Sicherheitstechnik Vorbeugender Brandschutz aus Sicht der (Sach-) Versicherer Dipl.-Ing. Jan Heinemann 06.2015 Aufgaben eines Versicherers Deckung eines durch zufällige Ereignisse hervorgerufenen schätzbaren Bedarfs unter (organisierter) Verteilung auf zahlreiche, gleichartige bedrohte Wirtschaftseinheiten. (Quelle: Brockhaus 2006) Der Versicherungsnehmer (VN) hat grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarte Versicherungs- oder Deckungssumme. Dies auch dann, wenn sich das bauaufsichtlich genehmigte Konzept als nicht geeignet zur Verhinderung eines Totalschadens herausgestellt hat. Das bedeutet, dass ein Versicherer (VR) auch dann zahlen muss, wenn die bauaufsichtlich angenommen Konzept-Randbedingungen im Brandfall nicht zutreffen, sich als nicht ausreichend beweisen oder die Ergebnisse von Rechenmodellen in einem Konzept oder Nachweis nicht der Realität entsprachen bzw. der Brandverlauf anders eingetreten ist, als er berechnet wurde. Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 2 Versicherungsarten/ -anspruch Feuerversicherung: deckt Schäden durch ein Brandereignis an den versicherten Sachen. Feuer-Betriebs-Unterbrechungsversicherung (FBU): deckt den finanziellen Schaden ab, der aus einem Brandereignis und dessen Folgeschäden während der vereinbarten Haftzeit (i. A. 12 oder 24 Monate) resultiert, z. B. Kosten, entgangener Gewinn, Löhne und Gehälter. Natur-, EC- oder Allgefahrenversicherung (auch mit BU): deckt Schäden durch Sonderereignisse, wie Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Löschmittelaustritt, innere Unruhen, unbenannte Gefahren, soweit nicht ausgeschlossen Der Versicherungsnehmer (VN) hat grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarte Versicherungs- oder Deckungssumme. Dies gilt auch dann, wenn sich das bauaufsichtlich genehmigte Konzept als ungeeignet zur Verhinderung eines Totalschadens herausgestellt hat. Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 3 Ursache - Wirkung - Reaktion Das ist Praxis für einen Industrie-Sachversicherer: Brand einer Wurstherstellung Brandursache: Überhitzung einer Friteuse mit Versagen der Löschanlage Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 4 Ursache - Wirkung - Reaktion Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 5 Ursache - Wirkung (F) Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 6 Ursache - Wirkung - Reaktion: Betriebsunterbrechung Ursache: Anlagenbrand (Techn. Anlagenschutz unzureichend) Unzureichender Objektbrandschutz, Baulich begünstigte Brandausbreitung: Baustoffe, Brandwand Folge: ca. 96 Mio.€ Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden Produktionsbeginn erst nach 18 Monaten: versicherte Haftzeit jedoch nur 12 Monate! Geplanter Umsatz 2008: 95 Mio. € (vor Schaden: 126 Mio. €) Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 7 Ursache - Wirkung -Reaktion (F): Schutzmaßnahmen Aus dem Brand resultierende Schutzmaßnahmen (Auflagen/ Obliegenheiten!): Vollflächige Sprinkleranlage gemäß CEA 4001 mit - Wasserversorgung 4. Art, - 3x 300 m³ Nutzwassermenge, 25 m³ Druckluftwasserkessel, - 3 Dieselpumpen; Filmbildendes Mittel Automatische Brandmeldeanlage in ungesprinklerten Bereichen (Technikgebäude), vollflächig Druckknopfmelder Gaswarnanlage in der Kältezentrale (Ammoniak) Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 8 Ursache - Wirkung -Reaktion: Fazit/ Erkenntnis Der Schaden zeigt eindrucksvoll: Brände können jederzeit entstehen und zu verheerenden Ergebnissen (= Totalschaden) führen. Die Brandursachen sind vielfältig und häufig nicht für jeden erkennbar. Der Schaden für den Versicherer beschränkt sich auf einen – wenn auch hohen – finanziellen Schaden. Der Unternehmer verliert innerhalb weniger Stunden seine Geschäftsbasis, d. h. die Lieferung seiner Produkte (= Betriebsunterbrechung) und ggf. seine Kunden (= Insolvenz). Brandschäden haben im allgemeinen erhöhte Auflagen zum Brandschutz, nicht nur seitens der Versicherer sondern auch der Bauaufsicht zur Folge. Versicherung bedeutet nicht nur Zahlung einer Prämie und Empfang von Entschädigung sondern auch „technischen Brandschutz“! Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 9 Erfahrungen der Versicherer Es brennt, speziell in Betriebsarten mit augenscheinlich geringen Brandlasten, zu häufig! Ein Objektschutz bei dezentralen Gefahrenstellen oder BU-relevanten Einrichtungen (z. B. Schalt- und Steuereinrichtungen) ist häufig nicht vorhanden oder nicht risikogerecht! Die bauaufsichtlichen Brandschutzkonzepte sind für eine versicherungs-technische komplexe Risikobewertung unzureichend (Beispiel: BMA bei schneller Brandausbreitung und freiwilliger Feuerwehr)! Der Brandschutz entspricht bei vielen Betriebsrisiken nicht der Wertbelastung oder deren BU-Bedeutung, z. B. zu große Brandabschnitte mit hohen Wertkonzentrationen und integrierten betriebsnotwendigen Maschinen, Einrichtungen, Engpässen, wie einem Formenlager! Mängel im Brandschutz werden durch unzureichende Organisation nicht erkannt oder wahrgenommen! Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 10 Vorgehensweise der Versicherer zur Risikoermittlung und -bewertung a) Kaufmännische Entscheidung aus - grundsätzlicher „Schwere“ einer Betriebsart, - Prämieneinnahmen, - Schadenverlauf - Schadenquote b) Zielbeschreibung der Risiko-Akzeptanz c) Risikotechnische Bewertung des speziellen Einzelrisikos, mittels einer Risikoberechnung Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 11 F -/ F B U -P rä m ie g em ä ß K on to B a u a rtk la s s en R a b a tt/ Z u s c h l a g R a b a tt fü r p o s it iv e A sp e k te Z u s c h la g fü r G e fa h re rh ö h u n g b es o n de re K o n te n r ab a tte Z u s c h la g fü r u n g ü n s ti ge R i s ik e n R a b a tt fü r B r an d ve rh ü tu n g Z u s c h la g fü r B r an d st ift un g R a b a tt fü r p os it iv e n S ch a d e n v er la uf Z u s c h la g fü r n eg a ti ve n S ch a de n v er la u f RLP Schutzzielbedeutung Der Brandschutz - ist nicht nur von bauaufsichtlicher Bedeutung im Rahmen der (erstmaligen) Baugenehmigung, sondern - besitzt eine erhebliche versicherungstechnische, - eine unternehmerische Bedeutung und - eine volkswirtschaftlicher Bedeutung, denn Brandschäden müssen durch die Allgemeinheit im Rahmen (erhöhter) Prämien bezahlt werden, d. h. es wird Geld der Volkswirtschaft in Form von Asche und Rauch entzogen. Brandschutz ist ein wesentliches Instrument und ein wichtiger Baustein des unternehmerischen Risk-Managements zur Sicherung der Produktion (Umsatz, Gewinn), von Arbeitsplätzen und der Umwelt. Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 12 (Akzeptanz-) Kriterien zur Versicherbarkeit - Schutzzielgrundlagen sachlicher Zerstörungsgrad Objekt (Maschine) – Raum - Gebäude - Brandabschnitt – Industriebau/ Komplex - Werk, ideeller oder Fremd-Schadenumfang: Personen-, Nachbarschafts- oder Umweltschaden; finanzieller Schadenumfang (Sachschaden, z.B. 5, 10 ... 100 Mio.€, beispielsweise im Verhältnis zur Versicherungsprämie, wie x-fache Jahresprämie, oder zur GVS oder zum PMLSchaden; Betriebsunterbrechungsschaden/ Unterbrechungsdauer: max. 1 Produktionslinie <8 Stunden - Just-in-Time-Zusage <24 Stunden, Fertigwarenpuffer bis 1 Woche, Maschinenneulieferung mit x-Monaten Marktabstinenz Ein Konzept mit ausschließlicher BA/ BBA-Gliederung bedeutet den jeweiligen Totalschaden eines BA/BBA! Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 13 Wesentliche Unterschiede zwischen Versicherer und Bauaufsicht (Auswahl) Das Bauordnungsrecht berücksichtigt keine Zündgefahren oder Gefahrerhöhungen und der hieraus abzuleitenden Notwendigkeit von Objektschutzmaßnahmen, die verhindern, dass überhaupt ein kritisches Brandereignis eintreten kann. nur bedingt negative Baustoffkombinationen oder Baustoffe, deren Brandverhalten sich zunehmend als kritisch erweisen, kein Sachschutzorientiertes Rauchfolgeschadenrisikos Für die Versicherung ist die Wertbelastung pro m² und eine hieraus dann notwendigerweise abzuleitende kleinere BA-/ BBA-Fläche maßgeblich (Versicherer versichern Werte - keine m²!). Für den Unternehmer ist einzig die störungs-/ unterbrechungsfreie Produktions- und Lieferfähigkeit maßgeblich. Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 14 Wesentliche Unterschiede zwischen Versicherer und Bauaufsicht keine Randbedingungen eines Betriebsunterbrechungsrisikos, d. h. keine notwendige Gliederung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Produktions- oder Lagerbereiche oder Abteilungen, die für den Fortbestand bzw. die ungestörte Weiterproduktion einer Firma überlebenswichtig ist, kein Konzept (oder nur bedingt), was für den Bauherrn oder Betreiber langfristig (20 oder 50 Jahre) günstige Versicherungsprämien ermöglicht und nicht nur einmalig günstige Erstellungskosten bietet (s. Beispiel): Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 15 Wesentliche Unterschiede zwischen Versicherer und Bauaufsicht: Beispiel mit brandschutztechnisch unterschiedlichen Lösungen Randbedingungen Schutzsystem maßgebl. Betriebsart Versicherungswert Bauartklassenbewertg. Brandschutzbewertg. Bs-Einrichtungen Betriebskosten/a 10-Jahreskosten inkl. Versicherungsprämien Faktor zur Lösung A Mehrkost. pro Jahr Lösung A 1 Brandabschnitt Sprinklerschutz Lager 85 Mio.€ ±0 % 73 % 300.000 € 25.000 € Lösung B 1 Brandabschnitt F 60-Bauart Lager 85 Mio.€ -5 % 10 % 25.000 € 0€ 903.340 € 1.856.410 € 1.202.370 € 1,00 ±0 €/a 2,06 +95.307 €/a 1,33 29.903 €/a Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 16 Lösung C 2 Brandabschnitte F 0-Bauart, autom. BMA BA B: Produktion BA C: Lager 60 Mio.€ 25 Mio.€ ±0 % ±0 % 25 % 25 % 135.000 € 20.000 € Technische Risikobewertung: Tool zur Risikobeschreibung – Risikobewertung – Tarifierung Job-Talk: Nischenstudium mit Topchance Sicherheitstechnik - Hannover 5. Februar 2015, Seite 17 Technische Risikobewertung: Beispiel der Brandabschnittsbewertung eines Standortes Job-Talk: Nischenstudium mit Topchance Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 18 Technische Risikobewertung: Grundlage einer Bewertung mit Darstellung der Komplexität der Brandschutzparameter Brandausbreitung Brandlast Zündgefahren Rauchgase BA, BBAFläche BMA Geb.FDauer BA-/ BBALA Baustoffe Objektschutz FRäume RWA Löschwasser Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 19 öffentl. Feuerwehr private Feuerwehr Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Bauliche Brandlasten Tragwerke, z. B. Holzstützen, Holzleimbinder, Holzpfetten, Außenwände, z. B. aus Holz, PUR-Sandwich, Verglasungen aus Kunststoff (-stegplatten), Innen-Trennwände, z. B. Sandwichwände aus GFK-PS, Holz (OSB-Platten), Dämmungen, Dämmstoffe, z. B. zur Lärmminderung auf Wänden oder unterhalb von Decken, Bekleidungen, Beschichtungen, z. B. Fiberboardplatten (GFK) häufig im Bereich der Nahrungsmittelindustrie, Abdichtungen, z. B. von Dächern, speziell mehrschichtige Bitumenbahnen in Kombination mit brennbaren Dämmstoffen, Empfehlung: Verwendung nicht brennbarer Baustoffe Vorteile: Bessere Risikoakzeptanz bei den Versicherern, ggf. günstigere Prämien Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 20 Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Betriebliche (Nutzungs-) Brandlasten Rohstoffe: Kunststoffgranulate, Zuschlagstoffe, Nahrungsmittel, Rohwaren: Holz, Kunststoffe, Textilien, chemische Produkte, ..., Halbfertigwaren, Halbzeuge, Fertigwaren, Verpackungsmittel: Kartonagen, Folien, Kunststoffkästen (KLT), Transportmittel: Holz-/ Kunststoffpaletten, Gitterboxen, Kanten-/ Stossschutz Lagerhilfsmittel: Regalböden, Hilfsstoffe: Schmier-/ Schneidöle, Einrichtungen: Möblierung, Regale, Ausstattungen Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 21 Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Brandlasten Beispiele ermittelter Brandbelastungen: Elektronikfertigung: Blechmetallkonstruktion: Batteriezellenfertigung: Härterei: Kunststoffspritzerei: K.-Recycling: Galvanik: Grobe Metallbearbeitung: Drahtzieherei: Metallbearbeitung: Lager: 162 kWh/m²; 86 kWh/m²; 153 kWh/m²; 212 kWh/m²; 165 kWh/m²; 401 kWh/m² 158 kWh/m²; 35 kWh/m²; 49 kWh/m²; 50-85 kWh/m² 300 ...2000 kWh/m²; Empfehlung: Minimierung von Brandlasten, z. B. durch Verwendung nicht brennbarer Transporthilfsmittel wie Stahlgitterroste statt Spanplatten als Regalauflagen, risikogerechte/ brandlastorientierte Gebäude-/ Tragwerksausführung Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 22 Randbedingungen der technischen Risikobewertung Zündquellen - Brandentstehungsgefahren Brandentstehungsphase: Zündquellen, Verfahrens-, Prozessrisiken Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 23 Randbedingungen der technischen Risikobewertung Zündgefahren - Elektrizität Schwachstrom??? Sicherheitstechnik - Hannover Randbedingungen der technischen Risikobewertung Zündgefahren - Elektrizität - Ladegeräte Sicherheitstechnik - Hannover Randbedingungen der technischen Risikobewertung Zündquellen – Maßnahmen der Sauberkeit und Ordnung Schadenverhütung regelmäßige Kontrollen (Brandschutzbeauftragter) Überwachungstechnik Sicherheitstemperaturbegrenzer Mess- und Regeltechnik Prüfung elektrischer Anlagen Substitution kritischer Verfahrens- und Prozessrisiken, -einrichtungen/ -anlagen Brandfrüherkennung (BMA) Objektschutz-Löschanlagen F 90-Raumabtrennung … Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 26 Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Verhinderung eines Vollbrandes Bildung räumlich getrennte Komplexe/ IndBauten (räumlicher Abstand: >10/ 20 m, auch unter Berücksichtigung von Explosionen) Bildung von Brandabschnitten zur Untergliederung großflächiger Komplexe und Trennung unterschiedlicher Nutzungsbereiche zur BU-Minderung keine Anlagerungen brennbarer Stoffe, ausreichende Abstände bei Freilagerungen Löschanlagen, z. B. Sprinkleranlagen oder gleichwertige Anlage Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 27 Randbedingungen der technischen Risikobewertung: ordnungsgemäße Ausführung bei Beispiele für falsche und richtige (gemäß VdS 2234) Brandabschnitten Abdichtung im Bereich Brandwandführung über Dach: © VdS 2234 Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 28 Herleitung einer risikogerechten Brandabschnittstrennung Anlage BW-v02: (Stand: 24.11.2010) F90-Decke Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 29 23,45 15,00 28,17 R = 15 m Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Bewertung/ risikogerechter Einsatz von Brandmeldeanlagen Aspekte für eine risikogerechte BMA-Entscheidung sind: Brandausbreitungsgeschwindigkeit (Schwelbrandphase ... ex.-artige Ausbreitung), Weitermeldemöglichkeiten (Standleitung ... örtlicher Alarm), Verfügbarkeit einer Feuerwehr, (ständig besetzt ... freiwillig, Anfahrtszeit, Hindernisse, Erreichbarkeit, Übersichtlichkeit, Erkundungszeit, Rettungsmaßnahmen), Schlagkraft einer Feuerwehr für das spezielle Risiko, Eignung der Ersteinsatzkräfte im Vergleich zum vorhandenen Brandszenarium, Beherrschbarkeit des Brandverlaufes und der Brandabschnitts-grenzen, Daumenwert: Brandbekämpfung muß innerhalb der ersten 10 min. beginnen. Dabei darf die Brandfläche nicht größer als ca. 400 m² sein. Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 30 Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Notwendigkeit automatischer Löschanlagen (LA) Brände, die einen Brandverlauf mit kurzer oder keiner Schwelbrandphase und einer schnellen horizontalen oder vertikalen Brandausbreitung (>400 m² innerhalb 10 min, HRL mit Kamineffekt) und/ oder mit schneller Temperaturentwicklung und/ oder hoher Energiefreigabe, aufweisen, können risikogerecht nur mit automatisch auslösenden Löschanlagen beherrscht werden. Neben diesem risikotechnischen Erfordernis einer LA können LA - speziell Sprinkleranlagen - auch zum Personenschutz bei erhöhter Brandgefährdung oder bei der Kompensation großer Flächen sowie hohen Wertbelastungen erforderlich sein. Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 31 Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Funktionsweise eines Sprinklers Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 32 Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Rauch- und Wärmeabzug Während für die Öffentlichkeit insbesondere die Toxizität der Abbrandprodukte wesentlich ist, interessieren sich die (Sach-) Versicherungen und der Unternehmer vor allem für die Einwirkung korrosiver Abbrandprodukte auf Maschinen und Vorräte. In der Regel sind - abgesehen von Totalschäden - die Rauchgasfolgeschäden um ein vielfaches (10 ... 100-fach) höher als die eigentlichen thermischen Schäden. In Folge der notwendigen mehrwöchigen oder sogar mehrmonatlichen Sanierung tritt für den Unternehmer eine erhebliche Betriebsunterbrechung ein, die zu Verärgerungen bei Kunden und - trotz FBU-Versicherung - zu Marktverlusten führen kann. Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 33 © VdS 3454 Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Wege zum Brandschutz – Unterstützung durch den Versicherer Versicherer führen technische Risikobesichtigungen zur Risikoerfassung – Risikobewertung – Beratung – Empfehlung durch. Sie unterstützen den Versicherungsnehmer beim risikotechnischen Management, z. B. mit - Analysen zur Betriebsunterbrechung, - Brandschutzkonzepten im Rahmen von Baugenehmigungen, - risikogerechter Auswahl und Ausführung von Brandschutzeinrichtungen - Schulungen - Publikationen, wie Sicherheitstechnische Fachinformationen, VdS-Merkblättern Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 34 Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Wege zum Brandschutz – Unterstützung durch den Versicherer VdS-Information 3547 „Brandschutzkonzepte und -nachweise“, speziell Punkt 28 der Muster-Checkliste, mit den wesentlichen Aspekten: - Art-/ Ausführung/ Umfang, - System, Versorgungsbereich, - Schutzmaßnahmen (Leitungen, Klappen, Überwachung), - Regelungs- und Steuerungskonzept speziell im Brandfall Berücksichtigung von LT-Anlagen im Brandschutzkonzept Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 35 Randbedingungen der technischen Risikobewertung: Wege zum Brandschutz – Unterstützung durch den Versicherer … und einige mehr! Brandschutz - Industrieversicherer Sicherheitstechnik - Hannover Juni 2015, Seite 36 D anke!
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