Gasttaxen-Meldeformular - AWA - Kanton Basel

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Zentrale Dienste
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Zentrale Dienste
Utengasse 36, Postfach
4005 Basel
Fax +41 (0)61 267 87 56
Angabe der gasttaxenpflichtigen Übernachtungen (Erläuterungen s. Rückseite)
Monat / Jahr
Total Übernachtungen
Anzahl (angereiste) Gäste
Von der Abgabepflicht befreite Übernachtungen:
−
W (Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt)
−
K (Kinder unter 12 Jahre)
+
−
P (Dauergäste, ab 31. Tag befreit)
+
Total von der Gasttaxe befreite Übernachtungen
=
-
Gasttaxenpflichtige Übernachtungen ☐ à 3.50 CHF
=
☐ à 1.80 CHF
Zu bezahlen an das Amt für Wirtschaft und Arbeit
Rechnungsadresse
= CHF
Betrieb
Name des Inhabers / der Inhaberin
Strasse
Nummer
Postleitzahl
Wohnort
Ort
Datum
Unterschrift

Gasttaxen-Meldeformular März 2016
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Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Erläuterungen zur
Entrichtung der
Gasttaxe
Die erhebungspflichtigen Unterkünfte haften dem Kanton Basel-Stadt für den
richtigen Einzug der Gasttaxe bei den Gästen und für deren Ablieferung. Sie
haben über sämtliche Übernachtungen wahrheitsgetreu Buch zu führen.
Bei gasttaxefreien Übernachtungen ist der Befreiungsgrund deutlich anzugeben.
Wir bitten Sie, dafür folgende Buchstaben zu verwenden:
W
Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt
K
Kinder unter 12 Jahre
P
Dauergäste, die ununterbrochen mehr als 30 Tage von der gleichen Unterkunft beherbergt werden (Pensionäre)
Die erhebungspflichtigen Unterkünfte haben bis zum 6. Tag jeden Monats die
im Vormonat erfolgten Beherbergungen auf diesem Formular dem Amt für
Wirtschaft und Arbeit zu melden.
Mahngebühren
Die Zahlungsfrist für die Gasttaxen beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung.
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung können Mahngebühren und Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen erhoben werden.
Diese betragen:
a) erste Mahnung (Zahlungserinnerung) gratis
b) Mahngebühren ab zweiter Mahnung je CHF 40.-c) Umtriebsgebühr für Inkassomassnahmen CHF 50.-Vorbehalten bleibt die Einforderung weiterer Gebühren im Zusammenhang mit
Betreibungs verfahren.
Informationen zum
weiteren Vorgehen
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, bitten wir Sie dies auszudrucken
und zu unterschreiben. Senden Sie die Unterlagen an:
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Zentrale Dienste,
Utengasse 36, Postfach, CH-4005 Basel, Fax +41 (0)61 267 87 56.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite
www.awa.bs.ch/tourismusfoerderung
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