ANLAGE A Vorschriften für den Transport, das Handling und die Einlagerung der Profiltafeln, der Isolierpaneele und der Zubehörteile 1. VERPACKUNG Es wird der vollständige Text (in kursiver Schrift) des Punktes 9.9.1 der Vorschrift UNI 10372:2004 wiedergegeben. Um die einmal verlegten metallischen Dachelemente langfristig in gutem Zustand zu erhalten, dürfen sie bei der Einlagerung, dem Transport, dem Handling und der Verlegung nicht beschädigt werden. Es ist daher empfehlenswert, für die Erzeugnisse in Bezug auf die von ihnen geforderten Leistungen, besonders hinsichtlich des Aussehens, vorübergehende Schutzmethoden vorzusehen. Während der Herstellungsphasen werden die o. g. Materialien im Allgemeinen durch Polyethylenfolie (selbstklebend oder nur auf Kontakt) oder mit Hilfe anderer Lösungen geschützt. Während der nachfolgenden Phasen müssen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, die folgende Aspekte sicher stellen: - Schutz der Oberfläche vor Abrieb, besonders während des Handlings; - Schutz der Ecken und der Ränder gegen Stöße und Quetschungen; - Schutz gegen Wasserrückstau und Kondenswasser; - Schutz der Elemente, auf denen die Masse des gesamten Pakets lastet, oder der übereinander gelagerten Pakete vor permanenten Verformungen. Die Profiltafeln und Iso-Paneele werden im Allgemeinen in Paketen abgepackt. Es werden nur so viele Bleche in einem Paket zusammen gepackt, dass das Gesamtgewicht des Pakets die Grenzen der zur Verfügung stehenden Hub- und Transportmittel nicht übersteigt. Generell werden für die Verpackung folgende Werkstoffe benutzt: Holz, aufgeschäumter Kunststoff, Karton, Polyethylenfolie (Schrumpf- und Stretchfolien) oder andere; sie werden mit Bändern (niemals Draht) und angemessenen Schutzvorrichtungen (Kantenschutz usw.) gebunden. Die Bänder dürfen nicht als Hebeseile zum Anheben verwendet werden. Darüber hinaus ist es ratsam, die Haltepunkte für das spätere Handling und Anheben festzulegen und angemessen zu markieren. Die Produktpakete müssen grundsätzlich mit einem Auflagesystem versehen sein, das eine gleichmäßige Verteilung des Gewichts gestattet und das Greifen des Pakets für das Handling möglich macht. Beispielhaft aber nicht abschließend kann das System aus Querträgern aus geschäumtem Kunststoff oder aus trockenem Holz, oder aber aus Platten aus zusammengesetztem Material bestehen, die in für die Eigenschaften des Erzeugnisses geeigneten Abständen gesetzt werden. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung muss die Verpackung in Abhängigkeit von der Transportart angemessen festgelegt werden (z.B. Lattenkiste oder Kiste für Transporte, bei denen Umschlagen vorgesehen ist, sowie für Zugoder Seetransporte). In Abhängigkeit von den Leistungen, die vom Produkt verlangt werden, ist eine geeignete Verpackung vorzusehen. Das Zusammenpacken der Pakete erfolgt gemäß vom Hersteller vorgegebene Parameter. Eventuelle abweichende Aufteilungen der Elemente bzw. Sonderverpackungen aufgrund spezifischer Erfordernisse des Käufers müssen bei der Auftragserteilung vereinbart werden. 2. TRANSPORT Es wird der vollständige Text (in kursiver Schrift) des Punktes 9.9.2 der Vorschrift UNI 10372:2004 wiedergegeben. Der Transport der Pakete muss mit geeigneten Mitteln und unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen: - die Pakete müssen auf Abstandshaltern aus Holz oder aus aufgeschäumtem Kunststoff aufliegen, die in einem für die Eigenschaften des Erzeugnisses geeigneten Abstand anzuordnen sind; - die Auflagefläche muss mit der Form des Pakets vereinbar sein (flach, wenn das Paket flach ist, ist das Paket gebogen, muss eine Auflage erstellt werden, die die gleiche Krümmung beibehält); 128 - beim Übereinanderstapeln der Pakete müssen immer geeignete Abstandshalter aus Holz oder aufgeschäumtem Kunststoff dazwischen gelegt werden, wenn solche in der Originalverpackung nicht schon enthalten sind; - die Pakete dürfen nicht mehr als 1 m überstehen; - soweit nicht schon anderweitig erkennbar, müssen auf den Paketen deutlich die Stellen angezeichnet sein, an denen sie für das Anheben anzuschlagen sind; - jedwede eventuelle weitere Vorschrift des Herstellers ist zu befolgen. Besonders wichtig ist, die Pakete in der Waagerechten zu positionieren und unter den Paketen Abstandshalter aus Holz oder aufgeschäumtem Kunststoff mit angemessenen Abmessungen und in angemessener Anzahl in perfekt senkrechter Ausrichtung anzuordnen. Die Pakete müssen vom Spediteur mit Querverschnürungen mit Hilfe von in einem Abstand von maximal 3 m angeordneten Riemen, und auf jeden Fall mit mindestens zwei Querverschnürungen je Paket am Transportfahrzeug gesichert werden. Die Ladung muss grundsätzlich bedeckt reisen, und die Abdeckung muss auf der zur Fahrtrichtung zeigenden Seite wasserundurchlässig gemacht werden. Der Käufer, der für die Abholung sorgt, muss die Fahrer dementsprechend anleiten. Die Ladung muss auf eine freie und saubere Ladefläche geladen werden. Bereits zum Teil mit anderen Materialien beladene Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit nicht geeigneter Ladefläche werden nicht zur Beladung zugelassen. Die Ware wird entsprechend den Anordnungen des Spediteurs auf den Fahrzeugen positioniert. Der Spediteur ist der alleinige Verantwortliche für die Unversehrtheit der Ladung, und er hat besonders darauf zu achten, dass das auf dem unteren Paket lastende Gewicht, wie auch der von den Verschnürungspunkten ausgeübte Druck keine Beschädigungen hervorrufen und dass die Riemen auf keinen Fall Deformierungen des Erzeugnisses verursachen. Besondere Ladebedingungen können nur auf schriftlichen Antrag des Käufers hin akzeptiert werden, der damit die vollständige Verantwortung auf sich nimmt. 3. EINLAGERUNG Es wird der vollständige Text (in kursiver Schrift) des Punktes 9.9.3 der Vorschrift UNI 10372:2004 wiedergegeben. Bei der Ausarbeitung der Form der Elemente wird auch die Notwendigkeit bedacht, sie gestapelt lagern zu können, um den Platzbedarf beim Einlagern und beim Transport auf ein Minimum zu beschränken, beim Übereinanderstapeln ist jedoch grundsätzlich sorgfältig darauf zu achten, dass die Oberflächen nicht beschädigt werden. Sowohl im Lager als auch um so mehr auf der Baustelle dürfen die Pakete nicht direkt auf dem Erdboden liegen; es sind Auflager vorzugsweise aus Holz oder aufgeschäumtem Kunststoff mit ebenen Oberflächen zu benutzen, die länger sind als die Platten breit sind, und die in für die Eigenschaften des Produkts geeigneten Abständen anzuordnen sind. Die Auflagefl äche muß mit der Form der Pakete vereinbar sein; eben, wenn das Paket eben ist, ist das Paket jedoch gebogen, muß eine Auflage geschaffen werden, die die gleiche Krümmung nachbildet. Die Pakete dürfen nicht in feuchter Umgebung gelagert werden, da sich auf den innen liegenden, weniger gut gelüfteten Elementen sonst Kondenswasser ansammelt, das besonders für das Metall sehr aggressiv ist und zu Oxydationsprodukten führt (z. B. weißer Rost auf Zink). Die Pakete müssen so gelagert werden, dass das Wasser ablaufen kann, besonders, wenn sie vorübergehend im Freien gelagert werden müssen (siehe Abb.). 4. ANHEBEN UND ZUBRINGUNG Mindestneigung 5% Wenn nicht schon kurz nach der Einlagerung die Entnahme für die Verlegung vorgesehen ist, sollten die Pakete mit Schutzplanen abgedeckt werden. Auch während der Lagerung ist auf eventuelle Phänomene elektrochemischer Korrosion infolge einer Berührung zwischen unterschiedlichen Metallen zu achten. Im Allgemeinen wäre es vorzuziehen, wenn die Pakete nicht übereinander gestapelt würden; sollte man jedoch der Ansicht sein, dass sie wegen ihres geringen Gewichts übereinander gestapelt werden können, muss immer eine ausreichende Anzahl von Abstandshaltern aus Holz oder aus aufgeschäumtem Kunststoff mit möglichst großer Auflagefläche an den jeweilig gleichen Stellen wie die der Auflager der darunter liegenden Pakete eingeschoben werden (siehe Abb.). neigung Mindest 5% Die besten Lagerbedingungen herrschen in geschlossenen, trockenen und nicht staubigen Räumen mit ein wenig Belüftung. Auf alle Fälle, und im Besonderen bei der Einlagerung auf der Baustelle, muß eine geeignete stabile Auflagefläche vorgesehen werden, die Wasserstau entgegen wirkt. Die Pakete dürfen nicht in der Nähe der Arbeitsbereiche gelagert werden (z.B.: Schneiden von Metallen, Sandstrahlen, Lackieren, Schweißen usw.), und auch nicht in Bereichen, in denen die Durchfahrt oder das Parken von Arbeitsfahrzeugen Schäden verursachen könnte (Stöße, Spritzer, Auspuffgase usw.). Es dürfen maximal drei Pakete mit einer Gesamthöhe von etwa 2,6 m übereinander gelagert werden, und in diesem Falle müssen die Auflager mit einem angemessenen geringeren Abstand untergelegt werden. Falls die Teile mit einer Schutzfolie überzogen sind, muss diese bei der Montage, und auf alle Fälle innerhalb von sechzig Tagen nach Fertigstellung des Materials vollständig abgezogen werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche spezifische Anweisungen des Lieferanten zu befolgen. Um die ursprünglichen Leistungsmerkmale des Produkts aufrecht zu erhalten, ist es auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen angebracht, die Produkte unter Beachtung der vorliegenden Vorschriften in geschlossenen und belüfteten Räumen nicht länger als sechs Monate ununterbrochen zu lagern, während die Lagerung im Freien niemals sechzig Tage überschreiten darf. Das Material muss auf alle Fälle grundsätzlich vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden, da sie Veränderungen hervorrufen kann. Im Falle des Schutzes mit Hilfe von Planen ist sowohl deren Wasserundurchlässigkeit, als auch eine angemessene Belüftung zu gewährleisten. Es wird der vollständige Text (in kursiver Schrift) des Punktes 9.9.4 der Vorschrift UNI 10372:2004 wiedergegeben. Die Pakete müssen grundsätzlich mindestens an zwei Stellen angeschlagen werden; der Abstand zwischen diesen beiden Stellen muss mindestens die Hälfte der Länge des Pakets als solches betragen. Das Anheben sollte vorzugsweise mit mindestens 10 cm breiten synthetischen Hebegurten (Nylon) erfolgen, so dass die Belastung des Gurts gut verteilt ist und keine Deformationen verursacht (siehe Abb.). Es sind geeignete Abstandshalter aus kräftigen, flachen Holz- oder Kunststoffelementen unter und über dem Paket zu benutzen, die den direkten Kontakt der Hebegurte mit dem Paket verhindern. Diese Abstandshalter müssen mindestens 4 cm länger sein als das Paket breit ist, und dürfen nicht schmaler sein als der Gurt. Auf alle Fälle muss die Breite der unteren Abstandshalter ausreichend sein, um zu verhindern, dass das Gewicht des Pakets permanente Deformationen an den unteren Elementen verursacht. Es muss darauf geachtet werden, dass die Hebegurte und die Auflager während des Anhebens nicht verrutschen, und es ist vorsichtig und schrittweise zu manövrieren. Auf dem Dach müssen die Pakete auf für ihr Gewicht geeigneten Flächen abgelegt werden, die zudem eine sichere Ablage bieten, und wo sie auch keine Gefahr für die laufenden Arbeiten darstellen. Es empfiehlt sich, grundsätzlich eine Genehmigung für das Lagern bei der Bauleitung einzuholen. Das Handling der Elemente muss in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften mit geeigneter Schutzausrüstung erfolgen (Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Arbeitsanzug usw.). Beim Aufnehmen eines einzelnen Elements von Hand muss dies soweit angehoben werden, dass es nicht über das darunter liegende kratzt, und dann hochkant neben dem Paket aufgesetzt werden; in Abhängigkeit von der Länge muss es von mindestens zwei Personen und grundsätzlich hochkant getragen werden (siehe Abb.). Alle zum Greifen benutzten Ausrüstungen wie z.B. auch die Arbeitshandschuhe, müssen sauber sein, damit die Elemente nicht durch sie beschädigt werden. Vom Einsatz von Gabelstaplern für den Transport der Elemente wird abgeraten, da dies Schäden verursachen kann. Die in größeren Höhen abgelegten Pakete müssen aus Sicherheitsgründen auf geeignete Weise mit der Konstruktion verankert werden. 129
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