Mieterforum Pankow INFOMAIL vom 24. Oktober 2015 Themen: 1. Gerichtstermin. Kopenhagener Str. 46 2. Mietenbündnis Jahresbericht 2015 3. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen trotz Umwandlungsverbot 4. Energieausweise - größtenteils Zufällig; Nachtrag 1. Neuer Gerichtstermin - Kopenhagener 46. Mieter-Solidarität erforderlich Sven aus der Kopenhagener 46 hat über einen neuen Verhandlungstermin informiert: Am 28.10.2015 um 11.30 Uhr ist es im Raum 2804 im Amtsgericht Mitte, Littenstraße, wieder soweit ; eine der letzten beiden Mietparteien der Kopenhagener Straße 46 steht vor dem Richter. Diesmal ist jede Seite mal Kläger und Beklagter. An diesem exemplarischen Fall wird deutlich, wie sich die Spirale der Gewalt gegen den Mieter dreht, wenn er es wagt, nicht sofort auszuziehen sollte er den Verwertungsinteressen des Eigentümers der Wohnung im Wege stehen. Worum geht es dieses Mal? 1. Christmann vs. Fischer Wegen Verweigerung der Modernisierungsarbeiten soll der Mieter mit einem "empfindlichen Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € " zur Duldung gezwungen werden. Verweigerung und Duldung wovon?? In der Wohnung des Mieters wurden bereits Modernisierungsarbeiten durchgeführt. Das Ergebnis bis zum heutigen Tage sieht so aus: -kein Strom mehr -kein Gas mehr -kein Warmwasser mehr -kein Kaltwasser mehr -keine Heizung mehr Was also wird hier von ihm verweigert... ?? .... die Deinstallation der Dusche, des Waschbeckens und des Toilettenbeckens ! Wozu benötigt unser renitenter Mieter Selbige überhaupt noch, wo er doch in der Wohnung eh nicht mehr wohnen kann und sowieso kein Wasser hat. Vielleicht kann ER diese Frage am Mittwoch beantworten. 2. Fischer vs Christmann Da unser verweichlichter Mieter sich aber mit dem Leben in einer modernen 0,00 % Energie-Verbrauchs-Wohnung nicht recht anfreunden konnte, versuchte er über richterliche Anordnungen die Bewohnbarkeit der Wohnung wieder herstellen zu lassen. Die Richter/innen beim Amtsgericht hatten ein Herz für unser kleines Weichei und verfügten eine sofortige Wiederherstellung der Wasserversorgung, der Gasversorgung, der Stromversorgung und der zerstörten Baddecke. Nun will unser lieber Eigentümer Christ(o)mann den Mieter doch aber zu keinem Warmduscher degenerieren lassen. Also lässt er vor Zeugen seinen Anwalt verkünden, dass er die einstweiligen Verfügungen NICHT umsetzen wird. Als Mann von Welt hält er selbstverständlich sein Wort. Warum eigentlich ? Vielleicht beantwortet ER diese Frage am Mittwoch. Ganz sicher soll der Mieter durch diese Maßnahmen und die mittlerweile 5 fristlosen Kündigungen nicht zum Auszug aus der Wohnung genötigt werden. Das wäre ja kriminell und ausserdem verliert doch kein Eigentümer gerne einen seiner beiden letzten Mieter in einem Haus voller neuer Eigentumswohnungen! Spannung ist also garantiert, wenn es am 28.10. um 11.30 Uhr heisst: "Wie würden Sie entscheiden?" Grüße aus der Kopenhagener Straße 46 http://kopenhagener.wordpress.com Solidarität macht stark! MN 2. SenStadt veröffentlicht den Jahresbericht 2014 zur Umsetzung des „Mietenbündnis“ ... welches der Senat mit seinen, nee - mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften 2012 geschlossen hatte. (Fortschreibung im Dezember 2014.) Der Titel der Presseerklärung lautet: „Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind der soziale Anker für die wachsende Stadt.“ Hier könnt ihr sie finden: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/de/mietenbuendnis/index.shtml Hier ist der Jahresbericht herunterzuladen: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/download/mietenbuendnis/mietenbuendnis_1bericht.pdf Die Pankower Mieter bei den kommunalen Gesellschaften (Gesobau, Gewobag, Howoge und Degewo) haben sicher ihre eigenen Erfahrungen mit der sozialen Vermietungspolitik der Gesellschaften. Nicht wundern, wenn eure Mieten höher sind, als die hier angegebenen Durchschnittsmieten. Im „Durchschnitt“ sind schon viele ersoffen, auch wenn der Fluss durchschnittlich nur 1 m tief war ... Interessant ist die Begrifflichkeit: „bündnisrelevante Wohnungen“. Um dies bzw. die Wohnungen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, die nicht dem Mieterbündnis unterliegen, aufzuklären, habe ich eine Mail an den Pressesprecher von SenStadt geschrieben. Die Antwort bekommt ihr postwendend. 3. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten auch nach dem Erlass des Umwandlungsverbots. Das Bezirksamt Pankow hat der BVV im September 2015 die untenstehenden Zahlen über die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den Milieuschutzgebieten Pankows in den ersten vier Monaten nach Erlass der Umwandlungsverordnung übermittelt. Umwandlungsanträge und -genehmigungen im Zeitraum 14. März bis 14. Juli 2015 Bezirk Gebiet Fallzahlen insgesamt Anträge Pankow genehmigt Fallzahlen nur für den Verkauf an MieterInnen Anträge genehmigt Falkplatz 4 3 1 1 Helmholtzplatz 5 3 2 2 Kollwitzplatz 9 5 4 3 Teutoburger Platz 2 0 0 0 Winsstraße 1 0 0 0 Bötzowstraße 4 3 2 2 Arnimplatz 4 1 1 1 Humannplatz 2 1 1 1 Ostseestraße / Grellstraße 1 1 1 1 Pankow Zentrum 2 1 0 0 34 18 12 11 Fallzahl bedeutet hier Zahl der Anträge, die sich vermutlich immer auf das ganze Haus beziehen. Das sind sicherlich mehrere Hundert Wohnungen Dazu gab der Bezirksstadtrat Kirchner folgende Erklärung: „Die relativ hohe Zahl von Genehmigungen lässt sich durch die Übergangsphase erklären, da es Fälle gibt, in denen der Rechtsanspruch auf Bildung von WEG vor Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung entstanden ist. Auffällig ist die hohe Anzahl von Anträgen, in denen sich die Eigentümer verpflichten, sieben Jahre nur an Mieter zu veräußern. In diesen Fällen werden wir allerdings auch die einzelnen Kaufverträge an die jeweiligen Mieter prüfen. Mit dem Grundbuchamt ist geklärt, dass für diese Kaufverträge jeweils noch eine gesonderte Genehmigung des Bezirksamts erforderlich ist. Wir prüfen jeweils, ob es sich tatsächlich um die Mieter handelt. Hier wird dann die Mieterberatung in unserem Auftrag tätig. Ob in Zukunft weiterhin so viele Anträge mit dieser Verpflichtung gestellt werden, müssen wir abwarten. In jedem Fall werden wir es durchsetzen, dass in Pankow tatsächlich nur an Mieter verkauft wird. In welchem Maße das Umwandlungsgeschehen in den Sozialen Erhaltungsgebieten rückläufig ist oder sein wird, lässt sich noch nicht quantifizieren. SenStadtUm wird jährlich dazu eine Evaluation durchführen, damit man nach fünf Jahren Bilanz ziehen kann und entscheiden kann, ob die UmwandlungsVO weiter in Kraft bleiben soll. Wichtig ist, dass sowohl Eigentümer als auch Mieter über die Umwandlungsverordnung informiert sind. Hierzu haben wir einen Info-Flyer erstellt, der in Kürze auch auf unserer homepage eingestellt wird. Wenn die Zahl der Anträge sich in diesem Jahr rückläufig entwickeln sollte, dann wäre das ein Zeichen für die prophylaktische Wirkung der Umwandlungsverordnung und das Ziel, bestimmte Investoren, die auf das schnelle Geld aus sind und in diesem Zusammenhang die Mieter vertreiben, abzuschrecken, wäre erreicht.“ Auf meine Nachfrage teilte der BzStR mit: 1.) Anträge die vor dem 3.3.2015 beim Grundbuchamt vorlagen, bedürfen keiner Genehmigung, also auch keiner Anträge. Somit sind diese in der Tabelle nicht enthalten. 2.) Außer Anträgen wegen ausschließlichem Verkauf an die Mieter in den kommenden sieben Jahren, wurde Anträge mit anderen Gründen für Ausnahmen vom Verbot gestellt: a) zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt gem. § 172 Absatz 4 Nr. 5 BauGB; b) Erhalt der baulichen Anlage ohne Begründung von Wohnungseigentum bzw. Teileigentum wirtschaftlich nicht zumutbar gem. §172 Absatz 4 Satz 2 BauGB. Das bedeutet in der Tabelle sind alle Anträge, die nicht auf Verkauf an Mieter sich begründen, auf die anderen Ausnahmetatbestände abgestellt. Auf meine Nachfrage nach dem Ermessensspielraum für die Genehmigungsbehörde lautet die Antwort: Bei Vorlage einer notariell beurkundeten Verpflichtungserklärung des Eigentümers zum Verkauf an die Mieter bestehe ein Genehmigungsanspruch. Der Verdrängungsdruck auf die Mieter dürfte sich im Falle einer Verpflichtungserklärung zur ausschließlichen Mieterprivatisierung und einer anschließenden Genehmigung zur Umwandlung sogar noch erhöhen. Wenn der Hauseigentümer eine dieser neu geschaffenen Eigentumswohnungen verkaufen will, braucht er eine Genehmigung des Amtes, für die er den Nachweis erbringen muss, dass der Käufer der Mieter dieser Wohnung ist. So muss der Eigentümer in jedem Verkaufsfall, auch an Anleger, die die Wohnung gar nicht selbst nutzen wollen, die Mieter loswerden. Dann kann er mit dem potenziellen Käufer einen Mietvertrag abschließen und an ihn, den formal neuen Mieter, danach mit Genehmigung des Bezirksamtes die Wohnung verkaufen. Kirchner deutete an, dass die Verwaltung prüft, ob man für die Dauer des Mietsverhältnisses einen Zeitraum vorgeben kann. MN 4. Energieausweise großenteils zufällig - CO2-Einsparung auf dem Papier Unter diesem Betreff habt Ihr am 16.10.2015 eine Mail von Tilo über den MFP-Verteiler bekommen. Dazu ergänzt Tilo: Hallo Ihr, Die dena - die halb staatliche, halb private "Deutsche Energieagentur" reagiert auf die Haus & Grund-Kritik am Energieausweis. Lest hier auch gleich die Kommentare von Architekt Bumann dazu: https://baufuesick.wordpress.com/2015/10/21/der-belastbare-energieausweis/ Original-PM der dena: http://www.dena.de/presse-medien/pressemitteilungen/energieausweis-fuer-gebaeude- staerken.html Grüße, Tilo 24.10.15 [email protected]
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