Mietvertrag Ausstellungsmaterial der Arboner Weihnachtsausstellung Mietmaterial: Stellwände pro Laufmeter Fr. 20.00 1m Wände Anzahl: .......................................... 0.5m Wände Anzahl: .......................................... Elektromaterial pauschal Fr. 2000.00 Abholungen Das Material muss selber abgeholt oder abgeholt werden lassen, denken Sie bitte an folgende Punkte: - Für Schäden, die durch den Transport entstehen, lehnen wir jegliche Haftung ab - Möbeltransporter MIT HEBEBÜHNE mitbringen. - Schutzmaterial wie Schutzdecken / Schaumstoffe etc. - Spannsets und ähnliche Sicherungseinrichtungen WIR GEBEN KEINE SCHUTZDECKEN, SPANNSET ODER ÄHNLICHES MIT! Bei ungeeignetem Transportfahrzeug oder fehlendem Schutzmaterial, werden die Wände nicht rausgegeben. Auf- & Abbau Die Wände werden ausschliesslich durch das Team von Roman Risler, Script Design AG, Arbon, auf- und abgebaut. Auf- und Abbau der Wände sind nicht im Mietpreis inbegriffen und werden von der Firma Script Design AG separat in Rechnung gestellt. Mietbedingungen Zahlbar gegen Rechnung ½ des Mietbetrages vor dem Abholungstermin, ½ nach der Austragung der Messe oder der Veranstaltung. Haftung Der Kunde haftet für Schäden, Verluste, Diebstähle sowie Schäden die durch den Gebrauch des Materials entstehen. Kaution: Der Verein ARWA (Vertreten durch den Vorstand) behält sich vor, eine Kaution für allfällige Schäden und Reparaturen, welche entstehen können vor Mietbeginn bis zur Beendigung der Mietdauer vom Kunden zu verlangen. Versicherung: Der Mieter ist vollumfänglich verantwortlich für die Mietgegenstände, insbesondere für Feuer- und Wasserschäden, Diebstahl und Schäden, die durch nicht sachgemässen Einsatz entstehen. Es empfiehlt sich hierfür eine Versicherung abzuschliessen. Schäden: Im Falle von Reparaturen und Schäden am Mietmobiliar verrechnet der Verein ARWA Neubezüge, Schreiner- bzw. Malerarbeiten sowie sonstige Aufwände für Reparaturen mit separater Rechnung. Gleiches gilt für den Stundenaufwand der Firma Script Design AG die nach gültigem Stundentarif verrechnet werden. Brandschutzvorschriften: Der Verein ARWA lehnt jegliche Haftung an dem vermieteten Material ab! Das Einhalten der kantonalen sowie Schweizerischen Brandschutzauflagen ist Sache des Mieters! Der Verein ARWA lehnt ausdrücklich jegliche Haftung ab! Sorgfaltspflicht: Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäss zu behandeln und dürfen nicht verändert werden. Der Mieter haftet für alle Schäden durch nicht sachgemässen Einsatz. Eventuelle Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter durchgeführt werden. Bei Sachschäden am Mietmaterial und allfälligen Personenschäden oder Folgeschäden an Dritteigentum, lehnt der Vermieter jegliche Haftung ab. Annullation: Bei Rücktritt vom Mietvertrag bezahlt der Mieter Pauschal Fr. 500.00 Erfüllungsort, Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird CH- 9320 Arbon vereinbart. Mieter : Name und Adresse ......................................................................................................................... ......................................................................................................................................................................... Datum / Unterschrift: ....................................................................................................................................
© Copyright 2025 ExpyDoc