Die vorliegenden Informationen sind auch als PDF ladbar!

Lagebeschreibung
Leben, Arbeiten, Wohnen stadtnah auf dem Land...
Verkehrsanbindung
Ortsbeschreibung
Wer möchte das nicht?
Ein Eigenheim für die Familie, ganz in der Nähe zur Stadt!
Hierbei spielt die geeignete Auswahl des Grundstückes eine hervorragende Rolle;
denn wichtige Fragen, die sich der zuk ünftige H äuslebauer stellt, verlangen nach eindeutigen
Antworten: Arbeitsplatz, Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Schulen,
Freizeitmöglickeiten, sowie die Integrität einer netten und traditionell gewachsenen Ortsgemeinschaft.
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Bei der Auswahl Ihres zuk ünftigen Grundstückes, haben wir natürlich an
alle Fragen gedacht!
Dorf ist ein ländlicher Stadtteil von Wittlich in unmittelbarer Nähe zum
Zentrum und erfüllt damit alle Kriterien, die sich ein Bauherr für sich und
seine Familie wünscht!
stehen Ihnen
Ihnen natürlich
natürlich die Mitarbeiter der
Für weitere Fragen stehen
Firma Franz Lehnen KG
GmbH
& Co. gerne
KG jederzeit
gerne
jederzeit
persönlich
zurpersönlich
Verfügung!
zur Verfügung!
Lagebeschreibung
Wenn Sie mehr über diese - oder andere Grundstücke erfahren möchten, füllen Sie bitte
folgendes Formular aus, wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
n Herr m
j
k
l
m
n Frau
j
k
l
Nachname
Vorname
Firma
Stra ße N r .
PLZ / Ort
Telefon / Fax
Wir sind für Sie da...
Sie möchten sich weiter informieren? Dann nutzen Sie unser
Online Kontaktformular oder setzten Sie sich persönlich
mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie.
FRANZ LEHNEN KG
- TiefundKG
Straßenbau
GmbH
& Co.
- Tief- und Straßenbau
Bahnhostraße 39,
Bahnhofstraße
39,DD54518
54518Sehlem
Sehlem
9140-0 - Tel.-Fax: 06508 / 9140-60
Tel: 06508 / 9140-0
9140-60
Verkehrsanbindung
Ortsbeschreibung
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Lagebeschreibung
Familienfreundliches Leben in Wittlich Dorf...
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Ein besonderes Plus der Grundstückslage "Im Morgen" in Dorf ist ihre N ähe zu Stadt
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und Natur. Fünf Minunten mit Bus oder Auto zur Stadt Wittlich garantieren eine streßfreie
Kombination aus Alltag und Freizeit; denn wer wünscht sich das nicht:
Täglich die Reize der Natur genießen, am Samstag Abend ohne großen Aufwand ins Kino und mit der ganzen Familie in
eines der guten Wittlicher Restaurants gehen. Kinder freuen sich über einen Besuch im bekannten Wittlicher Erlebnisbad und
Naturfreunde genießen das Land zwischen Mosel und Vulkaneifel .
Dorf am Rande von Wittlich profitiert auf diese Weise von den Vorteilen der Stadt. So ist Wittlich eine mittlere Stadt
mit sehr guter Infrastruktur.
Solide Mittelstands - und Kleinunternehmen bieten vielen Menschen
sozusagen den Arbeitsplatz "vor der Haustür", all dies ideal für Ihre
creative Lebensgestatung und Familienplanung.
Aber überzeugen Sie sich selbst (ab Seite 16):
- Bildungseinrichtungen
- Schwimmb äder
- Kinderg ärten und - Tagesstätten
- Behö rdliche Einrichtungen
- Notruftafel
Lagebeschreibung
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"Dorf" macht seinem d örflichen Namen
als Ortsteil von Wittlich, einer Mittelstadt
mit erstklassiger Infrastruktur eingebettet zwischen Eifel, Mosel und
Hunsrück - alle Ehre durch ländlich
gewachsene Strukturen und sehr gute
Verkehrsanbindungen. Dies wirkt sich
zum einen auf die vielfältigen
Naherholungsmöglichkeiten für die
Familie und zum anderen positiv auf die
beruflichen Aspekte einer persönlichen
Standortwahl aus. Trier, die älteste
deutsche Stadt und Luxemburg als
Hauptstadt des gleichnamigen
Großherzogtums bieten in dieser
Hinsicht jedem unverwechselbare
Möglichkeiten. Schauen Sie selbst...
Lagebeschreibung
Verkehrsanbindung
Ortsbeschreibung
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"Dorf" macht seinem d örflichen Namen
als Ortsteil von Wittlich, einer Mittelstadt
mit erstklassiger Infrastruktur eingebettet zwischen Eifel, Mosel und
Hunsrück - alle Ehre durch ländlich
gewachsene Strukturen und sehr gute
Verkehrsanbindungen. Dies wirkt sich
zum einen auf die vielfältigen
Naherholungsmöglichkeiten für die
Familie und zum anderen positiv auf die
beruflichen Aspekte einer persönlichen
Standortwahl aus. Trier, die älteste
deutsche Stadt und Luxemburg als
Hauptstadt des gleichnamigen
Großherzogtums bieten in dieser
Hinsicht jedem unverwechselbare
Möglichkeiten. Schauen Sie selbst...
Lagebeschreibung
Wohnort und Leute...
Das Baugebiet " Im Morgen" in Wittlich Dorf ist einmalig gelegen.
Sie haben einen Blick ins Wittlicher Tal bis zu den Moselbergen.
textliche Festsetzung
Verkehrsanbindung
Bebauungsplan
Ortsbeschreibung
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Wünschen Sie umfangreichere Informationen über Ihren zukünftigen Wohnort Dorf, den Stadtteil Neuerburg,
die Stadt Wittlich und vieles mehr... , senden Ihnen die freundlichen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Wittlich
Tel. 0 65 71140 oder der Rhein Mosel Verkehrsgesellschaft nach kurzem Anruf Tel. 0 65 71 71 41 eine
ausführliche Bürgerinformationsbroschüre zu.
Textliche
Festsetzungen
Textliche Festsetzungen
Lagebeschreibung
textliche Festsetzung
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Bebauungsplan
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Ortsbeschreibung
Gesetzliche Sicherheit dürfte bei der Beurteilung
Ihres künftigen Wohnortes eines der höchsten
Kriterien sein, deswegen schreiben wir für Sie
1. Art und Maß der baulichen Nutzung
alles Wichtige g a n z g r o ß!
Home
1.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird festgesetzt:
"Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß 4 BauNVO. Ausnahmen nach
4, Abs. 3, 2-5 BauNVO sind unzulässig.
1.2 Gemäß 9, Abs. 1 Nr. 6 BauGB sind im WA-Gebiet sind nicht mehr als
zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig.
1.3 Bei der Ermittlung der Geschoßflächenzahl (GFZ) sind alle Flächen
gemäß 20 Abs. 3 BauNVO in Ansatz zu bringen.
1.4 Für die Baugrundstücke werden Mindestgrundstücksgr ößen festgesetzt.
Sie betragen für Grundstücke zum Bau von Einzelhäusern mindestens
500m2 und für den Bau von Doppelhäusern mindestens 350m2 je
Haushälfte.
Lesen Sie bitte weiter auf Seite 13
Bebauungsplan
Liegenschaftskarte
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textliche Festsetzung
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Ortsbeschreibung
Gesetzliche Sicherheit dürfte bei der Beurteilung
des neuen Standortes eines der höchsten Kriterien
sein, deswegen schreiben wir für Sie alles
Wichtige g a n z g r o ß!
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Bebauungsplan: Seite 11 u. 12
FRANZ LEHNEN GmbH & Co. KG
Bahnhofstr.
39, 54 518
FRANZ LEHNEN
KG Sehlem
Bahnhofstr. 39, 54 518 Sehlem
Steuernummer:
27/43/207/0051/9
Steuernummer:
27/43/207/0051/9
Telefon:
– 91
400400
Telefax:
0650806508
– 91 40– 60
Telefon:06508
06508
– 91
Telefax:
91 40 60
WEBDESIGN UND PROGRAMMIERUNG:
© 2003 Copyright für:
Grafik, Webdesign und Programmierung
Hinweis:
Alle Angaben und Berechnungen auf unseren Immobilien-Webseiten,
einschließlich der beigefügten Pläne, textlichen Beschreibungen und
Anfahrtskizzen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt.
Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann nicht
übernommen werden. Änderungen sind nicht vorgesehen, können aber
aufgrund behördlicher Auflagen oder technisch bedingter Forderungen
eintreten. Maßgebliche Anspruchsgrundlage für die aufgezeigten
Grundstücke ist die Baubeschreibung als Bestandteil des notariellen
Kaufvertrages.
Die vorliegenden Informationen sind auch als PDF ladbar:
?
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Bekond
Dorf
Olaf B. Steinebach
Eisenacher Str. 8
D-54 298 Gilzem
Telefon 0 65 06 / 99 0 80
Telefax 0 65 06 / 99 0 81
Email: [email protected]
Internet: w w w . b e d o d e s i g n . c o m
Umsatzsteuer Nr.: 10/229/0346/7
Bebauungsplan: Wittlich Dorf - Baugebiet "Im Morgen"
Liegenschaftskarte: Wittlich Dorf - Baugebiet "Im Morgen"
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Art und Maß der baulichen Nutzung
1.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird festgesetzt:
"Allgemeines Wohngebiet" (WA) gemäß 4 BauNVO. Ausnahmen nach 4, Abs. 3, 2-5 BauNVO sind unzulässig.
1.2 Gemäß 9, Abs. 1 Nr. 6 BauGB sind im WA-Gebiet sind nicht mehr als zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig.
1.3 Bei der Ermittlung der Geschoßflächenzahl (GFZ) sind alle Flächen gem äß 20 Abs. 3 BauNVO in Ansatz zu bringen.
1.4 Für die Baugrundstücke werden Mindestgrundstücksgr ößen festgesetzt. Sie betragen für Grundstücke zum Bau von Einzelhäusern
mindestens 500m2 und für den Bau von Doppelhäusern mindestens 350m2 je Haushälfte.
1.5 Garagen und Carports sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zu errichten.
1.6 Abgrabungen zur Belichtung von Kellerräumen zur Wohnnutzung sind unzulässig.
2.0 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9, Abs. 4 BauGB in Verbindung mit 86, Abs. 6 LbauO
2.1 Die Hauptfirstrichtung der Bauk örper ist entsprechend den Eintragungen im Bebauungsplan festgelegt.
2.2 Die Dachneigung für das Hauptgebäude ist in den Nutzungsschablonen festgelegt. Garagen d ürfen ausnahmsweise mit Flachdach
ausgeführt werden.
2.3 Festlegung der Firsthöhen:
Im WA-Gebiet der Kennziffern 4 und 5 mit eingeschossiger Bauweise maximal 8,50m (im II-geschossigen WA-Gebiet, Kennziffer 2 und 3,
max. 11,00m) gemessen ab Oberkante Fertigfußboden (OKFF) des untersten Vollgeschosses (u.V.)
2.4 Festsetzung der Traufhöhe
Die Traufhöhe beträgt im WA-Gebiet der Kennziffern 4 und 5 mit eingeschossiger Bauweise maximal 3,50m (im II-geschoßigen WA-Gebiet,
Kennziffer 2 und 3, max. 6,00m) gemessen ab Oberkante Fertigfu ßboden des untersten Vollgeschoßes (OKFFu.V.). Die Traufhöhe wird
gemessen ab OKFF des untersten Vollgeschosses bis zum Schnittpunkt Außenwand/Außenseite Dachhaut.
2.5 Die Festsetzung der max. Höhe des untersten Vollgeschosses (u.V.) ist der jeweiligen Kennziffer der Nutzungsschablone zu entnehmen.
Bezugspunkte sind jeweils die Höhe der Straßenachse (OK fertige Straße) und die jeweilige Mitte der straßenseitigen Fassade des
Wohngebäudes.
2.6 Dachaufbauten (Dachgauben) sind nur als Einzelgauben bis zu einer maximalen Breite von 2,00m zulässig. Zur Gliederung der
Dachfläche ist eine Kombination aus mehreren gleichartigen Dachaufbauten möglich. Die Addition der Gaubenbreite darf maximal 2/3 der
Firstlänge betragen. Flachdachgauben und Schleppgauben sind unzulässig. Die Dachneigung der Gauben muß der Neigung des
Hauptdaches entsprechen.
2.7 Teile der Dachfläche dürfen in Glas ausgeführt werden. Sonnenkollektoren sind zulässig.
Ebenfalls zulässig sind eingegrünte Dächer. Wenn technisch erforderlich, kann bei eingegrünten Dächern die im B-Plan festgelegte
Mindestdachneigung unterschritten werden.
2.8 Im Bereich von Sichtdreiecken und Bepflanzungen bis zu einer maximalen Höhe von 0,70m zulässig.
2.9 Vorgärten sind zusammenhängend als Grünflächen zu gestalten. Zufahrten, Park- und Hofflächen sind nicht mit bodenversiegelnden
Materialien (wie z.B. Rasengittersteine, offenfugiges Pflaster o.ä.) zu befestigen.
2.10 Einfriedigungen entlang der Straße sind in einer maximalen Höhe von 0,70m als Holzzäune oder lebende Hecken aus einheimischen
Laubgehölzen zulässig. Die Hecken oder Holzzäune müssen einen Mindestabstand von 0,50m (Im Bereich der Wendeanlage der Planstraße
B 1,00m) zur öffentlichen Verkehrsfläche einhalten. Als Heckenpflanzen sind ausschließlich standortgerecht-heimische Sträucher gem. Ziffer
der nachstehend aufgeführten Gehölzliste zu verwenden. Eine Einfriedigung durch Mauern ist unzulässig.
3.0 Immissionsschutzmaßnahmen gemäß 9, Abs. 1 Nr. 24 BauGB
3.1 An der Alftalstraße (B 49) wird auf der in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichneten Fläche als aktive Schallschutzmaßnahme
der Bau eines Lärmschutzwalles mit einer Höhe von 10,00m festgesetzt.
3.2 Für das gesamte Plangebiet sind zusätzlich folgende passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich:
Die Grundrissgestaltung der Ober- und Dachgeschosse ist so auszuführen, daß sich zur Autobahn hin ausschließlich Nebenr äume, wie
Toiletten, Bäder etc. orientieren. Die Aufenthaltsräume (Schlaf- und Wohnräume) der Ober- und Dachgeschosse müssen zu der Autobahn
abgewandten Seiten orientiert werden.
3.3 In den so gekennzeichneten s s s s s überbaubaren Grundstücksflächen an der B49 (Alftalstraße) werden zusätzlich entsprechende
Schallschutzmaßnahmen auch für die unter dem 1. Obergeschoß liegenden Wohnr äume erforderlich.
Der Gebäudegrundriß ist so zu gestalten, daß schutzwürdige Räume, wie Wohn- und Schlafräume, an den der Autobahn A1 abgewandten
Gebäudeseiten angeordnet sind.
3.4 Sollte eine Grundrißgestaltung gemäß Absatz 3.2 u. 3.3 nicht zu verwirklichen sein, ist alternativ ein ausreichender Schallschutz von
schutzwürdigen Räumen auf den der Autobahn zugewandten Geb äudeseiten durch entsprechende bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie
Mauerwerk, Schallschutzfenster, nicht offenbare Fenster in Verbindung mit schallgedämmten Lüftungsanlagen etc.) zu gewährleisten.
4.0 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß 9, Abs. 1 Nr. 20 BauGB.
4.1 Der Oberboden ist zu Beginn der Erdarbeiten gemäß DIN 18915, Blatt 2, abzuschieben, zwischenzulagern und sinnvoll
wiederzuverwerten.
4.2 Während der Bauphase sind alle zu erhaltenden Gehölze, bzw. Gehölze in der Umgebung gemäß der DIN 18920 (oder analog RAS-LG
4) in ihrem Kronen-. Stamm- und Wurzelbereich zu schützen.
4.3 Anfallende Niederschlagswasser aus der Dachentwässerung sind in eine auf dem Grundstück gelegene Rückhalteeinrichtung zu leiten.
Das Fassungsvermögen des Auffangbehälters (z.B. Zisterne, naturnaher Teich usw.) muß mindestens 50 Liter pro qm befestigter
Grundstücksfläche betragen. Der Überlauf ist gem äß den Vorgaben des Entwässerungstechnischen Begleitplanes an die
Straßenentwässerung anzuschließen, bzw. folgt im südwestlichen Plangebiet breitfl ächig über das Gelände. Die Entnahme von
Brauchwasser (z.B. zur Gartenwässerung, Toilettenspülung usw.) ist zulässig.
4.4 Die südwestlich das Baugebiet abschließende, 10m breite, private Grünfläche (im Bebauungsplan gem. 9 (1) Nr. 25a BauGB festgesetzt)
ist zur Rückhaltung von Niederschlagswasser muldenartig auszubilden.
5.0 Pflanzpflichten und Gebote gem äß 9, Abs. 1, Nr.25 BauGB
5.1 Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen auf den "Flächen zum Anpflanzen von Obstb äumen" im Abstand von ca. 8x8m; Verwendung
alter Obstsorten; dauerhafte Pflege ist zu gewährleisten.
Der Unterwuchs ist mit einer standortgerechten Wildblumenwiesenmischung einzusäen und extensiv (2-malig Mahd mit Abräumen des
Mähgutes ohne Düngemitteleinsatz) zu pflegen.
5.2 Anpflanzung von Feldgehölzen (1 Gehölz pro m2) auf privaten und öffentlichen Grünflächen, (bei Grünflächen über 8,00m Breite mit
Entwicklung eines beidseitigen Krautsaumes von 1,00m Breite).
Im Bereich der Rigolen ist durch einmalige Mahd pro Jahr der Gras- und Krautvegetation der Gehölzaufwuchs langfristig zu unterbinden.
5.3 Die vorhandenen Gehölze beidseitig des Einm ündungsbereiches der Planstraße A mit der Alftalstraße sind zu erhalten. Die Restflächen
sind gem äß der Festsetzung der Ziffer Nr. 5.2 zu bepflanzen.
5.4 Die Anpflanzungen auf dem Lärmschutzwall sind als dichtes Feldgehölz oder als gruppenweise Gehölzanpflanzungen vorzunehmen.
Hochstämme und Heister sind nur im unteren Teil des Walles, bis 5m über Böschungsfuß anzupflanzen. Darüber sind Strauchanpflanzungen
vorzusehen, die ca. 2m unterhalb der Wallkrone enden. Die Wallkrone und 2,5m breite Säume beidseitig des Walles sind als Gras- und
Krautvegetation zu entwickeln und extensiv zu pflegen (1-malige Mahd pro Jahr mit Abräumen des Mähguts). Sollte eine gruppenweise
Bepflanzung vorgenommen werden, sind die dazwischenliegenden Bereiche ebenfalls als Saumvegetation mit einmaliger Mahd pro Jahr mit
Abr äumen des Mähguts zu pflegen. Es sind sowohl Hochstämme, Heister als auch Strauchgehölze der nachstehenden Gehölzliste zu
verwenden.
5.5 Je 150m2 versiegelter Fläche der Baugrundstücke ist mindestens 1 hochstämmiger Laub- oder Obstbaum der nachstehenden
Gehölzliste zu pflanzen.
5.6 Für Gehölzpflanzungen sind ausschließlich standortgerechte Laubgehölze zu verwenden:
a Bäume
?
?
?
?
?
Obstbaumhochstämme
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
Vogelkirsche (Prunus avium)
Eberesche (Sorbus aucuparia)
Traubeneiche (Quercus petraea)
b Sträucher
?
?
Salweide (Salix caprea)
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
?
?
?
?
Holunder (Sambucus nigra)
Hundsrose (Rosa canina)
Haselnuß (Corylus avellana)
Eingriffiger Weißdorn (Cratsegus monogyna)
5.7 Für die im Bereich der Stützmauer entlang der Alftalstraße vorhandenen Bäume (Teilbereich 6 der Bestandsaufnahme des
landespflegerischen Planungsbeitrags) ist auf dem jeweiligen Grundstück ein hochstämmiger Laubbaum gleicher Qualität der vorstehenden
Artenliste als Ersatz zu pflanzen.
Hinweis
Aufgrund der vorhandenen übergeordneten Straßen (BAB A1/A48, und B49) können trotz der im Bebauungsplan festgesetzten
Schallschutzmaßnahmen gewisse Immissionseinwirkungen durch den Verkehr auf die Außenwohnbereiche (Balkone, Terrassen,
Aufenthaltsräume im Garten etc.) nicht ausgeschlossen werden. Für die vom Gutachter für notwendig befundenen
Immissionsschutzmaßnahmen hat der Bauherr Sorge zu tragen.
Weder die Stadt Wittlich noch andere Stellen, noch die ortsans ässigen Bewohner übernehmen hierfür Haftung oder Kosten. Von den neuen
Bauherrn können ferner keine Ansprüche auf Unterlassung oder Einschränkung bereits vorhandener oder zukünftig zulässiger Nutzungen
gestellt werden.
Bildungseinrichtungen
- Grundschulen
- Hauptschulen
- Sonderschulen
- Realschulen
- Gymnasien
- Berufsbildende Schulen
- Überbetriebliches Ausbildungszentrum
- Private Lehranstalt für Physiotherapie
- Volkshochschulen
- Justizvollzugsschule
- sonstiges
Schulen
Allgemeinbildende Schulen
Grundschule Wittlich-Bombogen, Berlinger Straße 1, 06571-26181
Grundschule Wittlich-Friedrichstraße, Friedrichstraße 14, 06571 -5119
Grundschule Wittlich-Jahnplatz, Lieserstraße, 06571-2528
Grundschule Wittlich-Wengerohr, Schulstraße 1, 06571-6011
Hauptschule Wittlich-Sehlemet, Beethovenstraße 13, 06571-97390
Hauptschule Wittlich-Wengerohr, Petrusstraße 2, 06571-91690
Duale Oberschule (DOS), Beethovenstraße 13, 06571-97390
Kurfürst-Balduin-Realschule, Kurfürstenstraße 12, 06571-96600
Staatliches Cusanus-Gymnasium, Kurfürstenstraße 14, 06571-4073
Staatliches Peter -Wust-Gymnasium, Koblenzer Straße 56, 06571 -3087 oder 3126
Berufsbildende Schulen
Berufsbildende Schuien06571-Rudolf-Diesei-Straße 106571-06571-97780
Überbetriebliches Ausbildungszentrum (ÜAZ)06571-Max-Planck-Straße 106571-06571 -97870
Sonderschulen
Liesertal-Schule (Sonderschule für Lern- und Sprachbehinderte)06571-Zur Polizeischule 2006571 -06571-91570
Maria-Grünewald-Schule (Schule für geistig Behinderte), Maria Grünewald, 06571-695160
Volkshochschulen
VHS Wittlich Stadt und Land e. V., Kurfürstenstr. 1, 06571-10739
Kath. Erwachsenenbildung Wittlich, Schloßstr. 44, 06571-97670
VHS Kreis Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 06571-14291
Evangelische Erwachsenenbildung, Trierer Landstr. 11, 06571 -7449
Justizvollzugsschule
Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz, Trierer Landstr. 20, 06571-6910
Sonstiges
Frauentreff Wittlich, Vitelliusstr. 2 a, 06571-20965
Kolpingsfamilie Wittlich, Unterm Afferberg 20, 06571-7453
Deutscher Kinderschutzbund, Kirchstr. 1, 06571-2110
Ländliche Erwachsenenbildung, Friedrichstr. 20, 06571 -2118
Kreismusikschule Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 06571-14333
Einrichtungen für Gesundheit, Jugend und Sport
- Senioren-Begegnungstätte
- Haus der Jugend
- Krankenh äuser
- Dialysestation
- Alten -/Pflegeheime
- Betreutes Wohnen für Senioren
- Kindergärten
- Hallen- und Freibäder
- Sport- und Turnhallen
- Sportplätze
- Turn- und Gymnastikhallen
- Tennisanlagen
- Reitplätze und -hallen
- Schießsportanlaggen
- Schachzentrum
Schwimmbäder:
Städtisches Hallen und Freibad
VITELLIUSBAD WITTLICH (Tel. 06571-6088)
Das beheizte Freibad. Spaß im Nass und auf den Liege-und Spielwiesen!
Attraktionen für Kinder, Familien, Singles, Schwimmbegeisterte.
Planschbecken (26 Grad)
- Wasserfall mit H öhle
- Flächenrutsche
- Schiffchenrinne
- Brodelsteine
- Wasserschnecke
Abenteuerbecken (24 Grad)
- Riesenrutsche (64 m lang)
- Wasserfall mit Sitzhöhle
- Wildwasser-Strömungskanal
- Flächenrutsche
- Brodelberg
- Delphinh öhle mit Bodensprudlern
- Wasserkanone
Nichtschwimmerbecken (24 Grad)
- 4 Bahnen á 25 m
Schwimmerbecken (24 Grad)
- Liegemulde mit Sprudelliegen
- Massaged üsen
- Unterwasserbeleuchtung
Sport
- Tischtennis, Basketball, Volleyball
- Fußball, Handball
- Gymnastik
- Boulebahn
Kinderspielplatz
- Raumkapsel
- Spielstadt
- Drehscheibe
- Schaukel
- Tischtennisplatten
Kindergärten und Tagesstätten
Sonderkindergarten, Schulstraße 21, 06571 -20697
Städtische Kindertagesstätte Bombogen, Auf dem Büschelchen1, 06571-969500
Städtische Kindertagesstätte Jahnplatz, Lieserstraße, 06571-7609
Hortgruppe, 06571- 69831
Städtische Kindertagesstätte L üxem, Vitelliusstraße 14, 06571 -4500
Städtische Kindertagesstätte Neuerburg, Ahornstraße, 06571-4506
Katholischer Kindergarten "St. Markus", Karrstraße 14, 06571-8577
Katholischer Kindergarten "St. Markus", Talweg 13, 06571-5437
Katholischer Kindergarten "St. Peter", Paulusstraße 10, 06571 -6123
Waldorf Kindergarten "Brüder Grimm", Stettiner Straße 40, 06571-2193
BEHÖRDLICHE EINRICHTUNGEN IN WITTLICH
Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 06571 -170
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 06571 -140
Verbandsgemeindeverwaitung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 06571-1070
Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 06571-1010
Gesundheitsamt Wittlich, Kurfürstenstraße 67,06571-140
Katasteramt Bernkastel-Kues, Außenstelle Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 06571 -1010
Finanzamt Wittlich, Unterer Sehlemet 15, 06571-1463
Arbeitsamt Trier - Nebenstelle Wittlich, Friedrichstraße 22, 06571-97010
Forstamt Wittlich, Beethovenstraße 3, 06571-91390
Deutsche Post AG, Schloßstraße 3, 06571-1080
Straßen - und Verkehrsamt Gerolstein - Projektgruppe Wittlich, Kurfürstenstraße 3, 06571-10040
Straßenmeisterei Wittlich, Alftalstraße 22, 06571-97920
Autobahnmeisterei Wittlich, Justus-von -Liebig-Straße 15, 06571 -910710
Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz, 2. Abteilung, Zur Polizeischule, 06571-1040
Landespoiizeischule Rheinland-Pfeiz, Zur Polizeischule, 06571-104163
Polizeidirektion Wittlich, An der Bundesstraße 50, 06571-926525
NOTRUFTAFELN
POLIZEI 110
UNFALL / RETTUNGSDIENST 110
FEUERWEHR 112
RETTUNGSLEITSTELLE / RETTUNGSHUBSCHRAUBER 19222
Sonstige WICHTIGE RUFNUMMERN!
Polizeiinspektion Wittlich 06571-926-0
Kriminalpolizeiinspektion Wittlich 06571-926-0
St.-Elisabeth-Krankenhaus Wittlich 06571-15 -0
Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Wittlich 06571-69770
Maltheser Hilfsdienst Wittlich 06571-91270
Örtliche Feuerwehren:
Wittlich Stadtmitte 06571-926-0
Bombogen 06571-5212
Dorf 06571-29018
Lüxem 06571 -20526
Neuerburg 06571-20512
Wengerohr 06571-3535
Giftnotrufzentrale:
Bonn 0228-19240
Mainz 06131-19240
Berlin 030-19240
Störungsdienst:
Gas 06571-7008
Wasser 06571-17222
Strom 06571-9210
*Für die Richtigkeit der Telefonnummern übernehmen wir keine Haftung!