Bestellung Laserschutzbeauftragter

Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Bestellung zur/zum Laserschutzbeauftragten
gemäß §5 (2) Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
An den Kanzler der Universität Hamburg
über die Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Mittelweg 177, 20148 Hamburg
Frau
wird mit Wirkung vom
zur/zum Laserschutzbeauftragten gemäß §5 (2) OStrV bestellt.
Die Zuständigkeit umfasst folgende Arbeits- und Betreuungsbereiche:
Einrichtung, Institut, Arbeitsgruppe (mit vollständiger Adresse, Gebäude, Labor/Raum)
Wichtige Hinweise
Nachweis der erforderlichen Sachkunde bitte in Kopie beilegen. Aufgaben und Pflichten ergeben sich im Wesentlichen aus §5 (2) der
OStrV. Der/dem Laserschutzbeauftragten wird Weisungsbefugnis für den Betrieb der Laser-Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich
übertragen. Die/der Laserschutzbeauftragte darf wegen der ihr/ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Datum, Unterschrift Verantwortliche/r der Laser-Einrichtung
Datum, Unterschrift Kanzler
Datum, Laserschutzbeauftragte/r
Entpflichtung
scheidet ab
aus ihrer/seiner Funktion als Laserschutzbeauftragte/r aus.
Datum, Unterschrift Verantwortliche/r der Laser-Einrichtung
Nachrichtlich: TVPR oder WiPR
Stand: 13.10.2015
Bearbeitungsdatum: 13.10.2015
Lz: AU-15
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