Seite: 1 / 3 Haftpflicht und Kaskoversicherung Kfz-Versicherung Haftpflicht und Kaskoversicherung? } Kaskoversicherung freiwillig Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben Welche Versicherungen gibt es? Teilkasko Vollkasko Kfz-Haftpflichtversicherung Welche Schäden deckt sie ab? Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet, dass die Opfer von Unfällen Schadenersatz erhalten. Sie deckt die Sach- und Personenschäden ab, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1,12 Millionen Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Es ist jedoch nicht zu empfehlen, nur die Mindestdeckung abzusichern. Alle Versicherer bieten auch eine höhere Versicherungssumme – meist 100 Millionen Euro. Die Entschädigung bei Personenschäden für jedes einzelne Unfallopfer ist dabei üblicherweise auf 8 bis 15 Millionen Euro beschränkt. Übrigens: Auch der Beifahrer hat bei einem Unfall Anspruch auf Schadenersatz. Keine Ansprüche auf Leistung hat jedoch der Versicherungsnehmer selbst. Kaskoversicherung Für welche Fahrzeuge lohnt sie sich? Im Gegensatz zur obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung freiwillig und versteht sich als zusätzlicher Schutz. Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Falle von Eigenverschulden oder aber bei Fahrerflucht greift nicht die Kfz-Haftpflichtpolice des Unfallgegners, sondern die Kaskoversicherung schützt hier das eigene Fahrzeug und kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Wagens auf. Zahlreiche Autohalter schließen neben der obligatorischen Haftpflichtpolice auch eine Kaskoversicherung für ihr Fahrzeug ab. Ob Voll- oder Teilkasko in Frage kommt, hängt zumeist von Fahrzeugalter und -wert ab. Für Gebrauchtwagen ab einem Fahrzeugalter von etwa fünf Jahren empfiehlt sich in der Regel eine Teilkaskoversicherung. Neuwagen, Jahreswagen und Fahrzeuge mit einem höheren Wert sollten in jedem Fall vollkaskoversichert werden. Weitere Ratgeber: Was Sie bei der Kündigung beachten sollten Welche Leistungsmerkmale sind wichtig? Musterkündigung Jetzt Kfz-Versicherungen vergleichen Berechnen Kostenlose Service-Hotline Tel.: 0800 - 10 30 49 877 Mo. bis Fr. 8 - 22 Uhr Sa. und So. 9 - 22 Uhr [email protected] Seite: 2 / 3 Haftpflicht und Kaskoversicherung Kfz-Versicherung Teilkasko oder Vollkasko? Teilkasko Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden durch Diebstahl Brand, Blitzschlag, Überschwemmung, Explosion, Sturm und Hagel Wildschäden (Zusammenstoß mit Haarwild) Marderbiss ohne Folgeschäden Glasbruch Kabelschäden nach Kurzschluss Zu den vorrangigen Leistungen der Teilkasko im Schadensfall gehören die Reparaturkosten. Im Falle eines Totalschadens ersetzt die Teilkasko aber auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Nicht versichert sind dabei frei im Auto liegende Gegenstände. Die Teilkaskopolice kann man nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und sie lohnt sich schon bei einem verhältnismäßig geringen Fahrzeugwert. Denn ohne Kaskoversicherung müssen alle Schäden am eigenen Pkw auf eigene Kosten behoben werden. Viele Versicherer verbessern ihre Leistungen immer wieder und so lohnt sich auch ein Blick auf die Leistungsunterschiede in der Teilkasko. Basistarife zum Beispiel zahlen einen Wildschaden mehrheitlich nur, wenn der Autofahrer mit einem Haarwild zusammenstößt. Viele höherwertige Tarife dagegen übernehmen auch die Kosten für Kollisionen mit Tieren aller Art. Ähnlich beim Marderbiss: Einige Tarife zahlen auch für Folgeschäden eines Marderbisse, andere nur für die Reparatur der Kabel. Weitere Ratgeber: Was Sie bei der Kündigung beachten sollten Welche Leistungsmerkmale sind wichtig? Musterkündigung Jetzt Kfz-Versicherungen vergleichen Berechnen Kostenlose Service-Hotline Tel.: 0800 - 10 30 49 877 Mo. bis Fr. 8 - 22 Uhr Sa. und So. 9 - 22 Uhr [email protected] Seite: 3 / 3 Haftpflicht und Kaskoversicherung Kfz-Versicherung Teilkasko oder Vollkasko? Vollkasko Neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung bietet die Vollkasko zusätzlich Versicherungsschutz bei Vandalismusschäden oder mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte Selbstverschulden, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt Fahrerflucht oder Insolvenz des Unfallverursachers Sowohl etwaige Reparaturkosten als auch der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei einem Totalschaden werden von der Vollkaskopolice abgedeckt. Dadurch ist sie in der Regel deutlich teurer als die Teilkaskopolice. Gerade bei einem höheren Fahrzeugwert und generell für Neuwagen ist eine Vollkaskoversicherung besonders empfehlenswert. In der Regel lohnt sich die Vollkaskoversicherung bis zu einem Fahrzeugalter von etwa fünf Jahren – je nach Fahrzeugneuwert. Hat der Fahrzeughalter einen Leasing- oder Finanzierungsvertrag abgeschlossen, ist die Vollkasko häufig sogar zwingend notwendig. Bei grober Fahrlässigkeit – zum Beispiel beim versehentlichen Überfahren einer roten Ampel – muss der Versicherer eigentlich nur einen Teil des Schadens bezahlen, je nach Schwere der groben Fahrlässigkeit. In vielen Tarifen gibt es diese Einschränkung jedoch nicht mehr, sie übernehmen die kompletten Kosten. Es ist empfehlenswert, solche Tarife abzuschließen. Hat man bisher keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, steigt man als Fahrzeughalter in der gleichen Schadenfreiheitsklasse (SFK) ein, die bereits in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Da es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsrabatte gibt, können sich Vollkasko- und Teilkaskobeitrag preislich annähern, wenn man eine hohe SFK hat. Denn durch eine hohe SFK sinkt der Beitragssatz der andernfalls teureren Vollkasko. Weitere Ratgeber: Was Sie bei der Kündigung beachten sollten Welche Leistungsmerkmale sind wichtig? Musterkündigung Jetzt Kfz-Versicherungen vergleichen Berechnen Kostenlose Service-Hotline Tel.: 0800 - 10 30 49 877 Mo. bis Fr. 8 - 22 Uhr Sa. und So. 9 - 22 Uhr [email protected]
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