Vereinbarung über Annahme und Verkauf von Kommissionsware im „KUKATZ“, Familientreff Negeleinstraße der Geschwister-Gummi-Stiftung Die KUKATZ (KUlmbacher-Kinder-Ausstattungs-Tausch-Zentrale) im Familientreff Negeleinstraße 5 in Kulmbach ist eine Einrichtung der Geschwister-Gummi-Stiftung, Klostergasse 8, 95326 Kulmbach. Die KUKATZ ist nicht Eigenhändler, sondern tritt nur als Vermittler auf. Jeder Verkauf erfolgt nur im Auftrag und auf Rechnung der Eigentümer. Für verlorene oder beschädigte Ware übernimmt die Geschwister-Gummi-Stiftung keine Haftung! Die KUKATZ nimmt ausschließlich gut erhaltene, unbeschädigte und saubere Kleidung für Babys, Kinder und junge Frauen (Umstandsmoden), Spielwaren, Kinderwägen, Kindersitze und dergleichen - gemäß nachfolgendem Ablauf und Abrechnungsverfahren - entgegen. Die Kundin/der Kunde füllt vor Abgabe der Kommissionsware eine Verkaufsliste mit Angaben zu Namen, Wohnort, Erreichbarkeit und Aufstellung der Artikel, mit Beschreibung, Größe und Verkaufspreis aus. Die Verkaufsliste ist in Kulmbach im Familientreff Negeleinstraße 5, in der Geschäftsstelle Klostergasse 8 oder unter www.gummi-stiftung.de/familientreff-negeleinstrasse erhältlich. Die Abgabe der Waren, Abholungen und Auszahlungen erfolgen im Familientreff Negeleinstraße 5. Maximal werden 20 Teile zum Verkauf angenommen. Die KUKATZ erhebt eine pauschale Annahmegebühr von insgesamt 1 € pro Verkaufsliste. Die Entscheidung, welche Artikel zum Verkauf angenommen werden, obliegt ausschließlich der KUKATZ. Innerhalb einer Woche nach Annahme, wird die abgegebene Ware zum Verkauf sortiert. Hierbei behält sich die KUKATZ vor, Einzelstücke auszusortieren. Die aussortierte Ware ist von der Kundin/dem Kunden ebenfalls innerhalb einer Woche nach Abgabe abzuholen (telefonische Nachfrage möglich). Nicht abgeholte Waren gelten dann als Spende. Vom Verkaufserlös der Kommissionsware werden durch die KUKATZ 30 % zu Gunsten der Geschwister-Gummi-Stiftung einbehalten. Die Auszahlung des Verkaufserlöses findet wöchentlich an festgelegten Tagen statt. Kommissionsware bleibt max. 2 Monate im Verkauf. Spätestens dann muss die Abholung durch die Kundin/den Kunden erfolgen und Verkäufe abgerechnet werden. Nicht abgeholte Ware wird, wie oben beschrieben, als Spende aufgenommen und ggfs. auch an andere Einrichtungen weitergegeben. Nicht abgerechneter Verkaufserlös geht nach einem Jahr zu Gunsten der Geschwister-Gummi-Stiftung, Familientreff. Die Kundin/der Kunde erhält bei erstmaliger Abgabe der Verkaufsliste eine Kundennummer. Ihre/seine Kundendaten sind unter dieser Nummer registriert und diese Vereinbarung hinterlegt. Diese Vereinbarung gilt bis auf Widerruf bzw. Vorliegen einer neuen Vereinbarung. Ich bin mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Name, Vorname _______________________________________________________ Datum, Unterschrift ______________________________________________________________ Stand: 09/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc