A B C D E F G

An den
Österreichischen Aero Club
ONF E-Mail: [email protected]
Prinz-Eugen-Strasse 12
1040 Wien
Antrag auf Zuerkennung eines Leistungszertifikates/-abzeichens
für Fallschirmspringer
Antragsteller:
Mitglieds-Nr.:
Verein:
FS-Schein-Nr.:
Anschrift:
PLZ/Ort:
Nationalität:
Geburtsdatum:
Ich beantrage aufgrund der nachfolgenden bestätigten Leistungen die Zuerkennung des
Fallschirmspringer-Leistungszertifikates/-abzeichens:
A
B
C
D
E
F
G
Mir wurden bereits folgende Zertifikate/Abzeichen verliehen:
A Nr.
B Nr.
Datum
C Nr.
D Nr.
E Nr.
F Nr.
Unterschrift
Die Leistungen für das zu erwerbende Zertifikat/abzeichen stimmen mit den geforderten
Leistungen und den bestätigten Eintragungen im Sprungbuch überein:
Datum
Stempel und Unterschrift des Schiedsrichters
Vom Antragsteller nicht auszufüllen!
Antrag eingelangt am:
Leistung anerkannt am:
Abzeichen:
Der ONF-Fachdelegierte
Nr.:
BESTIMMUNGEN ZUR ERLANGUNG
eines
FAI – LEISTUNGSZERTIFIKATES / -ABZEICHENS
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.1. Die FAI Leistungs-Zertifikate/Abzeichen werden vom Österreichischen Aeroclub nach
den Regeln des gültigen Sporting Codes (SC) General Section & Section 5 ausgestellt.
1.2. Internationale Fallschirmspringer-Leistungszertifikate werden ausgestellt:
a) um sicherzustellen, dass von verschiedenen Nationen ausgestellte Zertifikate von
allen gleich ausgelegt werden und
b) um ein freies Ausüben des Fallschirmspringens auf der ganzen Welt zu erleichtern.
2. ANFORDERUNGEN FÜR DIE FAI ZERTIFAKTS-KATEGORIEN
Die Zertifikats-Kategorien sind wir folgt definiert:
A
Fallschirmspringer
Der Fallschirmspringer muss sowohl die theoretische als auch die praktische
Fallschirmsprungausbildung unter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten
Fallschirmsprunglehrers erfolgreich abgeschlossen haben. Dem Fallschirmspringer ist es
gestattet, Fallschirmsprünge unter Aufsicht eines qualifizierten Fallschirmsprunglehrers
durchzuführen.
B
FREFALL-FALLSCHIRMSPRINGER
Der Fallschirmspringer muss ein Training zur Durchführung von Einzel-Freifallsprüngen
erfolgreich unter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fallschirmsprunglehrers
abgeschlossen haben. Es ist ihm gestattet, Einzel-Freifallsprünge unabhängig von einem
qualifizierten Fallschirmsprunglehrer durchzuführen.
C
ERFAHRENER FALLSCHIRMSPRINGER
Der Fallschirmspringer ist qualifiziert, Einzel- und Gruppenfreifallsprünge unter
kontrollierten Bedingungen ohne Anweisung eines Fallschirmsprunglehrers
durchzuführen.
D-G FALLSCHIRMSPRUNG-EXPERTE
Der Fallschirmsprung-Experte ist qualifiziert, in eigener Verantwortung alle Sparten des
Fallschimsports auszuüben, die er möchte.
3. NACHWEIS
3.1. Internationales Fallschirmszertifikat
a) Das internationale Fallschirmszertifikat muss sowohl in der Landessprache als auch in
Englisch ausgestellt sein.
b) Ein gültiges internationales Fallschirmzertifikat ist der Nachweis dafür, dass der
Fallschirmspringer die in Punkt 2 angeführten Anforderungen erfüllt.
3.2. Das Zertifikat muss enthalten:
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•
•
•
•
•
•
die Worte „Fédération Aéronautique Internationale“
das Emblem der FAI
die Worte „International Parachutist Certificate“
Name des Inhabers
Geburtsdatum
Nationalität
Unterschrift des Inhabers
Aussteller und Ausstellungsdatum
4. MINDESTANFORDERUNGEN
4.1. Alle Freifallsprünge müssen kontrollierte Sprünge mit stabiler Öffnung sein; sie dürfen
kontrollierte Manöver und Formationen enthalten. Ein AFF-Sprung wird als Freifallsprung
akzeptiert.
4.2. Um sich für ein höheres Leistungszertifikat zu qualifizieren, muss der Kandidat alle
vorangegangenen Leistungszertifikate beantragt und/oder erhalten haben.
4.3. Jeder Sprung, der für eine niedrigere Leistungsstufe gewertet wurde, zählt auch für
höhere Leistungsstufen.
4.4. Erforderliche Sprunganzahl pro Kategorie:
Zertifikat
Abzeichen
Minimale
FF-Sprunganzahl
25
A
Minimale
Freifallzeit
in Min.
Sonstige
Anforderungen
5 Min. 5 Formationssprünge*, stabiler Freifall,
Hauptschirm Packberechtigung, sicher 50mKreis erreichen, 10 definierte Sprünge
B
50
30 Min. 10 Formationssprünge**
C
200
60 Min. 50 Formationssprünge***
D
500
E
1.000
F
2.000
G
5.000
180 Min.
Minimale Formationsgröße: *) = 2er – **) = 3er – ***) = 4er
5. GÜLTIGKEIT
Die Zertifikate gelten als Nachweis der Befähigung ausschließlich in Verbindung mit einem
Österreichischen Fallschirmspringerschein.
6. KOSTEN
Zertifikate
Abzeichen A
Abzeichen B
Abzeichen C
Abzeichen D
Abzeichen E
Abzeichen F
Abzeichen G
€
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€
2,50
3,00
3,50
4,00
4,50
7,00
10,00
13,00
Alle Preise inkl. Ausstellung, Verpackung und Porto.