Merkblatt für Versicherte der Sinfonima-Instrumenten

Merkblatt für Versicherte der Sinfonima-Instrumenten-Versicherung
1. Berechtigte Personen sind der MGV und die Mitglieder des MGV.
2. Die Versicherung gilt europaweit. Momentan beträgt der Beitragssatz 1,19 % des
Versicherungswertes pro Jahr.
3. Versicherungswert ist für:
- Meisterinstrumente der gemeine Wert
die übrigen versicherten Sachen der Zeitwert.
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache durch einen Abzug entsprechend ihrem
insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand.
Gemeiner Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (maximal bis zur
Versicherungssumme).
4. Änderungen im Zeitwert sind dem MGV mitzuteilen.
5. Jeder Schaden ist unverzüglich zu melden.
6. Im Schadensfall kann die Versicherung eine Zeitwertbescheinigung oder ein Gutachten
anfordern, das vom Versicherungsnehmer kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden muss.
7. Der Versicherungsbeitrag wird 1x jährlich für das folgende Jahr abgebucht. Es werden keine
Einzelrechnungen erstellt. Falls noch keine Einzugsermächtigung vorliegt, muss sie auf dem
beigefügten Formular erteilt werden.
8. Die Kündigung der Versicherung ist jährlich bis zum 31.05. möglich. Sie muss schriftlich beim
Instrumentenwart des MGV eingereicht werden.
9. Mit Kündigung der Vereinsmitgliedschaft erlischt automatisch der Versicherungsschutz. Es
werden keine Beiträge erstattet.
10. Die Versicherung wird beim MGV vertreten durch:
Martina Dubielczyk
Westweg 18
37235 Hess. Lichtenau
Tel.:05602/2266
e-Mail: [email protected]
Hier erhalten Sie auch weitere Auskünfte über die Versicherung und können die
Versicherungsbedingungen einsehen.