Schulungsangebot : . Unterweisung Kap. 1.3 ADR, 2 UE a’ 45 min Inhalt Unterweisung Gefahrgut gem. Kap.1.3.ff • - Einführung (Kap. 1.3.2.1) • - Aufgabenbezogene Unterweisung (Kap. 1.3.2.2) • - Sicherheitsunterweisung (Kap. 1.3.2.3) • Freistellung im Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Kap. 1.1.3.1 ff • - Einweisung in die Handwerkerregelung (Kap. 1.1.3.1 c) • Hinweise zu den Grenzen o. g. Regelungen • Fragen und Antworten zu den Themen • Diskussion Referent: Gerhard Kleeberger, Kleeberger Gefahrgut Beratung, Poppenhausen Abschluss: Teilnahmebescheinigung Veranstaltungsort: siehe unten Teilnahmegebühr: 90,- € zzgl. 19 % Mwst Schulungsunterlage (Handout), Kaffee und Erfrischungsgetränke sind inklusive Mindestteilnehmerzahl 15 Personen Hier die Originaltexte aus der Vorschrift Kapitel 1.3 Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind 1.3.1 Anwendungsbereich Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten nach den Vorschriften des Abschnitts 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten. Bem. 1. Wegen der Ausbildung des Sicherheitsberaters siehe anstelle dieses Abschnitts Abschnitt 1.8.3. 2. Wegen der Ausbildung der Fahrzeugbesatzung siehe anstelle dieses Abschnitts Kapitel 8.2. 3. Für die Unterweisung in Bezug auf die Klasse 7 siehe auch Unterabschnitt 1.7.2.5. Dokumentation Aufzeichnungen der nach diesem Kapitel erhaltenen Unterweisung sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und dem Arbeitnehmer oder der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufzeichnungen müssen vom Arbeitgeber für den von der zuständigen Behörde festgelegten Zeitraum aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen der erhaltenen Unterweisung sind bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu überprüfen. 8.2.3 Unterweisung aller an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse beteiligten Personen mit Ausnahme der Fahrzeugführer, die im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 sind Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse befasst ist, muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Kleeberger Gefahrgut Beratung, Gerstenäcker 4, 97490 Poppenhausen [email protected] Diese Vorschrift gilt z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse beteiligten Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 sind. Die nächsten Schulungen finden in Werneck, Hotel Krone Post am : 21.10.2015, 14:30 bis ca. 16:00 Uhr, in Haßfurt, Hotel „Meister Bär“ am : 22.10.2015, 14:30 bis ca. 16:00 Uhr in Veitshöchheim, “St. Markushof” am : 28.10.2015, 14:30 bis ca. 16:00 Uhr in Sennfeld, Restaurant „Am Wäldchen“ am : 29.10.2015 , 14:30 bis ca. 16:00 Uhr statt. Eine Präsentation zur Schulungspflicht und deren Folgen bei Nichterfüllung finden Sie hier:www.gefahrgutberatung.org/Fehlende_Schulung.pdf Weitere Angebote Teilnahmeanmeldung Bitte melden Sie sich schriftlich an. Ihre Anmeldung betrachten wir als verbindlich. Herr / Frau Alle unsere Schulungsangebote bieten wir auch als Inhouse-Schulung ab 400 Euro an. Kleeberger Gefahrgut Beratung Gerne erarbeiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Name: Teilnahmebedingungen Vorname: geboren am: in: Bitte melden Sie sich schriftlich an. Ihre Anmeldung betrachten wir als verbindlich. Privat: Die Teilnahmegebühr wird auch dann fällig, wenn die Anmeldung nicht mindestens 14 Tage schriftlich vor Seminarbeginn zurückgezogen wird. Abteilung: Funktion: Straße: Die Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn ist für Sie kostenfrei. PLZ/Ort: Telefon: Der Veranstalter behält es sich vor, Änderungen vorzunehmen, das Seminar aus wirtschaftlichen Gründen oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Mobil: Branche: Privat: Straße: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung. PLZ/Ort: Anzahl Mitarbeiter: Anmeldebestätigung an Rechnung an Firma Firma Privat Privat Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen für die Kleeberger Gefahrgut Beratung Gerstenäcker 4 97490 Poppenhausen Büro: Tel.: 09726 909861 Fax: 09726 909862 Mail: [email protected] Schulungstermine Oktober 2015 Zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hier „Gefahrgutunterweisung gem. Kap.1.3 ADR“ für Mitarbeiter, die Gefahrstoffe zu und von Baustellen mitnehmen, oder diejenigen, die Gefahrgüter versenden. Schulung in Sennfeld an, Schulung in Veitshöchheim an, Für Informationen oder Fragen rufen Sie bitte die Schulung in Werneck an, Hotline 0173 6602490 Schulung in Haßfurt an, an oder senden Sie uns eine E-Mail: Unsere Schulungsorte sind: [email protected] Restaurant „Am Wäldchen“, Sennfeld, Hotel „Krone-Post“, Werneck, Hotel „ Meister Bär, Haßfurt und St. Markushof, Veitshöchheim Datum: Unterschrift/Stempel Kleeberger Gefahrgut Beratung, Gerstenäcker 4, 97490 Poppenhausen [email protected]
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