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BR-Reisen 2016
Lissabon
… so habe ich die Stadt noch niemals kennengelernt
24. – 28. April 2016
5 Tage Eventflugreise
Übernachtung: 4* Turim – zentral gelegen
VW Beetle Tour ins Umland
Abendessen mit exklusiver Fado-Musik
Stadtrundgang mit Tapas-Tour
Bildnachweis: fotolia
Mit der Tram zum Abendessen
Picknick am Strand
Reiseverlauf
Sonntag, 24.04.2016
Fluganreise nach Lissabon –
Orientierungsrundfahrt
Die Flugreise beginnt mit Lufthansa von München nach Lissabon nonstop. Wir fliegen um 11.10 Uhr und kommen um 13.20
Uhr an – Das Flugzeug beginnt den Sinkflug, unten ist die Ponte
25 de Abril klar zu erkennen – Ja, wir sind in Lissabon angekommen. Nach dem Empfang am Flughafen starten wir zur ersten
Orientierungsrundfahrt mit einer kleinen kulinarischen Unterbrechung. Lassen wir uns überraschen. Im Laufe des Nachmittags checken wir im 4* Hotel Turim Av Liberdade ein. Zum
Abendessen unternehmen wir einen Spaziergang zum Restaurant Aura. Hier genießen wir mit tollem Blick ein 3-Gänge-Menü
inkl. Getränke. Der Verdauungsspaziergang zurück lässt uns gut
schlafen.
Montag, 25.04.2016
Ausführliche Stadtbesichtigung
mit Tapas Lunch
Nach einem ausgiebigen Frühstück werden wir die Stadt Lissabon entdecken.
Wir spazieren durch die Stadtteile Alfama, Rossio und Bairro Alto und erfahren unheimlich Interessantes aus Kultur und
Geschichte. Die Mittagspause heute nennen wir Tapas Lunch.
Guten Appetit!
Danach geht es per Bus in Richtung Belém, zum „Lissabon der
Seefahrer“. Wir werden in eine andere Zeit versetzt, in dem wir
die Höhepunkte wie das Hieronymus-Kloster, den Belém-Turm
und das Entdecker-Denkmal anschauen. Natürlich darf eine
exklusive Kaffeepause nicht fehlen. Kaffee, Softdrinks, Mineralwasser und leckere Sahnetörtchen laden zum Verweilen ein. Der
Bus bringt uns zurück zum Hotel, damit wir ein wenig entspannen können.
Zum Abendessen mit regionaler Küche im Restaurant Leao
D‘Ouro werden wir vom Bus gebracht und auch wieder zurückgefahren.
Dienstag, 26.04.2016
Überlandausflug mit VW Beetles
nach Sintra und Cascais
Wir starten vom Hotel mit den VW’s – oben ohne – und wer
möchte kann auch selbst ans Steuer (Bitte bei Reiseanmeldung
vermerken). Wir entdecken heute das romantische Umland Lissabons auf einer Spazierfahrt in Cabrios, die diesen Tag zu einem
unvergesslichen Erlebnis werden lassen. Unser erstes Ziel ist
Sintra. Sie ist bis zur heutigen Zeit hinein eine „aristokratische
Stadt, umgeben von vielen herrschaftlichen Landsitzen, schönen Wäldern mit zahlreichen Quellen und einem ausgezeichneten Wasser geblieben“, um mehrere Autoren zu zitieren. Die
Stadt selber wurde von der UNESCO zum Welterbe-Schauplatz
erklärt. Ein Höhepunkt ist der Besuch des Palácio Nacional da
Pena. Er thront auf einem Gipfel des Sintra-Gebirges etwa 530m
hoch über der Stadt.
Dann geht es weiter an den westlichsten Kontinentaleuropäischen Punkt auf einem steil aufragenden Felsen – dem Cabo da
Roca – den die Römer einst Promontorium Magna (Großes Kap)
nannten. Zurück auf der Küstenstraße fahren wir weiter nach
Cascais. Er ist einer der beliebtesten, nobelsten Badeorte an der
Lissabonner Küste. Die Stadt wandelte sich vom Fischerdorf zum
exklusiven Seebad. Im Ortskern hat sich der Charme des alten
Fischerdorfes bewahrt. Am Strand erwartet uns ein besonderes
Picknick.
Anschließend werden wir vom Bus wieder abgeholt und zum
Hotel gebracht. Denn am Abend erwartet uns eine Tram, die
uns durch die Altstadt fährt – Ziel ist das Restaurant Lautasco,
ein rustikales Lokal in Alfama, in dem uns ein 3-Gänge-Menü
und exklusiv ein Fado-Trio erwartet. Mit dem Bus geht es zurück
zum Hotel.
Mittwoch, 27.04.2016
Tagesausflug nach
Évora (Weltkulturerbe)
Wir verlassen Lissabon mit dem Bus über die längste Brücke
Europas, die Vasco-da-Gama-Brücke und fahren durch dünn besiedeltes Gebiet, vorbei an zahlreichen Korkeichenwäldern, nach
Èvora. Die von der UNESCO als Weltkulturerbe erklärte Stadt erstreckt sich malerisch auf einer Anhöhe und zählt zu den bedeutendsten Kunst- und Kulturstätten Portugals. Als einziges Beispiel eines römischen Tempels auf der iberischen Halbinsel gilt
das Wahrzeichen Èvora, der Diana-Tempel. Wir besuchen außerdem die Kirche S. Francisco mit ihrer skurrilen „Knochenkapelle“
und den von Arkaden gesäumten Praca do Giraldo, das urbane
Zentrum dieser Stadt und Bühne allen Geschehens. Wir nehmen
unser Mittagessen (3-Gänge-Menü mit Getränken) gemeinsam
in einem schönen Lokal ein.
Krönender Abschluss auf der Rückfahrt ist der Ausblick über
Lissabon von der Plattform der Christusstatue, bevor wir über
die Brücke des 25. April zurück nach Lissabon fahren. Der Abend
bleibt heute zur freien Verfügung – bummeln wir in die Altstadt
und genießen, wo auch immer, ein kleines Abendessen mit gemütlichem Ausklang.
Donnerstag, 28.04.2015
Parque das Nacoes – Ozeanarium –
Rückflug
Nach dem Frühstück geht es mit dem Bus in Richtung Parque
das Nacoes – dem modernen Lissabon. Durch die EXPO-Weltausstellung 1998 hat sich die Stadt verändert und modernisiert.
Der Besuch des Geländes beginnt mit einer entspannenden
Seilbahnfahrt. Nach der Besichtigung der modernen Bauwerke
werden wir das „Ozeanarium“, die Meereswelt des Atlantiks
erkunden. Mit Geräuschen vom Grunde des Ozeans, wissenschaftlichen Illustrationen und Multimedia-Galerien ist dieses
öffentliche Aquarium gänzlich engagiert die Meereswelt dem
Betrachter näher zu bringen und zum Erhalt der Ozeane beizutragen.
Anschließend steht der Bus bereit und bringt uns auf direktem
Wege zum Flughafen Lissabon. Mittagspause im Flughafengebäude. Die Lufthansa-Maschine startet um 14.10 Uhr und fliegt
nonstop nach München – Ankunft um 18.10 Uhr.
Ein Treffen mit dem BR Auslandsreporter haben wir im Reiseverlauf nicht erwähnt, weil es ganz entscheidend davon
abhängig ist, wie der zum Reisetermin aktuelle Dienstplan ausschaut. Wir werden flexibel im Reiseverlauf vor
Ort reagieren, damit wir ein Treffen ermöglichen können.
Programmänderungen bleiben vorbehalten
Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen
Und außerdem inklusive:
* Linienflug mit Lufthansa von München nach Lissabon
nonstop hin und zurück in der Economy Class
* Alle Flughafensteuern, -gebühren inkl. Kerosinzuschlag in Höhe von 97 € (Stand 01.07.2015)
* Bustransfer Flughafen – Hotel u.z.
* 4 x Übernachtung im 4* TULIM Av. Liberdade im Zentrum
* Moderne Zimmer mit allem Komfort
* 4 x Frühstück vom Buffet im Hotel
* Abflugsmöglichkeit von anderen dt. Flughäfen (auf Anfrage)
* Orientierende, kleine Stadtrundfahrt auf dem Weg vom
Flughafen zum Hotel
* Stadtspaziergang mit Tapas-Lunch-Ausflug nach Belém
* VW Beetle-Tour ins Umland Lissabons mit Sintra,
Cabo da Roca u. Cascais
* Tagesausflug nach Èvora
* Besuch des neuen Lissabon mit Ozeanarium
* 1 x Abendessen (3-Gänge-Menü) im Rest. Aura (inkl. Getränke)
* 1 x Tapas-Lunch ( 3-Gänge-Menü) inkl. Getränke
* 1 x Abendessen (3-Gänge-Menü) im Restaurant Leao D‘Ouro
(inkl. Getränke)
* 1 x Picknick am Meer inkl. Getränke
* 1 x Mit der Tram zum Rest. Lautasco (3-Gänge-Menü) u. Fado-Musik
* 1 x Mittagessen in Èvora (3-Gänge-Menü) inkl. Getränke
* Deutschsprachige, fachkundige Reiseleitung auf allen
Führungen und Ausflügen
* ritour – Audio Guide System: entspannt Hören und Sehen bei
allen Führungen
* BR- und ritour-Reisebegleitung
* Reiseliteratur
* Insolvenzschutzversicherung
Anmeldeschluss ist der 19.02.2016. Anmeldungen nach diesem
Termin müssen extra angefragt werden – eventuell leichte Preiserhöhung bei den Flügen!
Reiseleistungen
Im Reisepreis enthalten:
BRreisen, Hopfenstr. 4, 80335 München oder per Fax an 0 89 / 59 00 10 881
Reiseveranstalter: ritour
Südwestpark 37-41
90449 Nürnberg
Info-Telefon: 0911 / 9405701
Fax 0911 / 9405702
E-Mail: [email protected]
Ich melde hiermit
Reisepreis regulär
p. P. im DZ
im EZ
Personen verbindlich an.
1.899 €
2.179 €
Radioclubmitglieds Nr.:
Gewünschter Abflug:
Vorzugspreis für Mitglieder des Bayern 1 Radioclubs
(Goldstufe) und der Freundeskreise der BR-Klangkörper
p. P. im DZ 1.699 €
im EZ
1.959 €
(oder werden Sie Clubmitglied für nur 14 € Jahresbeitrag
www.bayern1-radioclub.de oder Tel.: 0800 80 80 345)
Zusätzlich buchbar:
Reiserücktrittskostenversicherung
bis 2.000 € – Prämie p.P. 57 €
bis 2.500 € – Prämie p.P. 75 €
Ich fahre den VW Beetle selbst
Name
Vorname
Geburtsdatum
Name
Vorname
Geburtsdatum
PLZ
Ort
Straße
Telefon
Fax
E-Mail
Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer, einzustehen. Für die gebuchten
Leistungen gelten die “Allgemeinen Reisebedingungen” des Reiseveranstalters (RV) ritour. Von diesen (siehe Anlage) habe ich Kenntnis genommen. ritour wird
Ihre Daten nur für den Zweck der Reise speichern, die Daten vertraulich behandeln und nicht für Werbezwecke (außer für den Bayern 1 Radioclub) nutzen.
Ort
Unterschrift
Datum
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (Name und Anschrift) der BRmedia Service GmbH für die Durchführung der
Reise übermittelt werden. Die BRmedia Service GmbH wird die erhaltenen Daten vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten durch den Reiseveranstalter an Dritte findet nur zum Zweck
der Planung und Durchführung der Reise statt. BRreisen informiert mich in Zukunft gelegentlich über neue Reiseprospekte.
Datum
Ort
Unterschrift
Anmeldung
Anmeldung zur Flugreise „Lissabon“ 24. – 28.04.2016
Hiermit möchten wir Sie über die wichtigsten Bestandteile aus den Allgemeinen Reisebedingungen informieren, welche die gesetzlichen Bestimmungen der § 651a ff. BGB ergänzen und
die Grundlage des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer, und ritour, dem Reiseveranstalter, bilden. Die ausführlichen Bedingungen erhalten Sie mit der Reisebestätigung
automatisch zugeschickt.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung - diese muss schriftlich erfolgen - bieten Sie als Kunde ritour den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ritour zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragabschluss wird ritour dem Kunden die Reisebestätigung in schriftlicher Form aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ritour vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist
ritour die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluß kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise
nicht mehr aus den in Ziffer 7.1) oder 7.2) genannten Gründen abgesagt werden kann.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt
der Reisepreis EUR 75,00 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im
Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für ritour bindend. ritour behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der
Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ritour nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
ritour ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
ritour behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse,
in dem Umfang zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat ritour den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als
5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ritour in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ritour über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ritour. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ritour
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
5.1. Standard Gebühren / pro Person:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 %, jedoch höchsten € 250,Bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 %
Bis 22 Tage vor Reisebeginn 25 %
Bis 15 Tage vor Reisebeginn 35 %
Bis 8 Tage vor Reisebeginn 55 %
Bis zu einem Tag vor Reisebeginn 75 %
Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich nach dem Endreisepreis pro angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.2. Umbuchungen
... des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ritour kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende ritour als Gesamtschuldner für
den Reisepreis vom Kunden und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch ritour
ritour kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
Bis 21 Tage vor Reiseantritt: bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist ritour verpflichtet, den Kunden
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat ritour den Kunden davon zu unterreichten.
7. Gerichtsstand
Der Reisende kann ritour nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von ritour gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder der Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ritour maßgebend.
Veranstalter:
ritour e.K.
90480 Nürnberg, Südwestpark 37-41
Telefon 0911-9405701, Fax 0911-9405702
eMail: [email protected] www.ritour.de
Impressum: Stand 1. Januar 2015
Reisebedingungen
ritour - Allgemeine Reisebedingungen - Auszug