Datum
Herbst 2015
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m.matlangowski-eichler
@koelnmesse.de
Verbindliche Anmeldung als SPONSOR der
ORGATEC 2016 (25. – 29. Oktober 2016)
Unser Unternehmen wird als Sponsor die ORGATEC Six to Nine Party unterstützen
und werblich im Rahmen der Gesamtgestaltung präsent sein.
Sponsorpaket: Six to Nine Party
Ja, wir möchten verbindlich Sponsor werden, zum Beteiligungspreis in Höhe von
pauschal 15.000 EUR (netto, zzgl. gesetzl. Mwst.). Es wird ein Paket vergeben.
Firma:
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Ansprechpartner:
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Kundennummer:
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Straße:
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PLZ, Ort:
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Land:
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Telefon:
_____________________ Telefax: ____________________
E-Mail:
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Es gelten die auf den folgenden Seiten getroffenen Vereinbarungen.
Koelnmesse GmbH
Messeplatz 1
50679 Köln
Postfach 21 07 60
50532 Köln
Deutschland
Telefon + 49 221 821-0
Telefax + 49 221 821-2574
[email protected]
www.koelnmesse.de
Geschäftsführung:
Gerald Böse (Vorsitzender)
Katharina C. Hamma
Herbert Marner
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
1. stv. Vorsitzende des Aufsichtsrates:
Kirsten Jahn, MdR
Leistungen der Koelnmesse im Rahmen des Sponsorings der Six to Nine
Party:
Datum
Herbst 2015
Seite
§
Logopräsenz „powered by “ auf www.orgatec.de, in 3 Besucher-Newslettern
und in der Event-Einladung
§
Logopräsenz „powered by “ im Visitor Guide bei der Ankündigung der Six to
Nine Party
§
Logopräsenz „powered by “ im Bühnenbereich des DJs der Abendveranstaltung
§
Ihr Logo auf 1.500 Kölschgläsern und 2.000 Servietten
Sonstige Vereinbarungen:
1. Die Anmeldung zu einem Sponsorenbeitrag ist verbindlich. Sie bedarf der
Bestätigung durch die Koelnmesse. Sponsor kann nur ein Unternehmen werden,
welches Aussteller auf der ORGATEC 2016 mit einer eigenen Standfläche ist.
Ferner können Unternehmen als Sponsor zugelassen werden, die Produkte oder
Dienstleistungen herstellen/präsentieren, die nicht zu den Kernsegmenten der
ORGATEC (Einrichtung, Akustik, Boden, Licht, Medientechnik) gehören. SponsorAnmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2. Eine druckfähige Logovorlage (EPS) muss Koelnmesse bis zum 29. Juli 2016 zur
Verfügung gestellt werden, bei späterer Vereinbarung sofort. Die o.a. werblichen
Leistungen können erst ab dem Zeitpunkt erbracht werden, wenn die Datei bei
Koelnmesse vorliegt.
3. Ausgeschlossen ist Werbung folgenden Inhaltes:
• Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder verstoßen könnte,
• Werbung mit parteipolitischem Inhalt, insbesondere Wahlwerbung
• Werbung, die durch ihren Inhalt oder ihre Aufmachung gegen die guten Sitten
verstößt,
• Werbung für Nikotin, Alkohol und andere Suchtmittel.
4. Koelnmesse übernimmt keine Gewähr für den Werbeerfolg. Die Haftung der
Koelnmesse für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den zur Verfügung
gestellten Werbemitteln und Exponaten ist ausgeschlossen, soweit der Verlust/der
Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Die
Exponate werden während der Veranstaltungsdauer auf Kosten der Koelnmesse
gegen Diebstahl versichert, sofern der Aussteller einen Wiederbeschaffungswert
2/3
für jedes einzelne Exponat in dieser Anmeldung oder in einer gemeinsam
abgestimmten Auflistung in der Anlage angibt.
Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Koelnmesse wegen zu vertretender
Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich
schuldhaftem Verhalten von Koelnmesse und/oder ihrer Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit
Koelnmesse auf Grund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder
Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend haftet.
5. Der Sponsor steht garantiemäßig dafür ein, dass seine Leistungen keine
Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Sollte Koelnmesse von
Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte
durch den Sponsor oder aufgrund einer von dem Sponsor erbrachten Leistung
verletzt werden, stellt dieser Koelnmesse von sämtlichen derartigen Ansprüchen
frei.
6. Ihre Angaben auf diesem Formular werden von Koelnmesse unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland im automatisierten Verfahren im Rahmen der Erfüllung der
vertraglichen Aufgaben verarbeitet und genutzt.
7. Ergänzungen und Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Die vorstehenden Regelungen
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Verbindliche Anmeldung:
Bestätigung der Koelnmesse:
Ort, Datum ________________
Köln, den ________________
___________________________
Unterschrift/Stempel Sponsor
_________________
__________________
Stefan Kokkes
Mareike Matlangowski
Projektmanager
Projektassistenz
Koelnmesse GmbH
Koelnmesse GmbH
Datum
Herbst 2015
Seite
3/3