BESCHLUSS UL 21.07.2015, TOP 7 Prof. Dr. Rainer Wernsmann Vizepräsident für Lehre und Studium Ausschreibung Lehrinnovationspool 2016 Ziel des Lehrinnovationspools Über den Lehrinnovationspool werden konkrete Lehrprojekte an der Universität Passau gefördert, um zukunftsweisenden Ideen den notwendigen Raum zur Umsetzung zu geben. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die auf langfristige Wirkungen ausgelegt sind und potenziell auf andere Fächer oder Studienbereiche übertragbar sind. 1. Förderkriterien: Alle Fachrichtungen werden gleichermaßen berücksichtigt. Die Auswahlentscheidungen werden anhand folgender Kriterien getroffen: • • • Forschungsbezug der Lehrveranstaltungen, vor allem im Masterbereich bzw. Hauptund Schwerpunktstudium, oder Internationalisierung, insbesondere um mehr ausländische Studierende für ein Studium in Passau zu gewinnen, oder Transdisziplinarität bei fakultätsübergreifenden Studienangeboten. und möglichst: • Nachhaltigkeit (z.B. durch Erstellung von Lehr- und Lernmedien) und/oder • Übertragbarkeit (auf andere Fächer oder Studiengänge) und/oder • Innovationspotential 2. Förderfähige Kosten Die Universität Passau fördert Projekte bis zu einer Höhe von maximal 20.000 EUR pro Vorhaben. Die maximale Förderdauer beträgt zwei Jahre. Dabei können Kosten für Personal (wiss. Mitarbeiter/innen, Hilfskräfte, Lehrbeauftragte) und/oder Sachmittel angesetzt werden. Nicht förderungsfähig ist die: • Finanzierung der Grundausstattung • Quantitative Sicherung der Standardlehre • Überwindung personeller Engpässe • Finanzierung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen • Finanzierung von Hardware • Finanzierung von Reisekosten für Studierende • Finanzierung von Werkverträgen in größerem Umfang BESCHLUSS UL 21.07.2015, TOP 7 3. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Antrag einer akademischen Mitarbeiterin oder eines akademischen Mitarbeiters muss von der vorgesetzten Professorin bzw. dem vorgesetzten Professor gegengezeichnet werden. Gemeinschaftsanträge, z.B. in Zusammenarbeit mit Studierenden und/oder Lehrbeauftragten, sind über die antragsberechtigen Personen möglich. 4. Antragsverfahren Förderanträge für 2016 sind bis zum 30.10.2015 zu richten an den Vizepräsidenten für Lehre und Studium der Universität Passau, z.Hd. Frau Dr. Stefanie Wehner (E-Mail: [email protected]). Der Antrag in Form eines PDF-Dokuments sollte folgende Bereiche umfassen: • Projektskizze - Ausgangssituation - Ziele - Maßnahmen - Messbare Zwischenergebnisse - Begründung der Nachhaltigkeit, der Übertragbarkeit und/oder des Innovationspotentials • Zeit- und Finanzierungsplan • Kurzbeschreibung (ca. 200 Wörter) für Veröffentlichung auf Webseiten und in Medien Der Antrag soll (inklusive Zeit- und Finanzierungsplan) insgesamt drei Seiten nicht überschreiten. 5. Auswahlverfahren Über die Förderanträge entscheidet der Vizepräsident für Studium und Lehre im Einvernehmen mit der Universitätsleitung. Die Projekte werden auf die Passung mit den o.g. Förderkriterien bewertet und ausgewählt. Die Auswahl erfolgt voraussichtlich im November 2015. 6. Sonstiges Geförderte Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichten sich dazu, einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht über Mittelverwendung und Projekterfolg einzureichen. Geförderte Projekte werden auf der Website der Universität Passau und ggf. in weiteren Medien vorgestellt. Für Projekte, die aus Drittmitteln finanziert werden, erfolgt keine zusätzliche Förderung aus dem Innovationspool. Weitere Informationen, z.B. zu bereits geförderten Projekten finden Sie unter: www.uni-passau.de/lehrinnovationspool
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