v HDI-Gerling - Jan Heinemann

Sicherheitstechnik
Vorbeugender Brandschutz
aus Sicht der (Sach-)
Versicherer
Dipl.-Ing.
Jan Heinemann
06.2015
Aufgaben eines Versicherers
Deckung eines durch zufällige Ereignisse hervorgerufenen schätzbaren Bedarfs
unter (organisierter) Verteilung auf zahlreiche, gleichartige bedrohte
Wirtschaftseinheiten. (Quelle: Brockhaus 2006)
Der Versicherungsnehmer (VN) hat grundsätzlich Anspruch auf die
vereinbarte Versicherungs- oder Deckungssumme.
Dies auch dann, wenn sich das bauaufsichtlich genehmigte Konzept als nicht
geeignet zur Verhinderung eines Totalschadens herausgestellt hat.
Das bedeutet, dass ein Versicherer (VR) auch dann zahlen muss, wenn die
bauaufsichtlich angenommen Konzept-Randbedingungen im Brandfall nicht
zutreffen, sich als nicht ausreichend beweisen oder die Ergebnisse von
Rechenmodellen in einem Konzept oder Nachweis nicht der Realität
entsprachen bzw. der Brandverlauf anders eingetreten ist, als er berechnet
wurde.
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Juni 2015, Seite 2
Versicherungsarten/ -anspruch
Feuerversicherung:
deckt Schäden durch ein Brandereignis an den versicherten Sachen.
Feuer-Betriebs-Unterbrechungsversicherung (FBU):
deckt den finanziellen Schaden ab, der
aus einem Brandereignis und dessen Folgeschäden
während der vereinbarten Haftzeit (i. A. 12 oder 24 Monate) resultiert,
z. B. Kosten, entgangener Gewinn, Löhne und Gehälter.
Natur-, EC- oder Allgefahrenversicherung (auch mit BU):
deckt Schäden durch Sonderereignisse,
wie Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Löschmittelaustritt, innere Unruhen,
unbenannte Gefahren, soweit nicht ausgeschlossen
Der Versicherungsnehmer (VN) hat grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarte
Versicherungs- oder Deckungssumme.
Dies gilt auch dann, wenn sich das bauaufsichtlich genehmigte Konzept als
ungeeignet zur Verhinderung eines Totalschadens herausgestellt hat.
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Ursache - Wirkung - Reaktion
Das ist Praxis für einen Industrie-Sachversicherer:
Brand einer Wurstherstellung
Brandursache:
Überhitzung einer Friteuse mit Versagen der Löschanlage
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Ursache - Wirkung - Reaktion
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Ursache - Wirkung (F)
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Ursache - Wirkung - Reaktion:
Betriebsunterbrechung
Ursache: Anlagenbrand (Techn. Anlagenschutz unzureichend)
Unzureichender Objektbrandschutz,
Baulich begünstigte Brandausbreitung: Baustoffe, Brandwand
Folge:
ca. 96 Mio.€ Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden
Produktionsbeginn erst nach 18 Monaten:
versicherte Haftzeit jedoch nur 12 Monate!
Geplanter Umsatz 2008: 95 Mio. € (vor Schaden: 126 Mio. €)
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Ursache - Wirkung -Reaktion (F):
Schutzmaßnahmen
Aus dem Brand resultierende Schutzmaßnahmen
(Auflagen/ Obliegenheiten!):
Vollflächige Sprinkleranlage gemäß CEA 4001 mit
- Wasserversorgung 4. Art,
- 3x 300 m³ Nutzwassermenge, 25 m³ Druckluftwasserkessel,
- 3 Dieselpumpen;
Filmbildendes Mittel
Automatische Brandmeldeanlage in ungesprinklerten Bereichen
(Technikgebäude), vollflächig Druckknopfmelder
Gaswarnanlage in der Kältezentrale (Ammoniak)
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Ursache - Wirkung -Reaktion: Fazit/ Erkenntnis
Der Schaden zeigt eindrucksvoll:
Brände können jederzeit entstehen und zu verheerenden Ergebnissen
(= Totalschaden) führen.
Die Brandursachen sind vielfältig und häufig nicht für jeden erkennbar.
Der Schaden für den Versicherer beschränkt sich auf einen – wenn auch hohen –
finanziellen Schaden.
Der Unternehmer verliert innerhalb weniger Stunden seine Geschäftsbasis,
d. h. die Lieferung seiner Produkte (= Betriebsunterbrechung) und ggf. seine
Kunden (= Insolvenz).
Brandschäden haben im allgemeinen erhöhte Auflagen zum Brandschutz, nicht
nur seitens der Versicherer sondern auch der Bauaufsicht zur Folge.
Versicherung bedeutet nicht nur Zahlung einer Prämie und Empfang von
Entschädigung sondern auch „technischen Brandschutz“!
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Erfahrungen der Versicherer
Es brennt, speziell in Betriebsarten mit augenscheinlich geringen Brandlasten, zu
häufig!
Ein Objektschutz bei dezentralen Gefahrenstellen oder BU-relevanten
Einrichtungen (z. B. Schalt- und Steuereinrichtungen) ist häufig nicht vorhanden
oder nicht risikogerecht!
Die bauaufsichtlichen Brandschutzkonzepte sind für eine versicherungs-technische
komplexe Risikobewertung unzureichend (Beispiel: BMA bei schneller
Brandausbreitung und freiwilliger Feuerwehr)!
Der Brandschutz entspricht bei vielen Betriebsrisiken nicht der Wertbelastung oder
deren BU-Bedeutung, z. B. zu große Brandabschnitte mit hohen
Wertkonzentrationen und integrierten betriebsnotwendigen Maschinen,
Einrichtungen, Engpässen, wie einem Formenlager!
Mängel im Brandschutz werden durch unzureichende Organisation nicht erkannt
oder wahrgenommen!
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Vorgehensweise der Versicherer
zur Risikoermittlung und -bewertung
a) Kaufmännische Entscheidung aus
- grundsätzlicher „Schwere“ einer Betriebsart,
- Prämieneinnahmen,
- Schadenverlauf
- Schadenquote
b) Zielbeschreibung
der Risiko-Akzeptanz
c) Risikotechnische Bewertung
des speziellen Einzelrisikos,
mittels einer Risikoberechnung
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F -/ F B U -P rä m ie
g em ä ß K on to
B a u a rtk la s s en R a b a tt/ Z u s c h l a g
R a b a tt fü r
p o s it iv e A sp e k te
Z u s c h la g fü r
G e fa h re rh ö h u n g
b es o n de re
K o n te n r ab a tte
Z u s c h la g fü r
u n g ü n s ti ge
R i s ik e n
R a b a tt fü r
B r an d ve rh ü tu n g
Z u s c h la g fü r
B r an d st ift un g
R a b a tt fü r
p os it iv e n
S ch a d e n v er la uf
Z u s c h la g fü r
n eg a ti ve n
S ch a de n v er la u f
RLP
Schutzzielbedeutung
Der Brandschutz
- ist nicht nur von bauaufsichtlicher Bedeutung im Rahmen der
(erstmaligen) Baugenehmigung, sondern
- besitzt eine erhebliche versicherungstechnische,
- eine unternehmerische Bedeutung und
- eine volkswirtschaftlicher Bedeutung, denn Brandschäden müssen durch die
Allgemeinheit im Rahmen (erhöhter) Prämien bezahlt werden,
d. h. es wird Geld der Volkswirtschaft in Form von Asche und Rauch entzogen.
Brandschutz ist ein wesentliches Instrument und ein wichtiger Baustein des
unternehmerischen Risk-Managements zur Sicherung der Produktion (Umsatz,
Gewinn), von Arbeitsplätzen und der Umwelt.
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(Akzeptanz-) Kriterien
zur Versicherbarkeit - Schutzzielgrundlagen
sachlicher Zerstörungsgrad
Objekt (Maschine) – Raum - Gebäude - Brandabschnitt – Industriebau/ Komplex
- Werk,
ideeller oder Fremd-Schadenumfang:
Personen-, Nachbarschafts- oder Umweltschaden;
finanzieller Schadenumfang
(Sachschaden, z.B. 5, 10 ... 100 Mio.€, beispielsweise im Verhältnis zur
Versicherungsprämie, wie x-fache Jahresprämie, oder zur GVS oder zum PMLSchaden;
Betriebsunterbrechungsschaden/ Unterbrechungsdauer:
max. 1 Produktionslinie <8 Stunden - Just-in-Time-Zusage <24 Stunden,
Fertigwarenpuffer bis 1 Woche,
Maschinenneulieferung mit x-Monaten Marktabstinenz
Ein Konzept mit ausschließlicher BA/ BBA-Gliederung bedeutet den jeweiligen
Totalschaden eines BA/BBA!
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Wesentliche Unterschiede zwischen
Versicherer und Bauaufsicht (Auswahl)
Das Bauordnungsrecht berücksichtigt
keine Zündgefahren oder Gefahrerhöhungen und der hieraus abzuleitenden
Notwendigkeit von Objektschutzmaßnahmen, die verhindern, dass überhaupt ein
kritisches Brandereignis eintreten kann.
nur bedingt negative Baustoffkombinationen oder Baustoffe, deren
Brandverhalten sich zunehmend als kritisch erweisen,
kein Sachschutzorientiertes Rauchfolgeschadenrisikos
Für die Versicherung ist die Wertbelastung pro m² und eine hieraus dann
notwendigerweise abzuleitende kleinere BA-/ BBA-Fläche maßgeblich (Versicherer
versichern Werte - keine m²!).
Für den Unternehmer ist einzig die störungs-/ unterbrechungsfreie Produktions- und
Lieferfähigkeit maßgeblich.
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Juni 2015, Seite 14
Wesentliche Unterschiede zwischen
Versicherer und Bauaufsicht
keine Randbedingungen eines Betriebsunterbrechungsrisikos, d. h.
keine notwendige Gliederung unter Berücksichtigung unterschiedlicher
Produktions- oder Lagerbereiche oder Abteilungen, die für den Fortbestand bzw.
die ungestörte Weiterproduktion einer Firma überlebenswichtig ist,
kein Konzept (oder nur bedingt), was für den Bauherrn oder Betreiber langfristig
(20 oder 50 Jahre) günstige Versicherungsprämien ermöglicht und nicht nur
einmalig günstige Erstellungskosten bietet (s. Beispiel):
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Wesentliche Unterschiede zwischen Versicherer und
Bauaufsicht: Beispiel mit brandschutztechnisch
unterschiedlichen Lösungen
Randbedingungen
Schutzsystem
maßgebl. Betriebsart
Versicherungswert
Bauartklassenbewertg.
Brandschutzbewertg.
Bs-Einrichtungen
Betriebskosten/a
10-Jahreskosten inkl.
Versicherungsprämien
Faktor zur Lösung A
Mehrkost. pro Jahr
Lösung A
1 Brandabschnitt
Sprinklerschutz
Lager
85 Mio.€
±0 %
73 %
300.000 €
25.000 €
Lösung B
1 Brandabschnitt
F 60-Bauart
Lager
85 Mio.€
-5 %
10 %
25.000 €
0€
903.340 €
1.856.410 €
1.202.370 €
1,00
±0 €/a
2,06
+95.307 €/a
1,33
29.903 €/a
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Juni 2015, Seite 16
Lösung C
2 Brandabschnitte
F 0-Bauart, autom. BMA
BA B: Produktion
BA C: Lager
60 Mio.€
25 Mio.€
±0 %
±0 %
25 %
25 %
135.000 €
20.000 €
Technische Risikobewertung:
Tool zur Risikobeschreibung – Risikobewertung –
Tarifierung
Job-Talk: Nischenstudium mit Topchance
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5. Februar 2015, Seite 17
Technische Risikobewertung:
Beispiel der Brandabschnittsbewertung eines Standortes
Job-Talk: Nischenstudium mit Topchance
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Juni 2015, Seite 18
Technische Risikobewertung: Grundlage einer
Bewertung
mit Darstellung der Komplexität der
Brandschutzparameter
Brandausbreitung
Brandlast
Zündgefahren
Rauchgase
BA,
BBAFläche
BMA
Geb.FDauer
BA-/
BBALA
Baustoffe
Objektschutz
FRäume
RWA
Löschwasser
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Juni 2015, Seite 19
öffentl.
Feuerwehr
private
Feuerwehr
Randbedingungen der technischen
Risikobewertung:
Bauliche Brandlasten
Tragwerke, z. B. Holzstützen, Holzleimbinder, Holzpfetten,
Außenwände, z. B. aus Holz, PUR-Sandwich,
Verglasungen aus Kunststoff (-stegplatten),
Innen-Trennwände, z. B. Sandwichwände aus GFK-PS, Holz
(OSB-Platten),
Dämmungen, Dämmstoffe, z. B. zur Lärmminderung auf
Wänden oder unterhalb von Decken,
Bekleidungen, Beschichtungen, z. B. Fiberboardplatten (GFK)
häufig im Bereich der Nahrungsmittelindustrie,
Abdichtungen, z. B. von Dächern, speziell mehrschichtige
Bitumenbahnen in Kombination mit brennbaren Dämmstoffen,
Empfehlung: Verwendung nicht brennbarer Baustoffe
Vorteile: Bessere Risikoakzeptanz bei den Versicherern, ggf. günstigere Prämien
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Juni 2015, Seite 20
Randbedingungen der technischen
Risikobewertung:
Betriebliche (Nutzungs-) Brandlasten
Rohstoffe: Kunststoffgranulate, Zuschlagstoffe,
Nahrungsmittel,
Rohwaren: Holz, Kunststoffe, Textilien, chemische
Produkte, ...,
Halbfertigwaren, Halbzeuge, Fertigwaren,
Verpackungsmittel: Kartonagen, Folien,
Kunststoffkästen (KLT),
Transportmittel: Holz-/ Kunststoffpaletten,
Gitterboxen, Kanten-/ Stossschutz
Lagerhilfsmittel: Regalböden,
Hilfsstoffe: Schmier-/ Schneidöle,
Einrichtungen: Möblierung, Regale,
Ausstattungen
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Juni 2015, Seite 21
Randbedingungen der technischen
Risikobewertung:
Brandlasten
Beispiele ermittelter Brandbelastungen:
Elektronikfertigung:
Blechmetallkonstruktion:
Batteriezellenfertigung:
Härterei:
Kunststoffspritzerei:
K.-Recycling:
Galvanik:
Grobe Metallbearbeitung:
Drahtzieherei:
Metallbearbeitung:
Lager:
162 kWh/m²;
86 kWh/m²;
153 kWh/m²;
212 kWh/m²;
165 kWh/m²;
401 kWh/m²
158 kWh/m²;
35 kWh/m²;
49 kWh/m²;
50-85 kWh/m²
300 ...2000 kWh/m²;
Empfehlung: Minimierung von Brandlasten, z. B. durch Verwendung nicht brennbarer
Transporthilfsmittel wie Stahlgitterroste statt Spanplatten als Regalauflagen,
risikogerechte/ brandlastorientierte Gebäude-/ Tragwerksausführung
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Juni 2015, Seite 22
Randbedingungen der technischen
Risikobewertung
Zündquellen - Brandentstehungsgefahren
Brandentstehungsphase:
Zündquellen,
Verfahrens-, Prozessrisiken
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Juni 2015, Seite 23
Randbedingungen der technischen
Risikobewertung
Zündgefahren - Elektrizität
Schwachstrom???
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Randbedingungen der technischen Risikobewertung
Zündgefahren - Elektrizität - Ladegeräte
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Randbedingungen der technischen
Risikobewertung
Zündquellen
– Maßnahmen der
Sauberkeit und Ordnung
Schadenverhütung
regelmäßige Kontrollen
(Brandschutzbeauftragter)
Überwachungstechnik
Sicherheitstemperaturbegrenzer
Mess- und Regeltechnik
Prüfung elektrischer Anlagen
Substitution kritischer Verfahrens- und
Prozessrisiken, -einrichtungen/ -anlagen
Brandfrüherkennung (BMA)
Objektschutz-Löschanlagen
F 90-Raumabtrennung
…
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Juni 2015, Seite 26
Randbedingungen der technischen
Risikobewertung:
Verhinderung eines Vollbrandes
Bildung räumlich getrennte
Komplexe/ IndBauten (räumlicher
Abstand: >10/ 20 m, auch unter
Berücksichtigung von Explosionen)
Bildung von Brandabschnitten zur
Untergliederung großflächiger Komplexe
und Trennung unterschiedlicher
Nutzungsbereiche zur BU-Minderung
keine Anlagerungen brennbarer Stoffe,
ausreichende Abstände bei
Freilagerungen
Löschanlagen, z. B. Sprinkleranlagen
oder gleichwertige Anlage
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Juni 2015, Seite 27
Randbedingungen der technischen
Risikobewertung:
ordnungsgemäße Ausführung bei
Beispiele für falsche und richtige (gemäß VdS 2234)
Brandabschnitten
Abdichtung im Bereich Brandwandführung über Dach:
© VdS 2234
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Juni 2015, Seite 28
Herleitung einer risikogerechten
Brandabschnittstrennung
Anlage BW-v02:
(Stand: 24.11.2010)
F90-Decke
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Juni 2015, Seite 29
23,45
15,00
28,17
R = 15 m
Randbedingungen der technischen Risikobewertung:
Bewertung/ risikogerechter Einsatz von
Brandmeldeanlagen
Aspekte für eine risikogerechte BMA-Entscheidung sind:
Brandausbreitungsgeschwindigkeit (Schwelbrandphase ... ex.-artige
Ausbreitung),
Weitermeldemöglichkeiten (Standleitung ... örtlicher Alarm),
Verfügbarkeit einer Feuerwehr, (ständig besetzt ... freiwillig, Anfahrtszeit,
Hindernisse, Erreichbarkeit, Übersichtlichkeit, Erkundungszeit,
Rettungsmaßnahmen),
Schlagkraft einer Feuerwehr für das spezielle Risiko, Eignung der
Ersteinsatzkräfte im Vergleich zum vorhandenen Brandszenarium,
Beherrschbarkeit des Brandverlaufes und der Brandabschnitts-grenzen,
Daumenwert: Brandbekämpfung muß innerhalb der ersten 10 min. beginnen. Dabei
darf die Brandfläche nicht größer als ca. 400 m² sein.
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Juni 2015, Seite 30
Randbedingungen der technischen
Risikobewertung:
Notwendigkeit automatischer Löschanlagen (LA)
Brände, die einen Brandverlauf
mit kurzer oder keiner Schwelbrandphase und
einer schnellen horizontalen oder vertikalen Brandausbreitung
(>400 m² innerhalb 10 min, HRL mit Kamineffekt) und/ oder
mit schneller Temperaturentwicklung und/ oder
hoher Energiefreigabe,
aufweisen, können risikogerecht nur mit automatisch auslösenden Löschanlagen
beherrscht werden.
Neben diesem risikotechnischen Erfordernis einer LA können LA
- speziell Sprinkleranlagen - auch zum Personenschutz bei erhöhter Brandgefährdung
oder bei der Kompensation großer Flächen sowie hohen Wertbelastungen erforderlich
sein.
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Juni 2015, Seite 31
Randbedingungen der technischen
Risikobewertung:
Funktionsweise eines Sprinklers
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Juni 2015, Seite 32
Randbedingungen der technischen
Risikobewertung:
Rauch- und Wärmeabzug
Während für die Öffentlichkeit insbesondere die Toxizität der Abbrandprodukte
wesentlich ist, interessieren sich die (Sach-) Versicherungen und der Unternehmer vor
allem für die Einwirkung korrosiver Abbrandprodukte auf Maschinen und Vorräte.
In der Regel sind - abgesehen von Totalschäden - die Rauchgasfolgeschäden um ein
vielfaches (10 ... 100-fach) höher als die eigentlichen thermischen Schäden. In Folge
der notwendigen mehrwöchigen oder sogar mehrmonatlichen Sanierung tritt für den
Unternehmer eine erhebliche Betriebsunterbrechung ein, die zu Verärgerungen bei
Kunden und - trotz FBU-Versicherung - zu Marktverlusten führen kann.
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Juni 2015, Seite 33
© VdS 3454
Randbedingungen der technischen Risikobewertung:
Wege zum Brandschutz – Unterstützung durch den
Versicherer
Versicherer führen technische Risikobesichtigungen zur
Risikoerfassung – Risikobewertung – Beratung – Empfehlung
durch.
Sie unterstützen den Versicherungsnehmer beim risikotechnischen Management,
z. B. mit
- Analysen zur Betriebsunterbrechung,
- Brandschutzkonzepten im Rahmen von Baugenehmigungen,
- risikogerechter Auswahl und Ausführung von Brandschutzeinrichtungen
- Schulungen
- Publikationen, wie Sicherheitstechnische Fachinformationen, VdS-Merkblättern
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Juni 2015, Seite 34
Randbedingungen der technischen Risikobewertung:
Wege zum Brandschutz – Unterstützung durch den
Versicherer
VdS-Information 3547
„Brandschutzkonzepte und -nachweise“,
speziell Punkt 28 der Muster-Checkliste,
mit den wesentlichen Aspekten:
- Art-/ Ausführung/ Umfang,
- System, Versorgungsbereich,
- Schutzmaßnahmen (Leitungen,
Klappen, Überwachung),
- Regelungs- und Steuerungskonzept
speziell im Brandfall
Berücksichtigung von LT-Anlagen im Brandschutzkonzept
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Juni 2015, Seite 35
Randbedingungen der technischen Risikobewertung:
Wege zum Brandschutz – Unterstützung durch den
Versicherer
… und einige mehr!
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Juni 2015, Seite 36
D anke!