur Gartenwässerung, Toilettenspülung usw.) ist zulässig. 4.4 Die südwestlich das Baugebiet abschließende, 10m breite, private Grünfläche (im Bebauungsplan gem. 9 (1) Nr. 25a BauGB festgesetzt) ist zur Rückhaltung von Niederschlagswasser muldenartig auszubilden. 5.0 Pflanzpflichten und Gebote gem äß 9, Abs. 1, Nr.25 BauGB 5.1 Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen auf den "Flächen zum Anpflanzen von Obstb äumen" im Abstand von ca. 8x8m; Verwendung alter Obstsorten; dauerhafte Pflege ist zu gewährleisten. Der Unterwuchs ist mit einer standortgerechten Wildblumenwiesenmischung einzusäen und extensiv (2-malig Mahd mit Abräumen des Mähgutes ohne Düngemitteleinsatz) zu pflegen. 5.2 Anpflanzung von Feldgehölzen (1 Gehölz pro m2) auf privaten und öffentlichen Grünflächen, (bei Grünflächen über 8,00m Breite mit Entwicklung eines beidseitigen Krautsaumes von 1,00m Breite). Im Bereich der Rigolen ist durch einmalige Mahd pro Jahr der Gras- und Krautvegetation der Gehölzaufwuchs langfristig zu unterbinden. 5.3 Die vorhandenen Gehölze beidseitig des Einm ündungsbereiches der Planstraße A mit der Alftalstraße sind zu erhalten. Die Restflächen sind gem äß der Festsetzung der Ziffer Nr. 5.2 zu bepflanzen. 5.4 Die Anpflanzungen auf dem Lärmschutzwall sind als dichtes Feldgehölz oder als gruppenweise Gehölzanpflanzungen vorzunehmen. Hochstämme und Heister sind nur im unteren Teil des Walles, bis 5m über Böschungsfuß anzupflanzen. Darüber sind Strauchanpflanzungen vorzusehen, die ca. 2m unterhalb der Wallkrone enden. Die Wallkrone und 2,5m breite Säume beidseitig des Walles sind als Gras- und Krautvegetation zu entwickeln und extensiv zu pflegen (1-malige Mahd pro Jahr mit Abräumen des Mähguts). Sollte eine gruppenweise Bepflanzung vorgenommen werden, sind die dazwischenliegenden Bereiche ebenfalls als Saumvegetation mit einmaliger Mahd pro Jahr mit Abr äumen des Mähguts zu pflegen. Es sind sowohl Hochstämme, Heister als auch Strauchgehölze der nachstehenden Gehölzliste zu verwenden. 5.5 Je 150m2 versiegelter Fläche der Baugrundstücke ist mindestens 1 hochstämmiger Laub- oder Obstbaum der nachstehenden Gehölzliste zu pflanzen. 5.6 Für Gehölzpflanzungen sind ausschließlich standortgerechte Laubgehölze zu verwenden: a Bäume ? ? ? ? ? Obstbaumhochstämme Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Vogelkirsche (Prunus avium) Eberesche (Sorbus aucuparia) Traubeneiche (Quercus petraea) b Sträucher ? ? Salweide (Salix caprea) Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) ? ? ? ? Holunder (Sambucus nigra) Hundsrose (Rosa canina) Haselnuß (Corylus avellana) Eingriffiger Weißdorn (Cratsegus monogyna) 5.7 Für die im Bereich der Stützmauer entlang der Alftalstraße vorhandenen Bäume (Teilbereich 6 der Bestandsaufnahme des landespflegerischen Planungsbeitrags) ist auf dem jeweiligen Grundstück ein hochstämmiger Laubbaum gleicher Qualität der vorstehenden Artenliste als Ersatz zu pflanzen. Hinweis Aufgrund der vorhandenen übergeordneten Straßen (BAB A1/A48, und B49) können trotz der im Bebauungsplan festgesetzten Schallschutzmaßnahmen gewisse Immissionseinwirkungen durch den Verkehr auf die Außenwohnbereiche (Balkone, Terrassen, Aufenthaltsräume im Garten etc.) nicht ausgeschlossen werden. Für die vom Gutachter für notwendig befundenen Immissionsschutzmaßnahmen hat der Bauherr Sorge zu tragen. Weder die Stadt Wittlich noch andere Stellen, noch die ortsans ässigen Bewohner übernehmen hierfür Haftung oder Kosten. Von den neuen Bauherrn können ferner keine Ansprüche auf Unterlassung oder Einschränkung bereits vorhandener oder zukünftig zulässiger Nutzungen gestellt werden. Bildungseinrichtungen - Grundschulen - Hauptschulen - Sonderschulen - Realschulen - Gymnasien - Berufsbildende Schulen - Überbetriebliches Ausbildungszentrum - Private Lehranstalt für Physiotherapie - Volkshochschulen - Justizvollzugsschule - sonstiges Schulen Allgemeinbildende Schulen Grundschule Wittlich-Bombogen, Berlinger Straße 1, 06571-26181 Grundschule Wittlich-Friedrichstraße, Friedrichstraße 14, 06571 -5119 Grundschule Wittlich-Jahnplatz, Lieserstraße, 06571-2528 Grundschule Wittlich-Wengerohr, Schulstraße 1, 06571-6011 Hauptschule Wittlich-Sehlemet, Beethovenstraße 13, 06571-97390 Hauptschule Wittlich-Wengerohr, Petrusstraße 2, 06571-91690 Duale Oberschule (DOS), Beethovenstraße 13, 06571-97390 Kurfürst-Balduin-Realschule, Kurfürstenstraße 12, 06571-96600 Staatliches Cusanus-Gymnasium, Kurfürstenstraße 14, 06571-4073 Staatliches Peter -Wust-Gymnasium, Koblenzer Straße 56, 06571 -3087 oder 3126 Berufsbildende Schulen Berufsbildende Schuien06571-Rudolf-Diesei-Straße 106571-06571-97780 Überbetriebliches Ausbildungszentrum (ÜAZ)06571-Max-Planck-Straße 106571-06571 -97870 Sonderschulen Liesertal-Schule (Sonderschule für Lern- und Sprachbehinderte)06571-Zur Polizeischule 2006571 -06571-91570 Maria-Grünewald-Schule (Schule für geistig Behinderte), Maria Grünewald, 06571-695160 Volkshochschulen VHS Wittlich Stadt und Land e. V., Kurfürstenstr. 1, 06571-10739 Kath. Erwachsenenbildung Wittlich, Schloßstr. 44, 06571-97670 VHS Kreis Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 06571-14291 Evangelische Erwachsenenbildung, Trierer Landstr. 11, 06571 -7449 Justizvollzugsschule Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz, Trierer Landstr. 20, 06571-6910 Sonstiges Frauentreff Wittlich, Vitelliusstr. 2 a, 06571-20965 Kolpingsfamilie Wittlich, Unterm Afferberg 20, 06571-7453 Deutscher Kinderschutzbund, Kirchstr. 1, 06571-2110 Ländliche Erwachsenenbildung, Friedrichstr. 20, 06571 -2118 Kreismusikschule Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 06571-14333 Einrichtungen für Gesundheit, Jugend und Sport - Senioren-Begegnungstätte - Haus der Jugend - Krankenh äuser - Dialysestation - Alten -/Pflegeheime - Betreutes Wohnen für Senioren - Kindergärten - Hallen- und Freibäder - Sport- und Turnhallen - Sportplätze - Turn- und Gymnastikhallen - Tennisanlagen - Reitplätze und -hallen - Schießsportanlaggen - Schachzentrum Schwimmbäder: Städtisches Hallen und Freibad VITELLIUSBAD WITTLICH (Tel. 06571-6088) Das beheizte Freibad. Spaß im Nass und auf den Liege-und Spielwiesen! Attraktionen für Kinder, Familien, Singles, Schwimmbegeisterte. Planschbecken (26 Grad) - Wasserfall mit H öhle - Flächenrutsche - Schiffchenrinne - Brodelsteine - Wasserschnecke Abenteuerbecken (24 Grad) - Riesenrutsche (64 m lang) - Wasserfall mit Sitzhöhle - Wildwasser-Strömungskanal - Flächenrutsche - Brodelberg - Delphinh öhle mit Bodensprudlern - Wasserkanone Nichtschwimmerbecken (24 Grad) - 4 Bahnen á 25 m Schwimmerbecken (24 Grad) - Liegemulde mit Sprudelliegen - Massaged üsen - Unterwasserbeleuchtung Sport - Tischtennis, Basketball, Volleyball - Fußball, Handball - Gymnastik - Boulebahn Kinderspielplatz - Raumkapsel - Spielstadt - Drehscheibe - Schaukel - Tischtennisplatten Kindergärten und Tagesstätten Sonderkindergarten, Schulstraße 21, 06571 -20697 Städtische Kindertagesstätte Bombogen, Auf dem Büschelchen1, 06571-969500 Städtische Kindertagesstätte Jahnplatz, Lieserstraße, 06571-7609 Hortgruppe, 06571- 69831 Städtische Kindertagesstätte L üxem, Vitelliusstraße 14, 06571 -4500 Städtische Kindertagesstätte Neuerburg, Ahornstraße, 06571-4506 Katholischer Kindergarten "St. Markus", Karrstraße 14, 06571-8577 Katholischer Kindergarten "St. Markus", Talweg 13, 06571-5437 Katholischer Kindergarten "St. Peter", Paulusstraße 10, 06571 -6123 Waldorf Kindergarten "Brüder Grimm", Stettiner Straße 40, 06571-2193 BEHÖRDLICHE EINRICHTUNGEN IN WITTLICH Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 06571 -170 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 06571 -140 Verbandsgemeindeverwaitung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 06571-1070 Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 06571-1010 Gesundheitsamt Wittlich, Kurfürstenstraße 67,06571-140 Katasteramt Bernkastel-Kues, Außenstelle Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 06571 -1010 Finanzamt Wittlich, Unterer Sehlemet 15, 06571-1463 Arbeitsamt Trier - Nebenstelle Wittlich, Friedrichstraße 22, 06571-97010 Forstamt Wittlich, Beethovenstraße 3, 06571-91390 Deutsche Post AG, Schloßstraße 3, 06571-1080 Straßen - und Verkehrsamt Gerolstein - Projektgruppe Wittlich, Kurfürstenstraße 3, 06571-10040 Straßenmeisterei Wittlich, Alftalstraße 22, 06571-97920 Autobahnmeisterei Wittlich, Justus-von -Liebig-Straße 15, 06571 -910710 Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz, 2. Abteilung, Zur Polizeischule, 06571-1040 Landespoiizeischule Rheinland-Pfeiz, Zur Polizeischule, 06571-104163 Polizeidirektion Wittlich, An der Bundesstraße 50, 06571-926525 NOTRUFTAFELN POLIZEI 110 UNFALL / RETTUNGSDIENST 110 FEUERWEHR 112 RETTUNGSLEITSTELLE / RETTUNGSHUBSCHRAUBER 19222 Sonstige WICHTIGE RUFNUMMERN! Polizeiinspektion Wittlich 06571-926-0 Kriminalpolizeiinspektion Wittlich 06571-926-0 St.-Elisabeth-Krankenhaus Wittlich 06571-15 -0 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Wittlich 06571-69770 Maltheser Hilfsdienst Wittlich 06571-91270 Örtliche Feuerwehren: Wittlich Stadtmitte 06571-926-0 Bombogen 06571-5212 Dorf 06571-29018 Lüxem 06571 -20526 Neuerburg 06571-20512 Wengerohr 06571-3535 Giftnotrufzentrale: Bonn 0228-19240 Mainz 06131-19240 Berlin 030-19240 Störungsdienst: Gas 06571-7008 Wasser 06571-17222 Strom 06571-9210 *Für die Richtigkeit der Telefonnummern übernehmen wir keine Haftung!
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