An den Österreichischen Aero Club ONF E-Mail: [email protected] Prinz-Eugen-Strasse 12 1040 Wien Antrag auf Zuerkennung eines Leistungszertifikates/-abzeichens für Fallschirmspringer Antragsteller: Mitglieds-Nr.: Verein: FS-Schein-Nr.: Anschrift: PLZ/Ort: Nationalität: Geburtsdatum: Ich beantrage aufgrund der nachfolgenden bestätigten Leistungen die Zuerkennung des Fallschirmspringer-Leistungszertifikates/-abzeichens: A B C D E F G Mir wurden bereits folgende Zertifikate/Abzeichen verliehen: A Nr. B Nr. Datum C Nr. D Nr. E Nr. F Nr. Unterschrift Die Leistungen für das zu erwerbende Zertifikat/abzeichen stimmen mit den geforderten Leistungen und den bestätigten Eintragungen im Sprungbuch überein: Datum Stempel und Unterschrift des Schiedsrichters Vom Antragsteller nicht auszufüllen! Antrag eingelangt am: Leistung anerkannt am: Abzeichen: Der ONF-Fachdelegierte Nr.: BESTIMMUNGEN ZUR ERLANGUNG eines FAI – LEISTUNGSZERTIFIKATES / -ABZEICHENS 1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1.1. Die FAI Leistungs-Zertifikate/Abzeichen werden vom Österreichischen Aeroclub nach den Regeln des gültigen Sporting Codes (SC) General Section & Section 5 ausgestellt. 1.2. Internationale Fallschirmspringer-Leistungszertifikate werden ausgestellt: a) um sicherzustellen, dass von verschiedenen Nationen ausgestellte Zertifikate von allen gleich ausgelegt werden und b) um ein freies Ausüben des Fallschirmspringens auf der ganzen Welt zu erleichtern. 2. ANFORDERUNGEN FÜR DIE FAI ZERTIFAKTS-KATEGORIEN Die Zertifikats-Kategorien sind wir folgt definiert: A Fallschirmspringer Der Fallschirmspringer muss sowohl die theoretische als auch die praktische Fallschirmsprungausbildung unter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fallschirmsprunglehrers erfolgreich abgeschlossen haben. Dem Fallschirmspringer ist es gestattet, Fallschirmsprünge unter Aufsicht eines qualifizierten Fallschirmsprunglehrers durchzuführen. B FREFALL-FALLSCHIRMSPRINGER Der Fallschirmspringer muss ein Training zur Durchführung von Einzel-Freifallsprüngen erfolgreich unter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fallschirmsprunglehrers abgeschlossen haben. Es ist ihm gestattet, Einzel-Freifallsprünge unabhängig von einem qualifizierten Fallschirmsprunglehrer durchzuführen. C ERFAHRENER FALLSCHIRMSPRINGER Der Fallschirmspringer ist qualifiziert, Einzel- und Gruppenfreifallsprünge unter kontrollierten Bedingungen ohne Anweisung eines Fallschirmsprunglehrers durchzuführen. D-G FALLSCHIRMSPRUNG-EXPERTE Der Fallschirmsprung-Experte ist qualifiziert, in eigener Verantwortung alle Sparten des Fallschimsports auszuüben, die er möchte. 3. NACHWEIS 3.1. Internationales Fallschirmszertifikat a) Das internationale Fallschirmszertifikat muss sowohl in der Landessprache als auch in Englisch ausgestellt sein. b) Ein gültiges internationales Fallschirmzertifikat ist der Nachweis dafür, dass der Fallschirmspringer die in Punkt 2 angeführten Anforderungen erfüllt. 3.2. Das Zertifikat muss enthalten: • • • • • • • • die Worte „Fédération Aéronautique Internationale“ das Emblem der FAI die Worte „International Parachutist Certificate“ Name des Inhabers Geburtsdatum Nationalität Unterschrift des Inhabers Aussteller und Ausstellungsdatum 4. MINDESTANFORDERUNGEN 4.1. Alle Freifallsprünge müssen kontrollierte Sprünge mit stabiler Öffnung sein; sie dürfen kontrollierte Manöver und Formationen enthalten. Ein AFF-Sprung wird als Freifallsprung akzeptiert. 4.2. Um sich für ein höheres Leistungszertifikat zu qualifizieren, muss der Kandidat alle vorangegangenen Leistungszertifikate beantragt und/oder erhalten haben. 4.3. Jeder Sprung, der für eine niedrigere Leistungsstufe gewertet wurde, zählt auch für höhere Leistungsstufen. 4.4. Erforderliche Sprunganzahl pro Kategorie: Zertifikat Abzeichen Minimale FF-Sprunganzahl 25 A Minimale Freifallzeit in Min. Sonstige Anforderungen 5 Min. 5 Formationssprünge*, stabiler Freifall, Hauptschirm Packberechtigung, sicher 50mKreis erreichen, 10 definierte Sprünge B 50 30 Min. 10 Formationssprünge** C 200 60 Min. 50 Formationssprünge*** D 500 E 1.000 F 2.000 G 5.000 180 Min. Minimale Formationsgröße: *) = 2er – **) = 3er – ***) = 4er 5. GÜLTIGKEIT Die Zertifikate gelten als Nachweis der Befähigung ausschließlich in Verbindung mit einem Österreichischen Fallschirmspringerschein. 6. KOSTEN Zertifikate Abzeichen A Abzeichen B Abzeichen C Abzeichen D Abzeichen E Abzeichen F Abzeichen G € € € € € € € € 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 7,00 10,00 13,00 Alle Preise inkl. Ausstellung, Verpackung und Porto.
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