Allgemeine geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Dem Kunden wird eine Membercard in Form einer codierten
Karte ausgestellt und ausgehändigt. Diese ist stets zum Training mitzubringen und dem Personal auf Verlangen vorzulegen. Der Verlust ist unverzüglich dem Studio mitzuteilen. Bei
Verlust der Membercard wird für die Neuausstellung erneut
eine Kostenpauschale in Höhe von derzeit 2,50 Euro erhoben.
Der Kunde verpflichtet sich, die Membercard nur höchstpersönlich zu verwenden und sie nicht Dritten zu überlassen.
Für jeden Fall des Verstoßes hiergegen verpflichtet sich der
Kunde zur Zahlung eines pauschalen Ersatzanspruches in
Höhe von 250,- Euro. Kann der Kunde nachweisen, dass ein
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, so schuldet
der Kunde lediglich den nachgewiesenen Betrag. Kommt eine
Person durch unbefugten Gebrauch der Membercard und den
hierdurch ermöglichten Gebrauch der Einrichtungen von
FIT STAR zu Schaden, so hat der Kunde FIT STAR von allen
hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen.
2. FIT STAR stellt dem Mitglied / Kontoinhaber zukünftig die Möglichkeit zur Verfügung, sein Mitgliedskonto (zur Zahlung fälliger
Beträge) online einzusehen. Das Mitglied ist dann verpflichtet,
im Rahmen des SEPA Abbuchungsverfahrens das Mitgliedskonto nicht nur, aber insbesondere bei Vertragsänderungen,
Rücklastschriften und Mahnungen einzusehen, um Kenntnis
über die sich ändernden Abbuchungsbeträge als auch Fälligkeiten zu erlangen. Für die Einsicht in dieses Konto ist ein
Onlinezugang sowie ein Mailkonto notwendig. Passwörter für
diesen Onlinezugang dürfen vom Mitglied / Kontoinhaber nicht
weitergegeben werden.
3. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgegebenen
Lastschrift / SEPA werden 5,- Euro Bearbeitungsgebühr zzgl.
anfallender Bankspesen pro stornierter Position zur Zahlung
fällig, es sei denn, das Mitglied weist einen geringeren oder gar
keinen Schaden nach.
4. Gerät das Mitglied schuldhaft für mehr als zwei aufeinanderfolgende Monate in Zahlungsverzug, so sind die bis zum
nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch ausstehenden
Mitgliedschaftsbeiträge nach Mahnung sofort zur Zahlung
fällig. Sofern das Studio bereits vor Fälligkeit der einzelnen
Monatsbeiträge über die Restforderung verfügen kann, vermindert sich die Restforderung für diejenigen Beiträge, die vorfällig
gestellt wurden, um einen pauschalen Zinsvorteil (2% p.a.),
sofern ein höherer Zinsvorteil nicht nachgewiesen wird.
5. Der Vertrag berechtigt den Kunden zur Nutzung der vorhandenen Einrichtungen von FIT STAR unter Beachtung und
Einhaltung der Hausordnung und nach Vorlage eines gültigen
Mitgliedsausweises. FIT STAR ist bei Nicht-Einhalten der Hausordnung (z. B. keine korrekte Trainingskleidung, keine Wechselschuhe, kein Handtuch zum Unterlegen, etc.) berechtigt, den
Zugang zu verwehren. Auf die aushängende Hausordnung wird
verwiesen.
Wir bewegen dich!
6. Für die Benutzung der bereitgestellten Umkleideschränke ist
das Mitbringen eines eigenen Vorhängeschlosses notwendig.
FIT STAR stellt dem Kunden kostenfreie Umkleideschränke
zur Verfügung. Diese hat der Kunde mittels eines geeigneten
Vorhängeschlosses (Der Hersteller schreibt aus Gründen der
Sicherheit Bügelschlösser mit bestimmten Bügelstärken – zur
Zeit 6 mm bis 8 mm vor. Diese sind zu beachten) während
der Trainingszeit selbst zu sichern. Eine Ausgabe der Vorhängeschlösser durch FIT STAR erfolgt nicht. Für Garderobe,
Wertgegenstände oder Geld kann keine Haftung übernommen
werden. Der Kunde hat die bereitgestellten Schränke nach
dem Trainingsende zu räumen. Verschlossene Spinde, die
nicht zugeordnet werden können, werden mittels Öffnung regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Die Kontrolle erfolgt unter
Ausschluss von Haftungsansprüchen. Der Inhalt des Spindes
wird nach angemessener Zeit entsorgt.
7. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel,
die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch
des Kunden dienen, oder Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten,
solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu
vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. FIT STAR ist zur fristlosen Kündigung und
zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, falls der
Kunde hiergegen verstoßen sollte.
8. Es besteht kein Anspruch auf Kundenparkplätze.
Stellt FIT STAR Parkplätze (entgeltlich oder unentgeltlich) zur
Verfügung, so dürfen diese bis zur angegebenen Höchstparkdauer von bis zu 3 h (standortabhängig) nur während der
Anwesenheit im Studio und in Verbindung mit einem Parkausweis benutzt werden. Bei unberechtigtem Parken behält sich
FIT STAR ein kostenpflichtiges Abschleppen vor.
9. FIT STAR verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu
speichern. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen zu seiner
Person oder Änderungen seiner Stammdaten in Bezug auf Anschrift, Bankverbindung und Telefon unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Sämtliche Kosten, die durch das Versäumen dieser Pflicht entstehen, trägt das Mitglied. Dem Mitglied ist bewusst, dass bei
Zugangskontrollen (z. B. Eingangskontrolle, Zapfanlagen, etc.)
eine Prüfung der Berechtigung erfolgt. Zu diesem Zweck wird
sein Bild mit dem Vornamen angezeigt und ist auch teilweise
im Studio einsehbar.
10. FIT STAR haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Garderobe. Auch Geld und andere Wertgegenstände unterliegen
keiner Aufsichtspflicht durch Mitarbeiter von FIT STAR. Eine
Haftung des Fitnesscenters sowie einer seiner Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit sowie wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen.
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