Wegweiser für Schwangerschaft und Elternschaft - Wichtige

Wichtige Adressen
Agentur für Arbeit
Johannistorwall 56, 49080 OS, Tel: 0541 - 9800,
www.arbeitsagentur.de
JobCenter (Stadt Osnabrück)
Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 OS (mo mi fr 8:3012:00 Uhr) und Johannistorwall 56, 49080 OS, Tel: 0541 18177-0, www.jobcenter-osnabrueck.de
MaßArbeit (Landkreis Osnabrück)
Am Schölerberg 1, 49082 OS, Tel: 0541 - 501 4199,
www.massarbeit.de
Familienkasse (in der Agentur für Arbeit)
Johannistorwall 56, 49080 OS, Tel: 0800 - 455 55 30
Wohngeldstelle
Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, Auskunftsbüro Zimmer
335, 49076 OS, Tel: 0541 - 323 2500
Fachbereich Kinder, Jugendliche und Familien
(Jugendamt)
Am Natruper -Tor -Wall 2, 49074 OS,
Tel: 0541-3230 (Zentrale)
Landkreis Osnabrück, Fachdienst Jugend
Am Schölerberg 1, 49082 OS, Tel: 0541-5013209
Familien- und Kinderservicebüro
Am Natruper -Tor -Wall 2, 49074 Osnabrück,
Tel: 0541-323 30 (Zentrale)
www.osnabrueck.de unter „Kinder und Betreuung“,
www.betreuungsboerse-lkos.de
Hebammenzentrale e.V.
Tel: 0541 - 600 9696, mo mi fr 9:30-11:00 Uhr
www.hebammenzentrale-os.de
Kinderschutzbund
Goethering 5, 49074 OS, Tel: 0541 - 330360
VAMV
Arndtstr. 29, 49080 OS, Tel: 0541 - 24343
www.vamv-osnabrueck.de
Mütterzentrum (im Haus der Jugend)
Große Gildewart 6-9, 49074 OS, Tel: 0541 - 22210
Frauenberatungsstelle
Spindelstr. 41, 49 074 OS, Tel: 0541 - 803 405
Gewerbeaufsichtsamt
Johann-Domann-Str. 2, 49080 OS, Tel: 0541 - 503 538
(Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, etc.)
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Osnabrück
Studieren mit Kind:
Servicebüro UniBambinOS (Uni)
Neuer Graben 19/21, Gebäude 03, Raum 334, 49074 OS,
Tel: 0451 - 969 4686, www.uni-osnabrueck.de
Frauen- und Gleichstellungsbüro (Hochschule)
Albrechtstr. 30, AF 0103, 49076 OS,
Tel: 0541 - 969 7018, www.hs-osnabrueck.de/familie
Elterngeldstellen:
Stadt Osnabrück
Am Natruper -Tor -Wall 2, 49074 OS,
Tel: 0541-3230 (Zentrale)
Landkreis Osnabrück:
Postfach 2509, 49015 OS, Tel: 0541 - 501 3401
Außenstellen finden Sie in den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen
„Zuhause in Osnabrück“
Hilfe und Unterstützung für Flüchtlingsfamilien in
der Orientierungsphase
Step by Step
Edeltraud Gude
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Osnabrück
Tel: 0541-338 76 19?
Wegweiser für Schwangerschaft und
Elternschaft Wichtige Adressen und Informationen
Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Schwangerenberatung
Johannisstraße 91
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 3 38 76 10
Telefax: 0541 3 38 76 33
E-Mail: [email protected]
www.skf-os.de
SCHWANGERENBERATUNG
Existenzsicherung
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld muss 7 Wochen vor dem errechneten
Entbindungstermin bei der Krankenkasse beantragt werden.
Es wird gezahlt für die Dauer der Mutterschutzfrist, also
6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt.
Arbeitnehmerinnen erhalten den durchschnittlichen Nettolohn, ALG I-Empfängerinnen bekommen es in der Höhe ihrer
ALG I-Leistungen.
Kindergeld
Das Kindergeld wird ab der Geburt bezahlt, höchstens 6
Monate rückwirkend. Der Antrag sollte schriftlich möglichst
bald nach der Geburt bei der Familienkasse der Agentur
für Arbeit eingehen. Für das 1. und 2. Kind werden 190,- €
gezahlt, für das 3. Kind 196,- € und für jedes weitere 221,- €.
Kinderzuschlag - bei Bedarf
Der Kinderzuschlag wird ab der Geburt gezahlt, der Antrag
sollte schriftlich, möglichst bald nach der Geburt bei der
Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Der gleichzeitige Bezug von ALGII und Kindergeldzuschlag
ist nicht möglich.
Elterngeld
Das Elterngeld wird ab der Geburt bezahlt, höchstens drei
Monate rückwirkend. Der Antrag muss schriftlich, möglichst
bald nach der Geburt bei der Elterngeldstelle (Fachbereich
Kinder, Jugendliche und Familien) gestellt werden. Je nach
Einkommenshöhe werden 65%-67% des durchschnittlichen
Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt
gezahlt, mindestens jedoch 300,- €.
Wird gleichzeitig ein Einkommen erzielt, wird dieses in der
Berechnung des Elterngeldes angerechnet.
Elterngeld plus
Bei der Berustätigkeit beider Elternteil kann Elterngeld plus
beantragt werden.
Nähere Informtionen erhalten Sie bei ihrer Elterngeldstelle.
Stand: 1/2016
„Schwanger sein heißt guter Hoffnung sein und
Kindesunterhalt - bei Bedarf
Kindesunterhalt wird ab der Geburt gezahlt. Gezahlt wird
es vom unterhaltspflichtigen Elternteil und richtet sich nach
der Höhe des Einkommens des Elternteils, das unterhaltspflichtig ist.
Unterhaltsvorschuss - bei Bedarf
Bei Zahlungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils
wird ab der Geburt der Unterhaltsvorschuss gezahlt. Der
Antrag muss bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes gestellt werden. Für Kinder bis 6 Jahre werden 145,- €
monatlich gezahlt, für Kinder bis 12 Jahre 194,- € monatlich.
Die Bezugsdauer beträgt maximal 72 Monate, längstens bis
zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Wohngeld - bei Bedarf
Nach einem schriftlichen Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde wird das Wohngeld ab Antragstellung gezahlt.
Die Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete. Arbeitslosengeld I - bei Bedarf
Das Arbeitslosengeld I wird ab Antragsstellung von der
Agentur für Arbeit gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem
vorherigen Nettoeinkommen. Gezahlt wird ab Antragstellung.
ALG II (Hartz 4)/ Sozialgeld - bei Bedarf
ALG II muss beim Jobcenter im Stadthaus 2 (für die Stadt
Osnabrück) oder bei der MaßArbeit (für den Landkreis Osnabrück) beantragt werden.
Gezahlt wird es ab Antragsstellung.
Schwangere Frauen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf Mehrbedarf; zudem können Sie
einmalige Beihilfen für Umstandsbekleidung und Babyausstattung beantragen.
Osnabrück-Pass
Der Osnabrück-Pass steht Alleinstehenden und Familien mit
geringem Einkommen, ALG II oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld zu. Erhältlich ist er im
Stadthaus 2, Auskunftsstelle des Fachbereichs Soziales und
Gesundheit, Tel: 0541 - 323 2500
Wir unterstützen Sie vor, während und nach
der Geburt und bis zum dritten Lebensjahr des
Kindes.
hoffen heißt: die Möglichkeit des Guten zu erwarten.“
Behörden und weitere Hilfen
Geburtsurkunde/Anmeldung
Die Geburtsurkunde muss innerhalb einer Woche nach der
Geburt beim zuständigen Standesamt (Bezirk des Geburtsortes) beantragt werden.
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaftsanerkennung oder ggf. gemeinsame Sorgerechtserklärung (für nicht verheiratete Paare) wird vor oder
nach der Geburt beim zuständigen Jugendamt beurkundet.
Beistandschaft
Vor oder nach der Geburt kann beim zuständigen Jugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Der Beistand
unterstützt bei der Vaterschaftsfeststellung und Anerkennung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen.
Elternzeit
Elternzeit ist möglich ab der Geburt bis zur Vollendung des
3. Lebensjahres des Kindes. Die Anmeldung muss schriftlich
beim Arbeitgeber bis spätestens 7 Wochen vor Beginn der
Elternzeit erfolgen.
Hebamme
Jede Schwangere hat Anspruch auf Hebammenhilfe, z.B. in
Form von:
• Schwangerenvorsorge
• Hilfe bei Beschwerden
• Geburtsvorbereitungskurse und Geburtshilfe
• Wochenbettbetreuung
• Rückbildungskurse
• Still- und Ernährungsberatung
Informationen gibt es z.B. bei der Hebammenzentrale e.V.
Familienhebamme
Eine Familienhebamme begleitet während der Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Geburt. Informationen
gibt es beim Kinderschutzbund.
Kinderbetreuung
Infos bekommen Sie beim Familien- und Kinderservicebüro
(für die Stadt Osnabrück) oder im Familienservicebüro des
Landkreises (für den Landkreis Osnabrück).
Sören Kierkegaard