Allgemeine Bestimmungen für Anlässe im Widder Hotel

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ANLÄSSE IM WIDDER HOTEL
Vertragsabschluss / Partner
Informationspflicht
Der Vertrag zwischen Veranstalter und WIDDER HOTEL erhält seine
Gültigkeit mit der schriftlichen Rückbestätigung an das WIDDER
HOTEL. Sämtliche Vereinbarungen und Offerten basieren auf den
vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen (AGB), sie bilden einen
integrierten Bestandteil jedes Vertrages. Diese AGB dürfen nur mit
schriftlicher Zustimmung des WIDDER HOTEL geändert werden.
Bei rechtswidriger oder imageschädigender Nutzung von gemieteten
Räumlichkeiten behält sich das WIDDER HOTEL vor, vom Vertrag
zurückzutreten oder laufende Verhandlungen abzubrechen. Sofern
keine unterzeichnete Vereinbarung vorliegt, können die
Verhandlungen jederzeit ohne Nennung von Gründen abgebrochen
werden.
Ist es dem WIDDER HOTEL wesentlich erschwert oder unmöglich
durch höhere Gewalt (Naturereignisse, unvorhergesehener
Einwirkung Dritter etc.) die vertraglich vereinbarte Leistung ganz oder
teilweise nicht einzuhalten so kann es entschädigungslos vom
Vertrag zurücktreten.
Der Veranstalter verpflichtet sich, bezüglich Gegenstand, Inhalt und
Form der Veranstaltung gegenüber dem WIDDER HOTEL vor
Vertragsabschluss zur Transparenz. Das WIDDER HOTEL behält sich
vor, Anlässe und Veranstaltungen die ethisch, politisch oder religiös
polarisieren und somit die Sicherheit und/oder das Ansehen des
Hotels selbst, der Gäste und Mitarbeiter gefährden, nicht
auszurichten oder, sollte der Gegenstand der Veranstaltung erst
nach Vertragsabschluss bekannt werden, diese auch kurzfristig
folgenfrei abzusagen.
Haftung
Die Infrastruktur sowie die Einrichtung des WIDDER HOTEL bedürfen
der besonderen Sorgfalt. Der Veranstalter haftet dem WIDDER HOTEL
gegenüber für Verlust, Schaden und, oder Beschädigung die in
jeglicher Art, vor, während und nach der Veranstaltung von ihm
selber, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmer
oder anderer Dritten am WIDDER HOTEL oder seiner Einrichtung
physischer wie rufschädigender Form verursacht wird. Sollte es zu
einer solchen Verletzung kommen ist umgehend die Anlassleitung
des WIDDER HOTEL zu informieren.
Das WIDDER HOTEL lehnt jede Haftung ab, Schaden, Unfall und
Verlust sowie Diebstahl an Sachen, Daten oder Personen, die vom
Veranstalter selber, seinen Mitarbeitern, Beauftragten,
Veranstaltungsteilnehmer oder anderer Dritten eingebracht werden.
Die Versicherung dieser Sachen, Daten und Personen obliegt dem
Veranstalter. Das WIDDER HOTEL kann jederzeit den Nachweis einer
ausreichenden Versicherung dieser verlangen. Die Aufsichtspflicht
bei Kindern und Tieren unterliegt den Eltern bzw. dem Halter.
Der Datenschutz obliegt dem Veranstalter, das WIDDER HOTEL lehnt
jede Haftung, für eingebrachten Daten, die vom Veranstalter selber,
seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmer oder
anderer Dritten, während der Benützung einer Internetschnittstelle
jeglicher Art, verloren, gestohlen oder beschädigt werden ab.
Soweit das WIDDER HOTEL vereinbarungsgemäss für den
Veranstalter technische oder sonstige Einrichtung bestellt oder
vermittelt, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
Für Sorgfalt und ordnungsgerechten Gebrauch sowie die zeitige
Rückgabe deren haftet der Veranstalter und stellt das WIDDER
HOTEL von jeglichen Ansprüchen vom Veranstalter selber oder
Dritten gegenüber frei.
Bewilligungen jeglicher Art sind vom Veranstalter selber und auf
eigene Rechnung einzuholen. Im Zusammenhang mit Musikauftritten
sind allfällige urheberrechtliche Entschädigungen von Veranstalter
selber anzumelden und einzuholen. Bei Verletzung dieser lehnt das
WIDDER HOTEL jegliche Haftung ab.
Der Veranstalter verpflichtet sich zu Ruhe und Ordnung sowie zur
Einhaltung von allfälligen Anweisungen durch das Führungspersonal
des WIDDER HOTEL. Des Weiteren verpflichtet er sich, das WIDDER
HOTEL, vor sämtlichen zivil- oder öffentlich Rechtlichen Ansprüchen,
die von Veranstaltungsteilnehmer, Vertragspartner, Gästen,
Mitarbeiter, Behörden und anderer Dritten auf Grund seiner
Veranstaltung in irgend einer Weise gegen das WIDDER HOTEL
gestellt werden, komplett frei zu halten und für sämtliche
Forderungen gesamthaft aufzukommen.
Personenzahl
Die definitive Personenzahl benötigen wir bis 2 Werktage vor
Anlassbeginn. Diese Zahl gilt als Basis zur Verrechnung. Ist die
effektive Anzahl der Personen kleiner, so gilt die definitiv bestätigte
Anzahl der Personen als Verrechnungsgrundlage. Um einen
reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist es unumgänglich, bis kurz
vor dem Anlass die Personenzahl weiter zu kommunizieren.
Sollte sich die ursprünglich gemeldete Personenzahl um mehr als
20% reduzieren, behalten wir uns vor, die Differenz zu der 2 Werktage
vor Anlassbeginn angegebenen Personenzahl in Rechnung zu stellen.
Reservierte Zeiten
Um den Ablauf des Anlasses auch zeitlich gut planen zu können,
müssen der Reservation genaue Zeiten angegeben werden. Die
Dauer der Reservation ist verpflichtend. Vorort kann der Zeitplan
innerhalb der reservierten Zeit flexibel gestaltet werden. Auf- und
Abbauzeiten sind vom Kunden einzuplanen.
Raumnutzung / Raumänderung / Miete
Das WIDDER HOTEL behält sich das Recht vor, Raumänderungen
kurzfristig vorzunehmen, sofern die neuen Räumlichkeiten den
Anforderungen und Interessen des Veranstalters sowie seinem
Einverständnis entsprechen.
Grundsätzlich können Räumlichkeiten regulär bis 00.30 Uhr belegt
werden. Weitere Belegung wird mit einem Nachtzuschlag pro Raum
und Stunde von CHF 350.- in Rechnung gestellt.
Das Anbringen von Dekorations- und Werbematerial ist mit dem
WIDDER HOTEL vorgängig zu besprechen. Es dürfen keine Plakate
oder Ähnliches an Wänden befestigt werden. Das Aufstellen von
Empfangstischen, Werbematerial und Panneaux ist nur unmittelbar
vor dem gemieteten Raum gestattet. Kunstwerke und
Dekorationsgegenstände in den Räumen gehören zu den
Räumlichkeiten und können nicht verändert oder entfernt werden.
Als Anlassausschilderungen werden ausschliesslich die vom
WIDDER HOTEL hergestellten DIN A4 Blätter in Querformat
akzeptiert.
Saalmieten für die entsprechenden Räumlichkeiten richten sich nach
den Tarifen in der Bankettdokumentation. Vorgegebene
Mindestpersonenzahlen sind verbindlich.
Feuerpolizeilich festgelegte Regelungen der Fluchtwege,
Rauchverbot und Personenzahlen der Räume dürfen zu keinem
Zeitpunkt missachtet oder überschritten werden. Die Einhaltung
dieser Regelungen obliegt dem Veranstalter, das WIDDER HOTEL
lehnt bei zuwiderhandeln jede Haftung ab.
Menu / Menukarten
Aus Qualitätsgründen werden für Gruppen ab 11 Personen nur
vorbestellte Menus angeboten. Sie erhalten mit der individuellen
Offerte unsere aktuellen saisonalen Menuvorschläge. Gerne können
Sie Menus und Gänge untereinander austauschen und ergänzen.
Auch Spezialwünsche werden durch die Verkaufsabteilung
entgegengenommen. Der Menupreis wird dann nach Aufwand und
Warenkosten berechnet.
Inkludiert im Menüpreis ist eine individuelle Menükarte, welche
durch das WIDDER HOTEL erstellt wird. Spezialwünsche
berücksichtigen wir gerne. Der Mehraufwand wird separat
verrechnet.
Für ein allfälliges Probeessen bei Veranstaltungen von mehr als 40
Personen verrechnen wir lediglich 50% des Menüpreises. Auf
Getränke gewähren wir keinen Rabatt. Dieses Angebot gilt für
maximal 2 Personen.
Verwendung von Logo / Einladungen / Medienanzeigen
Wir freuen uns, den Anlass mit Ihnen zusammen zu organisieren. Alle
administrativen Arbeiten, die im Rahmen der Veranstaltungen liegen,
sind in der Dienstleistung inkludiert. Weitere Aufwände wie Tischplan
erstellen, Namenskärtchen schreiben usw. werden separat nach
Aufwand in Rechnung gestellt.
Ohne Einwilligung des WIDDER HOTELS darf dessen Firmenlogo nicht
verwendet werden. Auf Anfrage und Nennung der Nutzung werden
wir Ihnen ein Logo vom WIDDER HOTEL zukommen lassen. Bitte
beachten Sie für Einladungen oder Ausschreibungen, dass der
korrekte Firmenname „WIDDER HOTEL“ heisst und nicht „Hotel
Widder“. Bei Anlässen im Widder Saal, bitten wir Sie, als Adresse
Augustinergasse 24 anzugeben und nicht den Haupteingang am
Rennweg.
Medienanzeigen und sonstige Werbung mit Hinweis auf
Veranstaltungen im WIDDER HOTEL bedürfen der vorherig
schriftlichen Zustimmung des WIDDER HOTEL. Erfolg eine
Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das WIDDER
HOTEL berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Ertragsausfall
hinreichend dem Veranstalter zu verrechnen.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Annullation / Rücktritt
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht
erlaubt. Ausnahmen werden durch das WIDDER HOTEL bewilligt und
mit einem Betrag zur Deckung der Gemeinkosten in Rechnung
gestellt.
Für mitgebrachte alkoholische Getränke wird ein Zapfengeld
erhoben.
Wird der Anlass annulliert, entstehen dem Vertragspartner folgende
Rechnungsbeträge:
Administrative Arbeiten

Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die
ordnungsgemässe Rückgabe der verwendeten technischen
Hilfsmittel verantwortlich. Beschädigungen derer werden dem
Veranstalter vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Störungen an technischen Hilfsmitteln vom Hotel werden nach
Möglichkeit sofort beseitigt. Eine preisliche Minderung oder
gänzliche Stornierung kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.
Sämtliche im Voraus bestellten um vom WIDDER HOTEL
bereitgestellten technischen Einrichtungen werden auch bei nicht
verwenden vollumfänglich verrechnet.
Zugemietete technische Gerätschaften werden dem Veranstalter
vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Mitarbeiter
Mitarbeiter, welche es im Umfang der Veranstaltung benötigt,
werden nicht verrechnet. Grundsätzlich jedoch steht Hilfspersonal,
welches im Zusammenhang mit dem Aufbau und Transport von
technischen Einrichtungen, Dekorationen oder sonstigen
Gegenständen benötigt wird, nicht unentgeltlich zur Verfügung. Steigt
der personelle Aufwand, so werden zusätzliche Leistungen für
Mitarbeiter verrechnet. Immer verrechnet werden technische
Assistenz, bewachte Garderobe und Sommelier für
Weinverkostungen.
Anlieferungen und Versand von Material
Anlieferungen von Material für Ihre Veranstaltung müssen so
kurzfristig wie möglich im WIDDER HOTEL angeliefert werden. Wir
machen Sie darauf aufmerksam, dass Material nur werktags
zwischen 07.00 und 22.00 Uhr angeliefert und abgeholt werden darf.
Anlieferungen ausserhalb dieser Zeiten können nur nach
ausdrücklicher Absprache bewilligt werden.
Durch das amtliche Fahrverbot wird ab 12.00 Uhr eine Bewilligung zur
Anlieferung benötigt. Diese wird vom WIDDER HOTEL organisiert und
weiterverrechnet.
Sendungen für Anlässe nehmen wir gerne entgegen. Wir bitten um
folgende Angaben an die Adresse:
WIDDERHOTEL / Bankettabteilung / Anlassname, Veranstalter,
Anlassdatum / Rennweg7 / 8001 Zürich
Unvollständig adressierte Sendungen werden nicht angenommen.
Allfällige Versandkosten und Zollgebühren gehen zu Lasten des
Veranstalters.
Soll Material zugesandt werden, so benötigen wir Angaben zur
Lieferadresse und Rechnungsinstruktionen.


60-6 Tage vor dem Anlass im Widder Saal oder 14-6 Tage vor
dem Anlass in den übrigen Veranstaltungsräumen:
80% der vereinbarten Raummiete und 50% des bestätigten
Menupreises, der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl. Sind
diesbezüglich noch keine Leistungen definiert, verrechnen wir
bei Aperitifanlässen CHF 38.00 pro Person, bei Mittag- und
Abendessen CHF 68.00 pro Person.
Wurde eine Pauschale vereinbart, werden 50% aller
Pauschalkosten in Rechnung gestellt.
5-1 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Raummiete
und 80% des bestätigten Menupreises, der zuletzt gemeldeten
Teilnehmerzahl. Sind diesbezüglich noch keine Leistungen
definiert, verrechnen wir bei Aperitifanlässen CHF 38.00 pro
Person, bei Mittag- und Abendessen CHF 68.00 pro Person.
Wurde eine Pauschale vereinbart, werden 80% der totalen
Pauschalkosten in Rechnung gestellt.
Bei Absage am Anlassdatum werden 100% der Raummiete und
des Menupreises der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl
berechnet.
Rechnungsstellung
Wird nichts anderes mitgeteilt, so gehen alle Rechnungen zu Lasten
des Veranstalters. Wird eine andere Rechnungsadresse gewünscht,
ist diese vorgängig mitzuteilen.
Der Veranstalter ist mit der Unterzeichnung der Vereinbarung
verpflichtet, die Leistungen an das Hotel ab Rechnungserhalt
innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Dies gilt auch für Leistungen,
welche das WIDDER HOTEL an Dritte geleistet hat. Der Veranstalter
ist haftbar für nichtbezahlte Rechnungen von Teilnehmern.
Deposit / Vorauszahlung
Das WIDDER HOTEL ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Zeitpunkt wird
vom WIDDER HOTEL festgelegt. Auf jeden Fall ist eine
Kreditkartengarantie anzugeben. Ohne diese ist die Vereinbarung
nicht gültig. Erstbucher und Firmen mit ausländischem Hauptsitz
haben immer eine Vorauszahlung zu leisten. Wird die Vorauszahlung
auch nach Verstreichen einer vom WIDDER HOTEL gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das WIDDER HOTEL
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Gerichtsstand
Auf den Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand: Stadt Zürich.
Zürich, Oktober 2015