Prof. Dr. Rainer Wernsmann Vizepräsident für Lehre und Studium

BESCHLUSS
UL 21.07.2015, TOP 7
Prof. Dr. Rainer Wernsmann
Vizepräsident für Lehre und Studium
Ausschreibung Lehrinnovationspool 2016
Ziel des Lehrinnovationspools
Über den Lehrinnovationspool werden konkrete Lehrprojekte an der Universität Passau
gefördert, um zukunftsweisenden Ideen den notwendigen Raum zur Umsetzung zu geben.
Ziel ist es, Projekte zu fördern, die auf langfristige Wirkungen ausgelegt sind und potenziell
auf andere Fächer oder Studienbereiche übertragbar sind.
1. Förderkriterien:
Alle Fachrichtungen werden gleichermaßen berücksichtigt.
Die Auswahlentscheidungen werden anhand folgender Kriterien getroffen:
•
•
•
Forschungsbezug der Lehrveranstaltungen, vor allem im Masterbereich bzw. Hauptund Schwerpunktstudium, oder
Internationalisierung, insbesondere um mehr ausländische Studierende für ein
Studium in Passau zu gewinnen, oder
Transdisziplinarität bei fakultätsübergreifenden Studienangeboten.
und möglichst:
• Nachhaltigkeit (z.B. durch Erstellung von Lehr- und Lernmedien) und/oder
• Übertragbarkeit (auf andere Fächer oder Studiengänge) und/oder
• Innovationspotential
2. Förderfähige Kosten
Die Universität Passau fördert Projekte bis zu einer Höhe von maximal 20.000 EUR pro
Vorhaben. Die maximale Förderdauer beträgt zwei Jahre. Dabei können Kosten für
Personal (wiss. Mitarbeiter/innen, Hilfskräfte, Lehrbeauftragte) und/oder Sachmittel
angesetzt werden.
Nicht förderungsfähig ist die:
• Finanzierung der Grundausstattung
• Quantitative Sicherung der Standardlehre
• Überwindung personeller Engpässe
• Finanzierung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen
• Finanzierung von Hardware
• Finanzierung von Reisekosten für Studierende
• Finanzierung von Werkverträgen in größerem Umfang
BESCHLUSS
UL 21.07.2015, TOP 7
3. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie akademische Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Der Antrag einer akademischen Mitarbeiterin oder eines akademischen
Mitarbeiters muss von der vorgesetzten Professorin bzw. dem vorgesetzten Professor
gegengezeichnet werden.
Gemeinschaftsanträge, z.B. in Zusammenarbeit mit Studierenden und/oder
Lehrbeauftragten, sind über die antragsberechtigen Personen möglich.
4. Antragsverfahren
Förderanträge für 2016 sind bis zum 30.10.2015 zu richten an den Vizepräsidenten für
Lehre und Studium der Universität Passau, z.Hd. Frau Dr. Stefanie Wehner (E-Mail:
[email protected]).
Der Antrag in Form eines PDF-Dokuments sollte folgende Bereiche umfassen:
• Projektskizze
- Ausgangssituation
- Ziele
- Maßnahmen
- Messbare Zwischenergebnisse
- Begründung der Nachhaltigkeit, der Übertragbarkeit und/oder des
Innovationspotentials
• Zeit- und Finanzierungsplan
• Kurzbeschreibung (ca. 200 Wörter) für Veröffentlichung auf Webseiten und in Medien
Der Antrag soll (inklusive Zeit- und Finanzierungsplan) insgesamt drei Seiten nicht
überschreiten.
5. Auswahlverfahren
Über die Förderanträge entscheidet der Vizepräsident für Studium und Lehre im
Einvernehmen mit der Universitätsleitung.
Die Projekte werden auf die Passung mit den o.g. Förderkriterien bewertet und ausgewählt.
Die Auswahl erfolgt voraussichtlich im November 2015.
6. Sonstiges
Geförderte Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichten sich dazu, einen
Zwischenbericht und einen Abschlussbericht über Mittelverwendung und Projekterfolg
einzureichen. Geförderte Projekte werden auf der Website der Universität Passau und ggf. in
weiteren Medien vorgestellt.
Für Projekte, die aus Drittmitteln finanziert werden, erfolgt keine zusätzliche Förderung aus
dem Innovationspool.
Weitere Informationen, z.B. zu bereits geförderten Projekten finden Sie unter:
www.uni-passau.de/lehrinnovationspool