2015 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen Entwurf April 2015 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 2 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne Teilbereich Sozialstandort’ in der Fassung der 1. Änderung und Erweiterung Stadt Ulmen Inhalt: 1. Erfordernis der Planung _______________________________________________ 2 2. AUSFÜHRUNGEN ZUR TECHNISCHEN INFRASTRUKTUR ____________________ 4 a. Abwasserbeseitigung _________________________________________________ 4 b. Stromversorgung ____________________________________________________ 4 3. BODENORDNUNG ____________________________________________________ 4 4. KOSTEN ____________________________________________________________ 4 a. Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen nach § 1a BauGB mit Minimierungsmaßnahmen _________________________________________________ 7 5. b. 1. Kostenschätzung _____________________________________________________ 8 Prognose, Überwachung ______________________________________________ 9 ERFORDERNIS DER PL ANUNG Die Stadt Ulmen hat die 2. Änderung des Bebauungsplans ‚Eifel-Maar-Kaserne-Teilbereich Sozialstandort’ in der Fassung der 1. Änderung und Erweiterung beschlossen, um im Bereich der geplanten Photovoltaikanlagen einen Baum- und Heckenstreifen, der zur Erhaltung festgesetzt war, aus den Darstellungen des Bebauungsplanes herauszunehmen. Aufgrund von konkreten Planungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich des Sportplatzes hat sich gezeigt, dass der bestehende Heckenstreifen die Wartung der Anlage aufgrund der Topographie unzumutbar erschweren würde. Die Hangneigung und die Südausrichtung der Anlage lassen nur Fahrgassen in West-Ost-Richtung zu. Die Heckenstrukturen würden darüber hinaus zu deutlichen Verschattungen führen. In einem Abstimmungstermin am 12.03.2015 mit der Unteren Landespflegebehörde wurde die Thematik ausführlich besprochen. Grundsätzlich ist die Bebauungsplanänderung unter der Voraussetzung eines angemessenen Ausgleichs möglich. Weitere landschaftsgliedernde Maßnahmen sind aufgrund der Hanglage im Bereich des Bebauungsplanes nicht möglich. Geltungsbereich des Bebauungsplans ca. 18 ha Herausnahme Erhaltungsflächen ca. 3.875 m² Die sonstigen Festsetzungen des Ursprungsplanes bleiben unverändert gültig. W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 S TADT U L M EN B EBAUU NG SP LA N ‚E IFE L -M A AR -K AS ERN E , T EILB ERE ICH S O ZI AL ST ANDORT – 2. Ä N DERU NG ’ 3 Erhaltungsflächen W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 4 2. AUSFÜHRUNG EN ZUR T EC HNISCHEN INFRAST RUKT UR A. ABWASSERBESEITIGUNG Das anfallende Niederschlagswasser wird dezentral versickert. B. STROMVERSORGUNG Die Stromversorgung ist gesichert. 3. BODENO RDNUNG Im Bebauungsplangebiet sind bodenordnerische Maßnahmen nicht erforderlich. 4. KOST EN Im Wege vertraglicher Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Vorhabenträgern werden Einzelheiten der Kostenübernahme geregelt. aufgestellt im Auftrag der Stadt Ulmen durch Waldstraße 14, 56766 Ulmen Ulmen, April 2015 Diese Begründung ist Bestandteil der 2. Änderung des Bebauungsplanes, ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort in der Fasung der 1. Änderung und Erweiterung der Stadt Ulmen Ulmen, den (S) Thomas Kerpen Stadtbürgermeister HINWEIS Gemäß §§ 16 - 21 Denkmalschutz- und Pflegegesetz muß der Beginn von Erdarbeiten der Abteilung - Archäologische Denkmalpflege - des Landesamtes für Denkmalpflege angezeigt wer- W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 5 den. Auf die Belehrungspflicht örtlich eingesetzter Firmen sowie auf die Melde-, Erhaltungsund Ablieferungspflicht bezüglich archäologischer Funde und Befunde wird besonders hingewiesen. Bei Eingriffen in den Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke (u.a. DIN 4020, DIN EN 1997-1 und -2, DIN 1054) zu berücksichtigen. Für Neubauvorhaben oder größere An- und Umbauten (insbesondere mit Laständerungen) sind in der Regel objektbezogene Baugrunduntersuchungen zu empfehlen. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen usw.). Es wird hier besonders auf die Zeiten hingewiesen, in denen während der Baumaßnahmen auf dem Gleiskörper z.B. mit Gleisbaumaschinen gearbeitet wird. Hier werden zur Warnung des Personals gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Tyfone oder Signalhörner benutzt. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutzmaßnahmen können gegen die Deutsche Bahn AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnlinie planfestgestellt ist. W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 6 Geltungsbereich Änderungsbereich: Herausnahme Flächen für die Erhaltung ( W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 7 A. ERMITTLUNG DES UMFANGS ERFORDERLICHER AUSGLEICHSFLÄCHEN NACH § 1A BAUGB MIT MINIMIERUNGSMAßNAHMEN Für die quantitative Erfassung des Eingriffsumfangs und die Berücksichtigung anrechenbarer Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie zur Ermittlung notwendiger Kompensationsmaßnahmen wird die Biotopfunktion bewertet. Bei der Bewertung wird den einzelnen im Gebiet vorkommenden Biotopen eine aktuelle ökologische Funktionserfüllung zugeordnet. Die Wertstufen gehen von eins bis zehn (1-2: sehr gering; 3-4: gering; 5-6: mittel; 7-8: hoch; 9-10: sehr hoch). In Tab. 2 sind die ermittelten Flächengrößen der einzelnen Biotoptypen aufgelistet sowie deren Bewertung nach ADAM, NOHL & VALENTIN (1992) ist Tab. 3 zu entnehmen. In Tab. 4 wird der resultierende Kompensationsflächenbedarf berechnet. Hierzu wird die aktuelle ökologische Funktionserfüllung mit der Eingriffsfläche multipliziert. Tabelle 5 weist die Höhe und die Zuordnung des Ersatzgeldes aus. Biotoptyp Baum und Strauchhecke Betonrinne Summe Durchschnittliche (aktuelle) Größe in Wertpunkte ökologische Funktionserfüllung m² 6,5 3875,00 25187,50 1,0 158,00 158,00 4033,00 25345,50 Tabelle 1: Bewertung der Biotoptypen nach Adam, Nohl & Valentin (1986) und Berechnung des Eingriffswerts Biotoptyp Werteinstufung nach einer Men- Größe in Wertpunkte schengeneration m2 Entfernung der Gehölz3,5 3875,00 13562,50 fläche und Entwicklung von Extensivgrünland mit Photovoltaikanlage Entsiegelung (Betonrin3,5 158,00 553,00 ne) in Extensivgrünland mit Photovoltaikanlage Summe 4033,00 14115,50 Tabelle 2: Ermittlung des Eingriffswertes Gesamtbilanz Wertpunkte (WP) Eingriff WP Kompensation WP Kompensationsdefizit Ersatzfläche (m²) bei Aufwertung um 3 WP 25345,50 14115,50 11230,00 3743,33 Tabelle 3: Gesamtbilanz Die Werteinstufung (Wegfall des Biotops „Baum und Strauchhecke“ und Entwicklung von „Extensivgrünland“ unter Photovoltaikmodulen) weist nach einer Menschengeneration gegenüber dem Zustand vor dem Eingriff eine Differenz von drei Wertpunkten auf. Diese Differenz resultiert, trotz der lediglich punktuellen Eingriffe, durch die Entfernung des Gehölzkomplexes und die damit in W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 8 Verbindung stehende Landschaftsbildbeeinträchtigung (Funktion der Baum und Strauchhecke: Gliederung des Offenlandes). Somit ergibt sich ein Kompensationsdefizit von 11.230 WP, die zu einer externen Ausgleichsfläche von 3.743,33 m² führt bei einer Aufwertungsmöglichkeit von drei WP. 5. KOST ENSCHÄT ZUNG Entwicklung einer Baum- und Strauchhecke: Breite: 5,0 m; Länge; 750 m. Laubbäume II. Ordnung: 20 Laubbäume Sträucher: 2500 St. bei Pflanzabstand von 1,5 m; Reihenabstand 1,0 m (vier Reihen) Kostenschätzung Pflanzlieferung I Stück/Fläche/h EP GP 10 29,00 290,00 1500 1,60 2400,00 2690,00 10 1500 0,30 0,30 3,00 450,00 453,00 10 15,00 150,00 941,50 1 Laubgehölze I. Ordnung 2xv, o.B. St-U. 8-10 Sträucher, Höhe 80-100 cm 1xv (Pflanzabstand 2,0 m, Reihenabstand 1,0 m, Gesamtbreite 5,0 m; bei je 0,5 m Grenzabstand: 4 2 Reihen)) Zwischensumme (Pflanzlieferung) II Düngung/Bodenverbesserung 4 Dünger/Baum 5 Dünger/Strauch Zwischensumme (Düngung III IV Pflanzarbeiten 6 Baumverankerung liefern und setzen 7 Pflanzarbeiten: 35% der Pflanzlieferung Gewährleistung gem. 13 VOB/B: 10% der 9 Pflanzlieferung Zwischensumme Pflanzarbeiten 269,00 1360,50 Anwuchs- und Entwicklungspflege 2 Jahre Hacken der Baumscheiben 2x/Jahr inkl. Nachschneiden von trockenen Trieben, Zurückschneiden und Abräumen beim Abschluss der 11 Vegetationsperiode 20 1,20 24,00 Hacken der Strauchflächen 2x/Jahr inkl. Nachschneiden von trockenen Trieben, Zurückschneiden und Abräumen beim Abschluss der Vegetationsperiode (25%der Stracuhfläche/St. 12 : 1500 St.*25% = 375 m² x 2 = 750 m²) 750 1,20 900,00 W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 9 13 Baumscheiben mulchen (10 cm tief), 1x/Jahr 14 Strauchflächen mulchen (10 cm tief), 1x/Jahr Zwischensumme Entwicklungspflege 10 1500 1,80 1,80 Summe netto MwSt. 19% Summe brutto 18,00 2700,00 3642,00 8145,50 1547,65 9693,15 B. PROGNOSE, ÜBERWACHUNG Prognose bei Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): Mittelfristig wäre keine Änderung gegenüber dem jetzigen Zustand zu erwarten, d.h. die Heckenstrukturen würden vermutlich beibehalten bleiben. Geplante Maßnahmen zur Überwachung unvorhergesehener erheblicher Auswirkungen: Für die Überwachung unvorhergesehener erheblicher Umweltauswirkungen hat die Stadt einen eigenen Gestaltungsspielraum. Da mit der Planung keine erheblichen Auswirkungen verbunden sind, sind auch keine Überwachungsmaßnahmen veranlasst. W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 10 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung Sonstige Sondergebiete- Zweckbestimmung "Für soziale Zwecke" (1) Gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO sind im sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Für soziale Zwecke" folgende Nutzungen zugelassen: 1. Einrichtungen zur Betreuung, Pflege und Therapie sowie Arbeitsangebote, vorrangig für behinderte Menschen 2. Gebäude zum Wohnen und zur Tagesstrukturierung 3. Allgemeine Wohngebäude, Wohngebäude für soziale Zwecke und sozialer Wohnungsbau 4. Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, wie z.B. für ältere Menschen, für Angehörige, für Mitarbeiter und Angestellte, sowie für Menschen mit psychischer Erkrankung. 5. Freizeitanlagen sind in den Grünflächen, Teilbereiche Sozialstandort St. Martin, zulässig. (2) Auf dem Flurstück 18/44 im Bereich des sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Für soziale Zwecke" wird darüber hinaus ein Integrationsbetrieb in Form eines Restaurants- I Gaststätten- I Gatering-Betrieb im Zusammenhang mit der sozialen Einrichtung zulässig. Sonstige Sondergebiete- Zweckbestimmung "Freiflächen Photovoltaikanlage" (1) Gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO sind im sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freiflächen Photovoltaikanlage" folgende Nutzungen zugelassen: Zulässig sind die Errichtung und der Betrieb von aufgeständerten Photovoltaik- Modulen ohne Beton-Fundamente zum Zweck der Stromgewinnung aus Sonnenenergie einschließlich der für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen (Trafo- und Wechselrichtergebäude). Zulässig sind die für den Anlagenbetrieb erforderlichen Erschließungen. 2. Maß der baulichen Nutzung (1) Die festgelegte Zahl der Vollgeschosse gilt als Höchstgrenze. Ausnahmsweise sind für untergeordnete Gebäudeteile auch drei Vollgeschosse zulässig. (2) Die maximal zulässige Höhe der Modultische inklusive Module im Sondergebiet ‚Freiflächen Photovoltaikanlage‘, gemessen zwischen der Geländeoberfläche und der Oberkante der schräg gestellten Photovoltaikmodule darf maximal 3,00 m betragen. Je Trafo- und Wechselrichtergebäude ist eine Grundfläche von max. 50 qm zulässig. Die Höhe dieser Gebäude, gemessen zwischen der Geländeoberfläche und der Oberkante der Gebäude darf max. 3,50 m betragen. Die Grundflächenzahl (GRZ) im Sondergebiet ‚Freiflächen Photovoltaikanlage‘ ist mit GRZ = 0,5 darauf aufbauend so gewählt, dass sie noch Spielräume für eine Optimierung der Anlage und/ oder für den Fall etwas abweichender herstellerbedingter Abmessungen belässt. 3. Höhe baulicher Anlagen (1) Die Höhe der baulichen Anlagen darf bei zweigeschossiger Bebauung eine Traufhöhe von 7,00 m im Mittel und (bei geneigten Dächern) eine Firsthöhe von 13,00 m im Mittel nicht überschreiten. Bei Flachdächern gilt als maximale Höhe der baulichen Anlagen 9,00 m. Als Bezugspunkt wird die Oberkante der Straße festgelegt, die das Grundstück erschließt. W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 11 4. Garagen und Nebenanlagen (1) Garagen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Flächen unzulässig. Einfriedungen sind hiervon ausgenommen. (2) Die der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas und Wasser sowie der Ableitung von Abwasser dienenden Anlagen und fernmeldetechnischen Nebenanlagen sowie Anlagen für erneuerbare Energie sind gemäß § 14 (2) BauNVO als Ausnahme zugelassen, auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt sind. 5. Grünordnerische / Landespflegerische Festsetzungen Allgemeine Festsetzungen (1) Im Bebauungsplan werden Flächen für die Erhaltung sowie die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Alle Pflanzungen sind spätestens in der zweiten Pflanzperiode nach Fertigstellung der Erschließungsstraßen (öffentliche Maßnahmen) bzw. nach Bezugsfertigkeit der Gebäude (private Maßnahmen) durchzuführen. Eine fachgerechte Pflanzung bzw. Einsaat schließt Bodenverbesserungs- sowie Pflanzensicherungsmaß-nahmen mit ein. Ausgefallene Gehölze sind spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode zu ersetzen. Für alle zu pflanzenden Bäume und Sträucher werden, wenn nicht gesondert aufgeführt, folgende Mindestsortierungen vorgeschrieben: Laubbäume II. Ordnung, 2xv, o.B. St-U. 8-10 Sträucher: 1 x verpflanzt, ohne Ballen, 80 - 100 cm hoch (zugehörige Pflanzlisten im Anhang) Bei den im Rahmen der grünordnerischen Vorgaben festgesetzten Pflanzungen sind soweit nicht anders festgesetzt mindestens 50 % der Gesamtpflanzenanzahl aus den in den Pflanzenlisten aufgeführten Arten zu verwenden. Der Anteil der Nadelgehölze auf privaten Grundstücken darf 10 % der Gesamtanzahl angepflanzter Gehölze nicht überschreiten. Die Pflanzung buntlaubiger oder panaschierter Sorten sowie von Kugelformen ist unzulässig. Bei der Pflanzung von Hecken sind ausschließlich Laubholzarten zu verwenden. Dazu werden solche der Liste "D" empfohlen. Für die Fassadenbegrünung werden Schling- und Kletterpflanzen nach Liste "F" empfohlen. Festsetzungen über Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Plangebiet (Ausgleichsmaßnahmen-A) (2) Umwandlung standortfremder Nadelforste in naturnahe Laubmischwälder (A 1) Entsprechend den Planeinträgen in der Planurkunde und dem Plan "Landespflegerisches Zielkonzept" sind im Plangebiet vorhandene standortfremde Nadelforste in naturnahe Laubmischwälder wie folgt umzuwandeln: Ersatz der Nadelholzbestände durch einheimische, standortgerechte Laubbäume sukzessive während eines Zeitraums von 20 Jahren. Dabei sind flächige Kahlschläge unbedingt zu vermeiden. Anlage artenreicher Waldmäntel (aus Bäumen I. und II. Ordnung (gem. Pflanzenlisten "A" und "B") sowie Sträuchern (gern. Pflan-zenliste "C"). W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 12 (3) Herstellung einer rahmenden Randpflanzung (A2) Entsprechend den Planeinträgen in der Planurkunde und dem Plan "Landespflegerisches Zielkonzept" sind Gehölzpflanzungen aus Pflanzen der Listen "A" (10 % der Pflanzenanzahl), "B" (20 % der Pflanzenanzahl) und "C" (70 % der Pflanzenanzahl) anzulegen. Hinsichtlich Sortierung, Pflege, etc. gelten die Vorgaben gem. Ziffer 1. Die Gehölzstreifen sind im Dreiecksverband mit 1,25 m Reihen- und 1,00 m Pflanzabstand zu bepflanzen. Zur Erzielung eines möglichst natürlichen Gesamteindrucks wird auf die Vorgabe von Pflanzschemata verzichtet. (4) Extensivierung von bislang intensiv bewirtschafteten Rasenflächen auf 75 % des bisherigen Bestandes (A3) Die im Plangebiet vorhandenen bislang intensiv bewirtschafteten Rasenflächen sind auf einem Flächenanteil von 75 %wie folgt zu extensivieren: Umwandlung von 75% der bestehenden Rasenflächen in naturnahe Wiesen. Die Mahd ist bis zu 3 x jährlich zulässig. Auf Düngung ist zu verzichten. Ersatzweise ist die Umwandlung von Rasenflächen in naturnahe niedrige Flächenpflanzungen aus überwiegend einheimischen Stauden und Bodendecken zulässig. Auf den übrigen 25 % der bestehenden Rasenflächen ist die Beibehaltung der bestehenden Intensivnutzung zulässig. Als Bezugsgröße gilt die Summe der Rasenflächen, die nicht bereits durch bauliche Nutzungen einschließlich der notwendigen Verkehrsflächen gemäß dem Bebauungsplan in Anspruch genommen werden. (5) Gestaltung der Flächen für den ruhenden Verkehr (A5) Die ausgewiesenen Flächen für den ruhenden Verkehr sind mit einer Mindestbegrünung von einem Hochstamm je fünf Stellplätze zu ver-sehen. Dazu sind Bäume der Listen "A" und I oder "B" (oder Sorten hieraus) zu verwenden. Im Übrigen gelten die Vorgaben gemäß Ziffer 1. Neu anzulegende Stellplätze sind in nur teilversiegelnder Bauweise auszuführen. Hierzu werden die in Maßnahme A8 aufgeführten Befestigungsarten empfohlen. (6) Festsetzung einer Mindestdurchgrünung (nur bei Neubauten) (A6) Je 100 qm überschrittener bebauter privater Grundstücksfläche (Gebäude, Nebenanlagen und befestigte Flächen) sind mindestens zu pflanzen: 1 Baum I. Ordnung gem. Liste "A" oder 1 Baum II. Ordnung gem. Liste "B" oder 2 Obstbäume gem. Liste "E" und zusätzlich 5 Sträucher gem. Liste "C". Dabei sollen auf rückwärtige Grundstücksbereichen vorrangig hochstämmige Streuobstbäume der Liste "E" (oder vergleichbare ortstypische Sorten) verwendet werden. Die übrigen nicht überbaubaren Flächen der privaten Grundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. (7) Wasserdurchlässige Befestigung von privaten Zufahrten, Verkehrs- und Lagerflächen (A 7) Private Verkehrsflächen einschließlich der offenen Stellplätze sowie Zu-fahrten, Hofflächen usw. sind mit versickerungsfähigem Material zu befestigen (wie wassergebundene Decke, HGT-Decke (hydraulisch gebundene Tragschicht), Rasenfugenpflaster, wasserdurchlässiges Pflaster (z. B. aus Einkornbeton), Rasengittersteine, Schotterrasen oder vergleichbare Materialien). Hinweise: Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet Das anfallende Niederschlagswasser ist auf den einzelnen Grundstücken zurückzuhalten und zu versickern. Dazu sind primär Rasenflächen u. a. als flache Mulden anzulegen, in die das Regenwasser geleitet wird und durch die belebte Bodenzone versickern kann. Ist dies nicht möglich (z. B. wegen fehlender Flächen oder weitgehend undurchlässiger Bodenschichten), kann die Versickerung des Dachwassers über Rigolen, kiesgefüllte Gräben und Gruben sichergestellt werden. W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 13 (8) Umwandlung standortfremder Nadelforste in naturnahe Laubmischwälder (A 6) Entsprechend den Planeinträgen in der Planurkunde sind im Plangebiet naturnahe Laubmischwälder zu entwicklen: Ersatzaufforstung durch einheimische, standortgerechte Laubbäume Anlage artenreicher Waldmäntel (aus Bäumen I. und II. Ordnung (gem. Pflanzenlisten "A" und "B") sowie Sträuchern (gern. Pflan-zenliste "C"). Ersatzmaßnahme EM/Zuordnung: Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurden bilanziert im Rahmen des Kurzfachbeitrag bilanziert. In Abstimmung mit der UNB der Kreisverwaltung Cochem, besteht die Absicht der Vorhabenträger, das oben ermittelte Ersatzgeld für ökologische Entwicklungsmaßnahmen des Jungfernweihers der Stadt Ulmen einzusetzen. Die genaue Absprache und der Umfang der Maßnahmen erfolgt nach Rücksprache mit der UNB der Kreisverwaltung Cochem B. BAUORDNUNGSRECHTLICHE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS § 88 LANDESBAUORDNUNG RHEINLAND-PFALZ IN VERBINDUNG MIT§ 9 ABS. 4 BAUGB 1. Dachform Zulässig sind geneigte Dachflächen, untergeordnet sind dabei auch Flachdachteilflächen zulässig. 2. Dachneigung Für die Hauptdachkörper sind Dachneigungen bis 40° zugelassen. Für untergeordnete Dachteile, Dachbereiche und Dachaufbauten sind darüber hinaus auch andere Dachneigungen zulässig. 3. Dachflächengliederung Dachflächengliederungselemente in Form von Aufbauten und Einschnitten sind grundsätzlich zulässig. 4. Materialien und Farben Als Dachdeckungsmaterialien sind Schiefer in Form, Farbe und Größe der Schieferdeckung entsprechende Materialien und grauschwarze Pfanne sowie dunkle Metalleindeckungen zugelassen. 5. Werbeanlagen (1) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie müssen bezogen auf die ihr zugeordneten Fassaden- und Dachflächen untergeordnete Bedeutung haben. (2) Werbeanlagen in Form von Blinklichtern oder sonstiger Stufen- oder Intervallschaltung sind unzulässig. (3) Eingefriedet werden darf nur die Fläche zur Aufstellung der Solarmodule (Bauraum) und der daran angrenzende Randbereich. Die Einfriedung ist nur aus nicht leitendem Material wie Holz oder kunststoffummanteltem Maschendraht oder Wildknotenzaun mit Holz- oder Stahlpfosten ohne Sockel mit mindestens 10 cm Bodenfreiheit zulässig. Die Durchlässigkeit der Umzäunung für Klein- und Mittelsäuger muss sichergestellt sein. Die zulässige Höhe der Einfriedung beträgt 2,50 m über natürlichem Gelände. Werbeanlagen sind mit Ausnahme einer Schautafel und eines Informationsschildes im Bereich der Anlageneinfahrten nicht zulässig. Die zulässige Schautafel und das zulässige Informationsschild dürfen jeweils max. eine Fläche von 3 qm haben. Belange des abwehrenden Brandschutzes Zwischen den Modulreihen sind fußläufige Wege in einer lichten Breite von mindestens 2,0 m zu schaffen, die als Feuerwehrzugang genutzt werden können. Ebenso muss beiderseits am Ende der Modulreihen ein entsprechender Weg zur Verfügung stehen. W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 14 Der die Anlage erschließende Weg muss so angelegt werden, dass er hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden kann. Die Tragfähigkeit muß dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hinweis: (1) Gemäß §§ 16 - 21 Denkmalschutz- und Pflegegesetz muß der Beginn von Erdarbeiten der Abteilung - Archäologische Denkmalpflege - des Landesamtes für Denkmalpflege angezeigt werden. Auf die Belehrungspflicht örtlich eingesetzter Firmen sowie auf die Melde-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht bezüglich archäologischer Funde und Befunde wird besonders hingewiesen. (2) Bei Eingriffen in den Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke (u.a. DIN 4020, DIN EN 1997-1 und -2, DIN 1054) zu berücksichtigen. ANLAGE: PFLANZENLISTEN Liste "A" - Bäume I. Ordnung Acer pseudoplatanus Acer platanoides Fraxinus excelsior Quercus petraea Quercus robur Tilia cordata Tilia platyphyl/os Liste "B"- Bäume II. Ordnung Acer campestre Carpinus betulus Juglans regia Prunus avium Prunus padus Sa/ix caprea Sorbus aucuparia Sorbus torminalis Liste "C" - Sträucher Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europaeus Lonicera xylosteum Rhamnus catharticus Rosa canina Rosa tomentosa Sa/ix caprea Sa/ix purpurea Sarnbucus nigra Viburnum opulus Liste "D"- Heckenpflanzen Bergahorn Spitzahorn Esche Traubeneiche Stieleiche Winterlinde Sommerlinde Feldahorn Hainbuche Walnußbaum Vogelkirsche Traubenkirsche Salweide Eberesche Elsbeere Blutroter Hartriegel Hasel Weißdorn Pfaffenhütchen Heckenkirsche Kreuzdorn Hundsrose Filzrose Salweide Purpurweide Holunder Gemeiner Schneeball Liste "E" – Streuobst Apfelsorten: Baumanns Renette Bittenfelder Sämling Bohnapfel Boskoop Goldpramäne Grafensteiner Jakob Fischer Jakob Lebel Landsberger Renette Ontario Winterrambour Zuccalmaglios Danziger Kantapfel Renette Birnensorten: Alexander Lucas Clapps Liebling Conference Kaiser Wilhelm Gellefis Butterbirne Gute Luise Williams Christ Vereinsdechantbirne Liste "F"- Schling- und Kletterpflanzen Clematis i. A. Waldrebe Fallopia aubertii Knöterich Hedera helix Efeu Hydrangea petiolaris Kletterhortensie Lonicera i. A. Heckenkirsche (kletternde Arten) Parthenocissus i. A. Wilder Wein Vitis coignetiae Weinrebe Vitis cult Wilder Wein Wisteria i. A. Blauregen (oder Sorten hieraus) W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110 2. Änderung Bebauungsplan ‚Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort’ Stadt Ulmen 15 Acer campestre Berberis i. A. Carpinus betu/us Cornus mas Cornus sanguinea Crataegus monogyna Fagus sy/vatica Ligustrum vu/gara i. S. Viburnum opu/us Feldahorn Sauerdorn (nur grünblättrige Sorten) Hainbuche Kornelkirsche Blutroter Hartriegel Weißdorn Buche Liguster, Rainweide Schneeball Diese Textfestsetzungen ist Bestandteil der 2. Änderung des Bebauungsplanes, ‚Eifel-MaarKaserne, Teilbereich Sozialstandort in der Fasung der 1. Änderung und Erweiterung der Stadt Ulmen Ulmen, den (S) Thomas Kerpen Stadtbürgermeister W E S T -S T ADT PLANER W ALDST R . 14 56766 U L MEN T ELEFO N 02676 9519110
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