Fragen & Antworten zum BürgerAuto

BürgerAuto Legden-Asbeck
- Häufig gestellte Fragen & deren Antworten 1. Wer kann das BürgerAuto nutzen?
Das BürgerAuto steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
Legden zur Verfügung.
2. Was heißt „bedarfsorientiert“?
Im Gegensatz zu dem bestehenden Bürgerbus und auch dem
herkömmlichen Nahverkehrsangeboten fährt das BürgerAuto nur
nach vorheriger Anmeldung eines Fahrtwunsches. Sie melden also
vorab Ihren Fahrtwunsch telefonisch an und das BürgerAuto fährt Sie
dann zu Ihrer gewünschten Zeit zu Ihrem Zielort. Die Bedienung
erfolgt dabei von Haltestelle zur Haustür oder von Haustür zur
Haltestelle, das heißt das BürgerAuto kann Sie von Ihrer Haustür
abholen und zu einer Haltestelle fahren oder es kann Sie von einer
Haltestelle abholen und zu einer bestimmten Adresse fahren.
3. Warum kann ich mit dem Bürgerbus nicht von Haustür zu
Haustür fahren?
Die Bedienung des BürgerAutos umschließt immer eine Haltestelle.
Eine Fahrt ohne Haltestelle ist aus genehmigungstechnischen
Gründen nicht möglich. Dies ist vor allem darin begründet, dass durch
das BürgerAuto keine Konkurrenzz gegenüber dem Taxi- und
Mietwagengewerbe geschaffen werden soll.
4. Welche Haltestellen werden vom BürgerAuto angefahren?
Alle bisher bestehenden Haltestellen für die Nahverkehrsangebote in
der Gemeinde Legden können vom BürgerAuto angefahren werden.
Sie können also als Fahrgast an jeder dieser Haltestellen ein- bzw.
aussteigen, sofern Sie vorab telefonisch Ihren Fahrtwunsch
Ein gemeinsames Projekt mit der RVM, dem Kreis Borken und dem Bürgerbus Heek-Legden e. V. im Rahmen der Regionale 2016
angemeldet haben. Zusätzlich werden an wichtigen Orten in Legden
und Asbeck zusätzliche Haltestellen nur für das BürgerAuto
eingerichtet, um möglichst kurze Wege zu ermöglichen. An welchen
Punkten genau diese Haltestellen eingerichtet werden, ist noch in der
Ausarbeitung. Gerne können Sie uns die Orte nennen, die Ihrer
Meinung nach von besonderer Wichtigkeit sind.
5. Kann ich mit dem BürgerAuto auch nach Ahaus oder Coesfeld
fahren?
Nein. In der ersten Erprobung soll sich der Wirkungskreis des
BürgerAutos vor allem auf die Verbindung der beiden Ortsteile
Legden und Asbeck erstrecken. Die Erweiterung des Wirkungskreises
kann aber nach der erfolgreichen Testphase in einer zweiten
Projektstufe umgesetzt werden.
6. In welchem Zeitraum kann ich das BürgerAuto nutzen?
Bisher ist es geplant, dass das BürgerAuto von Montag bis Freitag im
Zeitraum von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung steht. Der
Taktfahrplan wird auch an die Fahrtzeiten der Bahn angepasst.
7. Kann das BürgerAuto auch außerhalb des Taktfahrplans genutzt
werden?
Es ist angedacht in einer zweiten Umsetzungsstufe das BürgerAuto
zu einem sogennanten Mischbetrieb auszubauen und in den Zeiten
außerhalb des Taktfahrplans das BürgerAuto als Car-SharingFahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sie könnten dann das Fahrzeug
nach 18:00 Uhr in der Woche und am Wochenende für einen
bestimmten Zeitraum mieten und frei nutzen.
8. Wie teuer ist die Nutzung des BürgerAutos?
Es werden die gleichen Tarife wie beim Bürgerbus zur Anwendung
kommen. Für die Strecke zwischen Legden und Asbeck bzw.
umgekehrt werden 1,50 € für Erwachsene und 1,00 € für Kinder (6 –
Ein gemeinsames Projekt mit der RVM, dem Kreis Borken und dem Bürgerbus Heek-Legden e. V. im Rahmen der Regionale 2016
14 Jahre) sowie für große Hunde fällig. Freifahrt haben Kinder bis 5
Jahre (inkl. Kinderwagen) und Schwerbehinderte mit Ausweis und
evtl. einer Begleitperson, mit Anerkennung des VGM-Tarifes.
9. Was für ein Fahrzeug ist das BürgerAuto?
Das BürgerAuto soll ein PKW mit umweltfreundlicher elektrischer
Antriebskraft werden. Mit einer Batterieladung sind bei optimalen
Bedingungen bis zu 170 km Reichweite möglich. Es wird sich
vorraussichtlich um einen PKW mit 5 Sitzplätzen (inkl. Fahrer/in)
handeln mit weiterer Ausstattung wie Klimatisierung, Schiebetüren für
bequemes Ein- und Aussteigen, hoher Sitzposition und großzügigem
Kofferraum. Als Modell wird zurzeit der e-NV 200 der Marke Nissan in
Betracht gezogen. Die Ladung der Batterie soll über ein Solarcarport
erfolgen.
10. Ist das BürgerAuto auch mit einer Rollstuhlrampe ausgestattet?
Das Vorführfahrzeug, welches bei der Informationsveranstaltung am
31. Oktober 2015 in Asbeck gezeigt wurde war mit einer
Rollstuhlrampe ausgestattet. Es ist angestrebt ein Fahrzeug mit
gleicher bzw. ähnlicher Ausstattung anzuschaffen.
11. Ab wann gibt es das BürgerAuto in der Gemeinde Legden?
Nach der ersten öffentlichen Präsentation der Idee am 31. Oktober
2015 geht es nun in die detaillierte Planung der Umsetzung. Zur
erfolgreichen Umsetzung werden ausreichend ehrenamtliche
Fahrer/innen benötigt, die das BürgerAuto fahren. Angestrebt ist es,
dass das BürgerAuto in einer ersten Testphase im Sommer / Herbst
2016 umgesetzt wird.
12. Welche Voraussetzung gelten,wenn ich mich als
ehrenamtliche/r Fahrer/in engagieren möchte?
Es ist ein Führerschrein der Klasse B (früher III) notwendig und ein
Midestalter von 21 Jahren mit zwei Jahren Fahrpraxis. Wie auch beim
Ein gemeinsames Projekt mit der RVM, dem Kreis Borken und dem Bürgerbus Heek-Legden e. V. im Rahmen der Regionale 2016
Bürgerbus muss beim Kreis ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt
weden und ein Nachweis über die Gesundheitsuntersuchung (G25)
erbracht werden. Dabei sind wir Ihnen aber natürlich behilflich. Wenn
Sie Interesse haben, dann melden Sie sich gerne bei Herrn Egon
Kiehl, 1. Vorsitzender des Bürgerbus Heek-Legden e. V., telefonisch
unter 02566 / 4220 oder per E-Mail unter [email protected].
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung:
Annika Lacour
Telefon: 02566 / 910-246
E-Mail: [email protected]
Ein gemeinsames Projekt mit der RVM, dem Kreis Borken und dem Bürgerbus Heek-Legden e. V. im Rahmen der Regionale 2016