Das Wichtigste in Kürze - Klosters

Bericht an den Gemeinderat
Nr. 2/2016
Forststrassen / Forstbetrieb – forstliches Erschliessungsprojekt
Grosswald, Bau- und Kreditentscheid
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Das Wichtigste in Kürze
Ausgangslage
Im Dezember 1954 hinterliess ein Föhnsturm viele Hektaren zerstörten Schutzwald im Risswald ob Monbiel und im Grosswald.
Damit die grosse Schadholzmenge aufgerüstet und abgeführt werden
konnte, wurde der noch heute bestehende Waldweg in den Grosswald
gebaut. Anschliessend wurden die zurückbleibenden Flächen vor allem mit Fichten und wenigen Lärchen und Bergahornen wieder bepflanzt. Damit die Aufforstungsflächen erfolgreich wiederbewaldet
werden konnten, wurde die gesamte Fläche dem Weidgang entzogen
und bis heute ausgezäunt.
In der Vergangenheit erfolgten mehrere Male Waldpflegearbeiten, bei
denen noch kein Rundholz abgeführt werden musste. Nun sind die Bestände auf den ehemaligen Windwurfflächen ins Baumholzalter eingewachsen und die nächsten Pflegeeingriffe stehen an, damit der
Wald stabil bleibt und seine Schutzfunktion auch in Zukunft erbringen
kann.
Auch die damals vom Sturm unversehrten Bestände sind nun in einem
Alter, in dem die Verjüngung eingeleitet werden muss.
Bei den in naher Zukunft zwingend auszuführenden Arbeiten fallen
grosse Mengen Rundholz an. Die Dimensionierung des Waldweges aus
den 1950er Jahren ist unzureichend für die Holzabfuhr. Faktisch können mit der bestehenden Walderschliessung keine Schutzwaldpflegearbeiten ausgeführt werden!
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Der Gemeindevorstand beauftragte deswegen den Forstbetrieb und
das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden (AWN) mit der Ausarbeitung einer Vorstudie und in der Folge mit der Ausarbeitung des
nun vorliegenden Vorprojektes.
Linienführung Erschliessung
Im Verlauf der Vorstudie wurde der Ausbau des bestehenden Waldweges mit der 0-Variante verglichen.
AWN und Forstbetrieb empfehlen den Ausbau der bestehenden Erschliessung, welche eine deutliche Verbesserung der Zugänglichkeit
des Grosswaldes bewirkt.
Ziele der Erschliessung Grosswald
 Effiziente Schutzwaldbewirtschaftung langfristig sicherstellen:
- durch eine minimale Basiserschliessung
- mit dem Einsatz aktueller Holzerntesysteme
 Langfristige Gewährleistung der Walderschliessung
Unterstützung durch kommunale und kantonale Behörden
Die gewählte Erschliessung, die möglichst geringe Eingriffe vorsieht
und auch dem Schutzgedanken von Flora und Fauna gerecht wird, geniesst die Unterstützung des Gemeindevorstands und sämtlicher kantonaler Ämter.
Kosten und Gemeindeanteil
Das Projekt geht von Gesamtkosten (Stand Sommer 2015) von CHF
1.4 Mio. aus. Nach Abzug von voraussichtlich 75 % Kantonsbeiträge
verbleiben der Gemeinde Restkosten in der Höhe von CHF 350‘000.
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Könnte diese Erschliessung nicht realisiert werden, fielen der Gemeinde im Zusammenhang mit der zwingend erforderlichen Bewirtschaftung des Schutzwaldes langfristig deutlich höhere Kosten als bei
der Realisierung der Erschliessung an.
Zeitplan Realisierung
Die Realisierung des Erschliessungsprojekts ist im Anschluss an die
Genehmigung durch die Regierung in den Jahren 2016 – 2018 vorgesehen.
Antrag
Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat, die Erschliessung
Grosswald in der vorgeschlagenen Form zu genehmigen.
A) Einleitung
Im Dezember 1954 hinterliess ein Föhnsturm viele Hektaren zerstörten
Schutzwaldes im Risswald ob Monbiel und im Grosswald.
Damit die grosse Schadholzmenge aufgerüstet und abgeführt werden konnte,
wurde der noch heute bestehende Waldweg in den Grosswald gebaut. Anschliessend wurden die zurückbleibenden Flächen vor allem mit Fichten, wenigen Lärchen und Bergahornen wieder bepflanzt. Damit die Aufforstungsflächen erfolgreich wiederbewaldet werden konnten, wurde die gesamte Fläche
dem Weidgang entzogen und bis heute ausgezäunt.
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Bild: Teile von Klosters Platz und der Grosswald im Januar 1955
In der Vergangenheit erfolgten mehrere Male Waldpflegearbeiten im Jungwuchs-, Dickungs- und Stangenholzalter, bei denen noch kein Rundholz abgeführt werden musste. Nun sind die Bestände auf den ehemaligen Windwurfflächen ins Baumholzalter eingewachsen und die nächsten Pflegeeingriffe stehen
an, damit der Wald stabil bleibt und seine Schutzfunktion erhalten und langfristig auch in Zukunft erbringen kann.
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Auch die damals vom Sturm unversehrten Bestände sind in den seit dem
Föhnsturm mehr als 60 vergangenen Jahren weitergewachsen und haben
kräftig an Holzvorrat zugelegt. Sie sind nun in einem Alter, in dem die Verjüngung eingeleitet werden muss.
Bei den in naher Zukunft zwingend auszuführenden Arbeiten fallen grosse
Mengen Rundholz an. Wegbreite und Tragschicht des Waldweges aus den
1950er Jahren lassen weder einen Zugang mit für die Holzernte notwendigen
mobilen Seilkran-Anlagen noch die anschliessende Holzabfuhr zu. Faktisch
können mit der bestehenden Walderschliessung und vertretbarem finanziellem
Aufwand keine Schutzwaldpflege-Arbeiten ausgeführt werden!
Der Gemeindevorstand beauftragte deswegen den Forstbetrieb und das Amt
für Wald und Naturgefahren (AWN) Graubünden mit der Ausarbeitung einer
Vorstudie und danach mit der Ausarbeitung des nun vorliegenden Vorprojektes.
Seit 2014 wurden folgende Arbeitsschritte ausgeführt:
 Analyse und lösungsorientierte Bearbeitung
 Erarbeitung Vorstudie Erschliessung Grosswald
 Kantonsinterne Vernehmlassung Vorstudie
 Genehmigung Vorstudie durch den Gemeindevorstand
 Erarbeitung Vorprojekt mit Detailprojekt Erschliessung Grosswald
 Einbezug von Vorstudie und Detailprojekt in die Budgetprozesse 2015,
2016 und in die Finanzplanung
 Genehmigung Vorprojekt durch Gemeindevorstand
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B) Vorstudie Erschliessung Grosswald (Zusammenfassung)
Mit Schreiben vom 9. Oktober 2014 beauftragte der Gemeindevorstand den
Forstbetrieb Klosters-Serneus und das AWN, Region 1, eine Vorstudie für die
Erschliessung Grosswald zu erarbeiten.
Ausgangslage

Der Projekt-Perimeter umfasst 122 ha Wald und eine Gesamtfläche von
150 ha in der Höhenlage von 1200 – 2200 m.ü.M.

Die Waldfläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Klosters-Serneus
sowie vier Privatwaldeigentümern.

Die Fläche ist mit folgenden Waldgesellschaften bestockt:
o
Hochmontane Tannen-Fichtenwälder
o
Subalpine Fichtenwälder
o
Buchenwälder
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
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Die Waldfläche setzt sich zu 84 % oder 102 ha aus Schutzwald der Kategorien A und zu 16 % oder 20 ha aus Wirtschaftswald zusammen.

Augrund der ungenügenden oder in den tiefer gelegenen Waldungen zum
Teil fehlenden Erschliessung wurden in den letzten Jahren keine Nutzungen ausgeführt.
Waldbaulicher Handlungsbedarf

Der Grosswald schützt gegen die Naturgefahrenprozesse Lawinen, Rutschung, Murgänge und Steinschlag.

Dadurch besteht ein hoher Schutzanspruch an diese Wälder von Seiten der
Kantonsstrasse und Teilen des Siedlungsgebietes von Klosters Platz und
deren Erschliessung. Die Erfüllung der Schutzfunktionen des Grosswaldes
ist mittelfristig aufgrund seines Zustandes und der Entwicklungsprozesse
ohne Erschliessung in Frage gestellt.

Es besteht grosser Handlungsbedarf. In den Altholzbeständen, die den
Föhnsturm vom Dezember 1954 „überlebt“ haben, steht die Verjüngung
und technische Wildschaden-Verhütungsmassnahmen im Vordergrund.
Auf den bepflanzten Windwurfflächen sind weitere Pflegeeingriffe notwendig, die die Stabilität der Baumholzbestände sicherstellen müssen.
Weitere Ansprüche an den Grosswald

Erholungsfunktion
Teile des Grosswaldes werden saisonal, zum Teil auch ganzjährig für, Freizeitaktivitäten genutzt.

Biodiversität
Verschiedene Lebensräume unterschiedlichster Prägung mit hoher Qualität
befinden sich im Projektperimeter:
o
Wald – offenes Gelände in verschiedenen Expositionen und Höhen
o
Trockenstandorte
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Ziele Erschliessung Grosswald


Effiziente Schutzwaldbewirtschaftung langfristig sicherstellen:
o
durch eine minimale Basiserschliessung
o
mit dem Einsatz aktueller Holzernte-Systeme
Langfristige Gewährleistung der Walderschliessung
Variantenstudium und Entscheid
Es wurde der Ausbau der bestehenden Erschliessung der 0-Variante gegenübergestellt.
Zur Realisierung soll der Ausbau der bestehenden Erschliessung kommen:

Die Erschliessung Grosswald wird bei der Talbachbrücke an die bestehende
Talstrasse angeschlossen.

Der Waldweg dient als Basiserschliessung. Sehr grosse Waldteile können
mit Seilkran-Anlagen bewirtschaftet werden.
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
Nur in wenigen Fällen ist Helikopterbringung notwendig.

Das anfallende Rundholz wird ohne Vortransporte abgeführt.
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Konfliktanalyse/Bewertung

Die Erschliessung Grosswald provoziert gemäss der Vorstudie mehrheitlich
keine Konflikte mit anderweitigen Nutzungsinteressen im Perimeter.

Die kantonsinterne Ämtervernehmlassung im Zuge der Erarbeitung der
Vorstudie zeigte in einem Bereich möglichen Handlungsbedarf:
o
Gewässerschutz
Die Linienführung tangiert den Gewässerschutzbereich der „alten
Quellen“ des Alpenrösli. Ein hydrogeologisches Gutachten zeigt die
notwendigen Massnahmen auf.

Die Einflüsse auf Boden/Luft/Gewässer/Fauna+Flora während der Bauphase sind kontrollierbar.
Fazit

Der Ausbau der bestehenden Erschliessung wird zur Realisierung vorgeschlagen, weil
o
sie vertretbare Kosten aufweist.
o
die Holzernte grösstenteils mit Seilkran-Anlagen erfolgen kann.
o
Dadurch können bedeutende Einsparungen bei den Holzernte-Kosten gegenüber der Nullvariante erzielt werden.
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Bild: Feinerschliessungsplanung FoBe Klosters
Ämtervernehmlassung und Grundsatzentscheid
Die in der kantonsinternen Ämtervernehmlassung geäusserten Einwände sind
in der vorstehenden Konfliktanalyse aufgeführt. Die geäusserten Hinweise
wurden im Vorprojekt berücksichtigt.
Gemeindevorstand und das AWN, Zentrale Chur, stimmten der Vorstudie mit
der gewählten Variante im Grundsatz zu.
C) Vorprojekt
Der Erschliessung Grosswald führt auf der bestehenden Linienführung von
980 m ab der Talstrasse bis zum Nüwald. Auf den restlichen 300 m folgt der
Waldweg dem bereits bestehenden Wanderweg bis zur Geländeschulter ins
Schlappintal.
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Der Anfangspunkt bei der Talbachbrücke unterhalb des Lawinen- und Steinschlagrückhaltedamms Tal liegt auf 1‘432 m.ü.M., der Endpunkt auf der Geländeschulter ins Schlappintal auf 1‘525 m.ü.M.
Der Untergrund des gesamten Projektperimeters besteht aus Hangschutt-,
Moränen- und Bergsturzmaterial.
Auf etwas weniger als 1 km Weglänge ist der Baugrund unproblematisch. Die
letzten 300 m sind in feuchtem Lockergestein zu realisieren. Trotz dieser
Schwierigkeiten lässt der Baugrund die Realisierung der Weganlage zu. Es ist
vorgesehen, die Materiallieferung der Tragschicht ab den Kofferdepots Türlimutz und Gulfia vorzunehmen.
Die Kostenkalkulation im Vorprojekt basiert auf dem ausgearbeiteten Detailprojekt. Es geht von Gesamtkosten in der Höhe von rund 1‘400‘000 Franken
aus (Detailprojekt in der Auflage).
Im Grundsatzentscheid des AWN, Zentrale Chur, werden Kantonsbeiträge in
der Höhe von 75 % der Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Die definitive Beitragszusicherung wird mit der Projektgenehmigung durch die Regierung erfolgen.
D) Waldbauliche Massnahmen, weiterführende Massnahmen
Die Realisierung der waldbaulichen Massnahmen zur Sicherung der Schutzfunktionen und die Bewirtschaftung des Waldes ausserhalb des Schutzperimeters werden ausserhalb des vorliegenden Vorprojektes Erschliessung Grosswald über das Sammelprojekt Schutzwald und die laufende Rechnung des
Forstbetriebs Madrisa erfolgen. Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind,
beginnt die Umsetzung der waldbaulichen Massnahmen.
Bei nachhaltiger Nutzung des Zuwachses fallen im Projektperimeter in den
nächsten 40 Jahren ca. 50‘000 fm Holz an. Dies entspricht einer jährlichen
Nutzung von 1250 fm.
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Der Waldweg Grosswald wird mit einem Fahrverbot für den motorisierten Verkehr belegt. Der touristischen Sommernutzung durch Wanderer und Biker im
ortsüblichen Umfang steht nichts entgegen.
E) Zeitplan
Die öffentliche Auflage und die Projektgenehmigung durch die Regierung sind
nach der Genehmigung durch den Gemeinderat, im ersten Halbjahr 2016 vorgesehen. Die Realisierung ist in den Sommern 2016 bis 2018 in 3 Etappen
vorgesehen.
F) Finanzen und Finanzrechtliches
Das Vorprojekt geht von Gesamtkosten in der Höhe von rund 1‘400‘000 Franken aus.
Es werden Kantonsbeiträge in der Höhe von 75 % der Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Somit verbleiben von der Gemeinde zu tragende Restkosten in
Höhe von rund 350'000 Franken.
Im Budget 2016 der Investitionsrechnung ist ein Bruttokredit von CHF
600'000.-- für die erste Ausführungsetappe eingestellt (Kto. 810.501.23). Die
zweite und dritte Etappe (Fr. 600'000.-- + Fr. 200‘000.--) wurden zudem in
den Gemeinde-Finanzplan aufgenommen.
Gemäss Art. 27 Zif. 2 der Gemeindeverfassung fällt dieses Geschäft grundsätzlich in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Die Beschlussfassung des Gemeinderats erfolgt jedoch vorliegend (Restkosten Gemeinde höher als Fr.
300‘000.-- – Schwelle bei einmaligen Ausgaben) in Nachachtung von Art. 22
Zif. a) der Verfassung vorbehältlich des fakultativen Referendum.
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G) Antrag
Zuhanden des abschliessenden Entscheides durch den Gemeinderat
beantragt der Vorstand dem Gemeinderat Folgendes:
1.
Das Vorprojekt Erschliessung Grosswald als Grundlage
für die Schutzwaldpflege sei zu genehmigen.
Vorbehalten bleibt die Projektgenehmigung durch die Regierung des Kantons Graubünden.
2.
Für die Realisierung der Erschliessung Grosswald sei gemäss Kostenvoranschlag ein Nettokredit für die Restkosten zulasten der Gemeinde in der Höhe von Fr. 350'000.--,
zuzüglich die ausgewiesene Teuerung zu gewähren, alles
gemäss Kostenstand vom Sommer 2015.
3.
Dieser Beschluss unterliegt in Nachachtung von Art. 22 Zif.
a) der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum.
4.
Der Vorstand sei zu ermächtigen, für die Finanzierung im
Bedarfsfall fremde Mittel aufzunehmen.
5.
Der Vorstand sei zu ermächtigen, im Rahmen des Kostenvoranschlages kleinere bauliche Veränderungen vorzunehmen, wenn sich dies aus der Realisierung des Detailprojektes aufdrängt.
6.
Der Vorstand sei mit dem Vollzug dieses Beschlusses zu
beauftragen.
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Klosters, 12. Januar 2016/MF
GEMEINDE KLOSTERS-SERNEUS
Der Gemeindepräsident:
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Kurt Steck
Der Gemeindeschreiber:
____________________________
Michael Fischer
z. K.:
Presse
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