Merkblatt zur Abrechnung studentischer Forschungsprojekte Inhalt 1. Allgemeine Hinweise zur Buchung und Abrechnung ................................................................ 1 2. Ausfüllen des Kostenaufstellungsformulars ............................................................................... 2 3. Sortieren der Quittungen ........................................................................................................... 2 3.1. Übernachtung..................................................................................................................... 2 3.2. Reise- und Fahrtkosten ....................................................................................................... 2 3.3. Rechnungen für Sachmittel ................................................................................................ 3 3.4. Honorarrechnungen ........................................................................................................... 3 3.5. Zahlung mit Fremdwährung ............................................................................................... 3 3.6. Abtretungserklärung .......................................................................................................... 3 4. Abschlussbericht ....................................................................................................................... 3 5. Besuch im Studienbüro ............................................................................................................. 3 6. Letzte Schritte bis zur Rückerstattung ....................................................................................... 4 1. Allgemeine Hinweise zur Buchung und Abrechnung - Sollte das Projekt nicht zustande kommen, oder Sie die Fördermittel aus anderen Gründen nicht nutzen können, informieren Sie bitte umgehend das Studienbüro, damit mit den Geldern andere studentische Projekte gefördert werden können. - Im Fall eines Gruppenantrags buchen Sie bitte Reisen, Übernachtungen, etc. entweder einzeln pro Person oder lassen 1 Buchung für die gesamte Gruppe durch die Lehrenden vornehmen, wenn das Geld von einem Konto eines Lehrenden o.ä. bis zur Rückerstattung ausgelegt werden kann - Bei Gruppenanträgen sind die Teilnehmer gemeinsam für eine vollständige Abrechnung verantwortlich! - Bewahren Sie alle Originalbelege (ggf. Boardingcards!) von Beginn Ihres Projekts an sorgfältig auf! - Die Abrechnung muss bis spätestens einen Monat nach Projektabschluss (geförderte Arbeitsschritte) im Studienbüro eingereicht werden - Gehen Sie für Ihre Abrechnung in der hier beschriebenen Reihenfolge vor: Kostenaufstellungsformular als DOC zusammen mit Abschlussbericht per Mail an [email protected] senden. Vereinbaren Sie dann einen Termin für eine Abrechnungssprechstunde. Bitte (v.a. bei Gruppenanträgen!) mit vollständigen, sortierten Quittungen und Belegen kommen! Nach dem Besuch in der Sprechstunde wird die Unterschrift der Lehrenden eingeholt! Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur Abrechnung genau, um den Arbeitsaufwand für alle zu minimieren! 2. Ausfüllen des Kostenaufstellungsformulars - Verwenden Sie für die Abrechnung der von Ihnen ausgelegten Beträge das entsprechende Kostenaufstellungsformular für Einzelprojekte oder für Gruppenprojekte. - Füllen Sie das Formular elektronisch und nicht per Hand aus! - Geben Sie Ihre vollständige Bewilligungsnummer an! (z.B. 123456-7_01_01.01.2014_Musterfrau, Mustermann+) - Geben Sie Ihre IBAN und BIC an. - Tragen Sie alle Ausgaben in das Kostenaufstellungsformular ein und sortieren sie die Quittungen entsprechend. - Die Unterschrift des Dozenten ist einzuholen, nachdem das Studienbüro das Abrechnungsformular auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft hat! 3. Sortieren der Quittungen - Bitte alle Belege durchnummeriert und ggf. auf DIN A 4 aufgeklebt mitbringen - Bei allen Karten-Zahlungen oder Online-Buchungen wird zusätzlich zur Quittung eine Bestätigung über die Abbuchung des Betrags von Ihrem Konto benötigt, d.h. ein Kontooder Kreditkartenauszug! (ggf. andere Zahlungen unkenntlich machen) 3.1. Übernachtung - Übernachtungskosten werden maximal in Höhe von 50 € pro Nacht übernommen! - Es muss jeweils 1 Quittung pro Person vorgelegt werden. Bei Abrechnungen von Doppelzimmern etc. lassen Sie sich eine entsprechende Teilrechnung ausstellen. - Bei einer Gruppenbuchung für alle Teilnehmer besprechen Sie bitte mit den Lehrenden bzw. innerhalb der Gruppe, ob die Kosten bis zur Rückzahlung vom Konto eines Lehrenden o.ä., ausgelegt werden können, da innerhalb der Gruppe ausgelegte und zurückgezahlte Gelder meist nur mit großem Aufwand nachvollziehbar sind. - Beachten Sie bei der Aufstellung von Übernachtungskosten, dass eine Kurtaxe oder ein Frühstück im Hotel nicht übernommen werden können. Bitte lassen Sie sich die Rechnungen entsprechend ausstellen. 3.2. Reise- und Fahrtkosten - Legen Sie bei Bahn- und/oder Flugreisen die Originalbelege wie z.B. Fahrkarte der DB, Flugticket/Boardingcard vor. - Bei Fahrten im Rahmen von Gruppenprojekten muss jeweils 1 Quittung pro Person vorgelegt werden. Gruppenbuchungen sind nur innerhalb einer studentischen Forschungsgruppe möglich, wenn dadurch Kosten gespart werden (z.B. Bayernticket o.ä.). Bitte in diesem Fall die Namen aller TN auf dem Ticket eintragen (auch bei ÖPNV etc.) und den gesamten Betrag von 1 Person auslegen lassen. - Bei einer Gruppenbuchung für alle Teilnehmer besprechen Sie bitte mit den Lehrenden bzw. innerhalb der Gruppe, ob die Kosten bis zur Rückzahlung vom Konto eines Lehrenden o.ä., ausgelegt werden können, da innerhalb der Gruppe ausgelegte und zurückgezahlte Gelder meist nur mit großem Aufwand nachvollziehbar sind. - PKW-Fahrtkosten können nur im Ausnahmefall erstattet werden. Bei Reisen mit dem PKW sind Sie nicht über die LMU versichert. Geben Sie als Beleg die Reisedaten an (Reisedatum, Reiseziel, Kilometeranzahl). Sofern Sie eine Fahrgemeinschaft gebildet haben, legen Sie eine Liste der Mitreisenden bei. Die Abrechnung erfolgt dann nur an eine Person – i.d.R. den Fahrer. Falls die zur Erstattung beantragten Mittel die Kilometerpauschale von 0,25 €/km1 übersteigen, wird stattdessen die Pauschale erstattet. 3.3. Rechnungen für Sachmittel - Bei Rechnungen für Materialkosten, Kopien, Eintrittsgelder, Nutzungsgebühren von Archiven und Bibliotheken etc. bitte im Abrechnungsformular genauen Zweck eintragen - Bei Quittungen für Pausenverpflegung bei studentischen Tagungen an der LMU bitte darauf achten, das bei Kartenzahlungen auch ein Kontoauszug nötig ist (besser bar zahlen, ggf. vom Konto eines Lehrenden auslegen lassen). Achtung, es kann kein Pfand abgerechnet werden! Bitte Getränkequittungen entsprechend markieren und nur Beträge ohne Pfand angeben! 3.4. Honorarrechnungen - Auf unserer Website finden Sie wichtige Details und Hinweise, sowie eine Vorlage für die Ausstellung von Honorarrechnungen von Gastreferenten, Grafiker etc. 3.5. Zahlung mit Fremdwährung - Geben Sie im Falle einer Zahlung mit Fremdwährung den Originalbetrag, der auf der Quittung steht, an und zusätzlich dazu den entsprechenden Betrag in EUR. Geben Sie zur Umrechnung Betrag und Datum auf www.OANDA.com ein, drucken Sie die entsprechende Umrechnung aus, und fügen Sie ihn der jeweiliger Quittung bei. Alternativ können Sie auch Wechselkursquittung beilegen. 3.6. Abtretungserklärung - Sollte sich der/die betreuende Dozent/in bereiterklären, als Zwischeninstanz für aufkommende Kosten zu fungieren und das Geld für die Gruppe auszulegen (z.B. über ein eigenes Konto o.ä.) müssen alle Studierenden eine Abtretungserklärung ausstellen, welche mit dem Kostenaufstellungsformular eingereicht wird. - Kosten können nicht an Dritte erstattet werden. Sollten Zahlungen durch Dritte erfolgen, benötigen Sie die Originalrechnung und eine kurze Erklärung des Dritten, dass er/sie die Kostenerstattung an Sie abtritt (Abtretungserklärung). 4. Abschlussbericht - Die Rückerstattung der Kosten kann nur erfolgen, wenn der Abschlussbericht vorliegt. - Abschlussberichte geförderter studentischer Forschungsprojekte aus vergangenen Semestern können auf der Website des Studienbüros eingesehen werden. 5. Besuch im Studienbüro - Senden Sie das ausgefüllte Kostenaufstellungsformular (als DOC) zusammen mit Ihrem Abschlussbericht (als PDF; ca. 2 Seiten) bis spätestens einen Monat nach Projektabschluss per Email an das Studienbüro ( [email protected]). - Vereinbaren Sie einen Termin zur Abrechnung. Die aktuellen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsschreiben, oder der Website des Studienbüros. - Kommen Sie mit dem Bewilligungsschreiben und Ihren Originalbelegen zur Abrechnung ins Studienbüro. 1 Die Kilometerpauschale wird nach dem Bay. RK-Gesetz berechnet. Sie lautet: 0,35 Euro/km bei Benutzung des PKW mit triftigem Grund (sehr schweres Gepäck, Alter, Gesundheit etc.) bzw. 0,25 Euro/km bei Benutzung ohne triftigen Grund. 6. Letzte Schritte bis zur Rückerstattung - Die Unterschrift des betreuenden Lehrenden auf dem Kostenaufstellungsformular wird eingeholt, nachdem das Formular in der Sprechstunde des Studienbüros auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und dort ausgedruckt wurde. - Geben Sie das vom Lehrenden unterschriebene, fertige Kostenaufstellungs-formular umgehend wieder im Studienbüro ab, außerhalb der Geschäftszeiten bitte direkt in den orange beschrifteten Briefkasten des Studienbüros im Eingangsbereich der Schellingstr. 10. - Die endgültige Kostenerstattung erfolgt über die zuständigen Geschäftsstellen der Departments. Mit der Rückerstattung ist nach Vorlage aller Belege du des unterschriebenen Formulars in 2 Wochen bis 2 Monaten zu rechnen, je nach Belastungssituation in der zuständigen Verwaltung. - Sollte Ihnen technisches Equipment bewilligt worden sein, muss dieses an Ihrem Institut verbleiben und sollte auf Anfrage anderen Studierenden der Fakultät zur Verfügung gestellt werden. Bitte lassen Sie uns nach Projektabschluss wissen, wer hierfür der/die Ansprechpartner/in ist.
© Copyright 2024 ExpyDoc