Transport von Gefahrgütern in kleinen Mengen A 071 Beispiel: Dachisolierer transportieren mit einem Klein-LKW sechs 11-kgFlaschen Propan (Klasse 2, UN 1965), 120 l Voranstrich (Klasse 3, UN 1263) und Werkzeuge. 6 Stück 11-kg-Flaschen = ca. 66 kg x 3 = 198 120 kg Voranstrich = ca. 120 l x 3 = 360 Summe = 558 < 1.000 Punkte, also Kleinmengenbeförderung zulässig! Beispiel: Rohrleitungsbauer transportieren auf der Ladefläche eines Gefährdungen Schutzmaßnahmen Doppelkabinen-Transporters Aus dem Gefahrstoff wird Die Kleinmengenregelung 40 l Sauerstoff (Klasse 2, beim Transport das Gefahrgut. (1.000-Punkte-Regel) darf ange- UN 1072) x 1 = 40 Beim Transport von Gefahrwandt werden, wenn bei der 8 kg Acetylen (Klasse 2, gütern besteht die Gefahr, dass Beförderung eines einzelnen UN 1001) x 3 = 24 diese bei unsachgemäßem Stoffes/Produkts die in der 33 kg Propan (Klasse 2, Transport freigesetzt werden. Tabelle 1 angegebene HöchstUN 1965) x 3 = 99 Hierdurch kann es zu Bränden, menge nicht überschritten wird. 180 l Diesel (Klasse 3, UN 1202) Verpuffungen und Explosionen Wenn unterschiedliche Gefahrkommen. güter zusammen auf einem Fahr- x 1 = 180 zeug befördert werden, so muss Summe = 343 < 1.000 Punkte, die transportierte Menge mit dem also Kleinmengenbeförderung Allgemeines zugehörigen Faktor multipliziert zulässig! Gefahrgüter werden in den werden. Die berechnete Summe Für die KleinmengenbefördeGefahrgutvorschriften in die darf dabei „1.000 Punkte“ nicht rung gelten u.a. folgende AnforKlassen 1 – 9 eingeteilt. Die in derungen: überschreiten. der Bauwirtschaft am häufigsten − Der Fahrer ist im Umgang mit Grundlage für die Ermittlung beförderten Gefahrgüter sind in Gefahrgut unterwiesen, der „Punkte“ ist: der Tabelle 1 aufgeführt. − Ladungssicherung, sichere − für feste Stoffe, verflüssigte Für die Beförderung gefährVerstauung (z.B. Verzurren), oder unter Druck gelöste Gase: licher Güter bestehen zwar um− Verbot von offenem Licht, die Nettomasse in kg, fangreiche und teilweise komRauchverbot in der Nähe der − für verdichtete Gase: der nomiplizierte Vorschriften – sofern Versandstücke sowie bei Ladenale Fassungsraum (Nennjedoch nur kleine Mengen beförarbeiten, inhalt) des Gefäßes in Liter, dert werden, können erleich− Meldepflicht bei Unfällen oder ternde „Freistellungsregelungen“ − für Gegenstände: die BruttoZwischenfällen (Tel. 110/112), masse in kg (für Gegenstände in Anspruch genommen werden. − Gefahrzettel und UN-Nummern der Klasse 1, die Nettomasse Die für die Betriebe der Bauwirtauf jedem Versandstück. Die des explosiven Stoffes in kg), schaft wichtigste Regelung ist Verpackungen müssen bauart− für flüssige Stoffe: der tatsächdie Kleinmengenregelung. geprüft sein. Behälter für liche Inhalt (Füllung) in Liter. Diesel benötigen z.B. die Aufschrift „UN 1202“ und Gefahrzettel Nr. 3, 07/2015 Tabelle 1: Höchstmengen und Faktoren für Kleinmengentransporte Zur Ermittlung der richtigen Faktoren werden die UN-Nummer und die Verpackungsgruppe des Gefahrgutes benötigt. Diese Angaben können z.B. dem Sicherheitsdatenblatt des Produktes entnommen werden. Klasse UNNr. 2 Gase (z.B. Flüssiggas, Acetylen, Sauerstoff, Spraydosen) 1001 1072 1965 3 Entzündbare flüssige Stoffe (z.B. Benzin, Diesel, brennbare Lacke 4.1 Entzündbare feste Stoffe (z.B. Klebstoffe) 5.2 Organische Peroxide (z.B. Härter für Styrol) 6.1 Giftige Stoffe (z.B. fluoridhaltige Holzschutzmittel, Trichlorethan, ölverschmierte Putzlappen) 8 Ätzende Stoffe (z.B. saure oder alkalische Reiniger, Epoxidharzhärter) 9 Verschiedene Stoffe (z.B. umweltgefährdende Stoffe) Höchstmengen (Faktoren) Verpackungsgruppe Stoffe/Zubereitungen 1950 1950 1133 1133 1202 1203 1263 1263 1306 1866 3175 II III III II II III III II II 3106 Bezeichnung 333 (3) Gefahrzettel 1.000 (1) Acetylen, gelöst Sauerstoff verdichtet Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflü ssigt, N.A.G. Gemisch C (Propan), Druckgaspackungen (Treibgas z.B. Kohlendioxid) Druckgaspackungen, feuergefährlich Klebstoff Klebstoff Dieselkraftstoff Benzin Farbe Farbe Holzschutzmittel Harzlösung Feste Stoffe, die entzü ndliche flü ssige Stoffe enthalten, N.A.G. Organisches Peroxid Typ D, fest 1593 2810 3287 III III III Dichlormethan Giftiger organischer flü ssiger Stoff, N.A.G. Giftiger anorganischer flü ssiger Stoff, N.A.G. 1719 1719 1824 1824 2289 3077 3082 II III II III III III III Ätzender alkalischer flü ssiger Stoff, N.A.G. Ätzender alkalischer flü ssiger Stoff, N.A.G. Natriumhydroxidlösung Natriumhydroxidlösung Isophorondiamin Umweltgefährdender Stoff fest, N.A.G Umweltgefährdender Stoff, flü ssig, N.A.G. − bei Beförderung von Gasen der Klasse 2 in geschlossenen Fahrzeugen (möglichst vermeiden) ist für ausreichende Lüftung zu sorgen. Mitführen eines Feuerlöschers der Brandklassen ABC (z.B. 2 kg Pulver); Prüffrist mindestens alle 2 Jahre. Versandstücke nicht öffnen. Empfohlen wird das Mitführen eines Frachtbriefes oder einer 8 Berechnung, aus dem die Menge Bei Überschreitung der der Gefahrgüter und die berech- „1.000 Punkte“ gelten alle anzuwendenden Gefahrgutnete Punktzahl hervorgehen. beförderungsvorschriften. Weitere Freistellungsregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch Weitere Informationen: genommen werden; dies sind Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung u.a.: (StVZO) − Kleinmengenregelung im Gefahrgutverordnung Straße, EisenRahmen der Haupttätigkeit, bahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) − Kleinmengenbeförderungen in Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) begrenzten Mengen.
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