ANLAGE A Vorschriften für den Transport, das Handling und die

ANLAGE A
Vorschriften für den Transport, das Handling und die Einlagerung der Profiltafeln,
der Isolierpaneele und der Zubehörteile
1. VERPACKUNG
Es wird der vollständige Text (in kursiver Schrift) des Punktes 9.9.1
der Vorschrift UNI 10372:2004 wiedergegeben. Um die einmal
verlegten metallischen Dachelemente langfristig in gutem Zustand
zu erhalten, dürfen sie bei der Einlagerung, dem Transport, dem
Handling und der Verlegung nicht beschädigt werden. Es ist daher
empfehlenswert, für die Erzeugnisse in Bezug auf die von ihnen
geforderten Leistungen, besonders hinsichtlich des Aussehens,
vorübergehende Schutzmethoden vorzusehen. Während der
Herstellungsphasen werden die o. g. Materialien im Allgemeinen
durch Polyethylenfolie (selbstklebend oder nur auf Kontakt) oder
mit Hilfe anderer Lösungen geschützt. Während der nachfolgenden
Phasen müssen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, die
folgende Aspekte sicher stellen:
- Schutz der Oberfläche vor Abrieb, besonders während des
Handlings;
- Schutz der Ecken und der Ränder gegen Stöße und Quetschungen;
- Schutz gegen Wasserrückstau und Kondenswasser;
- Schutz der Elemente, auf denen die Masse des gesamten Pakets
lastet, oder der übereinander gelagerten Pakete vor permanenten
Verformungen. Die Profiltafeln und Iso-Paneele werden im
Allgemeinen in Paketen abgepackt. Es werden nur so viele Bleche
in einem Paket zusammen gepackt, dass das Gesamtgewicht
des Pakets die Grenzen der zur Verfügung stehenden Hub- und
Transportmittel nicht übersteigt. Generell werden für die Verpackung
folgende Werkstoffe benutzt: Holz, aufgeschäumter Kunststoff,
Karton, Polyethylenfolie (Schrumpf- und Stretchfolien) oder andere;
sie werden mit Bändern (niemals Draht) und angemessenen
Schutzvorrichtungen (Kantenschutz usw.) gebunden. Die Bänder
dürfen nicht als Hebeseile zum Anheben verwendet werden.
Darüber hinaus ist es ratsam, die Haltepunkte für das spätere
Handling und Anheben festzulegen und angemessen zu markieren.
Die Produktpakete müssen grundsätzlich mit einem Auflagesystem
versehen sein, das eine gleichmäßige Verteilung des Gewichts
gestattet und das Greifen des Pakets für das Handling möglich
macht. Beispielhaft aber nicht abschließend kann das System aus
Querträgern aus geschäumtem Kunststoff oder aus trockenem
Holz, oder aber aus Platten aus zusammengesetztem Material
bestehen, die in für die Eigenschaften des Erzeugnisses geeigneten
Abständen gesetzt werden. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
muss die Verpackung in Abhängigkeit von der Transportart
angemessen festgelegt werden (z.B. Lattenkiste oder Kiste für
Transporte, bei denen Umschlagen vorgesehen ist, sowie für Zugoder Seetransporte). In Abhängigkeit von den Leistungen, die vom
Produkt verlangt werden, ist eine geeignete Verpackung vorzusehen.
Das Zusammenpacken der Pakete erfolgt gemäß vom Hersteller
vorgegebene Parameter. Eventuelle abweichende Aufteilungen
der Elemente bzw. Sonderverpackungen aufgrund spezifischer
Erfordernisse des Käufers müssen bei der Auftragserteilung
vereinbart werden.
2. TRANSPORT
Es wird der vollständige Text (in kursiver Schrift) des Punktes 9.9.2
der Vorschrift UNI 10372:2004 wiedergegeben. Der Transport der
Pakete muss mit geeigneten Mitteln und unter den folgenden
Voraussetzungen erfolgen:
- die Pakete müssen auf Abstandshaltern aus Holz oder aus
aufgeschäumtem Kunststoff aufliegen, die in einem für die
Eigenschaften des Erzeugnisses geeigneten Abstand anzuordnen
sind;
- die Auflagefläche muss mit der Form des Pakets vereinbar sein
(flach, wenn das Paket flach ist, ist das Paket gebogen, muss eine
Auflage erstellt werden, die die gleiche Krümmung beibehält);
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- beim Übereinanderstapeln der Pakete müssen immer geeignete
Abstandshalter aus Holz oder aufgeschäumtem Kunststoff
dazwischen gelegt werden, wenn solche in der Originalverpackung
nicht schon enthalten sind;
- die Pakete dürfen nicht mehr als 1 m überstehen;
- soweit nicht schon anderweitig erkennbar, müssen auf den Paketen
deutlich die Stellen angezeichnet sein, an denen sie für das Anheben
anzuschlagen sind;
- jedwede eventuelle weitere Vorschrift des Herstellers ist zu
befolgen. Besonders wichtig ist, die Pakete in der Waagerechten
zu positionieren und unter den Paketen Abstandshalter aus
Holz oder aufgeschäumtem Kunststoff mit angemessenen
Abmessungen und in angemessener Anzahl in perfekt senkrechter
Ausrichtung anzuordnen. Die Pakete müssen vom Spediteur mit
Querverschnürungen mit Hilfe von in einem Abstand von maximal
3 m angeordneten Riemen, und auf jeden Fall mit mindestens
zwei Querverschnürungen je Paket am Transportfahrzeug gesichert
werden. Die Ladung muss grundsätzlich bedeckt reisen, und
die Abdeckung muss auf der zur Fahrtrichtung zeigenden Seite
wasserundurchlässig gemacht werden. Der Käufer, der für die
Abholung sorgt, muss die Fahrer dementsprechend anleiten.
Die Ladung muss auf eine freie und saubere Ladefläche geladen
werden. Bereits zum Teil mit anderen Materialien beladene
Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit nicht geeigneter Ladefläche werden
nicht zur Beladung zugelassen. Die Ware wird entsprechend den
Anordnungen des Spediteurs auf den Fahrzeugen positioniert. Der
Spediteur ist der alleinige Verantwortliche für die Unversehrtheit
der Ladung, und er hat besonders darauf zu achten, dass das
auf dem unteren Paket lastende Gewicht, wie auch der von den
Verschnürungspunkten ausgeübte Druck keine Beschädigungen
hervorrufen und dass die Riemen auf keinen Fall Deformierungen
des Erzeugnisses verursachen. Besondere Ladebedingungen
können nur auf schriftlichen Antrag des Käufers hin akzeptiert
werden, der damit die vollständige Verantwortung auf sich nimmt.
3. EINLAGERUNG
Es wird der vollständige Text (in kursiver Schrift) des Punktes 9.9.3
der Vorschrift UNI 10372:2004 wiedergegeben. Bei der Ausarbeitung
der Form der Elemente wird auch die Notwendigkeit bedacht, sie
gestapelt lagern zu können, um den Platzbedarf beim Einlagern
und beim Transport auf ein Minimum zu beschränken, beim
Übereinanderstapeln ist jedoch grundsätzlich sorgfältig darauf zu
achten, dass die Oberflächen nicht beschädigt werden. Sowohl im
Lager als auch um so mehr auf der Baustelle dürfen die Pakete nicht
direkt auf dem Erdboden liegen; es sind Auflager vorzugsweise aus
Holz oder aufgeschäumtem Kunststoff mit ebenen Oberflächen zu
benutzen, die länger sind als die Platten breit sind, und die in für
die Eigenschaften des Produkts geeigneten Abständen anzuordnen
sind. Die Auflagefl äche muß mit der Form der Pakete vereinbar
sein; eben, wenn das Paket eben ist, ist das Paket jedoch gebogen,
muß eine Auflage geschaffen werden, die die gleiche Krümmung
nachbildet. Die Pakete dürfen nicht in feuchter Umgebung gelagert
werden, da sich auf den innen liegenden, weniger gut gelüfteten
Elementen sonst Kondenswasser ansammelt, das besonders für das
Metall sehr aggressiv ist und zu Oxydationsprodukten führt (z. B.
weißer Rost auf Zink). Die Pakete müssen so gelagert werden, dass
das Wasser ablaufen kann, besonders, wenn sie vorübergehend im
Freien gelagert werden müssen (siehe Abb.).
4. ANHEBEN UND ZUBRINGUNG
Mindestneigung
5%
Wenn nicht schon kurz nach der Einlagerung die Entnahme für
die Verlegung vorgesehen ist, sollten die Pakete mit Schutzplanen
abgedeckt werden. Auch während der Lagerung ist auf eventuelle
Phänomene elektrochemischer Korrosion infolge einer Berührung
zwischen unterschiedlichen Metallen zu achten. Im Allgemeinen
wäre es vorzuziehen, wenn die Pakete nicht übereinander gestapelt
würden; sollte man jedoch der Ansicht sein, dass sie wegen ihres
geringen Gewichts übereinander gestapelt werden können, muss
immer eine ausreichende Anzahl von Abstandshaltern aus Holz oder
aus aufgeschäumtem Kunststoff mit möglichst großer Auflagefläche
an den jeweilig gleichen Stellen wie die der Auflager der darunter
liegenden Pakete eingeschoben werden (siehe Abb.).
neigung
Mindest
5%
Die besten Lagerbedingungen herrschen in geschlossenen,
trockenen und nicht staubigen Räumen mit ein wenig Belüftung.
Auf alle Fälle, und im Besonderen bei der Einlagerung auf der
Baustelle, muß eine geeignete stabile Auflagefläche vorgesehen
werden, die Wasserstau entgegen wirkt. Die Pakete dürfen nicht
in der Nähe der Arbeitsbereiche gelagert werden (z.B.: Schneiden
von Metallen, Sandstrahlen, Lackieren, Schweißen usw.), und auch
nicht in Bereichen, in denen die Durchfahrt oder das Parken von
Arbeitsfahrzeugen Schäden verursachen könnte (Stöße, Spritzer,
Auspuffgase usw.). Es dürfen maximal drei Pakete mit einer
Gesamthöhe von etwa 2,6 m übereinander gelagert werden, und
in diesem Falle müssen die Auflager mit einem angemessenen
geringeren Abstand untergelegt werden. Falls die Teile mit einer
Schutzfolie überzogen sind, muss diese bei der Montage, und
auf alle Fälle innerhalb von sechzig Tagen nach Fertigstellung des
Materials vollständig abgezogen werden. Gegebenenfalls sind
zusätzliche spezifische Anweisungen des Lieferanten zu befolgen.
Um die ursprünglichen Leistungsmerkmale des Produkts aufrecht
zu erhalten, ist es auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen
angebracht, die Produkte unter Beachtung der vorliegenden
Vorschriften in geschlossenen und belüfteten Räumen nicht länger
als sechs Monate ununterbrochen zu lagern, während die Lagerung
im Freien niemals sechzig Tage überschreiten darf. Das Material
muss auf alle Fälle grundsätzlich vor direkter Sonneneinstrahlung
geschützt werden, da sie Veränderungen hervorrufen kann.
Im Falle des Schutzes mit Hilfe von Planen ist sowohl deren
Wasserundurchlässigkeit, als auch eine angemessene Belüftung
zu gewährleisten.
Es wird der vollständige Text (in kursiver Schrift) des Punktes 9.9.4
der Vorschrift UNI 10372:2004 wiedergegeben. Die Pakete müssen
grundsätzlich mindestens an zwei Stellen angeschlagen werden;
der Abstand zwischen diesen beiden Stellen muss mindestens die
Hälfte der Länge des Pakets als solches betragen. Das Anheben
sollte vorzugsweise mit mindestens 10 cm breiten synthetischen
Hebegurten (Nylon) erfolgen, so dass die Belastung des Gurts gut
verteilt ist und keine Deformationen verursacht (siehe Abb.).
Es sind geeignete Abstandshalter aus kräftigen, flachen Holz- oder
Kunststoffelementen unter und über dem Paket zu benutzen, die
den direkten Kontakt der Hebegurte mit dem Paket verhindern.
Diese Abstandshalter müssen mindestens 4 cm länger sein als
das Paket breit ist, und dürfen nicht schmaler sein als der Gurt. Auf
alle Fälle muss die Breite der unteren Abstandshalter ausreichend
sein, um zu verhindern, dass das Gewicht des Pakets permanente
Deformationen an den unteren Elementen verursacht. Es muss
darauf geachtet werden, dass die Hebegurte und die Auflager
während des Anhebens nicht verrutschen, und es ist vorsichtig und
schrittweise zu manövrieren. Auf dem Dach müssen die Pakete auf
für ihr Gewicht geeigneten Flächen abgelegt werden, die zudem
eine sichere Ablage bieten, und wo sie auch keine Gefahr für die
laufenden Arbeiten darstellen. Es empfiehlt sich, grundsätzlich
eine Genehmigung für das Lagern bei der Bauleitung einzuholen.
Das Handling der Elemente muss in Übereinstimmung mit den
geltenden Vorschriften mit geeigneter Schutzausrüstung erfolgen
(Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Arbeitsanzug usw.). Beim
Aufnehmen eines einzelnen Elements von Hand muss dies soweit
angehoben werden, dass es nicht über das darunter liegende
kratzt, und dann hochkant neben dem Paket aufgesetzt werden; in
Abhängigkeit von der Länge muss es von mindestens zwei Personen
und grundsätzlich hochkant getragen werden (siehe Abb.).
Alle zum Greifen benutzten Ausrüstungen wie z.B. auch die
Arbeitshandschuhe, müssen sauber sein, damit die Elemente
nicht durch sie beschädigt werden. Vom Einsatz von Gabelstaplern
für den Transport der Elemente wird abgeraten, da dies Schäden
verursachen kann. Die in größeren Höhen abgelegten Pakete
müssen aus Sicherheitsgründen auf geeignete Weise mit der
Konstruktion verankert werden.
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