ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ANLÄSSE IM WIDDER HOTEL Vertragsabschluss / Partner Informationspflicht Der Vertrag zwischen Veranstalter und WIDDER HOTEL erhält seine Gültigkeit mit der schriftlichen Rückbestätigung an das WIDDER HOTEL. Sämtliche Vereinbarungen und Offerten basieren auf den vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen (AGB), sie bilden einen integrierten Bestandteil jedes Vertrages. Diese AGB dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des WIDDER HOTEL geändert werden. Bei rechtswidriger oder imageschädigender Nutzung von gemieteten Räumlichkeiten behält sich das WIDDER HOTEL vor, vom Vertrag zurückzutreten oder laufende Verhandlungen abzubrechen. Sofern keine unterzeichnete Vereinbarung vorliegt, können die Verhandlungen jederzeit ohne Nennung von Gründen abgebrochen werden. Ist es dem WIDDER HOTEL wesentlich erschwert oder unmöglich durch höhere Gewalt (Naturereignisse, unvorhergesehener Einwirkung Dritter etc.) die vertraglich vereinbarte Leistung ganz oder teilweise nicht einzuhalten so kann es entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter verpflichtet sich, bezüglich Gegenstand, Inhalt und Form der Veranstaltung gegenüber dem WIDDER HOTEL vor Vertragsabschluss zur Transparenz. Das WIDDER HOTEL behält sich vor, Anlässe und Veranstaltungen die ethisch, politisch oder religiös polarisieren und somit die Sicherheit und/oder das Ansehen des Hotels selbst, der Gäste und Mitarbeiter gefährden, nicht auszurichten oder, sollte der Gegenstand der Veranstaltung erst nach Vertragsabschluss bekannt werden, diese auch kurzfristig folgenfrei abzusagen. Haftung Die Infrastruktur sowie die Einrichtung des WIDDER HOTEL bedürfen der besonderen Sorgfalt. Der Veranstalter haftet dem WIDDER HOTEL gegenüber für Verlust, Schaden und, oder Beschädigung die in jeglicher Art, vor, während und nach der Veranstaltung von ihm selber, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmer oder anderer Dritten am WIDDER HOTEL oder seiner Einrichtung physischer wie rufschädigender Form verursacht wird. Sollte es zu einer solchen Verletzung kommen ist umgehend die Anlassleitung des WIDDER HOTEL zu informieren. Das WIDDER HOTEL lehnt jede Haftung ab, Schaden, Unfall und Verlust sowie Diebstahl an Sachen, Daten oder Personen, die vom Veranstalter selber, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmer oder anderer Dritten eingebracht werden. Die Versicherung dieser Sachen, Daten und Personen obliegt dem Veranstalter. Das WIDDER HOTEL kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung dieser verlangen. Die Aufsichtspflicht bei Kindern und Tieren unterliegt den Eltern bzw. dem Halter. Der Datenschutz obliegt dem Veranstalter, das WIDDER HOTEL lehnt jede Haftung, für eingebrachten Daten, die vom Veranstalter selber, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmer oder anderer Dritten, während der Benützung einer Internetschnittstelle jeglicher Art, verloren, gestohlen oder beschädigt werden ab. Soweit das WIDDER HOTEL vereinbarungsgemäss für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtung bestellt oder vermittelt, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Für Sorgfalt und ordnungsgerechten Gebrauch sowie die zeitige Rückgabe deren haftet der Veranstalter und stellt das WIDDER HOTEL von jeglichen Ansprüchen vom Veranstalter selber oder Dritten gegenüber frei. Bewilligungen jeglicher Art sind vom Veranstalter selber und auf eigene Rechnung einzuholen. Im Zusammenhang mit Musikauftritten sind allfällige urheberrechtliche Entschädigungen von Veranstalter selber anzumelden und einzuholen. Bei Verletzung dieser lehnt das WIDDER HOTEL jegliche Haftung ab. Der Veranstalter verpflichtet sich zu Ruhe und Ordnung sowie zur Einhaltung von allfälligen Anweisungen durch das Führungspersonal des WIDDER HOTEL. Des Weiteren verpflichtet er sich, das WIDDER HOTEL, vor sämtlichen zivil- oder öffentlich Rechtlichen Ansprüchen, die von Veranstaltungsteilnehmer, Vertragspartner, Gästen, Mitarbeiter, Behörden und anderer Dritten auf Grund seiner Veranstaltung in irgend einer Weise gegen das WIDDER HOTEL gestellt werden, komplett frei zu halten und für sämtliche Forderungen gesamthaft aufzukommen. Personenzahl Die definitive Personenzahl benötigen wir bis 2 Werktage vor Anlassbeginn. Diese Zahl gilt als Basis zur Verrechnung. Ist die effektive Anzahl der Personen kleiner, so gilt die definitiv bestätigte Anzahl der Personen als Verrechnungsgrundlage. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist es unumgänglich, bis kurz vor dem Anlass die Personenzahl weiter zu kommunizieren. Sollte sich die ursprünglich gemeldete Personenzahl um mehr als 20% reduzieren, behalten wir uns vor, die Differenz zu der 2 Werktage vor Anlassbeginn angegebenen Personenzahl in Rechnung zu stellen. Reservierte Zeiten Um den Ablauf des Anlasses auch zeitlich gut planen zu können, müssen der Reservation genaue Zeiten angegeben werden. Die Dauer der Reservation ist verpflichtend. Vorort kann der Zeitplan innerhalb der reservierten Zeit flexibel gestaltet werden. Auf- und Abbauzeiten sind vom Kunden einzuplanen. Raumnutzung / Raumänderung / Miete Das WIDDER HOTEL behält sich das Recht vor, Raumänderungen kurzfristig vorzunehmen, sofern die neuen Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters sowie seinem Einverständnis entsprechen. Grundsätzlich können Räumlichkeiten regulär bis 00.30 Uhr belegt werden. Weitere Belegung wird mit einem Nachtzuschlag pro Raum und Stunde von CHF 350.- in Rechnung gestellt. Das Anbringen von Dekorations- und Werbematerial ist mit dem WIDDER HOTEL vorgängig zu besprechen. Es dürfen keine Plakate oder Ähnliches an Wänden befestigt werden. Das Aufstellen von Empfangstischen, Werbematerial und Panneaux ist nur unmittelbar vor dem gemieteten Raum gestattet. Kunstwerke und Dekorationsgegenstände in den Räumen gehören zu den Räumlichkeiten und können nicht verändert oder entfernt werden. Als Anlassausschilderungen werden ausschliesslich die vom WIDDER HOTEL hergestellten DIN A4 Blätter in Querformat akzeptiert. Saalmieten für die entsprechenden Räumlichkeiten richten sich nach den Tarifen in der Bankettdokumentation. Vorgegebene Mindestpersonenzahlen sind verbindlich. Feuerpolizeilich festgelegte Regelungen der Fluchtwege, Rauchverbot und Personenzahlen der Räume dürfen zu keinem Zeitpunkt missachtet oder überschritten werden. Die Einhaltung dieser Regelungen obliegt dem Veranstalter, das WIDDER HOTEL lehnt bei zuwiderhandeln jede Haftung ab. Menu / Menukarten Aus Qualitätsgründen werden für Gruppen ab 11 Personen nur vorbestellte Menus angeboten. Sie erhalten mit der individuellen Offerte unsere aktuellen saisonalen Menuvorschläge. Gerne können Sie Menus und Gänge untereinander austauschen und ergänzen. Auch Spezialwünsche werden durch die Verkaufsabteilung entgegengenommen. Der Menupreis wird dann nach Aufwand und Warenkosten berechnet. Inkludiert im Menüpreis ist eine individuelle Menükarte, welche durch das WIDDER HOTEL erstellt wird. Spezialwünsche berücksichtigen wir gerne. Der Mehraufwand wird separat verrechnet. Für ein allfälliges Probeessen bei Veranstaltungen von mehr als 40 Personen verrechnen wir lediglich 50% des Menüpreises. Auf Getränke gewähren wir keinen Rabatt. Dieses Angebot gilt für maximal 2 Personen. Verwendung von Logo / Einladungen / Medienanzeigen Wir freuen uns, den Anlass mit Ihnen zusammen zu organisieren. Alle administrativen Arbeiten, die im Rahmen der Veranstaltungen liegen, sind in der Dienstleistung inkludiert. Weitere Aufwände wie Tischplan erstellen, Namenskärtchen schreiben usw. werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ohne Einwilligung des WIDDER HOTELS darf dessen Firmenlogo nicht verwendet werden. Auf Anfrage und Nennung der Nutzung werden wir Ihnen ein Logo vom WIDDER HOTEL zukommen lassen. Bitte beachten Sie für Einladungen oder Ausschreibungen, dass der korrekte Firmenname „WIDDER HOTEL“ heisst und nicht „Hotel Widder“. Bei Anlässen im Widder Saal, bitten wir Sie, als Adresse Augustinergasse 24 anzugeben und nicht den Haupteingang am Rennweg. Medienanzeigen und sonstige Werbung mit Hinweis auf Veranstaltungen im WIDDER HOTEL bedürfen der vorherig schriftlichen Zustimmung des WIDDER HOTEL. Erfolg eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das WIDDER HOTEL berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Ertragsausfall hinreichend dem Veranstalter zu verrechnen. Mitbringen von Speisen und Getränken Annullation / Rücktritt Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen werden durch das WIDDER HOTEL bewilligt und mit einem Betrag zur Deckung der Gemeinkosten in Rechnung gestellt. Für mitgebrachte alkoholische Getränke wird ein Zapfengeld erhoben. Wird der Anlass annulliert, entstehen dem Vertragspartner folgende Rechnungsbeträge: Administrative Arbeiten Technische Einrichtungen und Anschlüsse Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe der verwendeten technischen Hilfsmittel verantwortlich. Beschädigungen derer werden dem Veranstalter vollumfänglich in Rechnung gestellt. Störungen an technischen Hilfsmitteln vom Hotel werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Eine preisliche Minderung oder gänzliche Stornierung kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden. Sämtliche im Voraus bestellten um vom WIDDER HOTEL bereitgestellten technischen Einrichtungen werden auch bei nicht verwenden vollumfänglich verrechnet. Zugemietete technische Gerätschaften werden dem Veranstalter vollumfänglich in Rechnung gestellt. Mitarbeiter Mitarbeiter, welche es im Umfang der Veranstaltung benötigt, werden nicht verrechnet. Grundsätzlich jedoch steht Hilfspersonal, welches im Zusammenhang mit dem Aufbau und Transport von technischen Einrichtungen, Dekorationen oder sonstigen Gegenständen benötigt wird, nicht unentgeltlich zur Verfügung. Steigt der personelle Aufwand, so werden zusätzliche Leistungen für Mitarbeiter verrechnet. Immer verrechnet werden technische Assistenz, bewachte Garderobe und Sommelier für Weinverkostungen. Anlieferungen und Versand von Material Anlieferungen von Material für Ihre Veranstaltung müssen so kurzfristig wie möglich im WIDDER HOTEL angeliefert werden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Material nur werktags zwischen 07.00 und 22.00 Uhr angeliefert und abgeholt werden darf. Anlieferungen ausserhalb dieser Zeiten können nur nach ausdrücklicher Absprache bewilligt werden. Durch das amtliche Fahrverbot wird ab 12.00 Uhr eine Bewilligung zur Anlieferung benötigt. Diese wird vom WIDDER HOTEL organisiert und weiterverrechnet. Sendungen für Anlässe nehmen wir gerne entgegen. Wir bitten um folgende Angaben an die Adresse: WIDDERHOTEL / Bankettabteilung / Anlassname, Veranstalter, Anlassdatum / Rennweg7 / 8001 Zürich Unvollständig adressierte Sendungen werden nicht angenommen. Allfällige Versandkosten und Zollgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters. Soll Material zugesandt werden, so benötigen wir Angaben zur Lieferadresse und Rechnungsinstruktionen. 60-6 Tage vor dem Anlass im Widder Saal oder 14-6 Tage vor dem Anlass in den übrigen Veranstaltungsräumen: 80% der vereinbarten Raummiete und 50% des bestätigten Menupreises, der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl. Sind diesbezüglich noch keine Leistungen definiert, verrechnen wir bei Aperitifanlässen CHF 38.00 pro Person, bei Mittag- und Abendessen CHF 68.00 pro Person. Wurde eine Pauschale vereinbart, werden 50% aller Pauschalkosten in Rechnung gestellt. 5-1 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Raummiete und 80% des bestätigten Menupreises, der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl. Sind diesbezüglich noch keine Leistungen definiert, verrechnen wir bei Aperitifanlässen CHF 38.00 pro Person, bei Mittag- und Abendessen CHF 68.00 pro Person. Wurde eine Pauschale vereinbart, werden 80% der totalen Pauschalkosten in Rechnung gestellt. Bei Absage am Anlassdatum werden 100% der Raummiete und des Menupreises der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl berechnet. Rechnungsstellung Wird nichts anderes mitgeteilt, so gehen alle Rechnungen zu Lasten des Veranstalters. Wird eine andere Rechnungsadresse gewünscht, ist diese vorgängig mitzuteilen. Der Veranstalter ist mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichtet, die Leistungen an das Hotel ab Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Dies gilt auch für Leistungen, welche das WIDDER HOTEL an Dritte geleistet hat. Der Veranstalter ist haftbar für nichtbezahlte Rechnungen von Teilnehmern. Deposit / Vorauszahlung Das WIDDER HOTEL ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Zeitpunkt wird vom WIDDER HOTEL festgelegt. Auf jeden Fall ist eine Kreditkartengarantie anzugeben. Ohne diese ist die Vereinbarung nicht gültig. Erstbucher und Firmen mit ausländischem Hauptsitz haben immer eine Vorauszahlung zu leisten. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom WIDDER HOTEL gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das WIDDER HOTEL zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gerichtsstand Auf den Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand: Stadt Zürich. Zürich, Oktober 2015
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