Exemplar für mulito®
Mietvertrag
für die Nutzung der Schaummaschine(n) und Zubehör bei Bedienung durch den
Mieter oder Mitarbeiter von mulito®
Der Mieter/Veranstalter (Name, Adresse, Telefon):
______________________________________________________
______________________________________________________
______________________________________________________
______________________________________________________
erklärt mit seiner Unterschrift gegenüber
mulito®
Auf dem Brühl 1 - 20
D-72658 Bempflingen
Telefon 07123 / 30 71 40-0
dass er sich bei der Durchführung einer Schaumparty unter anderem folgender Gefahren bewusst ist, für die er das volle
Haftungsrisiko übernimmt:
Personen können auf dem nassen Boden ausrutschen. Kleinwüchsige und gestürzte Personen können am Schaum ersticken. Der
Schaum kann Gesundheitsschäden wie Allergie, Platzangst,. etc. verursachen. Besonders kranke Personen oder Personen die unter
Alkohol oder Drogen stehen, können durch den Schaum gefährdet werden.
Elektrische Geräte können nass werden und Personen oder Sachen gefährden. Das Schaummittel ist als Konzentrat gefährlich und bei
Handhabung muss eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe getragen werden. Schaummittel von unbefugten Personen fernhalten,
Gebrauchshinweise befolgen.
Die Benutzung der Schaummaschine kann auch Sachschäden (Wasserschäden) verursachen.
Der Veranstaltungsort muss vorher vom Mieter/Veranstalter auf Eignung überprüft werden.
Der Einsatz kann auch besondere Vorschriften (Genehmigungspflichten) tangieren, für dessen Einhaltung alleine der Mieter
verantwortlich ist. Kleidung kann beschädigt werden. Nasse Personen können z.B. bei kaltem Wetter erkranken. Der Schaum darf lt.
Gesetz nicht ins Erdreich einsickern!
Der Mietpreis kann nicht erstattet werden, wenn keine Schaumbildung aufgrund des Wassers möglich ist (hartes Wasser), der
Mieter keine geeignete Strom und Wasser Versorgungen hat oder sich die Lokalität als ungeeignet erweist (Verbot einer
Schaumparty,...).
Der Mieter ist verpflichtet, den FI Schutzschalter zwischenzuschalten!
Einmal in Wasser gelöstes Schaumfluid wird nicht mehr zurückgenommen.
Kabel und Steckverbinder nie mit nassem Fingern berühren!
Der Mieter muss bei dem Einsatz des Gerätes mehr Aufsichtspersonen einsetzen um z.B. gestürzte Personen sofort aus dem
Schaumteppich zu bergen.
Geräte dürfen nie ohne Aufsicht betrieben werden. Schaumteppich kann in tiefergelegene Räume dringen und Personen oder Sachen
gefährden. Schaumteppich immer beaufsichtigen.
Kinder und (Haus)- Tiere sind besonders gefährdet.
Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich diese Bedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
mulito® vollständig, über die Gefahren und die Haftung bin ich mir im Klaren.
Ort, Datum
mulito®
Postfach 08
Auf dem Brühl 1-20
D-72658 Bempflingen
Unterschrift Mieter/Veranstalter (Haftungsperson)
Tel +49 (0) 71 23 / 30 71 40-0
Fax +49 (0) 71 23 / 30 71 40-5
e-Mail [email protected]
www.mulito.de
Steuernummer 74410/02806
USt.-ID-Nr. DE 212604636
Inhaber Tobias Stecher
Bankverbindung
Kreissparkasse Esslingen
BLZ 611 500 20
Konto 100 255 724
Exemplar für Mieter/Veranstalter
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Der Mieter/Veranstalter (Name, Adresse, Telefon):
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______________________________________________________
______________________________________________________
erklärt mit seiner Unterschrift gegenüber
mulito®
Auf dem Brühl 1 - 20
D-72658 Bempflingen
Telefon 07123 / 30 71 40-0
dass er sich bei der Durchführung einer Schaumparty unter anderem folgender Gefahren bewusst ist, für die er das volle
Haftungsrisiko übernimmt:
Personen können auf dem nassen Boden ausrutschen. Kleinwüchsige und gestürzte Personen können am Schaum ersticken. Der
Schaum kann Gesundheitsschäden wie Allergie, Platzangst,. etc. verursachen. Besonders kranke Personen oder Personen die unter
Alkohol oder Drogen stehen, können durch den Schaum gefährdet werden.
Elektrische Geräte können nass werden und Personen oder Sachen gefährden. Das Schaummittel ist als Konzentrat gefährlich und bei
Handhabung muss eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe getragen werden. Schaummittel von unbefugten Personen fernhalten,
Gebrauchshinweise befolgen.
Die Benutzung der Schaummaschine kann auch Sachschäden (Wasserschäden) verursachen.
Der Veranstaltungsort muss vorher vom Mieter/Veranstalter auf Eignung überprüft werden.
Der Einsatz kann auch besondere Vorschriften (Genehmigungspflichten) tangieren, für dessen Einhaltung alleine der Mieter
verantwortlich ist. Kleidung kann beschädigt werden. Nasse Personen können z.B. bei kaltem Wetter erkranken. Der Schaum darf lt.
Gesetz nicht ins Erdreich einsickern!
Der Mietpreis kann nicht erstattet werden, wenn keine Schaumbildung aufgrund des Wassers möglich ist (hartes Wasser), der
Mieter keine geeignete Strom und Wasser Versorgungen hat oder sich die Lokalität als ungeeignet erweist (Verbot einer
Schaumparty,...).
Der Mieter ist verpflichtet, den FI Schutzschalter zwischenzuschalten!
Einmal in Wasser gelöstes Schaumfluid wird nicht mehr zurückgenommen.
Kabel und Steckverbinder nie mit nassem Fingern berühren!
Der Mieter muss bei dem Einsatz des Gerätes mehr Aufsichtspersonen einsetzen um z.B. gestürzte Personen sofort aus dem
Schaumteppich zu bergen.
Geräte dürfen nie ohne Aufsicht betrieben werden. Schaumteppich kann in tiefergelegene Räume dringen und Personen oder Sachen
gefährden. Schaumteppich immer beaufsichtigen.
Kinder und (Haus)- Tiere sind besonders gefährdet.
Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich diese Bedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
mulito® vollständig, über die Gefahren und die Haftung bin ich mir im Klaren.
Ort, Datum
mulito®
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Auf dem Brühl 1-20
D-72658 Bempflingen
Unterschrift Mieter/Veranstalter (Haftungsperson)
Tel +49 (0) 71 23 / 30 71 40-0
Fax +49 (0) 71 23 / 30 71 40-5
e-Mail [email protected]
www.mulito.de
Steuernummer 74410/02806
USt.-ID-Nr. DE 212604636
Inhaber Tobias Stecher
Bankverbindung
Kreissparkasse Esslingen
BLZ 611 500 20
Konto 100 255 724