Wichtige Adressen Agentur für Arbeit Johannistorwall 56, 49080 OS, Tel: 0541 - 9800, www.arbeitsagentur.de JobCenter (Stadt Osnabrück) Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 OS (mo mi fr 8:3012:00 Uhr) und Johannistorwall 56, 49080 OS, Tel: 0541 18177-0, www.jobcenter-osnabrueck.de MaßArbeit (Landkreis Osnabrück) Am Schölerberg 1, 49082 OS, Tel: 0541 - 501 4199, www.massarbeit.de Familienkasse (in der Agentur für Arbeit) Johannistorwall 56, 49080 OS, Tel: 0800 - 455 55 30 Wohngeldstelle Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, Auskunftsbüro Zimmer 335, 49076 OS, Tel: 0541 - 323 2500 Fachbereich Kinder, Jugendliche und Familien (Jugendamt) Am Natruper -Tor -Wall 2, 49074 OS, Tel: 0541-3230 (Zentrale) Landkreis Osnabrück, Fachdienst Jugend Am Schölerberg 1, 49082 OS, Tel: 0541-5013209 Familien- und Kinderservicebüro Am Natruper -Tor -Wall 2, 49074 Osnabrück, Tel: 0541-323 30 (Zentrale) www.osnabrueck.de unter „Kinder und Betreuung“, www.betreuungsboerse-lkos.de Hebammenzentrale e.V. Tel: 0541 - 600 9696, mo mi fr 9:30-11:00 Uhr www.hebammenzentrale-os.de Kinderschutzbund Goethering 5, 49074 OS, Tel: 0541 - 330360 VAMV Arndtstr. 29, 49080 OS, Tel: 0541 - 24343 www.vamv-osnabrueck.de Mütterzentrum (im Haus der Jugend) Große Gildewart 6-9, 49074 OS, Tel: 0541 - 22210 Frauenberatungsstelle Spindelstr. 41, 49 074 OS, Tel: 0541 - 803 405 Gewerbeaufsichtsamt Johann-Domann-Str. 2, 49080 OS, Tel: 0541 - 503 538 (Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, etc.) Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Osnabrück Studieren mit Kind: Servicebüro UniBambinOS (Uni) Neuer Graben 19/21, Gebäude 03, Raum 334, 49074 OS, Tel: 0451 - 969 4686, www.uni-osnabrueck.de Frauen- und Gleichstellungsbüro (Hochschule) Albrechtstr. 30, AF 0103, 49076 OS, Tel: 0541 - 969 7018, www.hs-osnabrueck.de/familie Elterngeldstellen: Stadt Osnabrück Am Natruper -Tor -Wall 2, 49074 OS, Tel: 0541-3230 (Zentrale) Landkreis Osnabrück: Postfach 2509, 49015 OS, Tel: 0541 - 501 3401 Außenstellen finden Sie in den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen „Zuhause in Osnabrück“ Hilfe und Unterstützung für Flüchtlingsfamilien in der Orientierungsphase Step by Step Edeltraud Gude Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Osnabrück Tel: 0541-338 76 19? Wegweiser für Schwangerschaft und Elternschaft Wichtige Adressen und Informationen Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Schwangerenberatung Johannisstraße 91 49074 Osnabrück Telefon: 0541 3 38 76 10 Telefax: 0541 3 38 76 33 E-Mail: [email protected] www.skf-os.de SCHWANGERENBERATUNG Existenzsicherung Mutterschaftsgeld Das Mutterschaftsgeld muss 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bei der Krankenkasse beantragt werden. Es wird gezahlt für die Dauer der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt. Arbeitnehmerinnen erhalten den durchschnittlichen Nettolohn, ALG I-Empfängerinnen bekommen es in der Höhe ihrer ALG I-Leistungen. Kindergeld Das Kindergeld wird ab der Geburt bezahlt, höchstens 6 Monate rückwirkend. Der Antrag sollte schriftlich möglichst bald nach der Geburt bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit eingehen. Für das 1. und 2. Kind werden 190,- € gezahlt, für das 3. Kind 196,- € und für jedes weitere 221,- €. Kinderzuschlag - bei Bedarf Der Kinderzuschlag wird ab der Geburt gezahlt, der Antrag sollte schriftlich, möglichst bald nach der Geburt bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt werden. Der gleichzeitige Bezug von ALGII und Kindergeldzuschlag ist nicht möglich. Elterngeld Das Elterngeld wird ab der Geburt bezahlt, höchstens drei Monate rückwirkend. Der Antrag muss schriftlich, möglichst bald nach der Geburt bei der Elterngeldstelle (Fachbereich Kinder, Jugendliche und Familien) gestellt werden. Je nach Einkommenshöhe werden 65%-67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt gezahlt, mindestens jedoch 300,- €. Wird gleichzeitig ein Einkommen erzielt, wird dieses in der Berechnung des Elterngeldes angerechnet. Elterngeld plus Bei der Berustätigkeit beider Elternteil kann Elterngeld plus beantragt werden. Nähere Informtionen erhalten Sie bei ihrer Elterngeldstelle. Stand: 1/2016 „Schwanger sein heißt guter Hoffnung sein und Kindesunterhalt - bei Bedarf Kindesunterhalt wird ab der Geburt gezahlt. Gezahlt wird es vom unterhaltspflichtigen Elternteil und richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Elternteils, das unterhaltspflichtig ist. Unterhaltsvorschuss - bei Bedarf Bei Zahlungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils wird ab der Geburt der Unterhaltsvorschuss gezahlt. Der Antrag muss bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes gestellt werden. Für Kinder bis 6 Jahre werden 145,- € monatlich gezahlt, für Kinder bis 12 Jahre 194,- € monatlich. Die Bezugsdauer beträgt maximal 72 Monate, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Wohngeld - bei Bedarf Nach einem schriftlichen Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde wird das Wohngeld ab Antragstellung gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete. Arbeitslosengeld I - bei Bedarf Das Arbeitslosengeld I wird ab Antragsstellung von der Agentur für Arbeit gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Nettoeinkommen. Gezahlt wird ab Antragstellung. ALG II (Hartz 4)/ Sozialgeld - bei Bedarf ALG II muss beim Jobcenter im Stadthaus 2 (für die Stadt Osnabrück) oder bei der MaßArbeit (für den Landkreis Osnabrück) beantragt werden. Gezahlt wird es ab Antragsstellung. Schwangere Frauen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf Mehrbedarf; zudem können Sie einmalige Beihilfen für Umstandsbekleidung und Babyausstattung beantragen. Osnabrück-Pass Der Osnabrück-Pass steht Alleinstehenden und Familien mit geringem Einkommen, ALG II oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld zu. Erhältlich ist er im Stadthaus 2, Auskunftsstelle des Fachbereichs Soziales und Gesundheit, Tel: 0541 - 323 2500 Wir unterstützen Sie vor, während und nach der Geburt und bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. hoffen heißt: die Möglichkeit des Guten zu erwarten.“ Behörden und weitere Hilfen Geburtsurkunde/Anmeldung Die Geburtsurkunde muss innerhalb einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt (Bezirk des Geburtsortes) beantragt werden. Vaterschaftsanerkennung Die Vaterschaftsanerkennung oder ggf. gemeinsame Sorgerechtserklärung (für nicht verheiratete Paare) wird vor oder nach der Geburt beim zuständigen Jugendamt beurkundet. Beistandschaft Vor oder nach der Geburt kann beim zuständigen Jugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Der Beistand unterstützt bei der Vaterschaftsfeststellung und Anerkennung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Elternzeit Elternzeit ist möglich ab der Geburt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Die Anmeldung muss schriftlich beim Arbeitgeber bis spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit erfolgen. Hebamme Jede Schwangere hat Anspruch auf Hebammenhilfe, z.B. in Form von: • Schwangerenvorsorge • Hilfe bei Beschwerden • Geburtsvorbereitungskurse und Geburtshilfe • Wochenbettbetreuung • Rückbildungskurse • Still- und Ernährungsberatung Informationen gibt es z.B. bei der Hebammenzentrale e.V. Familienhebamme Eine Familienhebamme begleitet während der Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Geburt. Informationen gibt es beim Kinderschutzbund. Kinderbetreuung Infos bekommen Sie beim Familien- und Kinderservicebüro (für die Stadt Osnabrück) oder im Familienservicebüro des Landkreises (für den Landkreis Osnabrück). Sören Kierkegaard
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