download, zvv_02_10_008-, 148 KByte

Stand Dezember 2015
Merkblatt:
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen ohne lehramtsbezogenen Hochschulabschluss
(sog. „Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst“)
Zulassung zum 12-monatigen Vorbereitungsdienst, Einstellungstermin: 01.08.2016:
Der Zugang zum 12-monatigen Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen
ohne lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfung (sog. „Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst“)
setzt
den erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums an einer Universität und damit den Nachweis einer
Ausbildung, die mindestens
a) 2 Fächern,
b) einer beruflichen Fachrichtung und einem Fach oder
c) einem Förderschwerpunkt und einem Fach
zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der
Lehramtsprüfungsordnung I1 abweicht; für das Lehramt an Grundschulen ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nachzuweisen, die mindestens ein Fach, die Grundschuldidaktik und den bildungswissenschaftlichen Bereich umfasst,
voraus.
Nachweis einer entsprechenden Ausbildung:
Im Rahmen der Bewerbung ist eine Ausbildung nachzuweisen, die mindestens den beiden gewählten
Fächern/einer beruflichen Fachrichtung und einem Fach/einem Förderschwerpunkt und einem Fach
zuzuordnen ist und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I abweicht.
Ein entsprechender Nachweis kann z.B. durch die Vorlage
-
eines entsprechenden Notenspiegels,
einzelner Nachweise der im Studium erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen,
einer Kopie der einschlägigen Studienordnung(en) ggf. unter Angabe des entsprechenden Link,
etc.
erfolgen.
Aus den eingereichten Unterlagen müssen sich die Themen/Bereiche und der Umfang (Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) oder Leistungspunkte (LP)) der im Rahmen des Fachstudiums absolvierten Studieninhalte ergeben.
Bitte beachten Sie, dass anlässlich der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst die Festlegung auf
ein Lehramt erforderlich ist!
1
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen
(Lehramtsprüfungsordnung I – LAPO I) vom 29.08.2012 (SächsGVBl. S. 467)
Daraus folgt für die einzelnen Lehrämter:
1. Lehramt an Grundschulen
Der Zugang zum 12-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen als sog. „Seiteneinstieg“ setzt den erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums an einer Universität und den Nachweis
einer Ausbildung, die mindestens ein Fach, die Grundschuldidaktik und den bildungswissenschaftlichen Bereich umfasst und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der
2)
Lehramtsprüfungsordnung I abweicht, voraus.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 LAPO I entfallen auf die Fächer Deutsch, Mathematik oder Sorbisch
mindestens je 50 Leistungspunkte, auf die Grundschuldidaktik mindestens 90 Leistungspunkte und auf
den bildungswissenschaftlichen Bereich mindestens 40 Leistungspunkte.
Wird ein Fach nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 LAPO I studiert
- Englisch, Ethik/Philosophie, Kunst, Musik, Evangelische Religion, Katholische Religion, Sport oder
Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales entfallen auf das Fach mindestens 50 Leistungspunkte (ohne Fachdidaktik), auf die Grundschuldidaktik
mindestens 75 Leistungspunkte und auf den bildungswissenschaftlichen Bereich mindestens 40 Leistungspunkte.
Aufgrund der vorgenannten Regelungen setzt die Anerkennung eines universitären Fachstudiums als
Zulassungsvoraussetzung für den 12-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen
den Nachweis einer Ausbildung voraus, deren nachgewiesene Inhalte die thematischen Bereiche der
LAPO I2) für ein Fach, die Grundschuldidaktik und den bildungswissenschaftlichen Bereich im Wesentlichen inhaltlich und umfänglich abdeckt (Teil 2, §§ 25 ff LAPO I).
2. Lehramt an Mittelschulen
Der Zugang zum 12-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen als sog. „Seiteneinstieg“ setzt den erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums an einer Universität und den Nachweis
einer Ausbildung, die mindestens zwei Fächern zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang
2)
nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I abweicht, voraus.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 LAPO I entfallen auf die beiden Fächer (ohne Fachdidaktik) mindestens
je 65 Leistungspunkte.
Als Fächer für das Lehramt an Mittelschulen können gewählt werden:
- Erste Fächergruppe:
Biologie, Deutsch, Englisch, Geographie, Mathematik, Physik, Sorbisch und Sport,
- Zweite Fächergruppe:
Chemie, Ethik/Philosophie, Französisch, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung, Geschichte, Informatik, Kunst, Musik, Polnisch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Russisch, Spanisch, Tschechisch und Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales.
Grundsätzlich ist es möglich, aus der ersten Fächergruppe 2 Fächer oder jeweils ein Fach aus der ersten und zweiten Fächergruppe zu wählen. Zusätzlich kann das Fach Wirtschaft-TechnikHaushalt/Soziales mit dem Fach Informatik sowie das Fach Musik mit den Fächern Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik/Philosophie kombiniert werden.
Aufgrund der vorgenannten Regelungen setzt die Anerkennung eines universitären Fachstudiums als
Zulassungsvoraussetzung für den 12-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen
den Nachweis einer Ausbildung voraus, deren nachgewiesene Inhalte die thematischen Bereiche der
LAPO I für die beiden benannten Fächer im Wesentlichen inhaltlich und umfänglich abdeckt.
zvv_02_10_002 12/2015
2
Daraus folgt, dass für das Erstfach entsprechende Studieninhalte im Umfang von ca. 60 Leistungspunkten (LP) bzw. ca. 40 Semesterwochenstunden (SWS) und für das Zweitfach entsprechende Studieninhalte im Umfang von ca. 50 LP bzw. ca. 35 SWS nachzuweisen sind. Die für die beiden jeweils ausgewählten Fächer nachzuweisenden Studieninhalte ergeben sich aus den §§ 45 bis 68 LAPO I.
Bitte beachten Sie, dass in dem Zulassungsantrag verbindlich zwei Fächer anzugeben sind.
3. Lehramt Sonderpädagogik
Der Zugang zum 12-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik als sog. "Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst" setzt den erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums an einer
Universität und den Nachweis einer Ausbildung, die mindestens einem Förderschwerpunkt und einem Fach zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung
nach der Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I abweicht, voraus.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 LAPO I entfallen auf den Förderschwerpunkt mindestens 50 Leistungspunkte und auf das Fach (ohne Fachdidaktik) mindestens 65 Leistungspunkte.
Als Förderschwerpunkt für das Lehramt Sonderpädagogik kann gewählt werden:
- emotionale und soziale Entwicklung
- geistige Entwicklung
- körperliche und motorische Entwicklung
- Lernen und
- Sprache.
Als Fach für das Lehramt Sonderpädagogik kann gewählt werden:
Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik/Philosophie, Geographie, Geschichte, Grundschuldidaktik
der Gebiete A bis D, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religion, Katholische
Religion, Sport und Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales. Der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
kann nicht mit den Fächern Chemie, Informatik und Physik kombiniert werden.
Aufgrund der vorgenannten Regelungen setzt die Anerkennung eines universitären Fachstudiums als
Zulassungsvoraussetzung für den 12-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik
den Nachweis einer Ausbildung voraus, deren nachgewiesene Inhalte die thematischen Bereiche der
LAPO I für den benannten Förderschwerpunkt und das benannte Fach im Wesentlichen inhaltlich und
umfänglich abdeckt. Daraus folgt, dass für den Förderschwerpunkt entsprechende Studieninhalte im
Umfang von ca. 50 Leistungspunkten (LP) bzw. ca. 35 Semesterwochenstunden (SWS) und für das
Fach entsprechende Studieninhalte im Umfang von ca. 60 LP bzw. ca. 40 SWS nachzuweisen sind. Die
für den ausgewählten Förderschwerpunkt nachzuweisenden Studieninhalte sind in § 116 Abs. 1 LAPO I
i.V.m. den Ausführungen zu dem jeweils benannten Förderschwerpunkt in § 116 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5
LAPO I normiert, die für das ausgewählte Fach nachzuweisenden Studieninhalte ergeben sich aus den
2)
§§ 45 bis 68 LAPO I , für die Grundschuldidaktik aus § 26 LAPO I.
Bitte beachten Sie, dass in dem Zulassungsantrag verbindlich ein Förderschwerpunkt und ein
Fach anzugeben ist.
4. Höheres Lehramt an Gymnasien
Der Zugang zum 12-monatigen Vorbereitungsdienst für das Höheres Lehramt an Gymnasien als sog.
„Seiteneinstieg“ setzt den erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums an einer Universität und den
Nachweis einer Ausbildung, die mindestens zwei Fächern zugeordnet werden kann und nach Inhalt
und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I abweicht, voraus.
zvv_02_10_002 12/2015
3
Als Fächer für das Höhere Lehramt an Gymnasien können gewählt werden:
- Erste Fächergruppe:
Biologie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geographie, Latein, Mathematik, Physik, Sorbisch,
Spanisch und Sport,
- Zweite Fächergruppe:
Chemie, Ethik/Philosophie, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft, Geschichte, Griechisch, Italienisch, Informatik, Kunst, Musik, Polnisch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Russisch und Tschechisch.
Grundsätzlich ist es möglich, aus der ersten Fächergruppe zwei Fächer oder jeweils ein Fach aus der
ersten und zweiten Fächergruppe zu wählen. Zusätzlich kann das Fach Musik mit den Fächern Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik/Philosophie kombiniert werden.
In entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 LAPO I setzt die Anerkennung eines universitären Fachstudiums als Zulassungsvoraussetzung für den 12-monatigen Vorbereitungsdienst für das
Höhere Lehramt an Gymnasien den Nachweis einer Ausbildung voraus, deren nachgewiesene Inhalte
die thematischen Bereiche der LAPO I2) für die beiden benannten Fächer im Wesentlichen inhaltlich
und umfänglich abdeckt. Daraus folgt, dass für das Erstfach entsprechende Studieninhalte im Umfang
von ca. 90 Leistungspunkten (LP) bzw. ca. 60 Semesterwochenstunden (SWS) und für das Zweitfach
entsprechende Studieninhalte im Umfang von ca. 70 LP bzw. ca. 45 SWS nachzuweisen sind. Die für
die beiden jeweils ausgewählten Fächer nachzuweisenden Studieninhalte ergeben sich aus den §§ 72
bis 97 LAPO I.
Bitte beachten Sie, dass in dem Zulassungsantrag verbindlich zwei Fächer anzugeben sind.
5. Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen
Der Zugang zum 12-monatigen Vorbereitungsdienst für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen als sog. „Seiteneinstieg“ setzt den erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums an einer Universität
und den Nachweis einer Ausbildung, die mindestens einer beruflichen Fachrichtung und einem Fach
zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der
Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I abweicht, voraus.
Als berufliche Fachrichtungen für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen können gewählt
werden:
- Bautechnik,
- Druck- und Medientechnik,
- Elektrotechnik
(Vertiefungsrichtungen: Automatisierungstechnik, Elektroenergietechnik, Informationstechnik),
- Farbtechnik,
- Raumgestaltung und Oberflächentechnik,
- Gesundheit und Pflege (Vertiefungsrichtungen: Gesundheit, Pflege),
- Holztechnik,
- Labor- und Prozesstechnik,
- Lebensmittel-, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft,
- Metall- und Maschinentechnik
(Vertiefungsrichtungen: Kraftfahrzeugtechnik, Produktionstechnik, Versorgungstechnik),
- Sozialpädagogik und
- Textiltechnik und Bekleidung.
zvv_02_10_002 12/2015
4
Als gymnasiales Zweitfach für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen kann gewählt werden:
-
Biologie, Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik und Sport, Chemie, Ethik/Philosophie, Französisch,
Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft, Geschichte, Informatik, Kunst, Musik, Polnisch,
Evangelische Religion, Katholische Religion, Russisch, Spanisch, Tschechisch und Italienisch.
Grundsätzlich ist es möglich, aus der ersten Fächergruppe zwei Fachrichtungen (bzw. eine Fachrichtung mit zwei Vertiefungsrichtungen) oder jeweils eine Fachrichtung aus der ersten und ein Fach aus
der zweiten Fächergruppe zu wählen. Die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik kann nicht mit dem
Fach Chemie kombiniert werden.
In entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 LAPO I setzt die Anerkennung eines universitären Fachstudiums als Zulassungsvoraussetzung für den 12-monatigen Vorbereitungsdienst für das
Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen den Nachweis einer Ausbildung voraus, deren nachgewiesene Inhalte die thematischen Bereiche der LAPO I für die beiden benannten Fachrichtungen/die Fachrichtung und das Fach im Wesentlichen inhaltlich und umfänglich abdeckt. Daraus folgt, dass für das
Erstfach entsprechende Studieninhalte im Umfang von ca. 100 Leistungspunkten (LP) bzw. ca. 70 Semesterwochenstunden (SWS) und für das Zweitfach entsprechende Studieninhalte im Umfang von ca.
60 LP bzw. ca. 40 SWS nachzuweisen sind. Die für die beruflichen Fachrichtungen nachzuweisenden
Studieninhalte ergeben sich aus den §§ 102 bis 112 LAPO I.
Darüber hinaus ist der Bewerbung der Nachweis über ein/eine einjährige/s einschlägig/s Betriebspraktikum/berufliche Tätigkeit oder eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung gemäß § 5 Abs. 1
Nr. 3 LAPO II beizufügen. (vgl. Antragsformular S. 7 Nr. 10).
Bitte beachten Sie, dass in dem Zulassungsantrag verbindlich zwei berufliche Fachrichtungen/eine Fachrichtung mit zwei Vertiefungsrichtungen oder eine berufliche Fachrichtung und ein
gymnasiales Zweitfach anzugeben sind.
zvv_02_10_002 12/2015
5