Trinkwasserkunden in Adenau und Altenahr werden befragt Enthärtungsanlage ja oder nein? - Gebührensteigerung zu erwarten - 80 Prozent beziehen bereits „hartes“ Wasser Alle Kunden des Zweckverbands Wasserversorgung Eifel-Ahr, der die Verbandsgemeinden (VG) Adenau und Altenahr mit Trinkwasser versorgt, werden befragt, ob sie für oder gegen eine zentrale Wasserenthärtungsanlage im Gewinnungsgebiet Nohn sind. Durch die Einrichtung und den Betrieb dieser Anlage würde sich der Wasserpreis für alle Kunden jährlich wiederkehrend aber um rund 50 Cent brutto pro Kubikmeter Trinkwasser erhöhen. Der Zweckverband versendet die Befragung in der ersten Februarwoche mit den Jahresabrechnungen. Die Kunden können per Stimmkarte portofrei bis 29. Februar antworten. Zum Hintergrund: In den Ortsgemeinden Kaltenborn, Heckenbach und Kesseling kam es wegen der Umstellung des Wasserbezugs 2015 zu Diskussionen über den Härtegrad des Trinkwassers. Der Zweckverband Eifel-Ahr bezieht sein Trinkwasser aus versorgungstechnischen Gründen von drei verschiedenen Lieferanten. Während die Trinkwässer aus der Olef- und der Wahnbachtalsperre „weich“ sind (Härtegrade 5 bis 6,8), ist das Trinkwasser aus den Brunnen Kerpen/Nohn mit Härtegrad 17 als „hart“ einzustufen. Von den 10.650 Anschlussnehmern in den VGs Adenau und Altenahr beziehen 80 Prozent, teilweise bereits seit über 20 Jahren, das „harte“ Wasser aus der Wassergewinnung Kerpen/Nohn. Einige Härtegrade zum Vergleich: Karlsruhe 17,6, Köln bis 18,5, Heidelberg bis 21, Mainz bis 25,1. Was ist technisch machbar? Nach Anfragen von Wasserkunden haben die Gremien des Zweckverbandes das Technologiezentrum Wasser (TZW) in Karlsruhe beauftragt, in einem Pilotversuch zu klären, welche technischen und finanziellen Möglichkeiten zur Enthärtung des Trinkwassers aus Kerpen/Nohn bestehen. Das Ergebnis liegt jetzt vor: Die Installation einer zentralen Enthärtungsanlage in Nohn ist möglich, allerdings mit hohem technischen Aufwand und entsprechenden Kosten. Der Härtegrad könnte von 17 auf etwa 10 gesenkt werden. Wie würde die Finanzierung laufen? Die Gremien des Zweckverbands hatten eine für die Kunden kostenneutrale Umsetzung vorgesehen, und zwar durch die Finanzierung über eine Eigenverschuldung des Verbands. Das hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier abgelehnt. Somit ist die Finanzierung der Enthärtungsanlage nur über eine Kostenumlage auf alle Wasserkunden möglich. Die zu erwartenden Kosten: Die Investition in die Enthärtungsanlage lägen bei 1,4 Millionen Euro. Die laufenden jährlichen Kosten (unter anderem Personal, Betriebsmittel und Abschreibungen) lägen insgesamt voraussichtlich bei 512.000 Euro netto. Fazit: Der Zweckverband rechnet mit einer dauerhaften Wasserpreiserhöhung von etwa 50 Cent (brutto) je Kubikmeter. Das Versorgungsgebiet ist nach den rechtlichen Bestimmungen eine Abrechnungseinheit. Die Gebührenerhöhung würde daher auf alle Kunden umgelegt, auch auf diejenigen, die bereits das „weiche“ Wasser aus der Oleftal- und der Wahnbachtalsperre beziehen. Für einen Haushalt mit 100 Kubikmetern Jahresverbrauch würde dies eine jährlich wiederkehrende Kostensteigerung von rund 50 Euro im Jahr bedeuten. Deshalb haben Verbandsversammlung und Werkausschuss einstimmig beschlossen, die Wasserkunden in den Entscheidungsprozess per Kundenbefragung einzubeziehen. Bei der Befragung wird eine Gewichtung nach Wasserverbrauch eingebaut. Der Zweckverband erachtet dies als fair, da mit einem höheren Verbrauch auch die finanzielle Last für die Kunden steigt. Wer also beispielsweise 100 Kubikmeter im Jahr verbraucht, erhält 100 Stimmenanteile. Großkunden wie z.B. Gastronomiebetriebe haben deshalb höhere Anteile als etwa ein Zwei-PersonenHaushalt. Das genaue Vorgehen wird in dem Beiblatt zur Rechnung genau erklärt. Das Ergebnis der Befragung wird in der Presse mitgeteilt.
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