Hamburger Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen

Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V.
Schäferkampsallee 1
20357 Hamburg
www.hamburger-sportjugend.de
Hamburger Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms ZI:EL+
(Stand: 29.01.2016)
Im Jahr 2013 haben die Deutsche Sportjugend (dsj) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) das Programm „Zukunftsinvestition: Entwicklung jungen Engagements im Sport“ (ZI:EL) mit einer
Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2015 ins Leben gerufen. Das Programm ist verlängert worden bis zum 31.12.2018,
allerdings mit einer Neuausrichtung, bei der die Konzentration auf der Zielgruppe junger Menschen (bis
einschließlich 26 Jahre) mit erschwerten Zugangsbedingungen zu den Strukturen des Sports liegt.
Die Hamburger Sportjugend verwaltet die für Hamburg zur Verfügung gestellten Mittel aus diesem Programm.
Finanziert werden können daraus Maßnahmen von Sportvereinen und Sportfachverbänden wie Qualifizierungsangebote oder andere Maßnahmen zur Motivation junger Menschen für freiwilliges Engagement im Sport. Förderzeitraum in diesem Jahr ist der 01.01.-31.10.2016. Grundlage der Förderung bilden die Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP).
Was ist bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zu beachten?
(1) Im Vorwege bzw. zur Beantragung von Mitteln…
…benötigt die Hamburger Sportjugend
 ein inhaltliches Konzept, in dem die Ziele, Zielgruppen, Inhalte, Aufbau, Dauer (bis spätestens 31.10.2016),
Zeitpunkt/Zeitraum der Maßnahme beschrieben werden.
 eine Kalkulation der Kosten (Honorare, Sachkosten, Raummiete, Verpflegung, Fahrkosten etc.)
 eine Aufstellung möglicher Einnahmen wie Teilnahmegebühren oder über Sponsoren.
Hierfür stellt die Hamburger Sportjugend ein Formblatt mit Erläuterungen auf ihrer Homepage www.hamburgersportjugend.de zu Verfügung.
(2) Während der Maßnahme…
… müssen Teilnahmelisten nach dem KJP-Formular geführt werden (es dürfen keine anderen, selbst entwickelten
Listen sein!); die Hamburger Sportjugend stellt diese zur Verfügung.
(3) Nach der Maßnahme…
…muss der Verein
 die Einladung und das Programm
 die Original-Teilnehmer/innen-Listen mit vollständigen Angaben und Original-Unterschriften
 die Ausgaben in Form von Belegkopien vorlegen sowie
 einen vollständig ausgefüllten Sachbericht zu den Zielen, Inhalten und Ergebnissen schreiben (das Formblatt dafür stellt die Hamburger Sportjugend zur Verfügung)
1
Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V.
Schäferkampsallee 1
20357 Hamburg
www.hamburger-sportjugend.de
Die Unterlagen müssen bis spätestens vier Wochen (28 Tage) nach Ende der Maßnahme bei der Hamburger Sportjugend eingereicht werden.
(4) Finanzierungsbedingungen
Die tatsächlichen Kosten dürfen die kalkulierten Kosten nicht überschreiten! Darüber hinaus versichert der Verein,
dass die Maßnahme nicht anderweitig gefördert wird.
Über das KJP werden die tatsächlichen Kosten gefördert. Diese dürfen bei Qualifizierungsmaßnahmen die Summe
aus den Pauschalen des KJP
 256 € für Referent/innen pro Tag,
 34 € pro Teilnehmer/in pro Tag sowie
 51 € Fahrtkosten (sofern sie anfallen) pro Person pro Maßnahme
nicht überschreiten. Sollte dies der Fall sein, muss der Verein die Mehrkosten tragen.
Zuwendungsfähig sind nur die Kosten, die der Maßnahme direkt zugerechnet werden können. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung von technischen Geräten, wie z.B. Laptops oder Kameras. Die Anschaffung
von Sportgeräten, Sportbekleidung etc. kann bis zu einer Höhe von 410,- Euro je Einzelmaßnahme anerkannt werden, sofern sie für das Projekt unabdingbar notwendig ist und nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
vorgenommen wird.
Qualifizierungstage dürfen nicht als Bildungstage im Rahmen des FSJ und BFD angerechnet werden.
(5) Auszahlungsmodalitäten
Die Förderung der Maßnahme erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt der Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen sowie einer abschließenden Zustimmung der dsj bzw. des BMFSFJ/BVA (Bundesverwaltungsamt). Für die Auszahlung der Mittel bedeutet dies folgendes:
Die Hamburger Sportjugend zahlt die Mittel an den Verein/Verband aus, sobald die Deutsche Sportjugend nach
Prüfung der Unterlagen und Feststellung der förderfähigen Kosten die Mittel an die Hamburger Sportjugend weitergeleitet hat. Die Mittelauszahlung erfolgt vorbehaltlich einer Prüfung des BMFSFJ. Bei nachträglicher Nicht-Anerkennung von Kostenpositionen muss der Verein/Verband diese Mittel zurückerstatten.
Ansprechpartnerin
Hamburger Sportjugend
Dorothee Kodra
Tel. 040/41908-224
Mail: [email protected]
2