Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Bestellung zur/zum Laserschutzbeauftragten gemäß §5 (2) Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) An den Kanzler der Universität Hamburg über die Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Mittelweg 177, 20148 Hamburg Frau wird mit Wirkung vom zur/zum Laserschutzbeauftragten gemäß §5 (2) OStrV bestellt. Die Zuständigkeit umfasst folgende Arbeits- und Betreuungsbereiche: Einrichtung, Institut, Arbeitsgruppe (mit vollständiger Adresse, Gebäude, Labor/Raum) Wichtige Hinweise Nachweis der erforderlichen Sachkunde bitte in Kopie beilegen. Aufgaben und Pflichten ergeben sich im Wesentlichen aus §5 (2) der OStrV. Der/dem Laserschutzbeauftragten wird Weisungsbefugnis für den Betrieb der Laser-Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich übertragen. Die/der Laserschutzbeauftragte darf wegen der ihr/ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Datum, Unterschrift Verantwortliche/r der Laser-Einrichtung Datum, Unterschrift Kanzler Datum, Laserschutzbeauftragte/r Entpflichtung scheidet ab aus ihrer/seiner Funktion als Laserschutzbeauftragte/r aus. Datum, Unterschrift Verantwortliche/r der Laser-Einrichtung Nachrichtlich: TVPR oder WiPR Stand: 13.10.2015 Bearbeitungsdatum: 13.10.2015 Lz: AU-15 Seite 1 von 1
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