Presse-Statement von Jörg Simon BDEW

Presse-Statement von
Jörg Simon
BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser, Vorstandsvorsitzender der
Berliner Wasserbetriebe
Pressegespräch am 14. Juli 2015, 09.30 Uhr, BDEW-Hauptgeschäftsstelle
Wasserqualität in Gefahr?
− Nitratbelastung in Deutschland - Deutschland braucht eine Agrarwende
− Medikamenten-Rückstände – Deutschland braucht eine neue ArzneimittelStrategie
− Breitbandkabelverlegung in Abwassernetzen kann nicht zur Pflicht werden - Gesundheitsschutz geht vor
Sperrfrist: Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
auch von meiner Seite herzlich Willkommen zum heutigen BDEW-Pressegespräch.
Wir haben zu diesem Gespräch eingeladen, weil wir bei drei aktuellen Themen der
Wasserwirtschaft leider das konsequente Handeln der Politik vermissen:
Das sind erstens die hohen Nitratkonzentrationen in Deutschlands Grundwasser, zweitens zunehmende Medikamentenrückstände in unseren Gewässerressourcen und drittens die derzeit diskutierte zwangsweise Verlegung der Breitbandkabel in Abwassernetzen.
Lassen Sie mich in den nächsten Minuten erläutern, warum diese drei Themen dringenden politischen Handlungsbedarf erfordern.
Eines der größten Probleme der Wasserwirtschaft ist die Nitratbelastung, bei der
nach dem neuesten Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium weiterhin eine
Verschlechterung der Gewässerqualität ermöglicht wird.
Die Problematik ist bekannt:
Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung in Deutschland sind die Nitratkonzentrationen im Grundwasser regional deutlich angestiegen. Besonders durch den zunehmenden Anbau von Mais als Energie- und Futterpflanze sowie eine intensivere
Viehwirtschaft steigt in vielen Regionen der Nitratwert im Grundwasser. Dies bestätigt
auch der Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie. Dieser Bericht
besagt, dass es an vielen Messpunkten der Europäischen Umweltagentur eine Überschreitung des Nitratgrenzwertes für Grundwasser gibt.
In Deutschland sind 27 Prozent der ca. 1.000 Grundwasserkörper wegen zu hoher
Nitratwerte nicht in dem von der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderten „guten Zustand“. Fast die Hälfte (43 Prozent) der Grundwässer weisen bereits Nitratgehalte zwischen 25 und 50 mg pro Liter auf.
Viele Wasserversorger bekommen die Auswirkungen dieses schlechten Zustands unmittelbar zu spüren: Aufgrund der Nitratbelastungen im Grundwasser ist es vielen
Wasserversorgern zunehmend nur durch Notlösungen möglich, die Einhaltung des
Nitrat-Grenzwertes in der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter Trinkwasser zu gewährleisten. Für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung werden
kostenintensive Reparaturmaßnahmen der Wasserwerke wie das Mischen mit unbelastetem Wasser, die Bohrung neuer Brunnen oder eine (Teil-)Aufbereitung zu Lasten
der Kunden und der Wasserversorger notwendig.
Und die Probleme werden uns noch lange begleiten:
Aufgrund der langen Sicker- und Fließzeiten durch die Bodenschichten lässt sich Nitrat
erst mit Verzögerung im Grundwasser nachweisen. Wir blicken sozusagen in die Vergangenheit. Das Nitratabbauvermögen von Böden und Grundwasserleitern ist be-
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grenzt. Selbst wenn ab sofort kein Nitrat mehr in den Boden eingebracht würde, kann
es Jahrzehnte dauern, bis der Nitratgehalt im Grundwasser wieder abnimmt. Deutschland ist dabei, sehenden Auges einen Standortvorteil zu verspielen: Das zumeist ohne
technische Aufbereitung hervorragende Trinkwasser als Naturprodukt, um das uns
viele Länder – darunter auch etliche in Europa – beneiden.
Diese besorgniserregende Situation in Deutschland hat auch die Europäische Kommission auf den Plan gerufen. Sie sieht in der bisherigen deutschen Gesetzgebung
einen Verstoß gegen die EU-Nitrat-Richtlinie von 1991. Diese macht klare Vorgaben
zur Reduzierung von Nitrateinträgen und zu Maßnahmen, die bei einer Überschreitung
des Nitrat-Grenzwertes von 50mg je Liter Trinkwasser in der betroffenen Region eigentlich umgesetzt werden müssen.
Die Kommission sieht diese Vorgaben in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt
und hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Dreh- und Angelpunkt für eine wirksame und dauerhafte Verminderung von Nitrateinträgen ist die geplante Novelle der Dünge-Verordnung und des Dünge-Gesetzes.
Aber: Trotz der intensiven Diskussionen und trotz des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erleben wir eine seit Monaten andauernde
politische Blockade:
Die jetzt vorgelegten neuen Entwürfe der Düngeverordnung und des Düngegesetzes
setzten rechtlich zwar weitere Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie um. Die von der EUKommission und dem BDEW jahrelang geforderte Verknüpfung wasserrechtlicher und
düngerechtlicher Vorgaben und des Datentausches zwischen den Wasserschutzbehörden und den Landwirtschafts-Behörden soll endlich geregelt werden. Allerdings ist
diese Neuregelung so nicht umsetzbar, und daher halten wir sie für nicht ausreichend.
Denn zunächst soll eine Bund-Ländergruppe klären, wie die Stickstoffbelastungen ermittelt werden und wie viel Düngung künftig erlaubt werden soll. Im Fachterminus heißt
dies, dass unter anderem eine Hoftorbilanz bundeseinheitlich definiert werden soll.
Kurz gesagt: Was ist vorhanden und was darf noch auf den Acker aufgebracht werden.
Erst wenn diese Klärung gelungen ist, soll dies irgendwann in der Zukunft mit einer
weiteren Novellierung der Düngeverordnung oder vielleicht auch einer Rechtsverordnung rechtlich verpflichtend festgelegt werden. Eine Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie
würde frühestens in fünf bis zehn Jahren beginnen. Damit würde die Bekämpfung der
Nitratbelastung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt. Der BDEW fordert daher das
Bundeslandwirtschaftsministerium auf, die Festlegung der Hoftorbilanz in dem jetzigen
Entwurf zu regeln, und die Umsetzung nicht noch länger hinauszuschieben.
Auch ein anderer Aspekt im aktuellen Entwurf der Verordnung hätte Verzögerungen
zur Folge: Dabei geht es um die Klärung, was genau in nitratgefährdeten Gebieten
geschehen soll. Während die Richtlinie eine Trendumkehr ab 25 mg pro Liter Nitrat
vorsieht, sieht dies der aktuelle Entwurf für Deutschland erst ab 40 Milligramm vor, also
knapp vor dem Grenzwert von 50 Milligramm. Aus unserer Sicht stellt dies nicht die
von der EU geforderte Trendumkehr dar, sondern eher eine Gefahrenabwehrmaßnahme. Darüber hinaus beginnen die zuständigen Behörden erst jetzt mit der KläSeite 3 von 7
rung, welche Aktionsprogramme wo und welche Maßnahmen an den hoch mit Nitrat
belasteten Stellen durchgeführt werden sollen. Erst wenn diese Vorgehensweise bundeseinheitlich geregelt ist, sollen Maßnahmen durchgeführt werden.
Man spielt also wieder auf Zeit.
Auch an anderen Stellen ist der Entwurf verwässert. Bei den Sperrfristen und bei den
Anrechnungsfaktoren, mit denen die Düngermenge erhöht werden kann: 100 Prozent
sind hier 50 Prozent im Sinne der Verordnung. Konkret: Der Entwurf würde es den
Landwirten ermöglichen, über theoretisch angenommene Dünger-Verluste die zulässige Dünger-Menge um teilweise über 50 Prozent zu erhöhen.
Hinzu kommt:
Es fehlt nach wie vor ein Bußgeldkatalog. Wer überdüngt, bekommt lediglich eine Belehrung. Das ist absolut unzureichend. Ein Überschreiten der erlaubten Mengen sollte
ordnungsrechtlich sanktioniert werden. Die Einhaltung der Düngeobergrenzen muss
von den zuständigen Fachbehörden geprüft werden, Verstöße müssen als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Auch der Gülletourismus wird immer noch nicht ausreichend beschränkt. Holland, Dänemark und Belgien exportieren ihren Stickstoffüberschuss nach Deutschland, ohne
das bei uns eine Beschränkung erfolgen soll, unabhängig vom Standort und von der
Belastung des Grundwassers. In dem neuen Entwurf der Novelle soll der Gülletourismus nur für kleine landwirtschaftliche Betriebe beschränkt werden, d.h. sie dürfen nur
das düngen, was auf dem landwirtschaftlichen Betrieb anfällt. Diese Beschränkung
sollte auch für große Betriebe gelten. Jeder weiß doch, dass das eigentliche Problem
die Nitratbelastungen aus den professionellen Zentren der Veredlungswirtschaft darstellen.
Meine Damen und Herren,
Überdüngung ist kein "Kavaliersdelikt". Wir brauchen eine Novelle der Düngeverordnung, die ihren Namen tatsächlich verdient. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Einhaltung des 50 mg pro Liter Grenzwertes im Grundwasser. Wird er nicht erreicht, darf es
keine Karenz geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp folgen.
Wir fordern die EU-Kommission daher auf, im Rahmen des Notifizierungsverfahrens keiner Verordnung zuzustimmen, die nicht zu einer nachhaltigen Verminderung der Nitrateinträge führt.
Meine Damen und Herren,
so wichtig eine konsequente und den EU-Vorgaben entsprechende Dünge-Verordnung
auch ist: Sie wird das grundsätzliche Problem, das sich aus der IntensivLandwirtschaft und der Massentierhaltung auch für die Gewässer ergibt, nicht lösen.
Der massive Preisdruck auf landwirtschaftliche Erzeugnisse wird jedenfalls nicht zu
einer nachhaltigeren Nutzung der Böden führen.
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Was wir deshalb eigentlich brauchen, ist analog zur Energiewende eine konsequente Agrarwende. Der ökologische Landbau muss forciert werden. Er macht heute nur
etwa 8 Prozent aus. Subventionen, die die Landwirtschaft erhält, sollten in weit stärkerem Maße als heute in den ökologischen Landbau umgeleitet werden.
Warum eigentlich sollte man nicht, wie bei der Energiewende, ein ehrgeiziges Ziel ausrufen? Eine Zielvorgabe “20 Prozent ökologischer Landbau bis 2020“ wäre ein deutliches Signal auch im Sinne eines nachhaltigen Gewässer- und damit letztendlich
Trinkwasserschutzes.
Meine Damen und Herren,
wie eingangs bereits erwähnt, haben wir noch einen zweiten Punkt, auf dem wir beim
Thema Trinkwasserschutz heute aufmerksam machen möchten:
Die Alterung der Gesellschaft - besser bekannt unter dem Stichwort Demografischer
Wandel - und der begrüßenswerte medizinisch-technische Fortschritt werden zu einem starken Anstieg des Medikamentenverbrauchs in den kommenden Jahren führen.
Verstärkt wird dies noch dadurch, dass bei der Verschreibung von Medikamenten oftmals überdimensionierte Packungsgrößen gewählt werden. Auch von Feldern, auf die
mit Tierarzneimitteln belastete Gülle als Dünger ausgebracht werden, können Arzneimittelspuren in das Grundwasser gelangen. Allein im Jahr 2012 wurden rund 1.600
Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben.
Von den rund 1.200 Humanarzneimittelwirkstoffen mit möglicher Umweltrelevanz wurden im Jahr 2012 in Deutschland insgesamt 8.120 Tonnen verbraucht. Das ist gegenüber 6.200 Tonnen im Jahr 2002 ein Anstieg um mehr als 20 Prozent in zehn Jahren.
Schon heute gelangen täglich mehrere Tonnen Medikamentenwirkstoffe über die Kanalisation in die Gewässer.
Umso wichtiger ist es, dass sich auch die Verbraucher ihrer Verantwortung bewusst
sind und aktiv zum Gewässerschutz beitragen. Verbraucher können Medikamente heute auf drei verschiedene Arten gewässerschonend entsorgen:
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Im Restmüll, sofern der Müll in der jeweiligen Kommune oder dem jeweiligen
Landkreis vollständig verbrannt wird,
bei Apotheken, wenn diese sie annehmen, oder
bei Schadstoffsammelstellen bzw. Wertstoffhöfen.
Der BDEW engagiert sich darüber hinaus für die Wiedereinführung der Rücknahmepflicht von Medikamenten durch Apotheken.
Im Jahr 2009 wurde mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung das bundesweite
Rücknahmesystem für Altmedikamente durch Apotheken ersatzlos gestrichen. Nach
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europäischem Recht (Artikel 127 B der Richtlinie 2004/27/EG) müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherstellen, dass geeignete Sammelsysteme für
nicht verwendete oder abgelaufene Arzneimittel bestehen. Deutschland hat diese Vorgabe bisher nicht umgesetzt. Wo es in lobenswerten Einzelfällen geschieht, ist das der
Initiative von wenigen Unternehmen zu danken.
Durch fehlende Regelungen zur fachgerechten Entsorgung und daraus folgende Einträge in die Umwelt können auch die Gewässerressourcen für die Trinkwassergewinnung betroffen sein. Dies sollte vermieden werden.
Wir fordern daher
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eine verpflichtende Einführung eines bundesweit einheitlichen Sammel- bzw.
Rücknahmesystems für Altmedikamente. Dabei sollte unter Beachtung des
Vorsorgegrundsatzes die Rücknahme von Altmedikamenten so leicht wie möglich gemacht werden.
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Und wir fordern eine Verankerung der fachgerechten Entsorgung im Arzneimittelgesetz mit Produktverantwortung der Hersteller und damit Umsetzung europäischen Rechts (Artikel 127 B der EU-Richtlinie 2004/27/EG).
Insgesamt braucht Deutschland eine neue Arzneimittelstrategie, damit bei Herstellung bzw. Zulassung die ökologische Abbaubarkeit von Arzneimitteln gleichrangig berücksichtigt wird.
Meine Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass möchte ich abschließend auf ein drittes für die Wasserwirtschaft
wichtiges Thema eingehen, den Breitbandkabel-Ausbau. Hierzu hat gerade das Bundesverkehrsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Der BDEW unterstützt grundsätzlich die Initiativen der Europäischen Union zum Breitbandkabelausbau in Deutschland. Zahlreiche Mitgliedsunternehmen leisten hierzu bereits einen wichtigen Beitrag: Beispielsweise durch den eigenen Ausbau oder die Zurverfügungstellung von Infrastrukturen, wie z.B. begleitende Kabelverlegung, oder durch
die Mitnutzung von Leerrohren.
Aber: Die Nutzung von Abwasserkanälen zur Verlegung solcher Kabel lehnen wir ab.
Eine Zeitung hat zwar dazu sinngemäß etwas spaßhaft die Frage gestellt: „Kommt das
Internet künftig aus dem Klo?“ Das ist sicher eine witzige Schlagzeile. Dahinter verbirgt
sich aber eine ernsthafte Problematik: Die Verlegung von Kabeln in Abwasserleitungen
kann erhebliche technisch-chemische Probleme nach sich ziehen: Chemische Reaktionsprozesse an den Kabeln wären unvermeidbar: Durch die Abwasserinhaltsstoffe
können Korrosionen oder andere Defekte an den Kabeln auftreten. Das kann einen
störungslosen Breitband-Betrieb verhindern.
Völlig ungeklärt ist die Frage, wie eine notwendige Erneuerung oder Sanierung – also
Bauarbeiten – der Kanäle ohne Beeinträchtigung der Breitbandkabel durchgeführt wer-
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den könnte. Das ständig anfallende Abwasser muss jederzeit in erster Linie im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sicher entsorgt werden können. Die
Wasserwirtschaft im BDEW fordert daher, eine zwangsweise Verlegung der
Breitbandkabel in Abwassernetze auszuschließen. Breitbandkabel im Abwassernetz können nicht zur Pflicht werden! Beim Breitbandausbau muss der Gesundheitsschutz der Bevölkerung oberste Priorität haben.
Der BDEW hat zu dieser Problematik gemeinsam mit den technischen Normen setzenden Verbänden DVGW und DWA den zuständigen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium angeschrieben.
Darin fordern die Verbände, dass bei allen Schritten, mit denen der Breitband-Ausbau
in Deutschland vorangetrieben werden soll, die bereits erfolgte Ausnahme für Trinkwasser sichergestellt und und auch die Ausnahme der Abwasserwirtschaft geklärt wird.
Bis heute liegen immer noch keine zertifizierten und allgemein anerkannten technischen Verfahren sowie Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Breitbandverlegung im Abwasser vor. Der Ausfall oder die Behinderung der Abwasserentsorgung stellen eine Gefährdung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung dar.
Die Verbände fordern deshalb, dass die Trinkwasserversorgungs- und die Abwasserentsorgungssicherheit Vorrang vor einer Kabelverlegung haben müssen.
Meine Damen und Herren,
soviel zu drei wichtigen Themen, die für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung von zentraler Bedeutung sind.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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