Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Amt für Wirtschaft und Arbeit Zentrale Dienste Amt für Wirtschaft und Arbeit Zentrale Dienste Utengasse 36, Postfach 4005 Basel Fax +41 (0)61 267 87 56 Angabe der gasttaxenpflichtigen Übernachtungen (Erläuterungen s. Rückseite) Monat / Jahr Total Übernachtungen Anzahl (angereiste) Gäste Von der Abgabepflicht befreite Übernachtungen: − W (Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt) − K (Kinder unter 12 Jahre) + − P (Dauergäste, ab 31. Tag befreit) + Total von der Gasttaxe befreite Übernachtungen = - Gasttaxenpflichtige Übernachtungen ☐ à 3.50 CHF = ☐ à 1.80 CHF Zu bezahlen an das Amt für Wirtschaft und Arbeit Rechnungsadresse = CHF Betrieb Name des Inhabers / der Inhaberin Strasse Nummer Postleitzahl Wohnort Ort Datum Unterschrift Gasttaxen-Meldeformular März 2016 Seite 1/2 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Amt für Wirtschaft und Arbeit Erläuterungen zur Entrichtung der Gasttaxe Die erhebungspflichtigen Unterkünfte haften dem Kanton Basel-Stadt für den richtigen Einzug der Gasttaxe bei den Gästen und für deren Ablieferung. Sie haben über sämtliche Übernachtungen wahrheitsgetreu Buch zu führen. Bei gasttaxefreien Übernachtungen ist der Befreiungsgrund deutlich anzugeben. Wir bitten Sie, dafür folgende Buchstaben zu verwenden: W Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt K Kinder unter 12 Jahre P Dauergäste, die ununterbrochen mehr als 30 Tage von der gleichen Unterkunft beherbergt werden (Pensionäre) Die erhebungspflichtigen Unterkünfte haben bis zum 6. Tag jeden Monats die im Vormonat erfolgten Beherbergungen auf diesem Formular dem Amt für Wirtschaft und Arbeit zu melden. Mahngebühren Die Zahlungsfrist für die Gasttaxen beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung können Mahngebühren und Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen erhoben werden. Diese betragen: a) erste Mahnung (Zahlungserinnerung) gratis b) Mahngebühren ab zweiter Mahnung je CHF 40.-c) Umtriebsgebühr für Inkassomassnahmen CHF 50.-Vorbehalten bleibt die Einforderung weiterer Gebühren im Zusammenhang mit Betreibungs verfahren. Informationen zum weiteren Vorgehen Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, bitten wir Sie dies auszudrucken und zu unterschreiben. Senden Sie die Unterlagen an: Amt für Wirtschaft und Arbeit, Zentrale Dienste, Utengasse 36, Postfach, CH-4005 Basel, Fax +41 (0)61 267 87 56. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite www.awa.bs.ch/tourismusfoerderung Seite 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc