Haftpflicht und Kaskoversicherung?

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Haftpflicht und Kaskoversicherung
Kfz-Versicherung
Haftpflicht und Kaskoversicherung?
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Kaskoversicherung
freiwillig
Haftpflichtversicherung
gesetzlich vorgeschrieben
Welche Versicherungen gibt es?
Teilkasko
Vollkasko
Kfz-Haftpflichtversicherung
Welche Schäden deckt sie ab?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet, dass die Opfer von Unfällen
Schadenersatz erhalten. Sie deckt die Sach- und Personenschäden ab, die einem Dritten durch den Betrieb
eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen.
Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Personenschäden
7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1,12 Millionen Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Es ist
jedoch nicht zu empfehlen, nur die Mindestdeckung abzusichern. Alle Versicherer bieten auch eine höhere
Versicherungssumme – meist 100 Millionen Euro. Die Entschädigung bei Personenschäden für jedes einzelne
Unfallopfer ist dabei üblicherweise auf 8 bis 15 Millionen Euro beschränkt.
Übrigens: Auch der Beifahrer hat bei einem Unfall Anspruch auf Schadenersatz. Keine Ansprüche auf Leistung
hat jedoch der Versicherungsnehmer selbst.
Kaskoversicherung
Für welche Fahrzeuge lohnt sie sich?
Im Gegensatz zur obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung freiwillig und versteht
sich als zusätzlicher Schutz. Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im
Falle von Eigenverschulden oder aber bei Fahrerflucht greift nicht die Kfz-Haftpflichtpolice des Unfallgegners,
sondern die Kaskoversicherung schützt hier das eigene Fahrzeug und kommt für die Zerstörung, Beschädigung
oder den Verlust des Wagens auf.
Zahlreiche Autohalter schließen neben der obligatorischen Haftpflichtpolice auch eine Kaskoversicherung
für ihr Fahrzeug ab. Ob Voll- oder Teilkasko in Frage kommt, hängt zumeist von Fahrzeugalter und -wert
ab. Für Gebrauchtwagen ab einem Fahrzeugalter von etwa fünf Jahren empfiehlt sich in der Regel eine
Teilkaskoversicherung. Neuwagen, Jahreswagen und Fahrzeuge mit einem höheren Wert sollten in jedem Fall
vollkaskoversichert werden.
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Haftpflicht und Kaskoversicherung
Kfz-Versicherung
Teilkasko oder Vollkasko?
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden durch
Diebstahl
Brand, Blitzschlag, Überschwemmung, Explosion, Sturm und Hagel
Wildschäden (Zusammenstoß mit Haarwild)
Marderbiss ohne Folgeschäden
Glasbruch
Kabelschäden nach Kurzschluss
Zu den vorrangigen Leistungen der Teilkasko im Schadensfall gehören die Reparaturkosten. Im Falle eines
Totalschadens ersetzt die Teilkasko aber auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Nicht versichert
sind dabei frei im Auto liegende Gegenstände.
Die Teilkaskopolice kann man nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und sie lohnt sich
schon bei einem verhältnismäßig geringen Fahrzeugwert. Denn ohne Kaskoversicherung müssen alle Schäden
am eigenen Pkw auf eigene Kosten behoben werden.
Viele Versicherer verbessern ihre Leistungen immer wieder und so lohnt sich auch ein Blick auf die
Leistungsunterschiede in der Teilkasko. Basistarife zum Beispiel zahlen einen Wildschaden mehrheitlich nur,
wenn der Autofahrer mit einem Haarwild zusammenstößt. Viele höherwertige Tarife dagegen übernehmen
auch die Kosten für Kollisionen mit Tieren aller Art. Ähnlich beim Marderbiss: Einige Tarife zahlen auch für
Folgeschäden eines Marderbisse, andere nur für die Reparatur der Kabel.
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Haftpflicht und Kaskoversicherung
Kfz-Versicherung
Teilkasko oder Vollkasko?
Vollkasko
Neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung bietet die Vollkasko zusätzlich Versicherungsschutz bei
Vandalismusschäden oder mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte
Selbstverschulden, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt
Fahrerflucht oder Insolvenz des Unfallverursachers
Sowohl etwaige Reparaturkosten als auch der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei einem Totalschaden
werden von der Vollkaskopolice abgedeckt. Dadurch ist sie in der Regel deutlich teurer als die Teilkaskopolice.
Gerade bei einem höheren Fahrzeugwert und generell für Neuwagen ist eine Vollkaskoversicherung
besonders empfehlenswert. In der Regel lohnt sich die Vollkaskoversicherung bis zu einem Fahrzeugalter
von etwa fünf Jahren – je nach Fahrzeugneuwert. Hat der Fahrzeughalter einen Leasing- oder
Finanzierungsvertrag abgeschlossen, ist die Vollkasko häufig sogar zwingend notwendig.
Bei grober Fahrlässigkeit – zum Beispiel beim versehentlichen Überfahren einer roten Ampel – muss der
Versicherer eigentlich nur einen Teil des Schadens bezahlen, je nach Schwere der groben Fahrlässigkeit. In
vielen Tarifen gibt es diese Einschränkung jedoch nicht mehr, sie übernehmen die kompletten Kosten. Es ist
empfehlenswert, solche Tarife abzuschließen.
Hat man bisher keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, steigt man als Fahrzeughalter in der gleichen
Schadenfreiheitsklasse (SFK) ein, die bereits in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Da es in der
Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsrabatte gibt, können sich Vollkasko- und Teilkaskobeitrag preislich
annähern, wenn man eine hohe SFK hat. Denn durch eine hohe SFK sinkt der Beitragssatz der andernfalls
teureren Vollkasko.
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