Merkblatt für Versicherte der Sinfonima-Instrumenten-Versicherung 1. Berechtigte Personen sind der MGV und die Mitglieder des MGV. 2. Die Versicherung gilt europaweit. Momentan beträgt der Beitragssatz 1,19 % des Versicherungswertes pro Jahr. 3. Versicherungswert ist für: - Meisterinstrumente der gemeine Wert die übrigen versicherten Sachen der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache durch einen Abzug entsprechend ihrem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand. Gemeiner Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (maximal bis zur Versicherungssumme). 4. Änderungen im Zeitwert sind dem MGV mitzuteilen. 5. Jeder Schaden ist unverzüglich zu melden. 6. Im Schadensfall kann die Versicherung eine Zeitwertbescheinigung oder ein Gutachten anfordern, das vom Versicherungsnehmer kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden muss. 7. Der Versicherungsbeitrag wird 1x jährlich für das folgende Jahr abgebucht. Es werden keine Einzelrechnungen erstellt. Falls noch keine Einzugsermächtigung vorliegt, muss sie auf dem beigefügten Formular erteilt werden. 8. Die Kündigung der Versicherung ist jährlich bis zum 31.05. möglich. Sie muss schriftlich beim Instrumentenwart des MGV eingereicht werden. 9. Mit Kündigung der Vereinsmitgliedschaft erlischt automatisch der Versicherungsschutz. Es werden keine Beiträge erstattet. 10. Die Versicherung wird beim MGV vertreten durch: Martina Dubielczyk Westweg 18 37235 Hess. Lichtenau Tel.:05602/2266 e-Mail: [email protected] Hier erhalten Sie auch weitere Auskünfte über die Versicherung und können die Versicherungsbedingungen einsehen.
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