AGB´s - Seminarhof Lamplstätt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der DOMUS-SOFTWARE-AG
für den Seminarhof Lamplstätt
§ 1 Allgemeines, Geltungsumfang
1. Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse hinsichtlich der in § 2 beschriebenen Leistungen, die die DOMUS-SOFTWARE-AG
als Betreiberin des Seminarhofs Lamplstätt (nachfolgend auch „Anbieterin“) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch
„Kunden“) erbringt. Individuelle schriftliche Vertragsabreden mit dem jeweiligen Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, vgl. § 305b BGB.
2. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, welche von diesen Bedingungen abweichen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine
ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die DOMUS-SOFTWARE-AG keine Geltung.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Zu den Leistungen der DOMUS-SOFTWARE-AG zählen insbesondere die Zurverfügungstellung von Seminar- und Beherbergungsräumen mit
wählbaren Ausstattungsvarianten, einer Küche (diese stellt keine Gastronomieküche dar) sowie hochwertiger Außenanlagen. Je nach
gewählter Pauschale wird der Seminarhof im Paketpreis für eine bestimmte Personenanzahl oder per Einzelbuchung gebucht. Gegenstand
weiterer Dienstleistung ist die Veranstaltung von Seminaren. Daneben erbringt die DOMUS-SOFTWARE-AG weitere Dienstleistungen wie
beispielsweise auf Wunsch Vollpension, Catering, Shuttleservice u.a.. Einzelheiten hierzu finden sich im jeweiligen Dienstleistungsvertrag.
§ 3 Vertragsschluss
Bis zur Annahmeerklärung/ Buchungsbestätigung durch die Anbieterin sind alle Angebote der Anbieterin freibleibend und stellen kein
verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB dar.
§ 4 Preisänderungen, Vorauszahlung
1. Sofern eine Buchung länger als 12 Monate im Voraus erfolgt, behält sich die Veranstalterin eine angemessene Preisänderung vor. Diese
wird die Veranstalterin dem Kunden spätestens 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Es gilt dann § 5 Ziff. 1.
2. Die Anbieterin ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Höhe und Zahlungsmodalitäten können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
§ 5 Stornierung
1. Sofern zwischen der Anbieterin und dem Kunden eine Frist, innerhalb derer ein kostenfreier Rücktritt möglich ist, im Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Anbieterin
auszulösen. Im Falle des § 4 Ziff. 2 kann der Kunde, sofern eine Preiserhöhung durch die Anbieterin erfolgt, bis 14 Wochen vor
Leistungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
2. Bei einer Stornierung bis 12 Wochen vor Leistungsbeginn ist die Anbieterin in jedem Fall berechtigt, 10%, bis 8 Wochen vor
Leistungsbeginn 20%, bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn 45%, danach 70% des vereinbarten Mindestumsatzes als Stornogebühr in
Rechnung zu stellen. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und muss von der DOMUS-SOFTWARE-AG schriftlich bestätigt werden.
Diese Regelungen gelten entsprechend bei einer Teilstornierung, welche zu einer Reduzierung der vereinbarten Mindesttagesumsätze
führt.
Sollte der Termin durch die Anbieterin trotz kurzfristiger Absage anderweitig vergeben werden können, entfällt die Stornogebühr. Sollte nur
ein Teil des Umsatzes für diesen Termin erreicht werden können, so betrifft der Prozentsatz der anfallenden Stornogebühr nur den
aufgrund der Absage entgangenen Umsatz.
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3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden gemäß § 5 Ziff. 1 besteht, ist die Anbieterin in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag
durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gegen die Anbieterin sind in diesem Fall ausgeschlossen.
4. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, ist die Anbieterin ebenfalls zum Rücktritt berechtigt und kann Stornierungsgebühren
entsprechend § 5 Ziff. 2 verlangen.
5. Die Anbieterin kann ferner aus sachlich gerechtfertigtem, wichtigem Grunde zurücktreten. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) Höhere Gewalt oder andere nicht von der Anbieterin zu vertretende Gründe der Erfüllung des Vertrages entgegenstehen,
b) Leistungen unter irreführender oder falscher Angaben gebucht werden,
c) die Anbieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen der Anbieterin in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Bei berechtigtem Rücktritt der Anbieterin entstehen seitens des Kunden keine Schadenersatzansprüche.
§ 6 Haftung, Gewährleistung, Versicherung
1. Die Anbieterin stellt dem Kunden Räumlichkeiten, technisches Equipment und sonstige Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zur
Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass mit
dem Equipment und den sonstigen von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Gegenständen von ihm bzw. seinen Kunden und
Mitarbeitern sorgfältig umgegangen wird. Jede missbräuchliche oder vertragsfremde Nutzung ist untersagt. Für im Rahmen des
Vertragsverhältnisses entstandene Beschädigungen der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Gegenstände ist Kunde der Anbieterin
zu Schadensersatz verpflichtet.
2. Die Anbieterin darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des als
Veranstaltungsort gebuchten Gebäudes samt Grundstück zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig
sind, nach rechtzeitiger Terminabsprache (mindestens 3 Tage zuvor) mit dem Kunden, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug besteht keine
Verpflichtung zur Einhaltung einer vorausgehenden Terminabsprache. Der Kunde ist zur Duldung zweckmäßiger Arbeiten verpflichtet und
darf deshalb weder die Vergütung mindern noch stehen ihm Schadenersatzansprüche zu.
3. Die von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Küche ist keine professionelle Gastronomieküche. Hierauf weist die Anbieterin ausdrücklich
hin. Sollten bei der Selbstversorgung durch den Kunden und seine Gäste unter Nutzung der Küche Schäden entstehen, ist die Haftung der
Anbieterin hierfür ausgeschlossen. Ebenso verhält es sich in Bezug auf die dort vom Kunden oder Dritten eingebrachten und verwendeten
Lebensmittel.
4. In allen Fällen, in denen die Anbieterin zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr Vorsatz, grobe
Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf
entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieterin fällt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last.
5. Im Falle der Personenbeförderung (Transfer zu Bus und Bahn) durch die Anbieterin haftet diese nicht für die Folgen von Verspätungen
durch Verkehrsdichte, Staus, wetterbedingte Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Unfall oder höhere Gewalt. Bei Fahrzeugausfällen aller
Art, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, besorgt die Anbieterin schnellstmöglich Ersatz. Ist dies aus
unabwendbaren betrieblichen Gründen nicht möglich, oder ist aus solch einem Grund die Durchführung einer Fahrt nicht, oder nicht
zeitgerecht möglich, kann der Kunde, nach Rücksprache mit der Disposition, ein anderes Beförderungsunternehmen beauftragen.
Grundsätzlich haftet die Anbieterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur im Rahmen der hierzu abgeschlossenen
Versicherungen. Die Anbieterin haftet nicht für Beschädigungen von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte, oder
sonstige Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden.
6. Für Veranstaltungen notwendige behördliche Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt
die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für GEMA-Gebühren oder sonstige Abgaben, die im Rahmen der
Nutzung der Seminarräume oder der zur Verfügung gestellten Geräte und Gegenstände entstehen, haftet der Kunde.
7. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden sowie die
Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen,
urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Anbieterin
unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde die Anbieterin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
8. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr bei Verlust, Schaden oder Diebstahl am Veranstaltungsort.
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§ 7 Schriftformklausel, salvatorische Klausel
1. Sollte ein Teil der Vereinbarung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder anfechtbar und/oder undurchführbar sein
oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
bekannt, wonach diese Klausel nur eine Umkehr der Beweislast bewirkt. Vor diesem Hintergrund stellen die Parteien ausdrücklich klar,
dass es ihr tatsächlicher Wille ist, dass durch diese Klausel nicht nur die Beweislast umgekehrt wird sondern die Rechtsfolge des § 139
BGB (Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung) abbedungen wird. Anstelle des unwirksamen und/oder anfechtbaren und/oder
undurchführbaren Teils werden die Parteien sodann vereinbaren (im Sinne von §§ 315, 316 BGB), was sie vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit und/oder Anfechtbarkeit und/oder Undurchführbarkeit gekannt hätten. Entsprechend werden die Parteien vorgehen, wenn
diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen sollte.
2. Änderungen und Ergänzungen jedes Vertrages bedürfen der Schriftform.
 Ich habe die AGB der Anbieterin gelesen, verstanden und akzeptiere sie als Vertragsbestandteil.
Sondervereinbarungen:
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_____________, den ____________
Soyen, den ____________
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Veranstalter
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DOMUS-SOFTWARE-AG
Ansprechpartnerin
Nicole Weigel Baretzky
Tel. 08072-953829
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