BEVOR SIE MIT DER INSTALLATION FORTFAHREN,

Allgemeine Vertragsbestimmungen zur Lizenzierung der Software Neo
Lizenzgeber:
Lizenzzierte Software:
Lizenzpreis bei Variante
Jahreslizenzgebühr:
Lizenzpreis bei Variante
einmalige Lizenzgebühr:
Iustec GmbH, Im Niederholzboden 47, 4125 Riehen
Neo Version 2016 inkl. künftige Versionen, sofern das Modell mit einer Jahreslizenzgebühr gewählt wird
CHF 360.00 zuzüglich 8% MWST pro Lizenz und Jahr
darin inbegriffen sind:
Kostenloser Bezug von sämtlichen künftigen Updates von Neo während der Vertragsdauer
1 Stunde Support per Telefon oder E-Mail pro Jahr und Lizenz
Recht, jederzeit zum Lizenzmodell mit einer einmaligen Lizenzgebühr zu wechseln, wobei die bisher
bezahlten Jahresgebühren angerechnet werden.
CHF 1‘200.00 zuzüglich 8% MWST pro Lizenz
Vertragsbestimmungen
1. LIZENZERTEILUNG
Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer eine individuelle, einfache Lizenz für die Nutzung der Software Neo.
2. UMFANG DES NUTZUNGSRECHTS
Der Lizenznehmer darf die Software Neo nur für seinen eigenen Gebrauch benützen. Er kann die Software zwar auf beliebig vielen Computern
installieren, darf jedoch nur eine einzige Datenbank einrichten. Die Anzahl erworbener Lizenzen bestimmt, wie viele Nutzer gleichzeitig mit dieser
Datenbank arbeiten können. Das Recht, die Software zu verleihen oder zu vermieten, verbleibt hingegen ausschliesslich beim Lizenzgeber.
3. LIZENZGEBÜHR
Beim Modell mit einer Jahreslizenzgebühr schuldet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die vertraglich vereinbarte jährliche Lizenzgebühr jeweils im
Voraus. Beim Modell mit einer einmaligen Lizenzgebühr ist die Lizenzgebühr spätestens innert 30 Tagen seit der Rechnungsstellung zu bezahlen.
4. ABTRETUNG VON LIZENZEN
Besitzt der Lizenznehmer mehrere Lizenzen, kann er einzelne davon an Nutzer abtreten, die aus der Bürogemeinschaft austreten und an einem
neuen Ort die Software Neo weiter nutzen möchten. Der Lizenznehmer und der austretende Nutzer sind verpflichtet, den Lizenzgeber über diesen
Austritt zu informieren. Für die Freischaltung beider Datenbank muss ein neuer Freischalt-Code bestellt und eingegeben werden.
5. DAUER DER NUTZUNG
Wird das Modell mit Jahreslizenzen gewählt, gilt die Lizenz jeweils für ein Jahr und erneuert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine
Partei den Vertrag auf Ende einer Jahresperiode kündigt oder der Lizenznehmer zum Modell einer einmaligen Lizenzgebühr wechselt. Wird hingegen das Modell mit einer einmaligen Lizenzgebühr gewählt, besteht ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, allerdings nr für die vertraglich vereinbarte Version von Neo. Solange der Lizenznehmer die jährliche Lizenzgebühr bezahlt und die Software vom Lizenzgeber bzw. einem allfälligen
Rechtsnachfolger weitervertrieben wird, hat der Lizenznehmer Anspruch auf Verlängerung des Vertrags. Verzichtet der Lizenzgeber eines Tages auf
den Weitervertrieb ohne einen Rechtsnachfolger zu bestimmen, wird dem Lizenznehmer das Modell mit der einmaligen Lizenzgebühr angeboten,
wobei sämtliche bezahlten Jahresgebühren angerechnet werden. Zudem erklärt der Lizenzgeber sich bereit, die Software zusammen mit dem
Quellcode einem Softwareunternehmen zur Weiterentwicklung und zum Weitervertrieb zur Verfügung zu stellen..
6. HAFTUNG FÜR FEHLER IN DER SOFTWARE
Der Lizenzgeber macht darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass
sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Deshalb übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung und auch keine Garantie
weder für die Fehlerfreiheit der Software noch für Schäden, die nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits verursacht wurden. Insbesondere übernimmt er auch keine Haftung für die Fehlerfreiheit derjenigen Software, die er von Drittanbietern (v.a. Microsoft) bezieht und zur
Programmierung einsetzt. Die Haftung für Folge-, konkrete, beiläufige oder mittelbare Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Lizenzierung und
der Benutzung der Software ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde, wird gänzlich
ausgeschlossen. Die Haftung des Lizenzgebers ist in jedem Fall limitiert auf den dreifachen Betrag einer Jahresgebühr. Die Beschränkung der Haftung und der Risikoübernahme ist im Preis der Software berücksichtigt.
6. WEITERENTWICKLUNG VON NEO
Solange der Lizenzgeber die Software Neo vertreibt, sorgt er dafür, dass die neuste Version von Neo mit den neusten Versionen von Microsoft
Windows und Microsoft Office kompatibel bleibt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch Microsoft und andere Anbieter von Software, die bei der
Entwicklung von Neo eingesetzt werden, ihre Programme entsprechend weiterentwickeln. Anpassungen an neue Windows- und Office-Versionen
sind jeweils innerhalb von zwei Jahren seit deren Veröffentlichung vorzunehmen.
Riehen, 30. Oktober 2015