Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 1. Stunde: Einführung (I.) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Lerntipps → indivduell, ausprobieren! • Karteikarten • eigene Zusammenfassung/eigenes Skript erstellen • Lernen mit Fällen Der dreigliedrige Deliktsaufbau I. Tatbestand/Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Der dreigliedrige Deliktsaufbau am Beispiel von § 223 Abs. 1 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand • Körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsschädigung • einer anderen Person 2. Subjektiver Tatbestand • Vorsatz II. Rechtswidrigkeit III. Schuld → das vorsätzliche fahrlässiges Delikt vollendete Begehungsdelikt versuchtes Delikt Unterlassungsdelikt Der Gutachtenstil Obersatz Definition Subsumtion Ergebnis Der Gutachtenstil: Ein alltägliches Beispiel Bsp.: Ist der gewählte Gegenstand ein Tisch? Der [gewählte Gegenstand] müsste ein Tisch sein. (Obersatz im Konjunktiv) Ein Tisch ist eine Fläche, die auf mindestens drei „Beinen“ steht. (Definition) Der [gewählte Gegenstand] besteht aus einer Holzplatte, die auf vier Metallstäben steht. (Subsumtion anhand des konkreten Gegenstandes) Damit handelt es sich bei dem [gewählten Gegenstand] um einen Tisch. (Ergebnis) Der Gutachtenstil anhand der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 223 Abs. 1 StGB (körperlichen Misshandlung und Gesundheitsschädigung) Beispielsfall: A ist wütend auf B und schlägt ihm daher mit der Faust ins Gesicht. B bekommt ein „Veilchen“ am Auge. → Hat der A die objektiven Tatbestandsmerkmale der Körperverletzung erfüllt? (benötigte Definitionen: • körperliche Misshandlung = jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird • Gesundheitsschädigung = das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes (pathologischer Zustand)) Lösung: A könnte den B körperlich misshandelt haben. (Obersatz) Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. (Definition) A schlägt B mit der Faust ins Gesicht. Hiermit beeinträchtigt er sowohl das körperliche Wohlbefinden als auch die körperliche Unversehrtheit von B nicht nur unerheblich. (Subsumtion) A hat B körperlich misshandelt. (Ergebnis) … … A könnte B außerdem an der Gesundheit geschädigt haben. (Obersatz) Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes (pathologischer Zustand). (Definition) Durch den Faustschlag ins Gesicht fügt A dem B ein „Veilchen“, ein Hämatom zu. Dieses stellt einen nachteilig vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des B abweichenden Zustand dar. (Subsumtion) A hat B mithin auch an der Gesundheit geschädigt. (Ergebnis) Übungsbeispiele: Obersätze von Straftatbeständen 1. Bsp.: A würgt B, da er ihm die Freundin ausgespannt hat. – Obersatz für eine Strafbarkeit des A gemäß § 223 Abs. 1 StGB? → A könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er den B würgte. 2. Bsp.: T geht mit seiner Ehefrau O spazieren und stößt sie unvermittelt einen Abhang hinunter, wodurch O stirbt. – Obersatz für eine Strafbarkeit des T nach § 211 StGB (Mord)? → T könnte sich wegen Mordes nach § 211 StGB strafbar gemacht haben, indem der die O einen Abhang hinunterstieß. 3. Bsp.: Verkäufer V gibt vor i-Phones zu verkaufen, während es sich bei den Smartphones tatsächlich um Fälschungen aus China handelt. – Obersatz für eine Strafbarkeit des V gemäß § 263 Abs. 1 StGB (Betrug)? → V könnte sich des Betrugs gemäß § 263 Abs. 1 StGB zulasten seiner Kunden schuldig gemacht haben, indem er diesen gefälschte i-Phones verkaufte.
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