Thema der Woche: Ab 1. November gilt die Mietpreisbremse Das sind gute Nachrichten für Mieter: Auch in Radolfzell – wie in 67 weiteren Städten und Gemeinden in BadenWürttemberg – gilt ab 1. November die Mietpreisbremse. Die Landesregierung hat kürzlich eine entsprechende Rechtsverordnung beschlossen. Das Ziel der Mietpreisbremse ist, dass die Mieten in Zukunft weniger drastisch steigen. Bei Neuvermietungen dürfen Mieten nur noch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Radolfzell zählt somit zu Gebieten mit einer angespannten Wohnungslage. Statistische Faktoren liegen diesem Ergebnis zu Grunde. Die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu ermitteln, war Sache der Länder. So hörte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft auch die Stadtverwaltung Radolfzell in dieser Sache an. Das Ministerium errechnete in Radolfzell einen Wohnungsversorgungsgrad von 99,46 Prozent – es herrscht also Unterversorgung. Der Berechnung liegen folgende Einzelwerte zu Grunde: 14 747 Wohnungen und 14 827 Haushalte. Weiterhin stellte das Ministerium eine Warmmietenbelastungsquote von 21,6 Prozent fest. Das bedeutet: In Radolfzell geben Mieter im Schnitt 21,6 Prozent ihres Einkommens für die Warmmiete aus. Dieser Wert ist höher als der Bundesdurchschnitt. Was bedeutet das Gesetz für Vermieter? Vermieter müssen sich ab 1. November 2015 am örtlichen Mietspiegel orientieren, wenn sie Miete erhöhen wollen. Allerdings gibt es in Radolfzell keinen Mietspiegel. Deshalb können die Vermieter nur auf die Angaben von Vermieter- oder Mieterverbänden zurückgreifen. Mieter wiederum könnten zudem mit dem Vormieter in Kontakt treten, um einen Vergleich der Miete anstellen zu können. Wer muss den Makler zahlen? Zudem soll verhindert werden, dass sich Vermieter mögliche Maklerkosten durch eine Erhöhung der Miete von ihren Mietern zurückholen. Seit 1. Juni gilt außerdem das Bestellerprinzip. Das heißt: Derjenige, der den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Wie stark darf die Mieterhöhung in bestehenden Mietverhältnissen ausfallen? Das wohnungspolitische Maßnahmenpaket hat nicht nur die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, sondern auch die so genannte Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen. Diese gilt seit 1. Juli 2015. Innerhalb von drei Jahren dürfen die Mieten bei bestehenden Verträgen, also nicht Neuvermietungen, nur noch um höchstens 15 Prozent angehoben werden (zuvor 20 Prozent). Auch in Sachen Eigenbedarf werden Vermieter schlechter gestellt: Erst nach fünf Jahren kann der Vermieter dem Mieter kündigen. Diese so genannte Kündigungssperrfirst gilt ebenfalls seit 1. Juli 2015. In diesen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse Altbach Asperg Bad Krozingen Bad Säckingen Baienfurt Bietigheim-Bissingen Brühl Denkendorf Denzlingen Dossenheim Durmersheim Edingen-Neckarhausen Eggenstein-Leopoldshafen Emmendingen Eppelheim Fellbach Filderstadt Pressestelle, Julia Theile Freiberg am Neckar Freiburg im Breisgau Friedrichshafen Grenzach-Wyhlen Gundelfingen Heidelberg Heilbronn Heitersheim Hemsbach Iffezheim Karlsruhe Kirchentellinsfurt Konstanz Leimen Linkenheim-Hochstetten Lörrach March Merzhausen Möglingen Müllheim Neckarsulm Neuenburg am Rhein Neuhausen auf den Fildern Offenburg Pfinztal Plochingen Radolfzell am Bodensee Rastatt Ravensburg Remchingen Renningen Reutlingen Rheinfelden (Baden) Rheinstetten Rielasingen-Worblingen Sandhausen Sindelfingen Singen Steinen Stutensee Stuttgart Teningen Tettnang Tübingen Ulm Umkirch Waldkirch Weil am Rhein Weingarten Wendlingen am Neckar Winnenden
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