Annahme BASA 2012/13

Rücksendung bis 19. August 2015
(Ausschlussfrist)
Eingang:
Universität Vechta
- Immatrikulationsamt Postfach 15 53
49364 Vechta
Annahmeerklärung
Wintersemester 2015/16
- 1. Fachsemester -
In ZUL verbucht: ______________________________________
Name:
Vorname:
Bewerbernummer:
ggf. Matrikel-Nr.:
Siehe Bezugszeichenzeile Ihrer Zulassung
Hiermit beantrage ich die Einschreibung an der Universität Vechta für ein Studium im 1. Fachsemester
des Studiengangs Bachelor Soziale Arbeit
Ich bin an der Universität Vechta eingeschrieben und nehme einen Studiengangswechsel vor. In diesem Fall sind außer der Annahmeerklärung keine weiteren Unterlagen einzureichen. Beachten Sie in
jedem Fall die Rückmeldefrist!
Bei Annahme des Studienplatzes müssen Sie ergänzend zu dieser Annahmeerklärung innerhalb der Annahmefrist die hier aufgeführten Unterlagen einreichen, sofern Sie diese nicht bereits mit dem Antrag
auf Zulassung eingereicht haben:
Den Datenerhebungsbogen (siehe b) und weitere Informationen
finden Sie unter http://www.uni-vechta.de/studienplatzannahme/
a)
b)
Amtl. beglaubigte Fotokopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung;
ggf. Nachweis der Namensänderung beifügen
Datenerhebungsbogen
c)
Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse (im Original)
d)
Passbild (auf der Rückseite bitte Name und Vorname notieren)
e)
Chronologische Übersicht von Studienzeiten/Tätigkeiten (lückenlose Auflistung)
Unbedenklichkeitsbescheinigung/en
f)
g)
Hier ankreuzen,
welche Anlagen
beigefügt sind:
Hier ankreuzen,
wenn Sie Anlagen bis 30.09.
nachreichen:
Exmatrikulationsbescheinigung/en (sofern Sie vorher studiert
haben)
Die Einzahlung der fälligen Semesterbeiträge und –gebühren ist erfolgt. Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig in das Bewerbungsportal zu schauen. Dort können Sie sehen, ob Ihre Annahmeverklärung verbucht
wurde und ob und ggf. welche Unterlagen für die Einschreibung fehlen bzw. fehlerhaft eingereicht wurden.
1
Ort, Datum
Unterschrift des/der Antragstellers/in
Ort, Datum
ggf. Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Sofern Sie bei Annahme des Studienplatzes das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Studienplatzannahme Bachelor Soziale Arbeit, WiSe 2015/16, Seite 1 von 1
1