Freiwillige Vereinbarung Veröden der Hornanlage bei Kälbern

Freiwillige Vereinbarung
zur Vermarktung von Kälbern unter Beachtung der
fachlichen und rechtlichen Vorgaben zum Veröden der Hornanlagen
Die an der Besprechung beim Bayerischen Bauernverband am 11. Juni 2015 teilnehmenden
Vertreter der Fachverbände und Vermarkter haben vereinbart, bei der Vermarktung von Kälbern
die fachlichen und rechtlichen Vorgaben des Tierschutzes beim Veröden der Hornanlagen
besonders zu beachten. Die Notwendigkeit zum Veröden der Hornanlagen bei Kälbern ergibt
sich nicht nur aus Gründen des Tier- und Arbeitsschutzes, sondern auch durch die spätere
Nutzungsart und Haltungsform. Dem ist auch bei der Vermarktung Rechnung zu tragen. Die
Kälber sollen möglichst frühzeitig, idealerweise in den ersten zwei Lebenswochen enthornt
werden. Sind die Kälber älter als sechs Wochen, kann nur noch im Einzelfall, durch den Tierarzt,
die Hornanlage verödet werden. Falls die spätere Nutzung bis zur 6. Lebenswoche nicht
bekannt ist, ist es dennoch sinnvoll, das Hornwachstum des Kalbes frühzeitig zu verhindern,
andernfalls das Kalb so rechtzeitig abzugeben, dass der aufnehmende Betrieb noch innerhalb
der Frist von sechs Wochen enthornen kann.
Die oben genannten Vertreter haben vereinbart folgende Maßnahmen zur Umsetzung der
Gesprächsergebnisse einheitlich zu befolgen:
• Für die Entscheidung zum Veröden der Hornanlagen sind die Ansprüche der
Vermarktung im Rahmen der gesetzlichen Fristen zu beachten.
• Bei der Vermarktung nicht enthornter Kälber ist auf das Alter der Kälber zu achten,
damit auch im aufnehmenden Betrieb noch die gesetzliche Frist von sechs Wochen für
das Veröden der Hornanlagen eingehalten werden kann.
• Die Verbände werben für dieses Vorgehen innerhalb ihrer Organisationen.
• Sie weisen ihre Mitglieder und die Rinderhalter auf die rechtlichen Vorgaben,
angebotenen Schulungen, Veröffentlichungen und Fachinformationen insbesondere der
Landesanstalt für Landwirtschaft und des Tiergesundheitsdienstes Bayern hin.
• Die rechtlichen Anforderungen an das Veröden der Hornanlagen eignen sich nicht, sie
bei der Vermarktung von Kälbern als Wettbewerbsmerkmal zu nutzen.
• Die Hornloszucht und der Einsatz natürlich hornloser Bullen werden intensiviert.
Bayerischer Bauernverband
Gerhard Stadler
Ringgemeinschaft Bayern e.V.
Stephan Neher
Landesverband Bayerischer Rinderzüchter e.V.
Dr. Georg Röhrmoser
Bayerischer Vieh- und Fleischhandelsverband e.V.
RA Philipp Reiners
Landesanstalt für Landwirtschaft Grub
Dr. Jan Harms
Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Dr. Andreas Randt
Verband der Milcherzeuger Bayern e. V.
Leonhard Welzmiller