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Mieterforum Pankow
INFOMAIL vom 24. Oktober 2015
Themen:
1. Gerichtstermin. Kopenhagener Str. 46
2. Mietenbündnis Jahresbericht 2015
3. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen trotz Umwandlungsverbot
4. Energieausweise - größtenteils Zufällig; Nachtrag
1. Neuer Gerichtstermin - Kopenhagener 46. Mieter-Solidarität erforderlich
Sven aus der Kopenhagener 46 hat über einen neuen Verhandlungstermin informiert:
Am 28.10.2015 um 11.30 Uhr ist es im Raum 2804 im Amtsgericht Mitte,
Littenstraße, wieder soweit ; eine der letzten beiden Mietparteien der Kopenhagener
Straße 46 steht vor dem Richter.
Diesmal ist jede Seite mal Kläger und Beklagter.
An diesem exemplarischen Fall wird deutlich, wie sich die Spirale der Gewalt gegen
den Mieter dreht, wenn er es wagt, nicht sofort auszuziehen sollte er den
Verwertungsinteressen des Eigentümers der Wohnung im Wege stehen.
Worum geht es dieses Mal?
1. Christmann vs. Fischer
Wegen Verweigerung der Modernisierungsarbeiten soll der Mieter mit einem
"empfindlichen Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € " zur Duldung gezwungen
werden.
Verweigerung und Duldung wovon??
In der Wohnung des Mieters wurden bereits Modernisierungsarbeiten durchgeführt.
Das Ergebnis bis zum heutigen Tage sieht so aus:
-kein Strom mehr
-kein Gas mehr
-kein Warmwasser mehr
-kein Kaltwasser mehr
-keine Heizung mehr
Was also wird hier von ihm verweigert... ??
.... die Deinstallation der Dusche, des Waschbeckens und des Toilettenbeckens !
Wozu benötigt unser renitenter Mieter Selbige überhaupt noch, wo er doch in der
Wohnung eh nicht mehr wohnen kann und sowieso kein Wasser hat.
Vielleicht kann ER diese Frage am Mittwoch beantworten.
2. Fischer vs Christmann
Da unser verweichlichter Mieter sich aber mit dem Leben in einer modernen 0,00 %
Energie-Verbrauchs-Wohnung nicht recht anfreunden konnte, versuchte er über
richterliche Anordnungen die Bewohnbarkeit der Wohnung wieder herstellen zu
lassen.
Die Richter/innen beim Amtsgericht hatten ein Herz für unser kleines Weichei und
verfügten eine sofortige Wiederherstellung der Wasserversorgung, der Gasversorgung,
der Stromversorgung und der zerstörten Baddecke.
Nun will unser lieber Eigentümer Christ(o)mann den Mieter doch aber zu keinem
Warmduscher degenerieren lassen.
Also lässt er vor Zeugen seinen Anwalt verkünden, dass er die einstweiligen
Verfügungen NICHT umsetzen wird.
Als Mann von Welt hält er selbstverständlich sein Wort.
Warum eigentlich ?
Vielleicht beantwortet ER diese Frage am Mittwoch.
Ganz sicher soll der Mieter durch diese Maßnahmen und die mittlerweile 5 fristlosen
Kündigungen nicht zum Auszug aus der Wohnung genötigt werden.
Das wäre ja kriminell und ausserdem verliert doch kein Eigentümer gerne einen seiner
beiden letzten Mieter in einem Haus voller neuer Eigentumswohnungen!
Spannung ist also garantiert, wenn es am 28.10. um 11.30 Uhr heisst:
"Wie würden Sie entscheiden?"
Grüße aus der Kopenhagener Straße 46
http://kopenhagener.wordpress.com
Solidarität macht stark!
MN
2. SenStadt veröffentlicht den Jahresbericht 2014 zur Umsetzung des „Mietenbündnis“
... welches der Senat mit seinen, nee - mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
2012 geschlossen hatte. (Fortschreibung im Dezember 2014.)
Der Titel der Presseerklärung lautet: „Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind der
soziale Anker für die wachsende Stadt.“ Hier könnt ihr sie finden:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/de/mietenbuendnis/index.shtml
Hier ist der Jahresbericht herunterzuladen:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/download/mietenbuendnis/mietenbuendnis_1bericht.pdf
Die Pankower Mieter bei den kommunalen Gesellschaften (Gesobau, Gewobag, Howoge und
Degewo) haben sicher ihre eigenen Erfahrungen mit der sozialen Vermietungspolitik der
Gesellschaften. Nicht wundern, wenn eure Mieten höher sind, als die hier angegebenen
Durchschnittsmieten. Im „Durchschnitt“ sind schon viele ersoffen, auch wenn der Fluss
durchschnittlich nur 1 m tief war ... Interessant ist die Begrifflichkeit: „bündnisrelevante Wohnungen“. Um dies bzw. die
Wohnungen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, die nicht dem Mieterbündnis
unterliegen, aufzuklären, habe ich eine Mail an den Pressesprecher von SenStadt geschrieben.
Die Antwort bekommt ihr postwendend.
3. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten auch nach
dem Erlass des Umwandlungsverbots.
Das Bezirksamt Pankow hat der BVV im September 2015 die untenstehenden Zahlen über die
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den Milieuschutzgebieten Pankows in
den ersten vier Monaten nach Erlass der Umwandlungsverordnung übermittelt.
Umwandlungsanträge und -genehmigungen im Zeitraum 14. März bis 14. Juli 2015
Bezirk
Gebiet
Fallzahlen insgesamt
Anträge
Pankow
genehmigt
Fallzahlen nur für den
Verkauf an MieterInnen
Anträge
genehmigt
Falkplatz
4
3
1
1
Helmholtzplatz
5
3
2
2
Kollwitzplatz
9
5
4
3
Teutoburger Platz
2
0
0
0
Winsstraße
1
0
0
0
Bötzowstraße
4
3
2
2
Arnimplatz
4
1
1
1
Humannplatz
2
1
1
1
Ostseestraße / Grellstraße
1
1
1
1
Pankow Zentrum
2
1
0
0
34
18
12
11
Fallzahl bedeutet hier Zahl der Anträge, die sich vermutlich immer auf das ganze Haus
beziehen. Das sind sicherlich mehrere Hundert Wohnungen
Dazu gab der Bezirksstadtrat Kirchner folgende Erklärung:
„Die relativ hohe Zahl von Genehmigungen lässt sich durch die Übergangsphase erklären, da
es Fälle gibt, in denen der Rechtsanspruch auf Bildung von WEG vor Inkrafttreten der
Umwandlungsverordnung entstanden ist.
Auffällig ist die hohe Anzahl von Anträgen, in denen sich die Eigentümer verpflichten, sieben
Jahre nur an Mieter zu veräußern. In diesen Fällen werden wir allerdings auch die einzelnen
Kaufverträge an die jeweiligen Mieter prüfen. Mit dem Grundbuchamt ist geklärt, dass für
diese Kaufverträge jeweils noch eine gesonderte Genehmigung des Bezirksamts erforderlich
ist. Wir prüfen jeweils, ob es sich tatsächlich um die Mieter handelt. Hier wird dann die
Mieterberatung in unserem Auftrag tätig. Ob in Zukunft weiterhin so viele Anträge mit dieser
Verpflichtung gestellt werden, müssen wir abwarten. In jedem Fall werden wir es
durchsetzen, dass in Pankow tatsächlich nur an Mieter verkauft wird.
In welchem Maße das Umwandlungsgeschehen in den Sozialen Erhaltungsgebieten
rückläufig ist oder sein wird, lässt sich noch nicht quantifizieren. SenStadtUm wird jährlich
dazu eine Evaluation durchführen, damit man nach fünf Jahren Bilanz ziehen kann und
entscheiden kann, ob die UmwandlungsVO weiter in Kraft bleiben soll.
Wichtig ist, dass sowohl Eigentümer als auch Mieter über die Umwandlungsverordnung
informiert sind. Hierzu haben wir einen Info-Flyer erstellt, der in Kürze auch auf unserer
homepage eingestellt wird.
Wenn die Zahl der Anträge sich in diesem Jahr rückläufig entwickeln sollte, dann wäre das
ein Zeichen für die prophylaktische Wirkung der Umwandlungsverordnung und das Ziel,
bestimmte Investoren, die auf das schnelle Geld aus sind und in diesem Zusammenhang die
Mieter vertreiben, abzuschrecken, wäre erreicht.“
Auf meine Nachfrage teilte der BzStR mit:
1.) Anträge die vor dem 3.3.2015 beim Grundbuchamt vorlagen, bedürfen keiner
Genehmigung, also auch keiner Anträge. Somit sind diese in der Tabelle nicht enthalten.
2.) Außer Anträgen wegen ausschließlichem Verkauf an die Mieter in den kommenden sieben
Jahren, wurde Anträge mit anderen Gründen für Ausnahmen vom Verbot gestellt:
a) zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt gem. § 172 Absatz 4 Nr.
5 BauGB;
b) Erhalt der baulichen Anlage ohne Begründung von Wohnungseigentum bzw. Teileigentum
wirtschaftlich nicht zumutbar gem. §172 Absatz 4 Satz 2 BauGB.
Das bedeutet in der Tabelle sind alle Anträge, die nicht auf Verkauf an Mieter sich
begründen, auf die anderen Ausnahmetatbestände abgestellt.
Auf meine Nachfrage nach dem Ermessensspielraum für die Genehmigungsbehörde lautet
die Antwort: Bei Vorlage einer notariell beurkundeten Verpflichtungserklärung des
Eigentümers zum Verkauf an die Mieter bestehe ein Genehmigungsanspruch.
Der Verdrängungsdruck auf die Mieter dürfte sich im Falle einer Verpflichtungserklärung zur
ausschließlichen Mieterprivatisierung und einer anschließenden Genehmigung zur
Umwandlung sogar noch erhöhen. Wenn der Hauseigentümer eine dieser neu geschaffenen
Eigentumswohnungen verkaufen will, braucht er eine Genehmigung des Amtes, für die er den
Nachweis erbringen muss, dass der Käufer der Mieter dieser Wohnung ist. So muss der
Eigentümer in jedem Verkaufsfall, auch an Anleger, die die Wohnung gar nicht selbst nutzen
wollen, die Mieter loswerden. Dann kann er mit dem potenziellen Käufer einen Mietvertrag
abschließen und an ihn, den formal neuen Mieter, danach mit Genehmigung des Bezirksamtes
die Wohnung verkaufen. Kirchner deutete an, dass die Verwaltung prüft, ob man für die
Dauer des Mietsverhältnisses einen Zeitraum vorgeben kann.
MN
4. Energieausweise großenteils zufällig - CO2-Einsparung auf dem Papier
Unter diesem Betreff habt Ihr am 16.10.2015 eine Mail von Tilo über den MFP-Verteiler
bekommen. Dazu ergänzt Tilo:
Hallo Ihr,
Die dena - die halb staatliche, halb private "Deutsche Energieagentur" reagiert auf die
Haus & Grund-Kritik am Energieausweis. Lest hier auch gleich die Kommentare von
Architekt Bumann dazu:
https://baufuesick.wordpress.com/2015/10/21/der-belastbare-energieausweis/
Original-PM der dena:
http://www.dena.de/presse-medien/pressemitteilungen/energieausweis-fuer-gebaeude-
staerken.html
Grüße, Tilo
24.10.15
[email protected]