Letzte Schritte - AAA - Universität Augsburg

Universität Augsburg
Akademisches Auslandsamt
www.aaa.uni-augsburg.de
STUDENTENAUSTAUSCH AN DER UNIVERSITÄT AUGSBURG
- LETZTE SCHRITTE -
Checkliste:
1.
Exmatrikulation ............................................................................................................... 2
2.
Abmeldung bei der Stadt ................................................................................................ 2
3.
Kündigung der Krankenversicherung.............................................................................. 2
4.
Internetzugang kündigen ................................................................................................ 2
5.
Abmeldung beim Studentenwerk .................................................................................... 3
6.
Abmeldung beim Akademischen Auslandsamt ............................................................... 3
7.
Bankkonto auflösen ........................................................................................................ 3
8.
Auszug aus dem Studentenwohnheim ........................................................................... 3
Liebe Austauschstudierende,
das Semester neigt sich dem Ende zu und wieder gibt es einige Dinge die Sie zu beachten haben,
bevor Sie wieder in Ihre Heimat zurückkehren können. Bitte lesen Sie sich die folgenden Schritte
aufmerksam durch.
1. Exmatrikulation
Am Ende Ihres Austauschstudiums müssen Sie sich exmatrikulieren. Dafür müssen Sie – genau wie
bei der Immatrikulation – in die Studentenkanzlei gehen. Zur Exmatrikulation benötigen Sie den
Exmatrikulationsantrag der Studentenkanzlei:
http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/studentenkanzlei/downloads/exmatrikulation.pdf
Kreuzen sie als Grund für die Exmatrikulation bitte Box Number 04 „Hochschulwechsel“ an. Ihre
Campus Card können sie als Souvenir mitnehmen und als Ticket für den Nahverkehr verwenden, bis
das aufgedruckte Datum ausläuft.
2. Abmeldung bei der Stadt
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich auch bei der Ausländerbehörde abmelden. Dafür gehen Sie bitte
(mit Reisepass) in die Ausländerbehörde in der Eichleitnerstraße und melden Ihrem Wohnsitz in
Augsburg ab. Sie sollten dies etwa 2 Wochen vor Abreise tun. Bei der Abmeldung fallen keine Kosten
an.
3. Kündigung der Krankenversicherung
Vor Ihrer Abreise müssen Sie natürlich Ihre Krankenversicherung kündigen. Besprechen Sie am
besten in einer Filiale vor Ort, bis wann Sie kündigen möchten, damit Sie noch bis zu Ihrer Abreise
versichert sind. Die AOK verlangt von Ihnen bei der Kündigung die Vorlage Ihres Rückflugtickets und
der Abmeldebestätigung bei der Stadt. Sollten Sie Ihn bereits haben, reicht auch der
Exmatrikulationsnachweis.
4. Internetzugang kündigen
Auch der Internetzugang muss seperat gekündigt werden. Das geht einfach mit einem Formular, das
Sie entweder im Wohnheim finden, oder sich auf der Seite des Studentenwerks ausdrucken können.
Dazu gehen Sie auf die Seite des Studentenwerks und suchen Ihr Wohnheim. Klicken auf den Link
„Informationen und Formulare zum Internetzugang“ (zu finden weiter unten auf der Seite).
Dort finden Sie das Kündigungsformular. Natürlich können Sie auch jederzeit bei der
Wohnheimverwaltung kündigen.
Die Kündigung sollte spätestens zwei Wochen vor dem Auszug aus dem Studentenwohnheim
erfolgen.
2
5. Abmeldung beim Studentenwerk
Bevor Sie abreisen, müssen Sie Ihre ausstehenden Mieten bezahlen und sich beim Studentenwerk
abmelden. Dazu benötigen Sie das Formular „Accommodation Form“ (http://www.aaa.uniaugsburg.de/de/incoming/austausch/austausch-aussereuropa/downloads/).
Lassen Sie bitte das Formular von einem Mitarbeiter der Wohnheimverwaltung unterzeichnen und
bringen es anschließend ins AAA.
Liegt uns das Formular zum Zeitpunkt Ihrer Abreise nicht vor, können wir Ihnen kein Transcript
ausstellen.
6. Abmeldung beim Akademischen Auslandsamt
Vor Ihrer Abreise müssen Sie zu einem persönlichen Termin ins AAA kommen, um:
- Ihre Abreisedaten zu melden
- Ihr Accommodation Form abzugeben
- Ihre Kursübersicht, als Grundlage für Ihr Transcript of Records, besprechen und
unterschreiben lassen.
Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin!
7. Bankkonto auflösen
Vergessen Sie nicht, Ihr Deutsches Bankkonto aufzulösen. Die Auflösung geht ebenso schnell und
unkompliziert wie die Eröffnung, es gibt keine Fristen. Die Kündigung kann entweder persönlich oder
per Post vorgenommen werden, mit einem formlosen Schreiben. Musterschreiben finden Sie im
Internet.
Das Bankkonto kann nur gekündigt werden, wenn der Kontostand im Plus ist, also Geld auf dem
Konto vorhanden ist (0,01€ ist auch eine positive Bilanz). Den Restbetrag können Sie sich bei der
Kündigung auszahlen lassen.
Für all diejenigen, die im Studentenwohnheim wohnen, gilt außerdem: unbedingt darauf achten, dass
Sie das Konto nicht vor dem Einzugsdatum der letzten Monatsmiete auflösen!
Bei Kündigung müssen alle Karten (EC-Karte, Kreditkarte) zurückgegeben werden.
Die Banken empfehlen die Karten vor Abgabe unbrauchbar zu machen, indem man entweder den
Magnetstreifen auf der Rückseite zerstört (zerkratzen oder durchlochen) oder eine Ecke abschneidet.
8. Auszug aus dem Studentenwohnheim
Vor der Abreise muss ein Termin zur Übergabe Ihres Wohnheimzimmers vereinbart werden. Dies ist
notwendig, damit Sie die Kaution für das Zimmer zurückbekommen. Bitte vereinbaren Sie möglichst
rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor der Abreise) einen Termin mit dem Hausmeister! Sie
erhalten außerdem Anweisungen über die Reinigung des Zimmers.
Bei der Übernahme wird der Zustand des Zimmers und der Möbel kontrolliert. Bei Einzug haben Sie
ein Übernahmeprotokoll erhalten. Dieses dient nun zur Kontrolle bei Auszug.
Sie werden wahrscheinlich vor dem Ende ihres Mietvertrags abreisen. Damit Sie nicht die Miete für ein
leeres Zimmer zahlen müssen, können Sie die Möglichkeit einer Untervermietung in Betracht ziehen.
Für die Untervermietung benötigen Sie die Erlaubnis des Studentenwerks! Bitte setzen Sie sich
frühzeitig mit Herrn Breimair in Verbindung, um einen „Antrag auf Untervermietung“ abzuschließen.
Das Studentenwerk vermittelt keine Untermieter, Sie müssen sich also selbstständig darum kümmern.
3
Wir hoffen, Sie hatten alle eine schöne Zeit in Augsburg und wünschen Ihnen alles Gute für Ihre
Zukunft!
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Meister & Linda Kremser
Akademisches Auslandsamt, Universität Augsburg
4