Mietpreisbremse

Thema der Woche: Ab 1. November gilt die Mietpreisbremse
Das sind gute Nachrichten für Mieter: Auch in Radolfzell – wie in 67 weiteren Städten und Gemeinden in BadenWürttemberg – gilt ab 1. November die Mietpreisbremse. Die Landesregierung hat kürzlich eine entsprechende
Rechtsverordnung beschlossen. Das Ziel der Mietpreisbremse ist, dass die Mieten in Zukunft weniger drastisch steigen. Bei Neuvermietungen dürfen Mieten nur noch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegen. Radolfzell zählt somit zu Gebieten mit einer angespannten Wohnungslage.
Statistische Faktoren liegen diesem Ergebnis zu Grunde. Die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu ermitteln, war Sache der Länder. So hörte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft auch die Stadtverwaltung Radolfzell
in dieser Sache an. Das Ministerium errechnete in Radolfzell einen Wohnungsversorgungsgrad von 99,46 Prozent –
es herrscht also Unterversorgung. Der Berechnung liegen folgende Einzelwerte zu Grunde: 14 747 Wohnungen und
14 827 Haushalte. Weiterhin stellte das Ministerium eine Warmmietenbelastungsquote von 21,6 Prozent fest. Das
bedeutet: In Radolfzell geben Mieter im Schnitt 21,6 Prozent ihres Einkommens für die Warmmiete aus. Dieser Wert
ist höher als der Bundesdurchschnitt.
Was bedeutet das Gesetz für Vermieter?
Vermieter müssen sich ab 1. November 2015 am örtlichen Mietspiegel orientieren, wenn sie Miete erhöhen wollen.
Allerdings gibt es in Radolfzell keinen Mietspiegel. Deshalb können die Vermieter nur auf die Angaben von Vermieter- oder Mieterverbänden zurückgreifen. Mieter wiederum könnten zudem mit dem Vormieter in Kontakt treten, um
einen Vergleich der Miete anstellen zu können.
Wer muss den Makler zahlen?
Zudem soll verhindert werden, dass sich Vermieter mögliche Maklerkosten durch eine Erhöhung der Miete von ihren
Mietern zurückholen. Seit 1. Juni gilt außerdem das Bestellerprinzip. Das heißt: Derjenige, der den Makler beauftragt,
zahlt ihn auch.
Wie stark darf die Mieterhöhung in bestehenden Mietverhältnissen ausfallen?
Das wohnungspolitische Maßnahmenpaket hat nicht nur die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, sondern auch
die so genannte Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen. Diese gilt seit 1. Juli 2015. Innerhalb von drei
Jahren dürfen die Mieten bei bestehenden Verträgen, also nicht Neuvermietungen, nur noch um höchstens 15 Prozent
angehoben werden (zuvor 20 Prozent). Auch in Sachen Eigenbedarf werden Vermieter schlechter gestellt: Erst nach
fünf Jahren kann der Vermieter dem Mieter kündigen. Diese so genannte Kündigungssperrfirst gilt ebenfalls seit
1. Juli 2015.
In diesen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse
Altbach
Asperg
Bad Krozingen
Bad Säckingen
Baienfurt
Bietigheim-Bissingen
Brühl
Denkendorf
Denzlingen
Dossenheim
Durmersheim
Edingen-Neckarhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Emmendingen
Eppelheim
Fellbach
Filderstadt
Pressestelle, Julia Theile
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Friedrichshafen
Grenzach-Wyhlen
Gundelfingen
Heidelberg
Heilbronn
Heitersheim
Hemsbach
Iffezheim
Karlsruhe
Kirchentellinsfurt
Konstanz
Leimen
Linkenheim-Hochstetten
Lörrach
March
Merzhausen
Möglingen
Müllheim
Neckarsulm
Neuenburg am Rhein
Neuhausen auf den Fildern
Offenburg
Pfinztal
Plochingen
Radolfzell am Bodensee
Rastatt
Ravensburg
Remchingen
Renningen
Reutlingen
Rheinfelden (Baden)
Rheinstetten
Rielasingen-Worblingen
Sandhausen
Sindelfingen
Singen
Steinen
Stutensee
Stuttgart
Teningen
Tettnang
Tübingen
Ulm
Umkirch
Waldkirch
Weil am Rhein
Weingarten
Wendlingen am Neckar
Winnenden