BR-Reisen 2016 Lissabon … so habe ich die Stadt noch niemals kennengelernt 24. – 28. April 2016 5 Tage Eventflugreise Übernachtung: 4* Turim – zentral gelegen VW Beetle Tour ins Umland Abendessen mit exklusiver Fado-Musik Stadtrundgang mit Tapas-Tour Bildnachweis: fotolia Mit der Tram zum Abendessen Picknick am Strand Reiseverlauf Sonntag, 24.04.2016 Fluganreise nach Lissabon – Orientierungsrundfahrt Die Flugreise beginnt mit Lufthansa von München nach Lissabon nonstop. Wir fliegen um 11.10 Uhr und kommen um 13.20 Uhr an – Das Flugzeug beginnt den Sinkflug, unten ist die Ponte 25 de Abril klar zu erkennen – Ja, wir sind in Lissabon angekommen. Nach dem Empfang am Flughafen starten wir zur ersten Orientierungsrundfahrt mit einer kleinen kulinarischen Unterbrechung. Lassen wir uns überraschen. Im Laufe des Nachmittags checken wir im 4* Hotel Turim Av Liberdade ein. Zum Abendessen unternehmen wir einen Spaziergang zum Restaurant Aura. Hier genießen wir mit tollem Blick ein 3-Gänge-Menü inkl. Getränke. Der Verdauungsspaziergang zurück lässt uns gut schlafen. Montag, 25.04.2016 Ausführliche Stadtbesichtigung mit Tapas Lunch Nach einem ausgiebigen Frühstück werden wir die Stadt Lissabon entdecken. Wir spazieren durch die Stadtteile Alfama, Rossio und Bairro Alto und erfahren unheimlich Interessantes aus Kultur und Geschichte. Die Mittagspause heute nennen wir Tapas Lunch. Guten Appetit! Danach geht es per Bus in Richtung Belém, zum „Lissabon der Seefahrer“. Wir werden in eine andere Zeit versetzt, in dem wir die Höhepunkte wie das Hieronymus-Kloster, den Belém-Turm und das Entdecker-Denkmal anschauen. Natürlich darf eine exklusive Kaffeepause nicht fehlen. Kaffee, Softdrinks, Mineralwasser und leckere Sahnetörtchen laden zum Verweilen ein. Der Bus bringt uns zurück zum Hotel, damit wir ein wenig entspannen können. Zum Abendessen mit regionaler Küche im Restaurant Leao D‘Ouro werden wir vom Bus gebracht und auch wieder zurückgefahren. Dienstag, 26.04.2016 Überlandausflug mit VW Beetles nach Sintra und Cascais Wir starten vom Hotel mit den VW’s – oben ohne – und wer möchte kann auch selbst ans Steuer (Bitte bei Reiseanmeldung vermerken). Wir entdecken heute das romantische Umland Lissabons auf einer Spazierfahrt in Cabrios, die diesen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis werden lassen. Unser erstes Ziel ist Sintra. Sie ist bis zur heutigen Zeit hinein eine „aristokratische Stadt, umgeben von vielen herrschaftlichen Landsitzen, schönen Wäldern mit zahlreichen Quellen und einem ausgezeichneten Wasser geblieben“, um mehrere Autoren zu zitieren. Die Stadt selber wurde von der UNESCO zum Welterbe-Schauplatz erklärt. Ein Höhepunkt ist der Besuch des Palácio Nacional da Pena. Er thront auf einem Gipfel des Sintra-Gebirges etwa 530m hoch über der Stadt. Dann geht es weiter an den westlichsten Kontinentaleuropäischen Punkt auf einem steil aufragenden Felsen – dem Cabo da Roca – den die Römer einst Promontorium Magna (Großes Kap) nannten. Zurück auf der Küstenstraße fahren wir weiter nach Cascais. Er ist einer der beliebtesten, nobelsten Badeorte an der Lissabonner Küste. Die Stadt wandelte sich vom Fischerdorf zum exklusiven Seebad. Im Ortskern hat sich der Charme des alten Fischerdorfes bewahrt. Am Strand erwartet uns ein besonderes Picknick. Anschließend werden wir vom Bus wieder abgeholt und zum Hotel gebracht. Denn am Abend erwartet uns eine Tram, die uns durch die Altstadt fährt – Ziel ist das Restaurant Lautasco, ein rustikales Lokal in Alfama, in dem uns ein 3-Gänge-Menü und exklusiv ein Fado-Trio erwartet. Mit dem Bus geht es zurück zum Hotel. Mittwoch, 27.04.2016 Tagesausflug nach Évora (Weltkulturerbe) Wir verlassen Lissabon mit dem Bus über die längste Brücke Europas, die Vasco-da-Gama-Brücke und fahren durch dünn besiedeltes Gebiet, vorbei an zahlreichen Korkeichenwäldern, nach Èvora. Die von der UNESCO als Weltkulturerbe erklärte Stadt erstreckt sich malerisch auf einer Anhöhe und zählt zu den bedeutendsten Kunst- und Kulturstätten Portugals. Als einziges Beispiel eines römischen Tempels auf der iberischen Halbinsel gilt das Wahrzeichen Èvora, der Diana-Tempel. Wir besuchen außerdem die Kirche S. Francisco mit ihrer skurrilen „Knochenkapelle“ und den von Arkaden gesäumten Praca do Giraldo, das urbane Zentrum dieser Stadt und Bühne allen Geschehens. Wir nehmen unser Mittagessen (3-Gänge-Menü mit Getränken) gemeinsam in einem schönen Lokal ein. Krönender Abschluss auf der Rückfahrt ist der Ausblick über Lissabon von der Plattform der Christusstatue, bevor wir über die Brücke des 25. April zurück nach Lissabon fahren. Der Abend bleibt heute zur freien Verfügung – bummeln wir in die Altstadt und genießen, wo auch immer, ein kleines Abendessen mit gemütlichem Ausklang. Donnerstag, 28.04.2015 Parque das Nacoes – Ozeanarium – Rückflug Nach dem Frühstück geht es mit dem Bus in Richtung Parque das Nacoes – dem modernen Lissabon. Durch die EXPO-Weltausstellung 1998 hat sich die Stadt verändert und modernisiert. Der Besuch des Geländes beginnt mit einer entspannenden Seilbahnfahrt. Nach der Besichtigung der modernen Bauwerke werden wir das „Ozeanarium“, die Meereswelt des Atlantiks erkunden. Mit Geräuschen vom Grunde des Ozeans, wissenschaftlichen Illustrationen und Multimedia-Galerien ist dieses öffentliche Aquarium gänzlich engagiert die Meereswelt dem Betrachter näher zu bringen und zum Erhalt der Ozeane beizutragen. Anschließend steht der Bus bereit und bringt uns auf direktem Wege zum Flughafen Lissabon. Mittagspause im Flughafengebäude. Die Lufthansa-Maschine startet um 14.10 Uhr und fliegt nonstop nach München – Ankunft um 18.10 Uhr. Ein Treffen mit dem BR Auslandsreporter haben wir im Reiseverlauf nicht erwähnt, weil es ganz entscheidend davon abhängig ist, wie der zum Reisetermin aktuelle Dienstplan ausschaut. Wir werden flexibel im Reiseverlauf vor Ort reagieren, damit wir ein Treffen ermöglichen können. Programmänderungen bleiben vorbehalten Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen Und außerdem inklusive: * Linienflug mit Lufthansa von München nach Lissabon nonstop hin und zurück in der Economy Class * Alle Flughafensteuern, -gebühren inkl. Kerosinzuschlag in Höhe von 97 € (Stand 01.07.2015) * Bustransfer Flughafen – Hotel u.z. * 4 x Übernachtung im 4* TULIM Av. Liberdade im Zentrum * Moderne Zimmer mit allem Komfort * 4 x Frühstück vom Buffet im Hotel * Abflugsmöglichkeit von anderen dt. Flughäfen (auf Anfrage) * Orientierende, kleine Stadtrundfahrt auf dem Weg vom Flughafen zum Hotel * Stadtspaziergang mit Tapas-Lunch-Ausflug nach Belém * VW Beetle-Tour ins Umland Lissabons mit Sintra, Cabo da Roca u. Cascais * Tagesausflug nach Èvora * Besuch des neuen Lissabon mit Ozeanarium * 1 x Abendessen (3-Gänge-Menü) im Rest. Aura (inkl. Getränke) * 1 x Tapas-Lunch ( 3-Gänge-Menü) inkl. Getränke * 1 x Abendessen (3-Gänge-Menü) im Restaurant Leao D‘Ouro (inkl. Getränke) * 1 x Picknick am Meer inkl. Getränke * 1 x Mit der Tram zum Rest. Lautasco (3-Gänge-Menü) u. Fado-Musik * 1 x Mittagessen in Èvora (3-Gänge-Menü) inkl. Getränke * Deutschsprachige, fachkundige Reiseleitung auf allen Führungen und Ausflügen * ritour – Audio Guide System: entspannt Hören und Sehen bei allen Führungen * BR- und ritour-Reisebegleitung * Reiseliteratur * Insolvenzschutzversicherung Anmeldeschluss ist der 19.02.2016. Anmeldungen nach diesem Termin müssen extra angefragt werden – eventuell leichte Preiserhöhung bei den Flügen! Reiseleistungen Im Reisepreis enthalten: BRreisen, Hopfenstr. 4, 80335 München oder per Fax an 0 89 / 59 00 10 881 Reiseveranstalter: ritour Südwestpark 37-41 90449 Nürnberg Info-Telefon: 0911 / 9405701 Fax 0911 / 9405702 E-Mail: [email protected] Ich melde hiermit Reisepreis regulär p. P. im DZ im EZ Personen verbindlich an. 1.899 € 2.179 € Radioclubmitglieds Nr.: Gewünschter Abflug: Vorzugspreis für Mitglieder des Bayern 1 Radioclubs (Goldstufe) und der Freundeskreise der BR-Klangkörper p. P. im DZ 1.699 € im EZ 1.959 € (oder werden Sie Clubmitglied für nur 14 € Jahresbeitrag www.bayern1-radioclub.de oder Tel.: 0800 80 80 345) Zusätzlich buchbar: Reiserücktrittskostenversicherung bis 2.000 € – Prämie p.P. 57 € bis 2.500 € – Prämie p.P. 75 € Ich fahre den VW Beetle selbst Name Vorname Geburtsdatum Name Vorname Geburtsdatum PLZ Ort Straße Telefon Fax E-Mail Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer, einzustehen. Für die gebuchten Leistungen gelten die “Allgemeinen Reisebedingungen” des Reiseveranstalters (RV) ritour. Von diesen (siehe Anlage) habe ich Kenntnis genommen. ritour wird Ihre Daten nur für den Zweck der Reise speichern, die Daten vertraulich behandeln und nicht für Werbezwecke (außer für den Bayern 1 Radioclub) nutzen. Ort Unterschrift Datum Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (Name und Anschrift) der BRmedia Service GmbH für die Durchführung der Reise übermittelt werden. Die BRmedia Service GmbH wird die erhaltenen Daten vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten durch den Reiseveranstalter an Dritte findet nur zum Zweck der Planung und Durchführung der Reise statt. BRreisen informiert mich in Zukunft gelegentlich über neue Reiseprospekte. Datum Ort Unterschrift Anmeldung Anmeldung zur Flugreise „Lissabon“ 24. – 28.04.2016 Hiermit möchten wir Sie über die wichtigsten Bestandteile aus den Allgemeinen Reisebedingungen informieren, welche die gesetzlichen Bestimmungen der § 651a ff. BGB ergänzen und die Grundlage des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer, und ritour, dem Reiseveranstalter, bilden. Die ausführlichen Bedingungen erhalten Sie mit der Reisebestätigung automatisch zugeschickt. 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung - diese muss schriftlich erfolgen - bieten Sie als Kunde ritour den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ritour zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragabschluss wird ritour dem Kunden die Reisebestätigung in schriftlicher Form aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ritour vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist ritour die Annahme erklärt. 2. Bezahlung Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluß kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1) oder 7.2) genannten Gründen abgesagt werden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,00 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. 3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für ritour bindend. ritour behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ritour nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ritour ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. ritour behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat ritour den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ritour in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ritour über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ritour. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ritour Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: 5.1. Standard Gebühren / pro Person: Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 %, jedoch höchsten € 250,Bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % Bis 22 Tage vor Reisebeginn 25 % Bis 15 Tage vor Reisebeginn 35 % Bis 8 Tage vor Reisebeginn 55 % Bis zu einem Tag vor Reisebeginn 75 % Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich nach dem Endreisepreis pro angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 5.2. Umbuchungen ... des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 5.3. Ersatzpersonen Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ritour kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende ritour als Gesamtschuldner für den Reisepreis vom Kunden und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. 6. Rücktritt und Kündigung durch ritour ritour kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Bis 21 Tage vor Reiseantritt: bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist ritour verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat ritour den Kunden davon zu unterreichten. 7. Gerichtsstand Der Reisende kann ritour nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von ritour gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ritour maßgebend. Veranstalter: ritour e.K. 90480 Nürnberg, Südwestpark 37-41 Telefon 0911-9405701, Fax 0911-9405702 eMail: [email protected] www.ritour.de Impressum: Stand 1. Januar 2015 Reisebedingungen ritour - Allgemeine Reisebedingungen - Auszug
© Copyright 2024 ExpyDoc