34. Internationaler Kongress A r b e i t s s c h u t z und Arbeitsmedizin, Düsseldorf, 27. – 30. Oktober 2015 Regelungen zur Gestaltung von Arbeitsstätten – ein alter Hut? Bedeutung von Tageslicht und Sichtverbindung für die G e s t a l t u n g von Arbeitsstätten . Roman Alexander Jakobiak [email protected] . Über 2000 Jahre war das Tageslicht maßgebend für die Ausrichtung von Gebäuden mit Arbeitsstätten » Bereits das erste ingenieurwissenschaftliche Werk der Literaturgeschichte enthält Festlegungen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen • Vitruv, Zehn Bücher über die Architektur, 33-22 v. Chr. » siebtes Kapitel sechstes Buch: • Gegen welche Himmelsgegenden die Gebäude gerichtet seyn sollen: Bildersäle und Werkstätten der Sticker und Maler gen Mitternacht „damit die Farben derselben während der Arbeit wegen des stäten Lichts unverändert bleiben“. • Industriebauten • Bis heute steht das Sägezahndach mit seinen nach Norden ausgerichteten Sheds als Sinnbild für Industriebauten, obwohl es in Neubauten seit längerem nicht mehr verwendet wird. 2 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak 3 Tageslicht im Innenraum 2015 - LED 1960 - Metalldampflampe 1950 - Leuchtstofflampe 1900 - Glühlampe 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 1850 - Gaslicht Lichtausbeute [lm/W] Entwicklung der Lichtausbeute künstlicher Lichtquellen Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak TageslichtArchitektur Shell-Haus in Berlin, Emil Fahrenkamp1930 – 1932: 4 KunstlichtArchitektur Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Jan und Rolf Rave 1970 -1973 Das vom Außenraum abgekoppelte künstliche Innenraumklima führte zu Gebäuden, die krank machen. Tageslicht im Innenraum 2015 - LED 1960 - Metalldampflampe 1950 - Leuchtstofflampe Sick-BuildingSyndrome! 1900 - Glühlampe 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 1850 - Gaslicht Lichtausbeute [lm/W] Entwicklung der Lichtausbeute künstlicher Lichtquellen Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Arbeitsstättenverordnung von 1975 • § 7 Beleuchtung (1) Arbeits- , Pausen- , Bereitschafts- , Liege- und Sanitätsräume müssen eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für 1. Arbeitsräume, bei denen betriebstechnische Gründe eine Sichtverbindung nicht zulassen, 2. Verkaufsräume sowie Schank- und Speiseräume in Gaststätten einschließlich der zugehörigen anderen Arbeitsräume, sofern die Räume vollständig unter Erdgleiche liegen, 3. Arbeitsräume mit einer Grundfläche von mindestens 2000 m², sofern Oberlichter vorhanden sind. 5 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Sichtverbindung – Gütemerkmal nach DIN 5034-1 : 2011-07 Sichtverbindung ins Freie – Obwohl die Bedeutung einer Sichtverbindung ins Freie für das Wohlbefinden der Nutzer überaus groß ist, enthält die Arbeitsstättenverordnung seit 2004 hierzu keine Anforderung mehr. – Die DIN 5034-1 spezifiziert Anforderungen an eine Sichtverbindung ins Freie. Dabei wurden die Festlegungen des Abschnitts 7/1: Sichtverbindung nach Außen der zurückgezogenen Arbeitsstättenrichtlinien bei der Überarbeitung der DIN 5034-1 mit aufgenommen. 6 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Sichtverbindung – Gütemerkmal nach DIN 5034-1 : 2011-07 Sichtverbindung ins Freie – Die Anforderungen zur Sichtverbindung nach Außen beziehen sich auf die durchsichtige Glasfläche des Fensters: • Breite, Höhe » » bF 1 m hF 1,25 m (bei überwiegend sitzender Tätigkeit) • die Höhe der Ober- und Unterkante » » HFo 2,20 m HFu 0,95 m (bei überwiegend sitzender Tätigkeit) • die Fläche abhängig von der Raumtiefe » » bei einer Raumtiefe bis 5 m: hF x bR 1,25 m² bei einer Raumtiefe größer 5 m: hF x bR 1,5 m² • die Fläche abhängig von der Raumfläche und -höhe » » » Raumgrundfläche bis 600 m²: AFn 0,10 x (bR x tR) Raumgrundfläche zwischen 600 m² und 2000 m²: AFn 60 m² + 0,01 x (bR x tR) bei einer lichten Raumhöhe bis 3,5 m: AFn > 0, 3 (bR x hR) • die Breite des durchsichtigen Teils aller Fenster » 7 bF 0,55 x bR Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Klassifizierung des Ausblicks Parameter Breitenwinkel Entfernung Anzahl der Ebenen: - Himmel - Landschaft (städtisch oder natürlich) - Boden Information über die Umgebung: - Ort - Zeit - Wetter - Vegetation - Menschen Anforderung ausreichend > 14° >6m gut > 28° > 20 m ausgezeichnet > 54° > 50 m Mindestens die Landschaftsebene Mindestens zwei Ebenen Alle Ebenen Zeit, Wetter und Ort. Zeit, Wetter und Ort und Vegetation oder Menschen Alle Klassifizierung des Ausblicks ins Freie nach dem im Arbeitsbereich D des IEA-SHC-Task 50 verwendeten Monitoring Protokolls. 8 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Vorläufiges Fazit zum Ausblick ins Freie • Obwohl die Bedeutung einer Freie für das Wohlbefinden ist, enthält die Arbeitsderzeit keine Anforderung. Sichtverbindung ins der Nutzer überaus groß stättenverordnung hierzu • Vereinzelt werden für ohne Sichtverbindung ins Arbeitsstätten Räume Freie neu errichtet. • Es besteht Bedarf, zu regeln. die Sichtverbindung neu 9 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Tageslicht - Gesetzliche Anforderungen • Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV Stand 2004 (zuletzt geändert 2010; heute gültige Fassung) 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. (2) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können. (3) Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. 10 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Zuordnung der Gütekriterien der Tageslicht-Beleuchtung • Wohlbefinden • Sichtverbindung ins Freie • Helligkeit • Besonnung DIN 5034-1 : 2011-07 Tageslicht in Innenräumen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen • Sehen • Beleuchtungsstärke • Blendungsbegrenzung • Farbwiedergabe DIN EN 12464-1 : 2011-08 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen • Energieeffizienz • relative Nutzbelichtung • solare Wärmequellen DIN V 18599-4 : 2011-12 Energetische Bewertung von Gebäuden – • Energiebedarf für Beleuchtung Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung 11 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Zuordnung der Gütekriterien der Tageslicht-Beleuchtung • Gestaltung • räumliche Gleichmäßigkeit • Leuchtdichteverteilung, Lichtrichtung, Schattigkeit • Farbtemperatur • nichtvisuelle biologische Wirkung • zeitliche Dynamik DIN V 5031-100 : 2009-06 Strahlungsphysik im optischen Bereich und Lichttechnik – • Lichtdosis Teil 100: Über das Auge vermittelte, nichtvisuelle Wirkung des Lichts auf den Menschen 12 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak ASR A3.4 - Beleuchtung 4 Beleuchtung mit Tageslicht 4.1 Ausreichendes Tageslicht (3) Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen - am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird oder - mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Türoder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (entspricht ca. 1:8 Rohbaumaße), eingehalten ist. Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen. 13 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak 14 Vollständige Berücksichtigung von Tageslichtsystemen und Verbauung Veränderliche Leuchtdichteverteilung des Himmels, dynamisches Verfahren Computersimulation Berücksichtigung der Verbauung, Tageslichtsysteme teilweise Vollständig bedeckter Himmel, statisches Verfahren Graphische, photometrische und rechnerische Verfahren Keine Berücksichtigung von Tageslichtsystemen oder Verbauung Keine Berücksichtigung des Himmels Zollstock, Maßstab Nutzzeit / Nutzbelichtung Tageslichtquotient geometrische Kenngrößen Kenngrößen der Tageslichtbeleuchtung Die Kenngröße „Verhältnis der Fensterfläche zur Grundfläche“ berücksichtigt wesentliche Einflussgrößen der Tageslichtversorgung nicht, und ist daher letztlich nicht geeignet, das tatsächlich vorhandene Tageslichtniveau in einem Raum zu charakterisieren. Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Definition des Tageslichtquotienten “Der Tageslichtquotient D ist das Verhältnis der Beleuchtungsstärke EP in einem Punkt einer gegebenen Ebene, die durch direktes oder indirektes Himmelslicht bei angenommener oder bekannter Leuchtdichteverteilung des Himmels erzeugt wird, zur gleichzeitig vorhandenen Horizontalbeleuchtungsstärke Ea im Freien bei unverbauter Himmelshalbkugel.“ EP D 100% Ea – Die durch direktes Sonnenlicht bewirkten Anteile beider Beleuchtungsstärken bleiben unberücksichtigt. [DIN 5034-1] 15 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Berechnung des Tageslichtquotienten nach DIN 5034-3 dabei sind: D DH DV DR 16 DH Himmelslichtanteil DV Verbauungsanteil DR Innenreflexionsanteil Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Messung des Tageslichtquotienten vor Ort 17 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Mindesthelligkeit - Gütemerkmal nach DIN 5034-1 : 2011-07 Der Tageslichtquotient, Gütemerkmal für ausreichende Helligkeit “Die vom Tageslicht in Wohnräumen erzeugte Helligkeit ist im Rahmen ihrer psychischen Bedeutung ausreichend, wenn der Tageslichtquotient auf einer horizontalen Bezugsebene, gemessen in einer Höhe von 0,85 m über dem Fußboden in halber Raumtiefe und in 1 m Abstand von den Seitenwänden im Mittel wenigstens 0,9% und am ungünstigsten dieser Punkte mindestens 0,75% beträgt.” [DIN 5034-1 Abschnitt 4.3.1 Helligkeit] » Diese Anforderungen gelten auch für Arbeitsräume, soweit sie in ihren Maßen Wohnräumen entsprechen. 18 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Erfüllung der Sehaufgabe - Gütemerkmal nach DIN 5034-1 : 2011-07 Der Tageslichtquotient als Indikator für ausreichende Beleuchtung • “Als Voraussetzung für eine ausreichende Beleuchtung von Räumen mit Tageslicht wird ein Tageslichtquotient von wenigstens 2% in Raummitte empfohlen.“ [DIN 5034-1 Abschnitt 4.3.2 Erfüllung der Sehaufgabe] » 19 Diese Anforderung wurde neu in die DIN 5034-1 aufgenommen, sie reflektiert die Diskussion um den Begriff einer ausreichenden Versorgung mit Tageslicht. Diese Diskussion kreist sowohl um die biologische Wirkung des Tageslichts auf den Menschen, als auch um die Beleuchtung mit Tageslicht. Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Olbersdorfer Schule, Regelklassenraum Das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fensterfläche zur Grundfläche entspricht mit 10% (vor Sanierung) dem Anforderungsniveau der ASR 3.4. In Raummitte liegt der Tageslichtquotient mit 1,3% jedoch deutlich unterhalb des von der Arbeitsstättenrichtlinie zum gleichen Kriterium genannten Wertes von 2%. Ansicht vom Hof Bestand 50,76 m² 8,70 m² 17% 0,60 5,24 m² 10% 0,84 nach Sanierung 50,76 m² 8,70 m² 17% 0,55 4,79 m² 9% 0,76 Quelle: AIZ – Architektur und Ingenieurbüro Zittau Raumgrundfläche Rohbaufenstergröße Rohbau-Fensterfläche / Grundfläche Minderungsfaktor des Rahmens Glasfläche Glasfläche / Grundfläche Lichttransmissionsgrad der Verglasung Klassenraum tagsüber, Himmel bedeckt Kenngrößen der Fenster im Bestand und nach der Sanierung Raummitte Referenzpunkt links (halbe Raumtiefe, 1 m Abstand von linker Seitenwand) Referenzpunkt rechts (halbe Raumtiefe, 1 m Abstand von rechter Seitenwand) Bestand 1,3% 1,1% nach Sanierung 1,4% 0,9% 0,9% 0,8% Messung des Tageslichtquotienten im Bestand und nach Sanierung 20 Grundriss Regelklassenraum Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Olbersdorfer Schule, Regelklassenraum Obwohl der Tageslichtquotient in Raummitte mit 1,3% deutlich spezifischer jährlicher Energieverbrauch der unter dem von der Arbeitsstättenrichtlinie genannten Wert liegt, Beleuchtung: wurde im Frühjahr / Herbst während 71,7% des 2,7 kWh/(m²a) Bewertungszeitraumes eine Beleuchtungsstärke über dem Sollwert von 300 lux gemessen. Klassenraum abends, künstlich beleuchtet Präsenz & Einschaltzeit der künstlichen Beleuchtung relative Nutzbelichtung (Frühjahr / Herbst*, 9.-14. Uhr, Basis: 300 lx) relative Nutzungszeit (Frühjahr / Herbst*, 9.-14. Uhr, Basis: 300 lx) 21 Fensterseite (Punkt 2) Raummitte Flurseite (Punkt 3) (Punkt 4) 99,5% 92,4% 85,2% 96,4% 71,7% 62,7% *) Die Messung Frühjahr / Herbst bezieht sich auf den Zeitraum Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak 20.10.2011 bis 25.10.2011 und 11.02.2012 bis 16.02.2012. Anordnung der Messpunkte spezifischer jährlicher Energiebedarf der Beleuchtung mit angepasstem Nutzungsprofil nach DIN V 18599-4 : 2011-12: nach Sanierung: 2,73 kWh/(m²a) vor Sanierung: 10,95 kWh/(m²a) Korrelation des Tageslichtquotienten mit der Beleuchtungsstärke Das Diagramm wurde erstellt für den Standort: Hannover und eine Betriebszeit von 10. bis 18. Uhr, es bezieht sich auf die Beleuchtung durch die diffuse Himmelsstrahlung ohne direkte Sonnenstrahlen. 22 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Tageslichtnutzung: Versorgung vs. Schutz Versorgungsfunktion: – Ausblick ins Freie – Tageslichtbeleuchtung » Das Potenzial der Tageslichtversorgung ergibt sich vornehmlich aus baulichen Eigenschaften Schutzfunktion: – Sonnenschutz – Blendschutz – Sichtschutz » Die Schutzfunktion wird vornehmlich durch Systeme wahrgenommen Ein funktionierender Sonnen- und Blendschutz ist die Voraussetzung, dass das Tageslicht im Betrieb tatsächlich genutzt wird. Bild: Realgymnasium Köpenick, Architekt: Hugo Kinzer, Baujahr: 1910 23 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Elemente der Tageslichtnutzung Tageslichtvorkommen Gebäude Raum 1. Klima 3. Bauform und 6. Beleuchtungssche Gebäudetiefe ma geogr. Breite Punkthaus Beleuchtung Sonnenschein über wahrscheinlich Riegel Außenfenster keit Hof/Atrium Beleuchtung Temperatur ... über ... 4. Gebäudenutzung Innenfenster 2. Verbauung Büro- und Innenfenster Verbauung Verwaltungsba zur durch u Versorgung Gebäude Produktion angrenzender Verbauung Bildungsbau Räume mit durch Museum Tageslicht Vegetation... ... 7. Fenster und deren Anordnung 5. Erschließung und Anteil innerer Seitenlicht Räume Oberlicht Einbund ein-, oder Zweibund mehrseitige Beleuchtung Dreibund 8. Fenster Tageslichtsysteme Kunstlichtsysteme 9. Funktionen und 10. Funktionen und 14. Kunstlichtsystem deren Zuordnung deren Zuordnung Leuchten zu den Öffnungen zu den Systemen Leuchtmittel Sichtverbindun Blendschutz 15. Betriebsweise g Sonnenschutz manuell Beleuchtung Tageslichtlenk geschaltet Lüftung ung manuell Solargewinn ... gedimmt Fluchtweg 11. Anordnung tageslichtabhä außen ngig Verglasung nutzungsabhä ngig innen 12. Veränderlichkeit feststehend veränderlich stellbar rückziehbar der Sonne nachgeführt 13. Betriebsweise manuell Proportionen tageslichtabhä Beleuchtungsti ngig efe zentral ... dezentral ... Der „rohbauliche“ Tageslichtzutritt kann bei Sanierungen betreffen die Systeme der TagesSanierungen in der Regel nicht verändert werden lichtnutzung und derundkünstlichen Beleuchtung Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak 24 Sanierung - Vergleich des alten mit dem neuen Kastenfenster – Glasfläche neu: 0,39 m² – Glasfläche Bestand: 0,57 m² Das neue Fenster hat 68% der Glasfläche des Bestandsfensters 25 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Sanierung – Auswirkung auf das Tageslichtniveau Auswirkung verschiedener Strategien der thermischen Sanierung der Gebäudehülle auf das Tageslicht – Beleuchtungsniveau im Innenraum, extrapoliert aus den Querschnittsuntersuchungen zur Beleuchtung in IEA-Task 47 durchgeführt von daylighting.de. Untersucht wurden in der Hauptsache Nichtwohngebäude. 26 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Vorläufiges Fazit zum Tageslicht • Mit einem Tageslichtquotienten von 2% (Fenster) bzw. 4% (Dachoberlichter) kann das Tageslicht einen erheblichen Beitrag zu Beleuchtung leisten. • Dieses Anforderungsniveau liegt deutlich über dem für die Mindesthelligkeit nach DIN 5034-1 aufgrund des subjektiven Raumeindrucks aus psychologischer Sicht geforderten Level. • Das alternative Nachweiskriterium des Verhältnisses der durchsichtigen Fensterfläche zur Grundfläche ist nur eingeschränkt zur Beschreibung des Tageslichtniveaus geeignet. Der überschlägige Vergleich zeigt, dass der Tageslichtquotient von 2% bzw. 4% mit dem genannten Fensterflächenanteil ggf. nicht erreicht wird. 27 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Vorläufiges Fazit zum Tageslicht (2) • Die Grundlage, Arbeitsstätten mit Tageslicht zu versorgen, wird mit dem Entwurfskonzept gelegt. • Angemessener Sonnen- und Blendschutz ist die Voraussetzung, dass das Tageslicht im Betrieb tatsächlich genutzt wird. 28 Kongress A+A 27.10.15 – Regelung von Arbeitsstätten, Tageslicht und Sichtverbindung, Roman A. Jakobiak Vielen Dank!
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