Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Dem Kunden wird eine Membercard in Form einer codierten Karte ausgestellt und ausgehändigt. Diese ist stets zum Training mitzubringen und dem Personal auf Verlangen vorzulegen. Der Verlust ist unverzüglich dem Studio mitzuteilen. Bei Verlust der Membercard wird für die Neuausstellung erneut eine Kostenpauschale in Höhe von derzeit 2,50 Euro erhoben. Der Kunde verpflichtet sich, die Membercard nur höchstpersönlich zu verwenden und sie nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall des Verstoßes hiergegen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines pauschalen Ersatzanspruches in Höhe von 250,- Euro. Kann der Kunde nachweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, so schuldet der Kunde lediglich den nachgewiesenen Betrag. Kommt eine Person durch unbefugten Gebrauch der Membercard und den hierdurch ermöglichten Gebrauch der Einrichtungen von FIT STAR zu Schaden, so hat der Kunde FIT STAR von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. 2. FIT STAR stellt dem Mitglied / Kontoinhaber zukünftig die Möglichkeit zur Verfügung, sein Mitgliedskonto (zur Zahlung fälliger Beträge) online einzusehen. Das Mitglied ist dann verpflichtet, im Rahmen des SEPA Abbuchungsverfahrens das Mitgliedskonto nicht nur, aber insbesondere bei Vertragsänderungen, Rücklastschriften und Mahnungen einzusehen, um Kenntnis über die sich ändernden Abbuchungsbeträge als auch Fälligkeiten zu erlangen. Für die Einsicht in dieses Konto ist ein Onlinezugang sowie ein Mailkonto notwendig. Passwörter für diesen Onlinezugang dürfen vom Mitglied / Kontoinhaber nicht weitergegeben werden. 3. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgegebenen Lastschrift / SEPA werden 5,- Euro Bearbeitungsgebühr zzgl. anfallender Bankspesen pro stornierter Position zur Zahlung fällig, es sei denn, das Mitglied weist einen geringeren oder gar keinen Schaden nach. 4. Gerät das Mitglied schuldhaft für mehr als zwei aufeinanderfolgende Monate in Zahlungsverzug, so sind die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch ausstehenden Mitgliedschaftsbeiträge nach Mahnung sofort zur Zahlung fällig. Sofern das Studio bereits vor Fälligkeit der einzelnen Monatsbeiträge über die Restforderung verfügen kann, vermindert sich die Restforderung für diejenigen Beiträge, die vorfällig gestellt wurden, um einen pauschalen Zinsvorteil (2% p.a.), sofern ein höherer Zinsvorteil nicht nachgewiesen wird. 5. Der Vertrag berechtigt den Kunden zur Nutzung der vorhandenen Einrichtungen von FIT STAR unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung und nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises. FIT STAR ist bei Nicht-Einhalten der Hausordnung (z. B. keine korrekte Trainingskleidung, keine Wechselschuhe, kein Handtuch zum Unterlegen, etc.) berechtigt, den Zugang zu verwehren. Auf die aushängende Hausordnung wird verwiesen. Wir bewegen dich! 6. Für die Benutzung der bereitgestellten Umkleideschränke ist das Mitbringen eines eigenen Vorhängeschlosses notwendig. FIT STAR stellt dem Kunden kostenfreie Umkleideschränke zur Verfügung. Diese hat der Kunde mittels eines geeigneten Vorhängeschlosses (Der Hersteller schreibt aus Gründen der Sicherheit Bügelschlösser mit bestimmten Bügelstärken – zur Zeit 6 mm bis 8 mm vor. Diese sind zu beachten) während der Trainingszeit selbst zu sichern. Eine Ausgabe der Vorhängeschlösser durch FIT STAR erfolgt nicht. Für Garderobe, Wertgegenstände oder Geld kann keine Haftung übernommen werden. Der Kunde hat die bereitgestellten Schränke nach dem Trainingsende zu räumen. Verschlossene Spinde, die nicht zugeordnet werden können, werden mittels Öffnung regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Die Kontrolle erfolgt unter Ausschluss von Haftungsansprüchen. Der Inhalt des Spindes wird nach angemessener Zeit entsorgt. 7. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, oder Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. FIT STAR ist zur fristlosen Kündigung und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, falls der Kunde hiergegen verstoßen sollte. 8. Es besteht kein Anspruch auf Kundenparkplätze. Stellt FIT STAR Parkplätze (entgeltlich oder unentgeltlich) zur Verfügung, so dürfen diese bis zur angegebenen Höchstparkdauer von bis zu 3 h (standortabhängig) nur während der Anwesenheit im Studio und in Verbindung mit einem Parkausweis benutzt werden. Bei unberechtigtem Parken behält sich FIT STAR ein kostenpflichtiges Abschleppen vor. 9. FIT STAR verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen zu seiner Person oder Änderungen seiner Stammdaten in Bezug auf Anschrift, Bankverbindung und Telefon unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Kosten, die durch das Versäumen dieser Pflicht entstehen, trägt das Mitglied. Dem Mitglied ist bewusst, dass bei Zugangskontrollen (z. B. Eingangskontrolle, Zapfanlagen, etc.) eine Prüfung der Berechtigung erfolgt. Zu diesem Zweck wird sein Bild mit dem Vornamen angezeigt und ist auch teilweise im Studio einsehbar. 10. FIT STAR haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Garderobe. Auch Geld und andere Wertgegenstände unterliegen keiner Aufsichtspflicht durch Mitarbeiter von FIT STAR. Eine Haftung des Fitnesscenters sowie einer seiner Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen. www.fit-star.DE
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